Ergebnis vorweg: Was Merkel in ihrer Regierungserklärung ankündigen wird, ist nur dann völkerrechtskonform, wenn sie etwaige Waffenlieferungen durch den Sicherheitsrat mandatieren ließe.
Auch dann wären Waffenlieferungen an eine Konfliktpartei anstelle einer Intervention mit UNO-Streitkräften zwar völkerrechtsgenügend, dennoch die falsche Methode, weil nicht sichergestellt werden kann, dass die Waffenempfänger nur dem Verteidigungsauftrag nachkommen und nicht auch für separatistische Ziele kämpfen, bspw. gegen den NAtO-Partner Türkei - und wir hätten dann den "Verteidigungsfall", müssten wiederum Kurden niedermetzeln.
Ob es einen Kurdenstaat geben soll, was immerhin nicht vollends abwegig sein muss, wäre wiederum einzig von der UNO zu entscheiden, sofern friedliche Regionalabreden scheitern, denn solche Fragen dürfen sich nicht "mit Waffen entscheiden", allenfalls die politische Entscheidung mit Waffengewalt durchgesetzt werden.
Nun ausholender: Grundsätzlich hat sich jedes politische Handeln im Rahmen des Rechts zu halten.
Zwischen "richtig" und "rechtens" kann Unterschied sein, wenn das Recht den Anforderungen nicht genügt, aber richtig kann nur sein, was zugleich künftiges Recht sein sollte.
Sich auf solch "übergesetzlichen Notstand" bzw. "Rechtsnotstand" zu berufen, darf nur, wer den Rechtsnotstand nicht verschuldet und bestrebt ist, solchem Rechtsnotstand durch Initiativen zur Rechtsfortentwicklung abzuhelfen.
Soweit der Kategorische Imperativ zur Vernunft anstelle von Willkür.
Konkret: Auch die heutige deutsche Regierung lässt kein Bemühen erkennen, dass es auf die Völkerrechtskonformität ihres Handelns ankommt, verwirkt folglich das Recht, sich auf einen "Rechtsnotstand" berufen zu können und weicht der Thematik komplett aus, indem sie mit der Eilbedürftigkeit argumentiert, als gebe es nicht auch dafür völkerrechtliche Vorgaben, wenngleich eher für die Selbstverteidigung als die Nothilfe, Artikel 51 Satz 2 UN-Charta.
Sodann gilt es noch sekundäres Recht zu beachten:
- Ohne UNO-Mandat verstößt die Waffenlieferung auch gegen das NAtO-Statut, denn weder Syrien noch der Irak gehören zum NAtO-Bündnis. Überdies bekennt Artikel 1 Nordatlantiktvertrag das Übereinstimmungserfordernis mit UNO-Prinzipien, allerdings beruft sich die Bundesregierung auch gar nicht erst auf das NAtO-Bündnis. Desgleichen wird auch nicht die EU bemüht. Nicht nur wird keine Rechtsgrundlage, sondern auch keine Ebene internationaler Koordination bemüht.
- Umstritten könnte sein, ob die Waffenlieferung grundgesetzwidrig ist. So scheint es mir, aber das kann völkerrechtlich betrachtet nicht maßgeblich sein, so überragend wichtig es jedoch innenpolitisch ist.
Ohne UN-Mandat können ausschließlich rein humanitäre Hilfen rechtskonform sein - und selbst das ist umstritten, damit sich hinter solchen Hilfen keine unzulässigen Einmischungen verbergen.
Bittere Bilanz: Gegen sämtliches Recht wird verstoßen und allen Sprüchen zur "werteorientierten Politik" entgegen, denn wenn nicht das Recht die Basis solcher Politik ist, dann ist es die Willkür.
ps: Heute ist der 1.September www.Antikriegstag.de - Auch diese Webseite gehört modernisiert, denn wir sollten mehr aus der Geschichte gelernt haben.