Posts mit dem Label Rechtsextremismus werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Rechtsextremismus werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

29.09.2020

Konrad Adam verlässt die AfD "zum Jahresende"

In den braunen Niederungen des AfD-Experiments angekommen, wird es halt auch für Gründungsmitglieder wie Adam zu ungemütlich, doch genau so schaut es im Ergebnis dessen aus, was er jahrzehntelang in Büchern und als FAZ-, WELT-Publizist an Reaktionärem in bürgerlich-konservatives Mäntelchen verpackte.
Typischer Buchtitel: "Die Republik dankt ab" (1998)
Nu' will Adam zurück ins Gepflegtere. - Man sollte ihn draußen lassen. Nebenbei: Auch für Meuthen wird es so kommen. Da kann er sich von früh bis spät mit bösen Sprüchen gegen Flüchtlinge für den Rechtsextremismus abrackern - es wird ihm nichts nutzen, denn der dt. Rechtsextremismus traut allenfalls Gebildeteren, wenn sie "Gauland" heißen und auch so reden, den Nationalsozialismus als "Vogelschiss" und "Fliegenschiss" kleinlabern.

29.06.2019

Zur Arbeitsweise GUTER Aussteigerinitiativen

Zuweilen werden meine Texte noch immer von Rechtsextremisten wahrgenommen.

Drum adressiert an die Missratenen, die weder vom Himmel fallen noch aus der Hölle kommen, sondern aus unserer Gesellschaft, oft der Mitte. Woraus uns Zuständigkeit ist.

--------------

Hallo Ihr Strolche,
heute Lektion speziell zur Aussteigerproblematik.

Und es ist FROHE Botschaft:

Eine GUTE Aussteigerhilfe legt es darauf an, dass Strolche unbeschadet aussteigen können. Auf mehr nicht.

Mir genügte es schon, wenn jemand bloß "abtauchen" wollte, um keine weiteren Straftaten zu begehen, wie sie in "Kameradschaften" von allen dazu geeigneten Leuten verlangt werden, sei es als Beihilfe oder Mittäterschaft - und stets auch zu Zwecken gegenseitigen Beweises der "Treue".

Aber so weit wie ich muss nicht jede Aussteigerhilfe gehen.

Keine Chance bei GUTEN Aussteigerhilfen hat, wer verdächtig aus falschen Gründen Hilfe sucht, z.B. zwecks "positiver Sozialprognose", weil keine echten Aussteiger.

Eine GUTE Aussteigerhilfe verlangt nicht, dass Aussteiger "auspacken" und sich dadurch gefährden - und auch die Aussteigerhilfe würde sich dadurch noch mehr gefährden als ohnehin.

Und auch klar, dass wenn Ausstiegswillige zum "Auspacken" verpflichtet würden, dann würden auch weniger aussteigen wollen.

Ausnahme: GUTE Aussteigerhilfen weisen jedoch darauf hin, dass wenn ein Ausstiegswilliger von bevorstehenden Straftaten weiß, sich strafbar macht, wenn er die Möchtegern-Straftäter nicht entweder davon abzubringen weiß oder keine Strafanzeige erstattet.
So steht es in § 138 StGB - eine recht interessante Norm.

Wie sollte eine "Kameradschaft" mit solcher Situation umgehen?
Simpler Trick: Löst Euch auf und schwört dem Rechtsbruch ab. Weniger Mist, weniger Stress. Mit dem Leben lässt sich auch anders klar kommen.

Strafrechtlich aktiv wird eine GUTE Aussteigerhilfe nur dann, wenn sie selbst oder ihre Schützlinge angegiftet werden, denn das gehört sich nicht.

Generell ist es jedoch nicht Aufgabe von Aussteigerhilfen, den braunen Sumpf trocken zu legen, denn das sei der Polizei und Justiz vorbehalten.

Der Staat hat für Strolche, die nicht selbst zur Besinnung kommen, einfach mal alternativlose Möglichkeiten, sowohl die Nachforschungen als auch die Unterbringung betreffend.

Da gibt es allerdings erheblichen Reformbedarf, denn es muss zwar Strafe sein, aber die soll die Strolche auch wirklich bessern und umerziehen.
Mitunter nicht leicht, denn je verkommener ein Strolch, desto mehr scheint ihm Erziehung wie dem Hering die Bratpfanne.

Also merken: Wenn Strolche von Euch das Schnäuzchen voll haben vom "Kampf", dann seid entweder von vornherein friedlicher, so dass es nüscht zu verpetzen gibt oder vertraut darauf, dass GUTE Aussteigerhilfen kein "Verpetzen" verlangen - aus besagten - und sehr logischen Gründen.

28.06.2019

Neue Förderrichtlinie gefährdet EXIT-Deutschland

Ich hätte erwartet, dass der rechtsextremistische Mord an Walter Lübcke (CDU) mal endlich ein Weckruf auch für die Untionsparteien seien, die Förderung für Exit-Deutschland deutlich zu erhöhen.

Diese Organisation leistet hervorragende Arbeit sowohl in Sachen Aufklärung (Schulen, Elternberatung  usw.) als auch notwendige Hilfe für Leute, die sich vom Rechtsextremismus abkehren.

Wenn viele Bürger glauben, die Abkehr vom Rechtsextremismus sei leicht, dann liegt das vor allem an der ewigen Lügerei, dass rechtsextremistische Terroristen "Einzeltäter" seien.

Wirkliche Einzelgänger haben tatsächlich über bloßes Kapieren hinaus keine Probleme, ins zivile Dasein zu wechseln, aber einzelgängerische Extremisten sind eher seltene Ausnahme.

Fast alle Extremisten suchen "politische Heimat" durch Anschluss in extremistischen Netzwerken.

Und sehr rasch "weiß der zu viel" von den anderen, so dass jeder Aussteiger von solchen Netzwerken als "Verräter" aufgefasst wird.

Die Furcht vor "Verrätern" äußert sich in allen extremistischen Netzwerk als Alltagskonstante, so dass ihnen die "Jagd auf Verräter" zur Ideologie gehört.

Auf welche Weise Ausstieg dennoch glimpflich erfolgen kann, genau das leistet Exit-Deutschland.

Ich erzähle das jetzt nicht einfach so daher, denn ich weiß es aus eigener Erfahrung mit Aussteigern, die wir im Rahmen des langjährigen Projekts "Nazis.de" der Initiative-Dialog zu Exit-Deutschland schickten.

26.06.2019

Zum Mord an Walter Lübcke

Wie es sich bereits angedeutet hatte, war die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten und für humanitäre Flüchtlingspolitik bekannte CDU-Politikers Walter Lübcke rechtsextremistisch motiviert, wie die Staatsanwaltschaft heute von Geständnis des in Untersuchungshaft befindlichen Stephan Ernst berichtete.

Lübckes Gattin, seinen beiden Söhnen und allen, die ihn liebten, gebührt schon wegen des persönlichen Verlust besonderes Beileid, aber solcher Mord ist auch für uns alle eine Tragödie über sonstige Kriminalität hinaus, dass politischer Hass in unserem Lang erneut über Leichen geht.

Meine Wünsche zum Strafprozess:

Mir wäre an einer schnellen Verurteilung auf Basis der Beweise und des Geständnisses gelegen.

Allein die Jahrzehnte seiner politischen Aktivitäten genügen für die Schlussfolgerung, dass ihm der Mord keine "ungereifte" Entscheidung war, sondern aus "gefestigter Überzeugung" erfolgte.

Es wäre folglich nicht bloß die Ausschöpfung des Strafrahmens angemessen, sondern auch anschließende Sicherungsverwahrung vorzusehen, denn seine langjährige im Mord gipfelnde Täter-Opfer-Umkehr lässt keine "Resozialisierung" erwarten.

Und eine neuerliche Gefährdung für die von ihm verhassten Personenkreise darf sich eine zivilisierte Gesellschaft nicht gefallen lassen oder riskieren.

Die Netzwerke, denen solche politischen Täter fast ausnahmslos verbunden sind, sei es "locker" über Hate-Groups oder in Zugehörigkeit zu organisierten Terror-Netzwerken, können und sollten separat ermittelt werden - anstatt sich wie in anderen Fällen - in jahrelangen Prozessen von den Verteidigungswünschen eines ohnehin zur Höchststrafe zu verurteilenden Mörders zu verzetteln, von dem keinerlei Mithilfe bei weiterer Aufklärung zu erwarten ist.

Das allerdings gehört selbstverständlich zur strafprozessualen Abfrage, die möglicherweise etwas an meinen obigen Strafverfahrensforderungen und der Strafzumessung ändern könnten:

- Von wem die Waffe, Munition, etwaiges Fluchtfahrzeug usw.?

- Gab es einen Tipp-Geber, wo, wann und wie der CDU-Politiker ermordet werden konnte?

- Mag er sich nun doch irgendwelcher Mittäter und Helfer erinnern?

- Welchen Beitrag mag er leisten, dass sich derartige Verbrechen nicht wiederholen? Mag er weitere Personen nennen, die solche Verbrechen propagieren oder zu begehen planen? Kennt er Personen, die Listen mit Anschlagszielen anfertigen, vorhalten oder verbreiten?

Wenn die Antworten immerzu "Nein" lauten oder die Aussage verweigert wird, was ihm im Rahmen seiner Verteidigung selbstverständlich zusteht, brauchen solche Ermittlungen keine Fortsetzung im Rahmen seines Prozesses.

Dass solche Ermittlungen ins Täter-Umfeld nicht einschlafen, muss Anliegen breitester Öffentlichkeit und gehört politisch und medial bleibend beobachtet.

27.04.2018

Schlussbetrachtung zur NSU-Mordserie

@Yusuf, ich glaube nicht, dass da noch etwas aufgearbeitet wird. Und ich schrieb es schon direkt nach den ersten Meldungen vom Tod der Terroristen und des brennenden Wohnhauses, dass alles vertuscht wird.

Aber der Befund bleibt:

Die NSU-Mordserie war nur möglich, weil

1. Geheimdienste und Ermittlungsbehörden trotz Sprengstoff-Fundes (Garagen-Durchsuchung) keine ernsthafte Fahndung betrieben oder die Terroristen sogar bewusst frei rumlaufen ließen, "um etwaige Netzwerke auszuspähen", als sei das nach Verhaftung nicht ebenfalls möglich. - Das ist permanente Praxis, dass "beobachtet" wird, als fände man dadurch irgendwelche Topterroristen, als seien die ermittelten Terroristen nicht "top" genug.

2. Geheimdienste setzten keine verdeckten Ermittler ein, sondern verließen sich faul auf "V-Leute" aus der rechtsextremistischen Szene, als würden die keine Märchen erzählen.

3. Geheimdienste verschafften über solche "V-Leute" Terroristen Ausweispapiere, unterstützten Terroristen aktiv wiederum mit der Ausrede, dass dadurch weitere "Beobachtungen" ermöglicht würden.

4. Geheimdienste waren mindestens in einem Fall mit einem Bediensteten direkt am Tatort zur Tatzeit, ohne den Mordschuss gehört haben zu wollen (Internet-Cafe).

5. Ermittlungsbehörden ermittelten gegen die Opferfamilien anstatt rechtsextremistische Täterschaft in Betracht zu ziehen. Solche Ermittlungsrichtung setzt bei den Ermittlern voraus, dass sie zu wenig oder keinerlei Bedarf verspüren, Rechtsextremismus als Gefahr wahrzunehmen. Oder dass auch die Ermittler minderheitenfeindlich sind.

6. Über den Tod der Terroristen (Wohnmobil) wurde in allen Nachrichten spektakulär berichtet. Trotzdem will man uns erzählen, dass die darauf folgende Aktenvernichtung "versehentlich" geschehen sei. Gegen alle tatbeteiligten Beamten hätte richtig wegen Unterdrückung von Beweismitteln ermittelt werden müssen. - Und diese Vorgänge verjähren.

7. Die parlamentarische und gerichtliche Aufarbeitung sprach zwar all diese Sachverhalte an, aber ohne strafrechtliche Konsequenzen für die straftatverdächtigen Beamten und VS-Mitarbeiter, die auch der Beihilfe zur Mordserie verdächtig sind.

8. Die Verurteilung der Terroristin vermag über die ausgebliebene Strafverfolgung Staatsbediensteter nicht hinweg trösten, denn ohne massives Staatsversagen wäre es nicht zu dieser Mordserie gekommen.

Im Übrigen glaube ich nicht, dass die Aktenvernichtung hinreichend war, um strafrechtlich relevantes, persönliches Verschulden zu vertuschen, denn im digitalen Zeitalter und durch ernsthafte Zeugenvernehmung wäre strafrechtliche Haftung sehr wahrscheinlich gewesen, denn es waren sehr viele Beamte mit diesem Terrornetzwerk befasst. Aber die Geheimdienste durften sich mal wieder ernsthaften Ermittlungen entziehen.

05.09.2017

Rechtsrockkonzerte sind Rechtsstaatsversagen

"Kann nicht verboten werden" ???  Wären Vermieter und Veranstalter zur Verhinderung z.B. des Hitlergrußes beauflagt, könnten Bußgelder verhängt werden. Bestrafung wegen Beihilfe überdies - und würde das lukrative Geschäft mit dem Hass vermiesen. - Aber es wird GEDULDET.

SCHULD haben folglich weniger diese Idioten, denen "rechtsfreie Räume" suggeriert werden, sondern vor allem diejenigen, deren gut bezahlter Job es ist, solche Straftaten zu ahnden.

Die politische Folge davon ist, dass Rechtsextremisten den Respekt vor der verfassungsmäßigen Ordnung verlieren und zu gefährlichen Selbstjustiz-Tätern werden.

22.04.2017

AfD-Parteitag abseits der Wertegemeinschaft

AfD-Parteitag live bei Phoenix: +++ Moral und Interessen +++

AfD-Vorsitzender in NRW und Möchtegern-Philosoph Martin Renner gefiel sich mit dem Spruch, in der Politik habe es nicht um Moral, sondern um Interessen zu gehen. Der Parteitag jubelt.

Tja, so is det, wenn Moral und Interessen einander kündigen, aber das ist halt alles andere als "konservativ", sondern NS-Programmatik, die da beklatscht wird. Nebenbei:

Bin traurig, nicht karikieren zu können, denn was Gauland, Petry, Storch, Renner, Meuthen & Co. da heute in Köln an "Wir sind das Volk" und ihrem Demokratieverständnis vorführen, ließe sich am ehesten mit einander massakrierdenden Sensemännern abbilden.

Petry scheint sich jedenfalls verspekuliert zu haben - und steht nun derart im Abseits vom Abseits, dass ihr Festhalten am Parteivorsitz zumindest im Moment nur noch Witz ist.

19.04.2017

Petry wirft den Hut - aber ich glaube ihr nicht

Via Youtube verkündet die AFD-Chefin, weder für die Spitzenkandidatur noch für ein Führungsteam zur Verfügung zu stehen, da durch "unabgestimmte ... Provokationen" das "Außenbild" der AfD gelitten habe.

Na, dass es kein Problem bloß des "Außenbildes" ist, sondern exakt der Logik folgt, wie sie einst Lucke und anschließend Petry zu verantworten hat, mag sie halt nicht zugeben.

Deshalb glaube ich der Petry allenfalls dann, wenn sie das einräumt und die AfD verlässt.

Anderenfalls erscheint es mir eher als weitere Pokerrunde um die Macht in dieser Partei - und es spricht vieles dafür, dass die extreme Rechte um Gauland, Höcke und Storch längst das Heft in der Hand haben und sich einbilden, auf die Taktikerin Petry verzichten zu können, die ihnen allemal zumindest die Show zu stehen vermag.

Und damit könnten sie recht behalten, denn für die 5%-Hürde reicht die Dummheit im Land.

17.01.2017

NPD-Verbot erneut gescheitert (vorläufige Urteilskritik)

Das Bundesverfassungsgericht ließ den Verbotsantrag im Wesentlichen daran scheitern, dass die NPD zu bedeutungslos sei, um sich mit ihrer Programmatik durchsetzen zu können.
Solche Begründung überrascht und verblüfft rechtsdogmatisch, als dürfe auf Verfassungswidrigkeit nach dem Opportunitätsprinzip bloßen Ordnungswidrigkeitenrechts erkannt werden, als sei die Aberkennung von Parteiprivilegien gleichbedeutend mit Gesinnungsjustiz - und überzeugt auch in weiteren Entscheidungsgründen entweder gar nicht oder zumiindest auf Anhieb nicht.
Gleichwohl soll nach dem ersten Schock zunächst gründliche Auseinandersetzung mit der Argumentation des höchsten Gerichts unseres Landes sein.
Dass sich die unterlegenen Antragsteller (Bundesrat, einige Bundesländer) nach der Urteilsverkündung zufrieden präsentierten, scheint mir nur unter dem Aspekt nachvollziehbar, die Niederlage verharmlosen zu wollen.
Dass viele Kommentare wichtiger Medien das Urteil gut heißen, setzt die Tradition von Fehleinschätzungen hinsichtlich des partei-organisierten Rechtsextremismus und des allgemeinen Rechtsextremismus fort.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-004.html

13.07.2016

Zur aktuellen Anti-Hate-Kampagne der Innenministerien

@Politik, sei prinzipiell & zugleich pragmatisch:

Es ist schade, dass es keinen Bußgeld-Katalog gibt, der unserer Gesellschaft aus negativen Energien wie Hass & Volksverhetzung etwas die Kassen für Soziales füllt.

Bei Propagandadelikten müssten wir unseren teuren Justizapparat erst dann in Bewegung setzen, wenn Weigerung der Bußgeld-Zahlung oder Wiederholungstat.

Und den Jugendstrafprozess müssen wir ebenfalls reformieren, denn wenn die Erziehungspflichtigen unbehelligt bleiben, dann fehlt es dem jugendlichen Straftäter am Beziehungsgeflecht zu unserer Gesellschaft und lässt ihn eher in Feindschaft verkommen.

Mir geht es nicht um Sippenhaft, denn Eltern können überfordert sein, aber das gilt es zu prüfen.

Und die Öffentlichkeit im Jugendstrafprozess muss reformiert werden, damit der gesollte Pädagogikeffekt überhaupt greifen kann. So wäre bspw. zu überlegen, ob das Zuschauen nur Personen gestattet werden darf, die in gleichen Delikten ohne Vorstrafen sind.

Und in Gerichtsterminen säßen dann nicht nur die geifernden Kumpane der Straffälligen, die es den Zeugen schwer machen und oft auch den Staatsanwälten und Richtern, wodurch uns der teure Rechtsstaat in den Augen von Kriminellen unnötig zur Lachnummer gerät.

Jeder verdient Zweite Chance, sogar 80. Chance, aber der Rechtsstaat muss dafür sorgen, dass er ernst genommen wird.

27.06.2016

Offener Brief an AfD-Gauland betreffend Boateng

Lieber Herr ‪#‎Gauland‬,

Ihr Spruch mit dem ‪#‎Boateng‬ als Nachbarn beschäftigt mich nach dessen Tor doch wieder, denn auch ich wohnte wie er lange im Wedding. Und gemeinsam hatten wir viele bescheuerte und nette Nachbarn.

Nun sagten Sie inzwischen, dass Sie den Boateng gar nicht kannten - und leider fragte niemand, wen Sie denn ansonsten für einen ungeliebten Nachbarn gehalten haben.
Lag es am bloßen Namen? Vielleicht zu neudeutsch oder gar undeutsch?

Hmm, es kann doch nicht jeder Gauland heißen & glücklicherweise auch nicht so urdeutsch ‪#‎Rabanus‬ (Abt von Fulda, Erzbischof von Mainz, vor 1236 Jahren geboren), denn die Leute in meiner Umgebung würde es wahnsinnig machen, wenn es von meiner Sorte unnötig viele gäbe.

LG aus Pankow

09.11.2015

AFD, alles Nazis? Nein, aber ...

N24 verlautbart mit einer Serie von Kurzinterviews, dass nicht alle AfDler "Nazis" seien. Nimmt jemand die "Besorgten" nicht ernst? Doch, ich probiere es mal.

Ob "Nazis" hängt davon ab, was sich jemand darunter vorstellt, ein Nazi sei nur, wer sich für Herrenmenschen hält usw., denn jedes Merkmal für sich mochten nur die wenigsten Deutschen für sich behaupten.
Die Menschen damals waren nicht anders als die Leute heute. Allerdings lief es ihnen derart aus dem Ruder, dass wir heute gewarnter sind.

Und eine von vielen Lehren lautet: Der NS kam nicht an die Macht, weil "alle" die Judenvernichtung oder Krieg gewollt hätten, sondern weil sie glaubten, mit solchen Leuten gemeinsame Sache machen zu müssen, können & zu dürfen.

Darum war mir nicht recht, dass meine Frau gestern für mich eine Petition gegen die Burka unterschrieb, denn so widerlich mir die Burka als Ausdruck extremen Religionswahns und extremer Frauenunterdrückung, so kommt es für mich dann doch nicht in Frage, Initiativen zu unterstützen, deren Hauptpanikmacher inmitten der Flüchtlingskrise wie auch schon bei anderen Gelegenheiten Leute wie mich am liebsten am Galgen sehen möchten. Denn das passiert, wenn man mit Leuten marschiert, die ihre intellektuellen Defizite, ganz gleich, ob religiös, nationalistisch, rassistisch oder sonstig ideologisch hordistisch in Bewegung setzen.

Wenn es bei N24 heißt, dass hier ein Cent-Artikel (Medikament) "5 €" kostet, wie der "besorgte" AfD-Demonstrant als Argument gegen die Flüchtlingshilfe geltend macht, dann liegt das an Typen wie ihm, der keinerlei Lust hat, sich mit unserem korrupten & kranken Gesundheitssystem zu beschäftigen und glaubt, es werde besser, wenn er kriminellen Strolchen wie Bachmann oder einer Privatinsolventin Petri nachläuft.

Und die Flüchtlingskrise an sich? Dass Leute raus möchten aus Kriegs- & Elendsgebieten, liegt einfach mal daran, dass die Menschen dann doch nicht so religiös sind, sich mit Paradiesen im Jenseits abspeisen zu lassen, sondern wollen es jetzt und hier & vorzugsweise für sich nach dem Motto "Man lebt nur einmal."

So unplausibel scheint mir das nicht. Und wenn wir daraus keine Konsequenzen ziehen, nicht für mehr Weltgerechtigkeit sorgen, damit wir hier weiterhin in die Müllverbrennung schleudern, was anderswo fehlt, dann werden immer mehr Menschen versuchen, die "Mauern" zu überwinden.

Und das wissen ALLE, die da in Dresden & anderswo ihre "Sorgen" um das eigene Wohl gegen Flucht & Zuwanderung demonstrieren.
Sie demonstrieren nicht für eine gerechtere Welt, sondern für eine Apartheidsglobalisierung, alles zu können, alles zu dürfen, was einem Großteil der Menschheit verwehrt bleiben muss, denn unsere Lebensart hielte dieser Planet überhaupt nicht aus, wenn es Lebensart von 7 Milliarden Menschen wäre. Und der Planet hält es auch so schon nicht aus.

Ich glaube, dass man wenig Glück hätte mit vernünftigen Konsequenzen, sondern enden würde wie jeder, der zu ändern versuchte: Im besseren Falle wie Albert Einstein, Chaplin, Gorbatschow, Mandela, dass sie es in den verdienten Ruhestand schafften oder im schlechteren Falle wie Olof Palme, Jitzchak Rabin, Martin Luther King, Gandhi und viele andere, für die sich Mörder fanden = KEIN Grund, die Vernunft nicht wenigstens anzumahnen.

10.02.2014

Schweiz mal wieder fremdenfeindlich

Die rechtspopulistische SVP brachte erneut eine fremdenfeindliche Volksabstimmung durch. Ging es beim vorherigen Mal darum, den Bau von Minaretten zu verbieten, ging es am gestrigen Sonntag um ein Gesetz, die Aufenthaltsbewilligung nur noch solchen Personen zu gewähren, die sich auf ein Arbeitgebergesuch berufen können und "integrationsfähig" sind.
Überdies soll die Zuwanderung limitiert werden, so dass die Regierung das im Jahr 2002 mit der EU ausgehandelte Freizügigkeitsabkommen aufkündigen soll.

An der Volksabstimmung mit dem alarmistischen Titel "Masseneinwanderung stoppen" nahmen nach vorläufigen Zahlen 55 Prozent der Wahlberechtigten teil, von denen sich 50,3 Prozent für den Gesetzestext aussprachen, somit denkbar knapp, aber nun Gesetz und leider nicht so "überraschend", wie es in vielen Kommentaren behauptet wird.

Die SVP-Kampagne verleumdete die Zuwanderung als Belastung, Zitate: "80.000 Zuwanderer brauchen jährlich 4.448 Fußballfelder Siedlungsfläche", "80.000 Zuwanderer brauchen jährlich 630.400.000 kWh Strom", ... 

Laut Tagesschau.de stammen 70 Prozent der Zuwanderer aus EU-Ländern. Die Schweiz ist traditionell Oase für Steuerhinterzieher und Oligarchen. Für solche Zuwanderer werden auch die Rechtspopulisten stets "weltoffen" bleiben. - Die Frage ist vielmehr, wie lange sich die Welt offene Grenzen zu solchen Schwarzgeldoasen leisten mag.

23.12.2013

Zur kriminellen Personalie an der NPD-Spitze

Falls Pastörs ausnahmsweise nicht auf der Gehaltsliste des Verfassungsschutzes stehen sollte, müsste das NPD-Verbot nun einfacher sein, denn die NPD leistete sich nur selten einen Vorsitzenden, der so offen seinen gewaltbereiten Antisemitismus volksverhetzend zur Schau stellte, dafür dann zwar auch "bestraft" wurde, aber "auf Bewährung", was immer sich die Richter darunter vorgestellt haben mochten.

11.12.2013

Zum NSU-Prozess und vier Forderungen

Noch mehr Sumpf >> http://www.tagesschau.de/inland/nsulka100.html

Ganz sicher bin ich mir der Verantwortung bewusst, dass es uns mit der Domain "Antifaschismus.de" obliegt, den Fortgang des NSU-Prozesses zu dokumentieren und kommentieren, aber das Versagen auf allen Ebenen und die Vertuschung hat Ausmaße, die von hier aus einfach nicht zu erhellen sind, so dass einzig die Forderungen bleiben:

1. Schluss mit der unsinnigen "Beobachtung" durch die Verfassungsschutzämter, die allenfalls zu Behinderung der Strafverfolgungsbehörden führten, Verjährungen ermöglichten, Strafvereitelung waren, weitere Straftaten ermöglichten.

2. Schluss mit dem Einsatz von "V-Leuten", die zur rechtsextremistischen Szene gehören, denn solche Strolche erzählen allenfalls Märchen und werden dafür dann auch noch bezahlt.

3. Statt der ausufernd geheimdienstlichen Ineffizienz braucht es konsequente Strafverfolgung durch Polizei und Justiz, erforderlichenfalls unter Einsatz verdeckter Ermittler.

4. Und Schluss mit albernen Urteilen, die Wiederholungstäter (z.B. NPD-Vize Udo Pastörs) mit Strafen "zur Bewährung" begünstigen, weil unsere Justiz entweder die rechtsextremistische Gefahr unterschätzt, billigt oder aber Angst davor hat, mit den Familien ins Fadenkreuz rechtsextremistischer Terroristen zu geraten.

22.08.2013

Zum NSU-Abschlussbericht

Der Abschlussbericht umfasst mehr als 1.000 Seiten, wird hoffentlich interessanter zu lesen sein als das Zuhören bei der heutigen Pressekonferenz, die es zwar mit viel harscher Kritik an Strukturen und Personen der Sicherheitsapparate nun in die Schlagzeilen schafft, aber nur wenig davon in der gebührenden Grundsätzlichkeit vorbrachte.

Den Mühen des Ausschussvorsitzenden Edathy und seiner KollegInnen gebührt Respekt, aber unter dem Strich wird für die breite Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, dass die rechtsterroristische Mordserie nebst "Ermittlungspannen" ein Einzelfall seien, wie es beispielsweise SPIEGEL.de per Titel als "historisch beispielloses Desaster" zusammenfasst, obgleich allenfalls die Dimension der öffentlichen Wahrnehmung "historisch beispiellos" ist, denn der Rechtsterrorismus ist ein Dauerproblem und die "Ermittlungspannen" systemisch schon leider auch dadurch, wer sich überhaupt solchen Berufen zuwendet, per Konformismus Bequemlichkeit anstrebt, den Rechtsextremismus als Schandfleck vertuscht, mitunter den Rechtsextremismus als Korrektiv gegen den Linksextremismus und Islamismus fehlinterpretiert oder sogar vertritt anstatt die freiheitliche Ordnung tatsächlich auch für diejenigen zu schützen, die unterprivilegiert zu den Opfern des Rechtsextremismus werden.

02.07.2013

Der Fall des Pfarrers Lothar König

Es ist kein neuer Fall, geht jetzt jedoch in eine neue Etappe: Nach Ausschreitungen zwischen Polizei und Gegendemonstranten eines Neonazi-Aufmarsches in Dresden am 19. Februar 2011 hatte die Staatsanwaltschaft gegen den Jenaer Jugendpfarrer Lothar König wegen des Verdachts der Rädelsführerschaft zur Gewalt gegen die Polizei und schweren, aufwieglerischen Landfriedensbruchs ermittelt. Dem Jugendpfarrer wurden ausgerechnet Videosequenzen zu Last gelegt, in denen er beruhigend auf die Demonstrationsteilnehmer mit dem Hinweis einwirkte, dass die Polizei erkennbar unbewaffnet sei, was die Ermittler in eine Aufforderung zur Gewalt umdeuteten.
Weiteres Videomaterial, welches keinerlei Umdeutung ermöglicht, wurde seitens der Polizei offensichtlich unterdrückt und wird jetzt endlich auch gerichtlicherseits gesichtet.

Eine ältere ZDF-Reportage zu diesem Fall: http://www.youtube.com/watch?v=ClzdwaEDM6A

12.06.2013

Weiterer NSU-Terroranschlag und die FALSCHE Statistik

Die Aussage des Angeklagten Carsten S. vor dem Oberlandesgericht München werden dazu führen müssen, dass ein Sprengstoff-Attentat aus dem Jahr 1999 neu ermittelt wird. Mutmaßlich hatten die beiden NS-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt eine Taschenlampe in einen Sprengkörper umfunktioniert und in einem Nürnberger Lokal eines türkischstämmigen Betreibers deponiert. Als die Taschenlampe eingeschaltet wurde, explodierte sie und verletzte eine Person schwer. Die Polizei deutete damals den Anschlag als "Schutzgelderpressung".

Die mediale Beachtung, die jetzt dieses Outing erfährt, ist angemessen, überlagert aber leider die gleichfalls bedeutsamen Schilderungen von Carsten S. hinsichtlich des terroristischen Alltags von Rechtsextremisten, wie er noch immer von Politik und Medien unterschätzt wird, zumal vieles gar nicht zur Strafanzeige kommt, weil sich die Betroffenen nichts von den polizeilichen Ermittlungen erhoffen und im Gegenteil Racheakte der rechtsextremistischen Terrorszene fürchten.

25.04.2013

"NSU"-Prozess: BVerfG lehnt Videoübertragung ab

Den Eindruck, dass die Beschwerdeführung zu sehr auf das "öffentliche Interesse" anstatt auf die Verletzung eigener Grundrechte bedacht war, hatte auch ich aus der Berichterstattung dazu vermutet, allerdings gehofft, dass es bloß am medialen Fokus liegen könnte.
Offenbar war die Beschwerde tatsächlich so dürftig. Dann erscheint der BVerfG-Beschluss insoweit folgerichtig, wenngleich das BVerfG auch anders hätte entscheiden können, denn immerhin zog das Kollektivorgan die durchgreifenden Rechte aus der Nebenklägerschaft in Betracht. Der zivilprozessrechtliche Beibringungsgrundsatz sollte im Verfassungsprozessrecht nicht minder als im Strafprozessrecht der richterlichen Problemerkundung nachgeordnet sein, denn sonst wirkt sich das juristische Versagen der Beschwerdeführer-Anwälte zu gravierend zum Nachteil der Mandanten aus. Aber auch Anwälte sind nur Menschen und eben die Bundesverfassungsrichter auch.

Und etwas spät kam diese weitere Beschwerde, denn so neu kann niemandem sein, was die gerichtlichen Routinen anbelangt. Es wäre also an der Politik bzw. am Gesetzgeber, das Prozessrecht auf Vordermann zu bringen.

----------------

BVerfG-Pressemitteilung Nr. 32/2013 vom 25. April 2013, Beschluss vom 24. April 2013

„NSU-Verfahren“: Verfassungsbeschwerde von Nebenklägern mit dem Ziel der Videoübertragung in einen weiteren Saal erfolglos

Die Beschwerdeführer sind Nebenkläger im sogenannten NSU-Verfahren vor dem Oberlandesgericht München (6 St 3/12). Mit der Verfassungsbeschwerde wenden sie sich gegen zwei Verfügungen des Vorsitzenden des zuständigen Strafsenats, wonach die Hauptverhandlung in einem Sitzungssaal stattfinden soll, der über lediglich 100 Sitzplätze für Zuhörer verfügt.
Dies reiche angesichts des erheblichen öffentlichen Interesses nicht aus. Zugleich beantragen sie, dem Vorsitzenden im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, die Hauptverhandlung mittels Videotechnologie in mindestens einen weiteren Sitzungssaal übertragen zu lassen.

Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, da sie mangels einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Begründung unzulässig ist. Ein Beschwerdeführer muss eine Grundrechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs substantiiert und schlüssig vortragen. Dabei hat er darzulegen, inwieweit er sich durch die angegriffene Maßnahme in dem bezeichneten Grundrecht selbst, unmittelbar und gegenwärtig verletzt sieht. Diesen Anforderungen genügt die Begründung der Verfassungsbeschwerde nicht. Eine Verletzung in eigenen Grundrechten wird von den Beschwerdeführern nicht dargetan und ist auch nicht ersichtlich. Sie machen insbesondere nicht geltend, als Nebenkläger selbst an einer Teilnahme an der Hauptverhandlung gehindert zu sein, sondern argumentieren ausschließlich mit dem öffentlichen Informationsinteresse und machen sich damit zu Sachwaltern der Allgemeinheit.

Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

>> FORUM

22.04.2013

Zur "Öffentlichkeit" im NSU-Terrorismus-Prozess

Ein Opferanwalt begehrt mit Verfassungsbeschwerde die audiovisuelle Übertragung der Gerichtsverhandlung in einen Zuschauerraum für Angehörige der Opfer. Gegen dieses Anliegen wird Kritik unter Hinweis auf § 169 Gerichtsverfassungsgesetz geltend gemacht. Von einer gerichtsinternen Übertragung ist in dem Gesetz allerdings nicht die Rede. Der Wortlaut: "Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig."

Das Gesetz drückt den Willen aus, dass Gerichtstermine nicht zu "Schauprozessen" pervertieren und Unterhaltungsgelüste bedienen, aber ist sicherlich nicht gedacht, um Opferangehörige vom Prozessgeschehen auszuschließen. Darum sollte m.E. solch eine gerichtsinterne Übertragung möglich sein. Die Opferangehörigen trifft kein Verschulden, dass sich ihre Zahl durch die Vielzahl der NSU-Verbrechen derart erhöhte und der gewöhnlich genügende Zuschauerplatz in diesem Fall nicht ausreicht.

Blog-Archiv

Labels

AfD (10) Afghanistan (22) Afrika (49) Amerika (18) Antidiskriminierung (7) Antifaschismus (76) Antiislamismus (16) Antikommunismus (1) Antisemitismus (11) Arabische Staaten (52) Arbeit (10) Armut (14) Asien (47) Asyl (10) Atheismus (3) Atomenergie (138) Atomwaffen (88) Australien (1) Berlin (30) Bildungspolitik (5) Bürgerbeteiligung (8) Bürgerkrieg (29) CDU/CSU (69) China (32) Datenschutz (33) Demokratie (66) Demonstration (30) Deutschland (282) DGB (7) Diplomatie (34) Ehrungen (19) Energiepolitik (113) Entwicklungshilfe (1) Ethik (30) Europa (162) Extremismus (8) Familienpolitik (6) FDP (30) Finanzpolitik (16) Finnland (1) Flüchtlinge (2) Frankreich (21) Frauenrechte (26) Freiheit (6) Freizeit (5) Friedensbewegung (7) Friedensforschung (137) Friedenspreis (10) Gastkommentar (2) Geheimdienste (55) Geschichte (15) Gesundheit (14) Gewalt (1) Gleichberechtigung (7) Griechenland (1) Großbritannien (15) GRÜNE (14) Holocaust (1) Homosexualität (10) Humanismus (4) Immobilien (6) Indien (11) inidia-news (4) Integrationspolitik (1) Internet (12) IPPNW (2) Irak (20) Iran (43) Islam (16) Israel (29) Italien (8) Japan (51) Journalismus (22) Jugend (3) Justiz (41) Kapital (33) Katastrophen (23) Kinder (4) Klimaschutz (1) Konkurs (3) Korruption (61) Krieg (47) Kriegsverbrechen (1) Kriminalität (21) Kulturwoche (19) Kurdenkonflikt (9) Landwirtschaft (4) Lifestyle (1) Linksextremismus (3) Markus Rabanus (1) martin (18) Medienkritik (88) Meere (5) Menschenrechte (45) Militär (8) Militärputsch (1) msr (967) Multikulturelles (11) Nahost (28) Nationalismus (22) NATO (25) Nordkorea (12) Österreich (1) Pakistan (11) Parteien (43) Pazifismus (6) Piratenpartei (2) Politik (65) Politiker (12) Polizei (2) Portugal (2) Pressefreiheit (7) Pressemitteilungen (24) Prioritäten (1) Rechtsextremismus (57) Regierung (6) Religion (30) Russland (88) Rüstung (25) Sachzwangpolitik (2) Schuldfragen (1) Schule (2) Schweden (1) Schweiz (4) Senioren (2) Separatismus (6) Sexualität (4) Shoa (1) Sicherheitspolitik (3) Soziales (25) Spanien (7) SPD (26) Sport (21) Staatsverschuldung (63) Steuern (5) Syrien (21) Technik (2) Terrorismus (53) Tierschutz (1) Todesstrafe (9) Türkei (29) Ukraine (3) Umweltpolitik (51) Umweltpreis (1) Urheberrecht (2) USA (129) Verantwortung (1) Verbraucherschutz (24) Vereinte Nationen (33) Verkehrspolitik (36) Völkerrecht (9) Wahlen (18) Webfilm (4) Welthandel (2) Welthilfe (20) Weltraum (3) Weltrepublik (16) Wertedebatte (14) Whistleblower (2) wikinews (7) Wirtschaft (73) Wissenschaft (13) Zweiter Weltkrieg (2)