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01.03.2022

In Finnland kippt die Stimmung Richtung NAtO-Beitritt

Einem Militärbündnis nicht angehören zu wollen, ist keine Schande - und Finnland sah sich zurecht auch im Kalten Krieg weniger bedroht als die Staaten der Militärblöcke, zum Schlachtfeld werden zu können.
 
Aber Putins Überfall auf die Ukraine ändert auch das nun, denn laut aktueller Umfrage befürwortet jetzt  eine knappe Mehrheit mit 53 % der Befragten einen NAtO-Beitritt und bloß noch 28 % stimmten dagegen. 

Soll die NAtO einem etwaigen Beitrittsgesuch Finnlands zustimmen, wie es jetzt die Regierung in Oslo infolge einer Petition diskutiert?
Schwierig, denn es könnte wie Öl ins Feuer sein - und eine effektive Erhöhung der Sicherheit ließe sich militärisch für Finnland auch nicht über Nacht herstellen. 

msr >> Diskussion 

https://www.tagesschau.de/newsticker/liveblog-ukraine-krieg-dienstag-101.html#Finnland-eroertert-Petition-zu-NATO-Beitritt

25.01.2022

Ukraine-Konflikt

Zur aktuellen Situation sei mal bloß dreierlei gesagt:

1. Je peinlicher Putin der Rückzug gemacht wird, desto schwieriger wird er sich zeigen.

2. Wer den Einmarsch verhindern will, darf deshalb nicht nur drohen, sondern sollte Moskaus Verhandlungsangebote möglichst ernst nehmen.

3. "Rote Linien" darf es für militärischen Aktionismus geben, nicht aber für Verhandlungen.

Markus Rabanus >> Diskussion

17.08.2021

Mit den Taliban verhandeln und Afghanistan-Hilfe fortsetzen !

@Heiko Maas, wer aus Ihrem Ministerium führt mit den Taliban Verhandlungen über die Fortsetzung humanitärer Hilfen?
Mehr als 18 Mio. Afghanen hungern. - Wenn denen nicht schnellstens geholfen wird, dann verrohen wir das Land noch mehr und überfordern die Flüchtlingsaufnahme der benachbarten Länder.

Markus Sebastian Rabanus / Berlin >> Diskussion

01.02.2021

"Atomwaffen kontrollieren oder verbieten ?"

"Atomwaffen kontrollieren - oder verbieten?" stellt sich zwar vielen Menschen als Entweder/Oder dar, aber dann wäre der Atomwaffenverbotsvertrag nicht gelesen oder falsch verstanden, denn ihm sind beide Anliegen verbunden, um das Atomwaffenverbot über die Vertragsteilnehmer-Staaten hinaus zu universalisieren.

Eigentlich hätte schon der im Jahr 1970 in Kraft getretene Atomwaffensperrvertrag (NVV) ausreichen sollen, um dieses Ziel zu erreichen, aber die Atomwaffenmächte und leider viele Völkerrechtsliteratur machten daraus einen "Zweiklassenvertrag", wonach die einen Staaten Atomwaffen haben und behalten dürften, während die anderen Staaten verzichten. 
Doch auch das ist falsch, denn Artikel 6 des NVV verpflichtet auf das Ziel einer atomwaffenfreien Welt:
 "Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle."

Jede Vertragspartei, also auch Deutschland steht in solcher Verhandlungspflicht, aber man redet sich damit raus, es sei Sache der Atommächte. - Und viele glauben das.

So wichtig es ist, dass die Atomwaffenmächte miteinander verhandeln, haben aber die Verzichtsstaaten viel mehr Recht, auf der anderen Seite des Tisches zu sitzen und ernst genommen zu werden. Dafür sollten die NVV-Überprüfungskonferenzen dienen, aber blieben aus Perspektive der ernsthaften* Atomwaffenverzichtsstaaten unfruchtbar, weshalb sie sich nun mit dem Atomwaffenverbotsvertrag auf den Weg der Atomwaffenächtung machen und die Atomwaffenmächte delegitimieren.

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* "ernsthafte Atomwaffenverzichtsstaaten" sind solche, die den Atomwaffenmächten keine Trittbrettfahrer sind, wie es die Bundesrepublik Deutschland leider ist.

16.10.2020

Putin bietet Fortsetzung des NewStart-Vertrags an

Unsere Streitigkeiten mit Putin dürfen in solcher Frage KEINE ROLLE spielen.
Stattdessen steht unsere Regierung in der politischen und völkerrechtlichen PFLICHT, den USA und Russland Vorschläge zu unterbreiten, die eine wirksame Kontrolle dieses Abkommens gewährleistet.

Die völkerrechtliche Pflicht ergibt sich aus Artikel 6 des Atomwaffensperrvertrags, der JEDE VERTRAGSPARTEI, also seit den deutschen Unterschriften auch Deutschland zu solchen Abrüstungsverhandlungen verpflichtet.

Solche Verhandlungen sind keine Angelegenheit bloß der Atomwaffenstaaten, sondern auch der Atomwaffenverzichtsstaaten.

Der Art.6 Atomwaffensperrvertrag hat folgenden Wortlaut - und viele Politiker kennen diesen wichtigsten Vertragsartikel nicht oder beachten ihn nicht:

"Jede Vertragspartei verpflichtet sich, in redlicher Absicht Verhandlungen zu führen über wirksame Maßnahmen zur Beendigung des nuklearen Wettrüstens in naher Zukunft und zur nuklearen Abrüstung sowie über einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle."

Markus S. Rabanus 2020 - 10 16

15.10.2020

Pjöngjangs Atomwaffen-Protzeritis

Nordkoreas Diktator präsentierte am 10.10.2020 auf der Militärparade zum 75-jährigen Jubiläum seiner "Arbeiterpartei" wieder neue Interkontinental-Atomraketen, die von 9 auf 11-Achsen verlängerten LKW gestartet werden können. Es wird auf Mehrfachsprengköpfe spekuliert. - Ein glückseliger Kim Jong-un und diktatorentypisch gefeiert von aufmarschierten Massen.

Nordkorea kann sich nicht rausreden, dass die Atomwaffen gegen eine US-Invasion gebraucht würden, zumal seit Jahrzehnten mit Mächten wie Russland und China im Bunde - ohne eigene Atomwaffen auskommend - und riskiert eher die eigene Existenz, wenn der US-Bevölkerung der Eindruck solcher Angreifbarkeit entsteht.

Der Diktator weiß die Narrenfreiheit zu nutzen, die sich aus den globalen Rivalitäten der Großmächte ergeben: Russland und insbesondere China halten Kim Jong-un von weitergehenden Sanktionen frei, um die USA mit diesem Menschheitsverbrecher unter Druck zu setzen. - Es ist ein Spiel mit dem Feuer, weder Peking noch Moskau verzeihlich und blöde, denn sie riskieren mit Nordkoreas Aufrüstung selbstgefährdende Kontrollverluste.

Aber auch die USA versäumen Gebote und Chancen, diese Rivalität zu entschärfen und vertiefen durch Handelskrieg (z.B. gegen Northstream2) die Gräben. Obendrein die Kündigung von Abrüstungsverträgen und Russland den Weltmachtstatus zugunsten der US-Dominanz zu verkürzen, bringt keine Entspannung und riskiert den Weltfrieden. Unsere Bundesregierung spielt mit - und von der Opposition kommt allenfalls seitens der Linkspartei Gegenrede, jedoch ungeeignet, insoweit sie sich bloß gegen die Nato ins Zeug legt.

Auf die UNO, wie sie seit Jahrzehnten in großer Mehrheit die Atomwaffen nahezu alljährlich zu verbannen fordert, wird in unseren Allianzen und in anderen Atomwaffen-Hauptstädten nicht gehört, obgleich vorrangig ihnen gegenseitige Vernichtung droht. - Im Gegenteil werden Staaten, die dem Atomwaffenverbotsvertrag vom 7.7.2017 beitreten, Sanktionen in Aussicht gestellt.

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Dass Atomwaffen den Frieden sichern, ist beharrlicher und schlimmster Irrtum überhaupt, zumal Gefahren und Völkerrecht ausblendend - und obendrein unhistorisch argumentiert, als sei einem Land der Atomwaffenbesitz in den Schoß gefallen.

Wäre überlegt, welche Umstände dazu führten, dass ein Land Atomwaffen erlangte, so wäre man auf richtiger Spur. Und zwar jede Atomwaffenmacht betreffend speziell. Im Falle Nordkoreas:
Dass sich Washington seit Jahrzehnten mit Militärmanövern und Wirtschaftssanktionen gegenüber Pjöngjang begnügt,
- hat Grund in westlichen Erfahrungen mit dem Korea- und Vietnamkrieg,
- dass man sich auf den Schlachtfeldern zugleich mit Peking und Moskau konfrontiert sah,
- und sich weltweit gegen diese barbarischen Kriege empört wurde, denn sonst wären womöglich auch Atomwaffen eingesetzt worden, denn solche Forderungen gab es und auch als Planspiele in Regierungskreisen, wenngleich dementiert.

Zur allgemeineren Problematik der atomaren Abschreckung an sich >> http://inidia.de/abschreckungsdoktrin.htm

30.06.2020

Nächster Fehler im Iran-USA-Konflikt

Laut Deutschlandfunk erließ Teheran wegen der Soleimani-Ermordung "Haftbefehl gegen US-Präsident Trump"

Schlecht für die Diplomatie, wenn man gegeneinander Haftbefehle ausstellt.

Zwar verurteilte ich den Mordanschlag auf Soleimani als völkerrechtswidrigen Akt, zumal die USA auf fremdem Gebiet ohne Zustimmung dortiger Regierung nicht deren Regierungsgäste töten darf, aber der "Haftbefehl" ist pure Propaganda, denn jeder Versuch wäre Harakiri und würde einen Krieg riskieren.

Und völkerrechtlich?

Der Iran kann ein weiteres Mal den Weltsicherheitsrat fordern oder den Fall erneut vor die Generalversammlung bringen. Und den IGH gibt es auch noch.

Das wird alles wenig bringen, aber der "Haftbefehl" ist völkerrechtswidrig, weil ohne UNO-Mandat kein Staat einem anderen Staat die Regierung verhaften darf.

Wem das Völkerrecht keine Richtschnur ist, schürt die Selbstjustiz - und die privilegiert die Stärkeren.

Die Bundesrepublik Deutschland sollte Teheran zur Rücknahme des "Haftbefehls" aus Gründen seine Völkerrechtswidrigkeit auffordern - oder leider auch nicht, denn in Teheran freuen sich welche sogar auch schon darüber, dass überhaupt über solchen Unfug gesprochen wird.

Gleichwohl ist völkerrechtliche Aufklärung unabdingbar.

Zur menschenrechtlichen Seite des Konflikts sei noch erinnert, dass sich Teheran und Washington mit dem Blut von 176 Menschen befleckten, denn ohne das Attentat und die Großmäuligkeiten wäre es nicht zum Abschuss der Passagiermaschine gekommen.

16.01.2020

Erdogans Libyen-Abenteuer

Erdogans Begründung für die Entsendung türkischer Truppen werden immer absurder, jetzt mit Ahnen-Variante:

"Die Türkei wird Haftar eine Lektion erteilen, wenn er die PNS weiter angreift. Libyen ist ein Erbe des Osmanischen Reiches, es gibt unsere Söhne Kulugli (Kinder aus gemischten Ehen von Janitscharen und Maghreb-Frauen) und wir müssen sie schützen."

Und völkerrechtlich? Erdogans militärisches Abenteuer könnte trotzdem völkerrechtlichen Standards genügen, falls die Regierung in Tripolis zum Hilfeersuchen berechtigt war.

Zweifel ergeben sich, da diese Regierung von der UNO eingesetzt wurde - und deshalb auch die UNO (der Weltsicherheitsrat) entscheiden müsste, wie es in Libyen weiter geht.

Der WSR wiederum wird keine Entscheidung treffen können, weil Russland auf Seiten des Putschisten Haftars agiert.

Also schade, dass ich völkerrechtlich nicht klarer beitragen kann und dass sich unser Außenministerium für die völkerrechtlichen Aspekte mal wieder überhaupt nicht interessiert.

10.01.2020

Zur Flugzeugkatastrophe von Teheran

Der Iran hatte kurz zuvor zwei irakische US-Militärstützpunkte mit Raketen beschossen, um das Attentat auf Soleimani zu rächen, als die Flugkatastrophe Passagiere und Besatzung in den Tod riss.

Für die Angehörigen der 176 Opfer wäre das Leid wahrscheinlich leichter zu ertragen, wenn es ein technischer Defekt gewesen wäre und kein Abschuss, für den sich die Hinweise mehren und Teherans Gegenrede lautet, es seien doch viele Zivilflugzeuge im Luftraum gewesen.

Wenn es ein Abschuss war, wird die Politik in diesem Fall wahrscheinlich einig sein, dass es "Versehen" war. Und das wäre es ja auch, aber eben ein "Versehen", wie es im gegenseitigen und selbstjustiziellen Vergeltungswahn provoziert wurde.

Wenn es ein Abschuss war, dann hätten sich die Scharfmacher der Streitparteien die 176 Opfer zuzurechnen, denn sie hatten vorher alles getan, um die Anspannung auf die Spitze treiben.

Daraus müssten nun mehr Menschen Schlüsse ziehen, wenn es um die Beurteilung von Drohungen geht - unabhängig davon, ob Abschuss oder Technikdefekt.

08.01.2020

Irankonflikt - Offener Brief

Lb. Bundesregierung,

Deutschland sitzt derzeit im Weltsicherheitsrat, gewählt im Vertrauen vieler Staaten, dem Frieden verpflichtet.
Ich erwarte von Ihnen, dass Sie sowohl im Weltsicherheitsrat als auch der NATO und durch Einbestellung des iranischen und us-amerikanischen Botschafters völkerrechtlichen Klartext reden, wie nachfolgend beschrieben:

Selbstjustiz, Rache und schon die Drohung mit Selbstjustiz sind aus besten Gründen im Völkerrecht nicht vorgesehen, wie auch im Recht aller halbwegs vernünftigen Staaten nicht.

Also völkerrechtswidrig, wenn der Iran für Trumps völkerrechtswidriges Attentat Rache schwor und in der vergangenen Nacht Raketen auf US-Stützpunkte feuerte.

Also völkerrechtswidrig, wenn Trump für solche Rache seinerseitige Rache androhte - und hoffentlich nicht wahrmachen wird.

Auch "Notwehr" ist all das nicht, denn Notwehr darf nicht provoziert sein.

Und all' solche Streitigkeiten gehören nicht auf Schlachtfeldern ausgetragen, sondern vom Internationalen Gerichtshof begutachtet, wenn im Weltsicherheitsrat Schlichtung misslingt.

Mit freundlichen Grüßen,
Markus S. Rabanus

Berlin, den 8. Januar 2020
www.friedensforschung.de

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Nachmittags

Ich bin mit Trumps Rede zufrieden, weil Verzicht auf Eskalation. - Die Prahlerei in seinen Reden kann niemandem mehr Überraschung sein. Sein ganzes Leben und sein Erfolg beruhen auf Prahlerei. Das kann er nicht anders. Und welche Macht er hat, ist nicht seine Schuld, sondern Versagen aller Menschen, die einem Menschen solche Macht verleihen und glauben, die Macht werde ewig in guten Händen liegen.

Vorher gepostet: Trumps Stellungnahme blieb erfreulicherweise diplomatisch. So scheint eine Vergeltungsspirale für den Moment erspart, wenn Teheran sie nicht forciert. Aber Waffenstillstand ist noch kein guter Frieden, wenn man die Konflikte nicht löst.

31.07.2019

Marine in den Persischen Golf entsenden?

Die Zurückweisung des US-"Hilfeersuchens" ist richtig, denn zu offensichtlich, dass es den USA mit dem Kriegsschiffseinsatz nicht um die Sicherheit der Seewege geht, sondern um die Durchsetzung völkerrechtswidriger Sanktionen gegen den Iran.

Aber noch richtiger wäre es, wenn Deutschland den weiteren Mitgliedsstaaten des Weltsicherheitsrates zzgl. Vertretern der Konfliktbeteiligten eine Fregatte anbietet, um das Geschehen im Persischen Golf gemeinsam zu beobachten, denn es kommt darauf an, jegliche Provokation zu reklamieren.

Wahrer Pazifismus ist nicht das Fernbleiben von Konflikten, sondern deren Eindämmung, Verhinderung und völkerrechtsgemäße Lösung.

"Unrealistisch"?

Dass es anders als gefordert kommen wird, ist Fehler von Politik, nicht Fehler von Forderung.

20.07.2019

Trumputin und Weltraum-Militarisierung

Trump plauderte uns via Internet-Stream aus dem Oval Office mit seinen umstehenden Statisten - nicht nur über Mond und Mars, sondern über die "United States Space Force".

Für Trump wie für Putin gilt mal wieder kein Völkerrecht, denn der 1967 in Kraft getretene Weltraumvertrag gestattet nur die friedliche Nutzung des Weltraums.

Flottes Wettrüsten als Völkerrechtsbruch. - Das Auswärtige Amt steht in der Pflicht, wenigstens förmlich zu protestieren - und zwar im Weltsicherheitsrat, denn sonst braucht es uns dort nicht, wenn bloß zugeschaut wird, wie ein Vertrag nach dem anderen gebrochen wird und der Welt rechtliche Verwahrlosung droht.

 https://de.wikipedia.org/wiki/Weltraumvertrag

07.07.2019

Bundeswehr-Bodentruppen nach Syrien?

So fordert es die US-Regierung für den Kampf gegen den IS in Syrien.

Ich würde zustimmen,
1. wenn die syrische Regierung dafür ist,
2. wenn der Weltsicherheitsrat es in Neubewertung der Lage ausdrücklich gut heißt,
3. wenn unter Oberbefehl der Vereinten Nationen.

Aber ich würde von den USA - und den anderen Staaten der "Allianz der Willigen" Aufwandsersatz fordern, denn sie verschuldeten mit dem völkerrechtswidrigen Irakkrieg wesentlich die Entstehung des IS und mitverschulden die Zerstörung Syriens, wie auch des Flüchtlingselends.

20.02.2019

Offener Brief an Bundesaußenminister Heiko Maas

Sehr geehrter Herr Maas,

ich bitte unser gegenwärtiges Stimmrecht im Weltsicherheitsrat zur Einbringung einer Initiative zu nutzen, die alle Staaten verpflichtet, auf eine Militarisierung des Weltraums zu verzichten und sämtliche Weltraumaktivitäten durch ein Oberkommando der Vereinten Nationen zu kontrollieren und koordinieren.

Aktueller Hintergrund ist ein Dekret des US-Präsidenten Donald Trump zur Aufstellung von "Weltraumstreitkräften". Auch Russland prahlt seit 1992 mit "Weltraumtruppen". Und China steht in den Startlöchern.

Dieser Entwicklung ist Einhalt zu gebieten. Sollte das leider hochwahrscheinlich nicht gelingen, so wäre zumindest harsche Kritik angebracht und die Aufforderung, sich an den Weltraumvertrag von 1967 zu halten und ihn nicht zu kündigen, wie es inzwischen schlechte Gewohnheit mit anderen völkerrechtlichen Verträgen wurde.

Mit freundlichen Grüßen,
Markus S. Rabanus / Berlin, d. 20.02.2019
Friedensforschung.de

25.01.2019

Venezuela - was Trump darf und nicht darf

Trump darf sich für die Anerkennung von Guaidó aussprechen, ABER ob eine Regierung völkerrechtlich anzuerkennen ist, steht einem Trump nicht zu, wenngleich es übler Gewohnheit entspricht.

Die völkerrechtliche Anerkennung von Staaten und Regierungen hat den Vereinten Nationen vorbehalten zu sein.

Also müssten sich die Veto-Mächte einigen. - Vermögen sie das nicht, kommen die Veto-Mächte ihren Pflichten aus ihren Privilegien im Weltsicherheitsrat nicht nach - und die Welt hätte darauf zu drängen, dass es dann durch den IGH oder die VN-Vollversammlung entschieden wird.

Es ist völkerrechtswidrig, wenn die Veto-Mächte um Venezuela rivalisieren, wie sie es in Syrien und anderen Konflikten tun.
Der Weltsicherheitsrat hat eine Politik zu machen, die einen Bürgerkrieg in Venezuela verhindert - oder sich rauszuhalten.

27.12.2018

Israels Angriffe auf "iranische Stellungen in Syrien" rechtswidrig

Tagesschau usw. berichten bzw. kommentieren die Angriffe so, dass Israel keine iranische Militärpräsenz in Syrien dulden werde.
Man stelle sich umgekehrt vor, dass iranische Bomber auf israelische Militärs im Westjordangebiet Raketen abfeuern, weil Teheran die israelische Militärpräsenz im Westjordangebiet nicht dulden möge.
Unwahrscheinlich, denn die Folge wäre ein neuer Schutthaufen, vormals Teheran. - Der eine kann, der andere nicht. Das Recht des Stärkeren ist noch immer Politik, aber völkerrechtswidrig.

Was macht der Iran in Syrien?

Die massenmediale Berichterstattung zu konkreten Kriegshandlungen ist für unser digitales "Informationszeitalter" erstaunlich dürftig, aber immerhin die Ergebnisse sehen wir: Zerstörte Städte, wie nach Erdbeben in Hollywoods Katastrophenfilmen. Aber erklärtermaßen unterstützt Teheran wie Moskau das Assad-Regime im Bürgerkrieg. Sofern solche Unterstützung gegen den IS gerichtet wäre, kann sie sich auf Weltsicherheitsrats-Resolution Nr. 2249 vom November 2015 berufen, ist prinzipiell statthaft - und darf von niemandem attackiert werden.

13.12.2018

Zu den Risiken einer Destabilisierung Saudi-Arabiens

Eine sehr ernsthafte Befürchtung, die ich mit Netanjahu teile (HAARETZ), so scharf ich ihn oft kritisiere. Wenn Saudi-Arabien kippt, mit modernsten Waffen hochgerüstet wie kaum ein anderes Land, dann sind die Unwägbarkeiten auch für Israel und den Iran größer als sie es mit dem Irakkrieg waren und im Syrienkrieg sind, die sich mehr oder weniger innerhalb der Landesgrenzen in Schutt und Asche legen ließen, was ich ganz und gar nicht zynisch meine, sondern immer anklagte, inklusive Schuldzuweisungen vor allem in Richtung Weltsicherheitsrat. Bloß nicht missverstehen, denn ich würde Saudi-Arabien jede Menge Veränderung wünschen und abfordern, aber nicht um den Preis eines weiteren Bürgerkriegs oder gar eines internationalen Konflikts. Ich war nie dort, aber Freunde von mir. Und es gibt dort keine politischen Kräfte, die stark genug wären, um die Ordnung positiv zu revolutionieren. Rasch geschaffene Strukturen wären schwächer als im Irak oder auch in Syrien, Ägypten - und wurden dort aufgerieben, was jeder mit etwas Verstand hätte voraussehen können, anstatt die Aufstände zu feiern und anzufeuern. Nicht weil die Menschen dort dümmer oder schlechter wären, sondern weil es einfach an Gelegenheit fehlte, sich demokratisch zu organisieren. Auch die Genialsten der Welt hätten es bspw. in Ägypten nicht vermocht, obgleich der Sturz Mubaraks vergleichsweise moderat über die Bühne ging und Wahlen angesetzt wurden, aber die demokratische Organisierung kam der politischen Eigendynamik nicht hinterher. So verkommt jede Revolution zu Diktatur oder verschleißt sich schon im Bürgerkrieg. Wer jetzt Saudi-Arabien destabilisiert, kann nur irre sein. Auch der Iran darf sich davon nichts versprechen, denn wenn zwischen diesen beiden Ländern Rivalität ist, dann kann Saudi-Arabien in Versuchung geraten, sich innenpolitisch durch einen direkten Krieg mit dem Iran zu stabilisieren - und würde dafür hochwahrscheinlich auch noch die Unterstützung des "Westens" bekommen. Im Gegenteil: Wenn Saudi-Arabien noch stärker unter Druck gerät, außen- und innenpolitisch, dann wäre Teheran schlau, genau jetzt gegenüber Saudi-Arabien Friedensinitiativen zu ergreifen und auch gegenüber Israel. Aber meine Hauptkritik gilt selten den vielen kleinen Konfliktparteien, sondern den global noch immer rivalisierenden Vetomächten, die ihrer "Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit" (Art.24 Abs.1 UNO-Charta) nicht gerecht werden - und deshalb Kriege nicht hindern, sogar fördern. Deutschland sitzt in wenigen Wochen erneut für zwei Jahre im Weltsicherheitsrat. Deutschland gehört dort nicht hin, wenn nicht darauf drängend, den Missbrauch des Vetorechts einzuschränken, wie hier schon oft dargelegt. Deutschlands stereotypes "Mahnen zur Besonnenheit" ist unglaubwürdig, denn Besonnenheit drückt sich nicht in Zurücklehnen aus, sondern in nüchternen, lösungsorientierten Vorschlägen, die auch von Gegnern mitgetragen werden können. Aber mir scheint, dass unsere Politiker wie auch auf gegnerischen Seiten irgendwie an den "Endsieg" glauben anstatt Frieden zu erarbeiten.

01.11.2018

Zur etwaigen Kündigung des INF-Vertrags:

Das Wesentliche einer INF-Vertragskündigung ist die Wiedervermehrung von Atomwaffen, also ein Unterlaufen der Reduzierungsabkommen strategischer Waffen durch Mittelstrecken-Aufrüstung. Und zwar als Folge der Kündigung des ABM-Vertrages, denn dessen Kündigung führt nicht nur bei den Abfangsystemen, sondern auch bei den Angriffsmitteln zum Wettrüsten, um die Abfangsysteme zu überwinden.

Überdies bedenklich: Nur in den besten Zeiten der Entspannungspolitik schien das (sekundäre) Streben nach einem irgendwie gewinnbaren Atomkrieg vom Tisch. Inzwischen wieder nicht mehr, denn die Logik ist:
- Landgestützte Raketen sind bevorzugte Angriffsziele,
- taugen deshalb weniger zum Gegenschlag als bspw. U-Boot-Atomwaffen,
- folglich sind landgestützte Atomraketen, ob als Lang- oder Mittelstreckler, eher Erstschlagswaffen (in Kombi mit Abfangsystemen).

Atomkriegs-Gewinnbarkeit mag eine dauerhafte Illusion sein, aber wehe der Menschheit, wenn sich eine der Atommächte einbilden sollte, sie könnte es und es sei so weit. - Trotzdem weniger wahrscheinlich als ein "versehentlicher Atomkrieg" jederzeit.

18.09.2018

Zur Putin-Erdogan-Einigung

Beide Jungs gehören zwar nicht zu jedermanns engerem Freundeskreis ;-) , aber die Einigung auf eine demilitarisierte Zone in der nord-syrischen Provinz Idlib ist zu beglückwünschen.

Die Einigung erfolgte durch gegenseitiges Entgegenkommen, woran es bislang im Syrienkonflikt mit Ausnahme der Chemiewaffenvernichtung nahezu komplett fehlte, aber jetzt endlich mal zwecks Schlachtvermeidung passiert:

1. Die von Erdogan unterstützten Rebellen ziehen sich aus einem 15 bis 20 Kilometer breiten Gürtel ringsum Idlib zurück.

2. Der von Putin unterstützte Vormarsch syrischer Truppen auf Idlib wird gestoppt.

3. Türkische und russische Militärs überwachen gemeinsam die demilitarisierte Zone.

Putin und Erdogan werden nun zu zeigen haben, was ihre Worte wert sind. Und falls umgesetzt, dann allemal besser als das, was in den letzten zwei Wochen in Washington und auch Berlin an etwaigen "Vergeltungsschlägen" diskutiert wurde.

Gleichwohl möchte ich mal wieder nicht loben, ohne zu nörgeln, denn Erdogans Rebellenunterstützung ist völkerrechtswidrig. Man stelle sich bloß mal umgekehrt vor, Assad würde die PKK in der Türkei unterstützen.

Auch Putins Assadunterstützung ist völkerrechtswidrig, wenngleich umstritten sein mag, ob er Assad zur Hilfe kommen durfte, aber die Art des Beistandes ist buchstäblich "verheerend" für die syrischen Städte und somit unverhältnismäßig, also völkerrechtswidrig.

Der "Westen" ist ob solchen Urteils nicht fein raus, denn seine Unterstützung für die Rebellen, "Exilregierung" usw. ist Teil des Verbrechens, nicht Teil der Konfliktlösung, weshalb Kofi Annan im August 2012 als UNO-Sondervermittler das Handtuch warf.

11.09.2018

Deutsche Bomber gegen Syrien?

Auf Bitten der US-Regierung erwägt Bundesverteidigungsministerin Ursula v.d.Leyen Tornado-Bombeneinsätze gegen Syrien, falls Assad Chemiewaffen einsetze.

Ein "Rechtsbruch mit Ansage" - innenpolitisch und völkerrechtlich: Innenpolitisch macht es Furore, weil v.d.Leyen offenbar Glaubens ist, den Bundestag erst nachträglich um Erlaubnis bitten zu dürfen, aber schwerwiegender völkerrechtlich, denn auch die Chemiewaffenkonvention sieht keine Selbstjustiz gegenüber Verstoßern vor, sondern die Einschaltung des Weltsicherheitsrates. Ausschließlich der WSR darf sanktionieren.

Wenn die Bundesregierung die öffentlich erwogene Selbstjustiz damit rausreden will, dass der Weltsicherheitsrat durch Vetorechte blockiert ist, dann fehlt es an Initiativen zur Veto-Reform, sei es durch Begrenzung des Vetorechts, sei es durch Zuweisung der Entscheidung an den Internationalen Gerichtshof oder die Generalversammlung.
Nichts dergleichen war jemals Ansinnen unserer Bundesregierungen, denn sie bekennt sich zwar zur Universalität als wichtigem Ziel des Völkerrechts, aber beklagte das Vetosystem nur dann, wenn vom politischen Gegenüber ausgeübt, von Sowjetunion/Russland und China.

So bleibt die Unordnung völkerrechtlicher Beziehungen - und jeder bastelt sich das Völkerrecht grad mal so, wie er es im Chaos glaubt durchsetzen zu können. Und unsere Leitmedien spielen weitgehend mit, sogar auch viele Völkerrechtler, allenfalls mit dem eher bloß rhetorischen Feigenblatt, dass eine Rechtslage "umstritten" sei. - Nein, nicht "umstritten", sondern "Rechtsbruch", denn gegen den Wortlaut und gegen den Sinn gültiger Abkommen.

Und setzt der böse Assad Chemiewaffen ein? - Es lohnt zu lesen, was die OPCW an Untersuchungsberichten verfasst, also die Kontrollorganisation zur Chemiewaffenkonvention. Und es liest sich anders als es sich ins Gedächtnis des aufmerksamen Nachrichtenkonsumenten schreibt: Die OPCW-Kontrolleure bestätigten mit Bericht vom 6.7.2018 nicht, was 2016 unter anderem in Douma an Giftwaffeneinsatz Assad vorgeworfen wurde.

Und eine OPCW-Bewertung der im März und April 2018 erhobenen Vorwürfe steht noch aus, aber die "Vergeltung" fand statt, die von Merkel und Maas als "angemessen" propagandistisch unterstützt wurde, als dürften Verdachtsmomente genügen.

Putin und Assad haben ob meines Befunds keinen Grund zur Freude, denn wie Syrien heute aussieht, ist vor allem ihr "Werk", ihre Bomben, ihre Unfähigkeit, ihr Unwillen zu friedlichen Reformen in Syrien - und unverzeihlich.

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