03.06.2013
Passau: Schlimmstes Hochwasser seit 1501
Bund, Länder und Kommunen haben zu wenig für den Hochwasserschutz getan, wenn solch alte Städte im Jahr 2013 in Regenfluten versinken.
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25.05.2013
Merkel soll Oettinger zum Rücktritt auffordern
Nicht nur, dass der Burschenschaftler Günther Oettinger (CDU) in seiner Rolle als "EU-Kommissar für Energie" fortlaufend den Atomausstieg Deutschlands torpediert, sondern jetzt will er auch noch in Sachen Fracking die kritische Haltung der Bundesregierung auf EU-Wegen hintergehen, um der Fracking-Lobby zu erlauben, aus den Erdschichten zu knacken, was schon in der Theorie unausgereift ist, erst recht in der Technologie (vgl. Tiefbohrungsprobleme schon bei der erheblich unkomplizierteren Geothermie) - und an Gasvorkommen allemal nicht wertloser wird, wenn sich in Jahrzehnten die konventionelle Gasförderung dem Ende zuneigt. Was will dieser Mann künftigen Generationen denn überhaupt noch lassen außer Atommüll und Ressourcenleere?
Es wird Zeit, dass sich die Bundeskanzlerin von dieser Personalie trennt. Oettinger dient weder den Landesinteressen noch der EU oder einer nachhaltigen Energiepolitik. Nichts qualifiziert ihn, weder seine Ausbildung noch irgendein erkennbares Fachinteresse oder demokratische Akzeptanz, wie sich mühelos mit Meinungsumfragen recherchieren ließe. Unangenehm, untragbar von A bis Z, denn er scheint einzig für die Lobby-Cliquen "Das Offene Ohr" zu haben, eben ein "Andenpaktler".
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18.05.2013
Wochenlang verheimlicht: Hamburg entging radioaktiver Hafenkatastrophe
Erst jetzt durch eine Abgeordneten-Anfrage wurde die Dimension eines Vorfalls bekannt, die der komplette Behörden- und Regierungsapparat wochenlang dere Öffentlichkeit verschwiegen hatte: Es war der 1. Mai 2013. Während die offenbar unkritischen Menschenmassen des Evang.Kirchentags den Bundespräsidenten Gauck feierten, der ihnen seine Version von der "Solidarität mit den Schwachen" als Ermahnung an die Langzeitarbeitslosen zur Eigeninitiative predigte, wurde es in kaum 500 Metern Entfernung im Hafen deutlich kritischer, denn dort brannte der Frachter "Atlantic Cartier" und die Feuerwehr hatte eiligst radioaktive Ladung von Bord zu holen. 8,9 Tonnen hochgefährliches Uranhexaflourid aus der deutschen Urananreicherungs-Fabrik im nordrhein-westfälischen Gronau nebst ca. 30 Gefahrgutcontainern, die mit Munition, Raketentreibstoff und brennbarer Chemikalien beladen waren. Die Behörden verlautbarten zwar den erfolgreichen Großeinsatz mit 300 Feuerwehrleuten und mehreren Löschbooten, aber die Uranhexaflourid-Bergung wurde verschwiegen, um der Millionenmetropole eine "Panik zu vermeiden" und aus "Sicherheitsgründen", denn die jährlich mehr als 180 Radioaktiv-Transporte über den Hamburger Hafen seien bundesweit als "Verschlusssache" eingestuft. - Das kann aber schon gar nicht für den Havariefall gelten, wie es ohnehin die Bevölkerung Hamburgs angehen sollte, was sich im Hafen tut, sonst gehört er nicht in die Großstadt.
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Irak: 75 Tote durch Attentatsserie
Der gestrige Tag war wieder ein Schwarzer Freitag für den Irak. - Das durch den Krieg ins Chaos gestoßene Land hat allein seit Jahresbeginn mehr als 1.200 Terrortote zu beklagen.
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16.05.2013
TEPCO will Kühlwasser ins Meer verklappen
Japans AKW-Betreiber TEPCO bekommt die Abdichtung seiner havarierten Atommeiler nicht in den Griff und will die Unmengen an verstrahltem Kühlwasser in den Pazifik verklappen. Wahrscheinlicher aber ist, dass TEPCO auch zwei Jahre nach dem Serien-GAU noch nicht versuchte, überhaupt mit Abdichtungsarbeiten zu beginnen. Stattdessen wurde reihenweise Tanks aufgestellt, in die Teile des
des kontaminierten Wasser abgepumpt wird, während die vermutlich größeren Mengen versickern, ins Grundwasser und ebenfalls in den Ozean gelangen.
Proteste seitens der Internationalen Atomaufsicht? Fehlanzeige. Sie lobt stattdessen die "Bemühungen", von denen rein gar nichts von Erfolg gekrönt ist. TEPCO in Fukushima - das ist eher eine Art Wachschutz, dass niemand nachschauen kann, was dort tatsächlich an permanenter Umweltvergiftung passiert.
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Zum Aus für den EUROHAWK - Akten öffnen!
Die Beschaffung der Drohne EUROHAWK der Hersteller Northrop Grumman und EADS für die Bundeswehr wurde gestoppt. Das umstrittene Waffenprojekt habe keine Aussicht auf die luftverkehrsrechtliche Zulassung, da es an einem automatischen Kollisionsausweichsystem fehlt.
Für die Nachrüstung ohne Erfolgsgarantie "wären noch einmal bis zu 600 Mio. EURO pro Drohne angefallen", meint SR-Korrespondent Christoph Grabenhein in Tagesschau.de - und wundert sich nicht über die geplauderte Betragshöhe, immerhin mehr als der Kaufpreis für die Drohne an sich, denn das Auftragsvolumen umfasste 1,2 Mrd.€ für fünf Drohnen.
So fremd ist dem Plagiatorenjournalismus die Überlegung, was sich hinter Zahlen tut, obgleich kein vernünftiger Grund ersichtlich ist, warum eine längst gewöhnliche Flugzeugtechnik in einer Drohne derart teuer sein soll. Ursächlich dürfte eher ein Problem der Inkompetenz des Bundesverteidigungsministeriums sein, mit Rüstungsherstellern zu verhandeln, also ein allgemeines Problem der staatlichen Auftragsvergabe, über die sich jetzt Rot-Grün echauffiert, aber zu eigenen Regierungszeiten (2001) beteiligt war.
Wie groß der Schaden der verkorksten Beschaffungsmaßnahme tatsächlich ist, lässt sich im Moment nicht überblicken. Das Bundesverteidigungsministerium rechnet sich den Schaden mit 250 Mio. € offenbar schön, weil die Sensortechnik, für die ebenfalls 250 Mio. € investiert wurden, in andere Systeme verbaut werden könnten. In welche?
Zunächst mal also 500 Mio.€, zu denen FAZ.de weitere 50 Mio.€ für bisherige Tests rechnet. Die Opposition spricht von 688 Mio.€, allein in 2011 und 2012 seien 280 Mio. € bewilligt worden - "im Rahmen der Haushaltskonsolidierung?", fragt sich der Steuerzahler.
Und klappt der Ausstieg jetzt überhaupt, ohne den Rüstungsherstellern weiteres Geld nachzuwerfen? Oder warum werden die Rüstungshersteller nicht Regress genommen? - Das gehe den Bürger nichts an, glauben die Bürgervertreter - und alle Verträge sind unter Verschluss.
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08.05.2013
Kritik: Deutschland liefert Indonesien 164 Panzer
Der geheim und ohne parlamentarische Kontrolle tagende Bundessicherheitsrat bewilligte dem Rüstungskonzern die Ausfuhr von 104 Kampfpanzern ("Leopard 2"), 50 Schützenpanzern ("Marder") und weiterer Spezialpanzer mit Raubtier-Bezeichnungen an Indonesien.
Forderung: Die Bundesregierung soll darlegen, wofür dieser fernöstlichen Inselstaat mit seiner bettelarmen Bevölkerung diese Waffen braucht, von welchen Mächten sich Indonesien militärisch bedroht sieht und mit welchen christlichen, liberalen, konservativen oder sonstigen Argumenten die Bundesregierung die Aufrüstung Indonesiens als gerechtfertigt anschaut. Oder ob es sich einfach nur um ein parteipolitisches Geschenk an die Rüstungsindustrie handelt.
Dass ausgerechnet Waffenexporte im Geheimen und ohne parlamentarische Aussprache/Abstimmung entschieden werden, ist mit der Demokratie unvereinbar und Relikt des Kalten Krieges, das schon nie legitim war und längst abgeschafft gehört.
27.04.2013
Kriegstreiber: "Assad hat die Rote Linie überschritten"
Mehr als Gerüchte sind es nicht, aber für die Hardliner in den Reihen der NATO und US-Republikaner ist es eine Tatsache, dass Assad Chemiewaffen zum Einsatz gebracht habe und fordern Obama zum offenen Krieg auf.
Tatsache ist allenfalls, dass "Hinweise gibt", aber Hinweise sind eben keine Nachweise, sondern häufig nur verlogene Kriegspropaganda, deren Urheber strafrechtlich verfolgt werden müssten, wie auch diejenigen, die aus parteipolitischen Gründen bewusst oder leichtfertig bloßen Gerüchten Beweisqualität zusprechen.
Nach dem Irakkrieg prahlten einige Lügner damit, die Welt über das Vorhandensein irakischer Massenvernichtungswaffen getäuscht zu haben - für den vermeintlichen "guten Zweck". KEINER von denen kam vor Gericht. Und der Irak liegt in Scherben.
Wenn unsere öffentlich-rechtlichen Medien nicht erneut Teil der Kriegspropaganda werden wollen, dann sollen sie fragen: "Wer behauptet das? Womit kann er es belegen? Wie soll die Strafe sein, wenn er lügt?"
Was es also braucht, ist eine Untersuchung durch die Vereinten Nationen.
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Bundestag: Musik-Gebührenfrist auf 70 Jahre verlängert
Von "Urheberrechten" ist die Rede, um "Verwertungsrechte" geht es, aber das hört sich weniger nett an. So wurde jetzt "Schutzfrist" (=schönfärberisch für "Gebührenfrist")für musikalische Werke von bislang 50 Jahren auf 70 Jahre verlängert. Fristbeginn ist der Todestag des Urhebers, der Glückliche:-) beschaut es sich dann aus dem Jenseits, wie es zum "C" der Unionsparteien passen würde, aber vor allem der GEMA Geld in die Kassen spült und "Künstler fördern soll".
Mit dieser Argumentation hätte man besser noch die Gebührenfrist auf 500 Jahre ausgedehnt, denn dann könnte die "Künstlerförderung" auch aus den Werken von Bach, Beethoven, Mozart und weiterer Urheber stattfinden. Die werden ja nicht seltener aufgeführt als ... wer verstarb vor 60 Jahren?
Wer stimmte für dieses Gesetz, wer dagegen? Dafür stimmten die Unionsparteien, die FDP und man glaubt es kaum, auch die GRÜNEN. Dagegen stimmte die LINKE und die SPD wusste nicht, was besser oder schlechter ist, also enthielt sich.
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25.04.2013
"NSU"-Prozess: BVerfG lehnt Videoübertragung ab
Den Eindruck, dass die Beschwerdeführung zu sehr auf das "öffentliche Interesse" anstatt auf die Verletzung eigener Grundrechte bedacht war, hatte auch ich aus der Berichterstattung dazu vermutet, allerdings gehofft, dass es bloß am medialen Fokus liegen könnte.
Offenbar war die Beschwerde tatsächlich so dürftig. Dann erscheint der BVerfG-Beschluss insoweit folgerichtig, wenngleich das BVerfG auch anders hätte entscheiden können, denn immerhin zog das Kollektivorgan die durchgreifenden Rechte aus der Nebenklägerschaft in Betracht. Der zivilprozessrechtliche Beibringungsgrundsatz sollte im Verfassungsprozessrecht nicht minder als im Strafprozessrecht der richterlichen Problemerkundung nachgeordnet sein, denn sonst wirkt sich das juristische Versagen der Beschwerdeführer-Anwälte zu gravierend zum Nachteil der Mandanten aus. Aber auch Anwälte sind nur Menschen und eben die Bundesverfassungsrichter auch.
Und etwas spät kam diese weitere Beschwerde, denn so neu kann niemandem sein, was die gerichtlichen Routinen anbelangt. Es wäre also an der Politik bzw. am Gesetzgeber, das Prozessrecht auf Vordermann zu bringen.
----------------
BVerfG-Pressemitteilung Nr. 32/2013 vom 25. April 2013, Beschluss vom 24. April 2013
„NSU-Verfahren“: Verfassungsbeschwerde von Nebenklägern mit dem Ziel der Videoübertragung in einen weiteren Saal erfolglos
Die Beschwerdeführer sind Nebenkläger im sogenannten NSU-Verfahren vor dem Oberlandesgericht München (6 St 3/12). Mit der Verfassungsbeschwerde wenden sie sich gegen zwei Verfügungen des Vorsitzenden des zuständigen Strafsenats, wonach die Hauptverhandlung in einem Sitzungssaal stattfinden soll, der über lediglich 100 Sitzplätze für Zuhörer verfügt.
Dies reiche angesichts des erheblichen öffentlichen Interesses nicht aus. Zugleich beantragen sie, dem Vorsitzenden im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, die Hauptverhandlung mittels Videotechnologie in mindestens einen weiteren Sitzungssaal übertragen zu lassen.
Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, da sie mangels einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Begründung unzulässig ist. Ein Beschwerdeführer muss eine Grundrechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs substantiiert und schlüssig vortragen. Dabei hat er darzulegen, inwieweit er sich durch die angegriffene Maßnahme in dem bezeichneten Grundrecht selbst, unmittelbar und gegenwärtig verletzt sieht. Diesen Anforderungen genügt die Begründung der Verfassungsbeschwerde nicht. Eine Verletzung in eigenen Grundrechten wird von den Beschwerdeführern nicht dargetan und ist auch nicht ersichtlich. Sie machen insbesondere nicht geltend, als Nebenkläger selbst an einer Teilnahme an der Hauptverhandlung gehindert zu sein, sondern argumentieren ausschließlich mit dem öffentlichen Informationsinteresse und machen sich damit zu Sachwaltern der Allgemeinheit.
Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
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