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27.06.2013

Australien klagt vor dem IGH gegen japanischen Walfang

Seit 1986 ist der kommerzielle Walfang durch ein weltweites Abkommen verboten. Trotzdem betreibt Japan seine Walfangflotte weiter und redet die Tötung von seither mehr als 10.000 Walen vollends unglaubwürdig/unwürdig mit dem Spruch raus, der japanische Walfang diene ausschließlich "wissenschaftlichen Zwecken".
Zusätzlich skandalös: Auch in Japan ist der Bewusstseinswandel längst fortgeschritten, nur noch fünf Prozent der Japaner verzichten nicht die zweifelhafte Delikatesse, während sich riesige Mengen Walfleisch in Kühlhäusern türmen und schließlich zu Tierfutter verarbeitet werden.
Australien will das nicht länger hinnehmen und reichte bereits vor drei Jahren beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag Klage gegen Japan ein. Jetzt läuft das Anhörungsverfahren. Es wird interessant, wie der IGH die Lügerei Japans beurteilt.

25.04.2013

"NSU"-Prozess: BVerfG lehnt Videoübertragung ab

Den Eindruck, dass die Beschwerdeführung zu sehr auf das "öffentliche Interesse" anstatt auf die Verletzung eigener Grundrechte bedacht war, hatte auch ich aus der Berichterstattung dazu vermutet, allerdings gehofft, dass es bloß am medialen Fokus liegen könnte.
Offenbar war die Beschwerde tatsächlich so dürftig. Dann erscheint der BVerfG-Beschluss insoweit folgerichtig, wenngleich das BVerfG auch anders hätte entscheiden können, denn immerhin zog das Kollektivorgan die durchgreifenden Rechte aus der Nebenklägerschaft in Betracht. Der zivilprozessrechtliche Beibringungsgrundsatz sollte im Verfassungsprozessrecht nicht minder als im Strafprozessrecht der richterlichen Problemerkundung nachgeordnet sein, denn sonst wirkt sich das juristische Versagen der Beschwerdeführer-Anwälte zu gravierend zum Nachteil der Mandanten aus. Aber auch Anwälte sind nur Menschen und eben die Bundesverfassungsrichter auch.

Und etwas spät kam diese weitere Beschwerde, denn so neu kann niemandem sein, was die gerichtlichen Routinen anbelangt. Es wäre also an der Politik bzw. am Gesetzgeber, das Prozessrecht auf Vordermann zu bringen.

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BVerfG-Pressemitteilung Nr. 32/2013 vom 25. April 2013, Beschluss vom 24. April 2013

„NSU-Verfahren“: Verfassungsbeschwerde von Nebenklägern mit dem Ziel der Videoübertragung in einen weiteren Saal erfolglos

Die Beschwerdeführer sind Nebenkläger im sogenannten NSU-Verfahren vor dem Oberlandesgericht München (6 St 3/12). Mit der Verfassungsbeschwerde wenden sie sich gegen zwei Verfügungen des Vorsitzenden des zuständigen Strafsenats, wonach die Hauptverhandlung in einem Sitzungssaal stattfinden soll, der über lediglich 100 Sitzplätze für Zuhörer verfügt.
Dies reiche angesichts des erheblichen öffentlichen Interesses nicht aus. Zugleich beantragen sie, dem Vorsitzenden im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, die Hauptverhandlung mittels Videotechnologie in mindestens einen weiteren Sitzungssaal übertragen zu lassen.

Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, da sie mangels einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Begründung unzulässig ist. Ein Beschwerdeführer muss eine Grundrechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs substantiiert und schlüssig vortragen. Dabei hat er darzulegen, inwieweit er sich durch die angegriffene Maßnahme in dem bezeichneten Grundrecht selbst, unmittelbar und gegenwärtig verletzt sieht. Diesen Anforderungen genügt die Begründung der Verfassungsbeschwerde nicht. Eine Verletzung in eigenen Grundrechten wird von den Beschwerdeführern nicht dargetan und ist auch nicht ersichtlich. Sie machen insbesondere nicht geltend, als Nebenkläger selbst an einer Teilnahme an der Hauptverhandlung gehindert zu sein, sondern argumentieren ausschließlich mit dem öffentlichen Informationsinteresse und machen sich damit zu Sachwaltern der Allgemeinheit.

Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

>> FORUM

22.04.2013

Zur "Öffentlichkeit" im NSU-Terrorismus-Prozess

Ein Opferanwalt begehrt mit Verfassungsbeschwerde die audiovisuelle Übertragung der Gerichtsverhandlung in einen Zuschauerraum für Angehörige der Opfer. Gegen dieses Anliegen wird Kritik unter Hinweis auf § 169 Gerichtsverfassungsgesetz geltend gemacht. Von einer gerichtsinternen Übertragung ist in dem Gesetz allerdings nicht die Rede. Der Wortlaut: "Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig."

Das Gesetz drückt den Willen aus, dass Gerichtstermine nicht zu "Schauprozessen" pervertieren und Unterhaltungsgelüste bedienen, aber ist sicherlich nicht gedacht, um Opferangehörige vom Prozessgeschehen auszuschließen. Darum sollte m.E. solch eine gerichtsinterne Übertragung möglich sein. Die Opferangehörigen trifft kein Verschulden, dass sich ihre Zahl durch die Vielzahl der NSU-Verbrechen derart erhöhte und der gewöhnlich genügende Zuschauerplatz in diesem Fall nicht ausreicht.

05.02.2013

Schade: In BaWü ist "Schlichten statt Richten" gescheitert

Seit zwölf Jahren konnten in Baden-Württemberg Geldstreitigkeiten bis zur Höhe von 750 € und Nachbarschaftskonflikte nur vor Gericht, wenn zuvor ein Schlichtungsverfahren gescheitert war. Das sollte die Amtsgerichte entlasten und Kosten sparen. Beide Ziele seien verfehlt worden, habe nur die Kosten und auch die Streitdauer erhöht. Die Landesregierung plane deshalb, den Schlichtungsvorbehalt wieder aufzuheben, berichtet der SWR.
Kommentar: Möglicherweise war das Landesparlament zu träge und hätte das Schlichtungsverfahren rascher und häufiger nachjustieren müssen.

23.01.2013

Thailand 11 Jahre Haft wegen "Majestätsbeleidigung"

Dem thailändischen Journalisten Somyot Pruksakasemsuk wurde seine Kritik an einem Gesetz als Verstoß gegen das Gesetz vorgeworfen und mit elf Jahren Haft bestraft. Pruksakasemsuk hatte zwei Artikel gegen die Majestätsbeleidigungsstrafbarkeit veröffentlicht und eine Unterschriftenaktion gegen das umstrittene Gesetze durchgeführt.

Es gibt zwar auch in Deutschland Strafnormen, die den Staat, dessen Repräsentanten, Bekenntnisse und Verstorbene gegen öffentliche Beschimpfung schützen (z.B. § 188 StGB), aber die Kritik an solchen Gesetzen gehört zum selbstverständlichen Kernbestand der demokratischen Meinungsfreiheit.

22.01.2013

Sportübertragungsrechte: EuGH stärkt Pressefreiheit

Der ORF siegte gegen den Bezahlsender Sky im Streit vor dem EuGH um die Bild-Berichterstattung über Fußballspiele, für die Sky "Exklusivrechte" erworben hatte. So ist nun (nach Jahrzehnten gegenteiligen Kurses wieder) für Recht erkannt, dass die Freiheit der Berichterstattung auch für Sportereignisse greift, an denen die Öffentlichkeit berechtigtes Interesse hat.

Meine Anm.: Zumal der Steuerzahler in erheblichem Maße die Sportstätten und Sportveranstaltungen subventioniert, z.B. Polizeieinsätze, die m.E. für die Veranstalter allenfalls außerhalb der Stadien "kostenlos" sein dürften.

Der EuGH entschied, dass sich der Rechteinhaber vom bloß nachrichtlichen Zweitverwerter ausschließlich technische Kosten geringfügig bezahlen lassen dürfe. Zudem müssen die Bild-Nachrichten auf max. 90 Sekunden beschränkt bleiben und nur in allgemeinen Nachrichten präsentiert werden. - Die Rechtslage Ist also nicht ganz so freizügig, wie es gefeiert wird, aber immerhin ... hat es der ORF auf den richtigen Weg gebracht.

Zur Presseerklärung des EuGH >> KLICK

06.09.2012

Ärztliche Kunstfehler und jetzt politische Kunstfehler?

Die öffentliche Empörung zur schleppenden Entschädigung ärztlicher Kunstfehler ist überfällig, aber sollte nun nicht zu politischem Aktionismus verleiten, denn die Materie ist kompliziert: Allein im vergangenen Jahr gab es schätzungsweise 40.000 Beschwerden und 4068 bestätigte Behandlungsfehler, viele Entschädigungsforderungen landen in der Endlosschleife von Prozessen zur Entschädigungshöhe, zumal sich die Folgen nur schwer beziffern lassen.

Gerichte entscheiden die Höhen auf der Grundlage von Gutachten und älterer Urteile, während sich die Politik um den Schwarzen Peter der gesetzlichen Regelung drückt, z.B. "Ein Bein weg = 200.000 €", was für Schweinsteiger ein Ärgernis wäre, für einen 80-Jährigen mit Grundsicherung vielleicht wie ein vorgezogenes Paradies und allemal besser als ein Dreißigjähriger Krieg gegen Krankenhäuser und deren Versicherungen vor Gerichten.

Aber wie endlich darauf reagieren? Der SPD-Gesundheitsexperte Prof. Karl Lauterbach fordert einen "Entschädigungsfonds", aber welches Problem könnte der lösen und wäre nicht nur über Versicherungen und Gerichte hinaus eine weitere Aufblähung der Bürokratie, die letztlich dem Krankenkassen-Zahler bloß weitere Kosten für neue Posten beschert? Das bringt meines Erachtens nichts, denn solch Fonds dürfte ebenso wenig wie eine Versicherung mit den Einzahlungen Goldesel spielen, sonst wäre es Fass ohne Boden.

Markus Rabanus >> Diskussion

10.07.2012

Heute entscheidet das BVerfG einstweilig zum Fiskalpakt und ESM

In Anbetracht der Zweidrittelmehrheiten von Bundestag und Bundesrat, dürfte sich das Bundesverfassungsgericht äußerst schwer tun, sich den Beschwerdeführern anzuschließen.
Das Einstweilige Verfahren ist ein Folgenabschätzungsverfahren. Wie auch immer das Bundesverfassungsgericht entscheidet, erscheinen sind die Folgen beider Schiedsvarianten derart unüberschaubar, zumal von der Politik uns EZB wohl eher verschleiert, dass daran die richterliche Abwägung scheitern könnte. Nur wird das Bundesverfassungsgericht es sich nicht so leicht machen, wie es der Piratenpartei statthaft ist - und entscheiden: "Wir wissen es nicht." - Denn das käme einem Offenbarungseid zur Staatskrise gleich.

Wahrscheinlich ist, dass die obersten Richter zweigleisig fahren: Hauptsächlich das Gesetz durchwinken, nebensächlich mit Auflagen versehen, als könnten die über Makulatur hinaus greifen. - Jedenfalls ist das Bundesverfassungsgericht um seine Macht zum heutigen Schiedsspruch nicht zu beneiden.

Markus Rabanus >> Diskussionen

NACHTRAG: So schnell entscheidet das BVerfG nun doch nicht. Politik und "die Finanzmärkte" müssen sich dann mal in Geduld üben.

13.01.2012

EnBW scheitert mit Klage gegen Brennelementesteuer

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat in zwei Beschlüssen vom 11. Januar 2012 (11 V 2661/11 und 11 V 4024/11) in Verfahren zur Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsgemäßheit des Kernbrennstoffgesetzes (KernbrStG) bestehen.
Gerichtl. Pressemitteilung v. 12.01.2012

22.12.2011

Vier Fragen an Utz Claassen zur Insolvenz von Solar Millennium

Der kurzzeitige Vorstandsvorsitzende Utz Claassen verließ mit Abfindungsforderungen ein Unternehmen, das er von Rechtswegen möglicherweise zur Insolvenz hätte anmelden müssen.
Immerhin prahlte er mit der Kritik, dass er "noch nie solches Ausmaß an Irrationalität und Täuschung erlebt habe", wie es ihm mit Solar Millennium begegnet sei.

Sehr geehrter Herr Claassen, 

Ihre Kritik scheint glaubhaft, aber fragen Sie Ihre Anwälte, wie Sie solch Kritik gemeint haben sollten, damit aus Ihrem Vorwurf kein Eingeständnis wird, denn Sie werden kennen, dass sich mit jeder Erkenntnis sprichwörtlich fünf neue Fragen stellen, wenngleich im Falle Ihrer Kritik vorerst nur vier:

1. Wann haben Sie das Ausmaß an Irrationalität und Täuschung bemerkt? Während Ihrer Amtszeit?

2. Warum hätten Sie dann dieses Unternehmen nicht saniert, wenn Sie doch auf Ihrer Webseite die Unternehmenssanierung als Ihre Kernkompetenz anpreisen? Erschien Ihnen die Sanierung unzumutbar, weil Ihnen dafür ein im Vergleich zur geplagten Bundeskanzlerin 6-fach höheres Gehalt nebst Vergünstigungen und vorab 9 Mio.€ Antrittsgeld nicht genügten?

3. Oder waren Sie zur Sanierung zwar willens, aber sahen kein Licht am Ende des Tunnels?

4. Wenn Sie sich vorab getäuscht sahen, Ihnen keine Erfolgsmöglichkeit schien, wie rechtfertigen Sie dann, dass Sie nur persönliche und keine unternehmerischen Konsequenzen zogen und Insolvenz beantragten, wie es das Aktiengesetz zum Schutz der Gläubiger verlangt?

Einfache Fragen. Problem erkannt, Gefahr gebannt, denn fünf Anwälte werden gute Antworten haben. Innovativ wäre, Sie starten den Feldzug gegen die Gier und Fahnenflucht in den eigenen Reihen, wie es auf Ihrer Webseite heißt: "Nicht Schulden mit neuen Schulden bekämpfen, nicht aus der Verantwortung flüchten und schon gar nicht Missmanagement belohnen!" - Da haben Sie vollkommen recht.

Und wenn Sie Ihre Alleinverantwortlichkeit mit guten Argumenten gegen die "Täuscher" bestreiten, vor denen Sie damals als Vortandsvorsitzender kapituliert hätten, dann kämen nicht nur Ihre 9 Mio. € Antrittsgeld und etwas von Ihrem Vermögen, sondern auch einiges der anderen Solar Millionäre in die ausgequetschte Konkursmasse zurück. Das könnte manch Anleger finanziell, aber auch moralisch trösten, denn nicht nur Sie verließen das sinkende Schiff, sondern auch Hannes Kuhn und Christoph Wolff zogen sich vor dem Untergang ins Private zurück. - Es braucht nun, was sonst nur Buchtitel wäre: "Mut zur Wahrheit"

Aber wahrscheinlich werden Sie sagen: "Ich habe alles richtig gemacht. In 74 Tagen 9 Mio. Kasse und 7 Mio. Anspruch verdient. Das ist für einen Topmanager, wie ich einer bin, gar nicht mal viel." - Doch der Einwand auch einfachster Leute würde lauten: "Wofür? Wenn Sie Topmanager nur in eigener Sache sind und nicht für das Unternehmen, dann steht Ihnen auch das mäßigste Gehalt nicht zu."

Nun stellen Sie sich mal vor, da geht jemand vor Gericht - und der Richter ließe sich seine gesetzeskundige Urteilskraft nicht durch unsinnige Anträge Ihrer Heerscharen von Anwälten vernebeln, dann sagt er vielleicht:
1. "Ein Vertrag, in dem zu Lasten Dritter eine Leistung von keiner Gegenleistung abhängig gemacht wird, ist darin nichtig. Die Antritts- und Abfindungsmillionen sind zu Rückzahlung fällig."
2. "Wer Vorstandschef einer Aktiengesellschaft ist, ob getäuscht oder nicht, muss den ihm erkennbaren Sumpf entweder ausheben oder zur Anzeige bringen, aber er darf nicht daraus noch nehmen und gehen, denn dann haftet auch er für den Konkurs. Und zwar bis zur Pfändungsgrenze ins Privatvermögen."

Nicht immer machen Urteile alle Menschen gleichermaßen glücklich, aber solch Urteil wäre zumindest mal allen verständlich.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Rabanus >> fb-Diskussion

05.12.2011

"Ausstiegsangebot" oder Strafvereitelung?

Angeblich soll das Landesamt für Verfassungsschutz Thüringen im Jahr 1999 dem späteren Killer-Trio den “Ausstieg” angeboten haben. Lockmittel: Verzicht auf Anklage nach § 129a SzGB (Bildung einer terroristischen Vereinigungen), nur noch Anklage wegen Sprengstoffbesitzes, folglich mildere Haftstrafen. Die Mutter von Böhnhardt habe diese Initiative begrüßt, doch die Staatsanwaltschaft lehnte den Deal in der Erwartung auf eine rasche Festnahme der drei Flüchtigen.
KOMMENTAR:
1. Die Zurückweisung solchen Deals war richtig, denn tatsächlich war nach den Sprengstofffunden davon auszugehen, dass mit gesteigertem Fahndungsdruck binnen kurzer Frist den Bombenbastlern beizukommen ist.
2. Und wieder müsste man sich diejenigen “Verfassungsschützer” genauer anschauen, die auch noch den irrwitzigsten Faschos unter die Arme greifen wollten, denn was da “Ausstieg” genannt wird, wäre bloß Strafverteilung gewesen.

Markus Rabanus >> Diskussionen

03.12.2011

Wenn “V-Leute” erzählen …

Es verhöhnt die Opfer des rechtsextremistischen Terrors, dass V-Leute für die “Beobachtung” der rechtsextremistischen Szene taugen oder gar unverzichtbar seien, weil sie über ihr Treiben den Verfassungsschutzämtern allenfalls Märchen und Nebensächlichkeiten erzählen, ”Heß-Gedenkmarsch”, …
Auf solche staatlich alimentierten Desinformanten zu setzen, verschafft keine “Innenansichten”, wie sie ohne Geheimdienste viel seriöser zu erlangen sind, zumal x-fach von Aussteigern und Journalisten in aller Öffentlichkeit berichtet. Vor allem aber müssten Justiz und Polizei den Ermittlungsdruck erhöhen, tun aber oft genug das Gegenteil, indem sie rechtsterroristische Tathintergründe von vornherein oder zu schnell ausschließen. Auch das ist Täterschutz.

Die Verfassungsschutzämter schützen die NPD vor dem Verbot und durch die Verbreitung von Falschinformation – und schon einfach durch die eigene Existenz mit dem Auftrag zur “Beobachtung”, wenn stattdessen zu verhindern Staatspflicht wäre. Auch in NRW, was Ministerpräsidentin Kraft offenbar nicht wahrhaben will, denn so ein “eigener Geheimdienst” scheint noch jedem Machthabenden eine unverzichtbare Perle zur Kette der Eitelkeit. Eine dumme und gefährliche Eitelkeit, denn sie ermuntert den Extremismus und Terrorismus, wie sich nicht nur an der Häme zeigt, mit der sich Terroristen über das Versagen unseres Staates lustig machen (“PaulchenPantherCD”), sondern das fasziniert die gesamte Extremistenszene – und frustriert Demokraten.

Konsequenz: Den Verfassungsschutz abschaffen. Er ist ein Relikt des Kalten Krieges und seine Existenz ist nicht bloß überflüssig, sondern gefährlich, weil stets am Rande der Rechtsstaatlichkeit und zu oft darüber hinaus.

Markus Rabanus >> AntifaForum

01.12.2011

Osloer Gutachter: "Breivik unzurechnungsfähig"

Geht es nach den Ansichten von zwei gerichtlich bestellten Psychiatern, so kommt Anders Breivik nicht in Haft, sondern in eine psychiatrische Einrichtung, denn der 32-jährige Massenmörder sei unzurechnungsfähig bzw. eigentlich schuldunfähig.
Darauf hatte bereits die Verteidigung plädieren wollen >> 20.Juli 2011
Durch die Gutachten wird dieses Thema jetzt brisanter, so dass es mehr Überlegung für die Grundsätzlichkeiten bedarf, auch wenn es primär Sache derer ist, die dafür Zeit, Stelle und Gehälter haben.

Die Osloer Staatsanwaltschaft fasst die Begründung derart zusammen, dass Breivik in seinem eigenen wahnhaften Universum lebe, von dem seine Gedanken und Handlungen beherrscht seien und er deshalb glaube, über Leben und Tod anderer entscheiden zu dürfen. - Mit solcher Begründung wäre praktisch jeder extremistischer Terrorismus straffrei, keine Straftat, sobald der Terrorist keine Reue zeigt und beharrlich die subjektive Richtigkeit seines Handelns behauptet. Und die Gesellschaft wäre verpflichtet, solche Behauptung zu glauben?

Erfahrungen unseres AntifaProjekts

Breivik müsste ein Sonderfall sein, zumindest aus Perspektive unserer Erfahrungen mit Rechtsextremisten, denn wann immer wir Rechtsextremisten gründlicher klärten, stellte sich heraus, dass ihnen ihr "Weltbild" nicht annähernd wichtig ist, sondern allenfalls die Wirkungen: die mitunter ekstatische Berauschung an der Rücksichtslosigkeit, mit der das eigentlich empfundene Unvermögen kompensiert werden soll. Die Willkür als Ausdruck von Macht, der Tabubruch als Ausdruck von Gegenmacht usw., die öffentliche Empörung und das allgemeine Entsetzen als Bedeutungsgewinn.

Das angebliche "Weltbild" von Rechtsextremisten ist kein Geglaubtes, sondern eher eine Art Strategie- und Rollenspiel, eben nur nicht per Identifikation mit den Helden des Groschenromans oder mit dem Bonuserlebnis von Computerspielen, sondern mit dem Kick des Realen. Die "eigenen Regeln" von Rechtsextremisten sind ihnen allenfalls oberflächlich Glaubensbekenntnis, in der Hauptsache bloß Werkzeug und Wirkung - vergleichbar dem Schnappmesser, "praktisch" für Rücken und Bäuche, nicht den eigenen. Gemeinschädliches Kräftemessen als Spiel.

Die Ursachen für solch Verhalten findet sich in allen uns bekannten Fällen in Persönlichkeitsverletzungen, wie sie zumeist familiär, aber auch in Bildungseinrichtungen und Beruf erlitten und/oder verschlimmert werden, vielfältiger Art und über das Opferspektrum späterer Rechtsextremisten hinaus verbreitet sind, so dass sich darauf kein Rechtsextremist rausreden kann, wenn überhaupt dazu bereit, denn Rechtsextremisten sind zumeist am Eingeständnis persönlicher Probleme wenig interessiert, weil sie sich dadurch der politischen Spinnerei, Lügerei und Verbrecherei als ungerechtfertigt überführen würden.

Was erkundete die psychiatrische Diagnostik bei Breivik genau? Und wie erfahren sind die Gutachter überhaupt mit Rechtsextremisten, wenn sie ihm paranoide Schizophrenie bescheinigen?
Breivik ein "wahnhaftes Universum" zuzuerkennen, schenkt jedenfalls seinen behaupteten Motiven Glauben. Motive, die er auf hunderten Seiten dargelegt vollends ins Raster rechtsextremistisch typischer und bewusster Alibi-Veranstaltung fallen, um die eigenen Verletzungen, Unzulänglichkeiten zu kaschieren und an daran Schuldlosen und der Gesellschaft zu rächen.
Rache wäre an deutschem Recht gemessen ein niedriger Beweggrund und darin typischerweise auch mit pathologischen Zügen, aber das Wesen der Schuld bleibt das Wissen, durch welches Verhalten Gesetze übertreten werden.
Woraus schließen die Gutachter, dass es Breivik an solchem Wissen gefehlt habe bzw. nicht in der Lage sei, das Unrecht seiner Tat zu erkennen und nicht bloß zu leugnen?

Breivik behauptet, schuldfähig zu sein, behauptet, die Diagnose kränke ihn usw., aber wahrscheinlicher ist, dass er die Gutachter gründlich verladen hat und sich das Ergebnis als weiteren Erfolg ausweist, denn wie es im Songtext einer rechtsextremistischen Band heißt: "Sie nennen uns Verbrecher, Kriminelle, Psychopathen. Doch montags ist die Zeitung voll mit unseren Heldentaten." - Sind nun Band und Publikum schuldunfähig, "paranoid" und "schizophren"?

Der Biedermann und die Brandstifter. - Die Ignoranz bzw. Untätigkeit ist Verschulden und spielt diese im Brandfall damit herunter, dass der Brandstifter eine Überraschung und ein Kranker sei.

01.05.2010

Urteilsschelte: Braune Bezirksschornsteinfeger

Das Verwaltungsgericht Halle gab der Klage eines Bezirksschornsteinfegers statt, dass seine rechtsextremistische Aktivität für die NPD keine ausreichende Begründung für den Widerruf seiner Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister sei.

19.12.2009

Justizirrtum: 35 Jahre unschuldig im Gefängnis

In Florida öffneten sich nach 35 Jahren sich dem Afroamerikaner James Bain die Gefängnistore. Er war als 19-Jähriger wegen Vergewaltigung eines Kindes zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden. Ein Fehlurteil, wie es sich durch heutige DNA-Tests in mehr als 200 Fällen allein in den USA erwies. Und es ist eines der Hauptargumente gegen die Todesstrafe.
>> Todesstrafe
  • Diskussionen
  • 20.11.2009

    Russlands Verfassungsgericht verbietet die Todesstrafe

    Kurz vor Ablauf des zehnjährigen Moratoriums für die Todesstrafe entschied Russlands Verfassungsgericht, dass die Todesstrafe auch danach verfassungswidrig ist, "obgleich Russland das 6. Protokoll der Europäischen Menschenrechtskonvention, das die Anwendung der Todesstrafe verbietet, noch nicht ratifiziert hat", berichtet RIA Novosti.
    Nun wäre es schön, wenn auch die USA und China diese Rechtslage übernehmen.
  • Todesstrafe
  • 30.08.2009

    Schäuble hält RAF-Akten unter Verschluss

    Behinderung der Justiz

    Neue Erkenntnisse begründen den Verdacht, dass die Ex-Terroristin Verena Becker bei der Ermordung von Generalbundesanwalt Siegfried Buback vor 32 Jahren mittäterschaftlich war. Der Mord wurde nicht aufgeklärt. Schon damals hielt der Verfassungsschutz Akten unter Verschluss, die mit hoher Wahrscheinlichkeit Mitwirkungen von Verfassungsschutzagenten betreffen.
    Nun fordern der Sohn von Buback und auch der CDU-Politiker Bosbach, dass Schäuble die Akten zur Einsichtnahme freigibt.

    Die bundesdeutschen Geheimdienste hatten im allgemeinen Treiben des Ost-West-Konflikts von Anbeginn Tatbeiträge geleistet, um insbesondere die extremistischen Teile der Studentenbewegung in die Kriminalität zu lotsen. Das geschah durch Waffenlieferungen, durch Lieferung von Sprengstoffen und durch Schulung im Umgang damit.

    Das war eine unverzeihliche Praxis, mit der auch heute noch gerechnet werden muss, weil sich viele Bürger und Politiker im Denken nicht vom terroristischen Denken unterscheiden, sondern den Zweck die Mittel heiligen lassen.

    Die inzwischen 57-jährige Verena Becker hat sich am Freitag nach Bekanntwerden der neuen Erkenntnisse (DNA-Spuren an "Bekennerschreiben") in der Kanzlei ihres Anwalts zur Festnahme gestellt und ist seither in Untersuchungshaft.

    Sie war nach einer Schießerei mit der Polizei u.a. wegen sechsfachem Mordversuchs (wieso §211?) und räuberischer Erpressung zu lebenslänglicher Haft verurteilt.
    Nach vier Jahren Haft habe sie mit dem Verfassungsschutz kooperiert und wurde 1989 von Bundespräsident Richard von Weizsäcker begnadigt.

    Markus Rabanus >> Diskussion

    01.07.2009

    LG Hannover: AWD ist nicht "unabhängig"

    Für Vermögensverwaltungen und tatsächlich freie Finanzberater war es schon immer ein Ärgernis, wenn im Wettbewerb einige Unternehmen für sich "Unabhängigkeit" in Anspruch nahmen, die den umworbenen Kunden gegenüber ihre "strategischen Kooperationen" nicht als Interessenkonflikt eingestehen.

    In Anbetracht der Unsummen, die solche Unternehmen in ihre falschen Werbeaussagen investieren, lässt sich das Prozessrisiko einer Klage wegen unlauteren Wettbewerbs erahnen - und eigentlich wären die Aufsichtsbehörden zu effektivem Einschreiten mit Signalwirkung verpflichtet.

    Nun entschloss sich doch noch ein Wettbewerber zur Klage und mit Erfolg: Das Landgericht Hannover gab der klagenden DVAG recht und urteilte, dass AWD nicht mehr mit dem Begriff "Unabhängigkeit" werben darf.

    Ob sich AWD geschlagen gibt oder Rechtsmittel einlegt, ist zwar noch offen, aber wenn das Urteil gut begründet ist und aus dem Streit nicht zum "Geschäft" zwischen den Kontrahenten wird, dürfte das Präjudiz bestätigt werden.
    Für die erforderliche Signalwirkung wäre es sogar gut, wenn es in der Gerichtshierarchie wenigstens noch eine Etage höher ginge

    Markus Rabanus >> Diskussion

    29.06.2009

    Finanzhai Madoff zu 150 Jahren Haft verurteilt

    Der ehemalige Finanzmakler und Vorsitzender des US-Technologiebörse NASDAQ, Bernard Lawrence „Bernie“ Madoff, war im Winter vergangenen Jahres unter dem Vorwurf des Betrugs festgenommen und gegen eine 10-Mio-Dollar-Kaution freigelassen worden. Im Prozess erklärte sich Madoff vollumfänglich geständig und wurde am 29.06.2009 für den Betrugsschaden von geschätzt 65 Mrd. Dollar zulasten vieler Privatpersonen und Institutionen zu irrsinnigen "150 Jahren Haft" verurteilt. In Deutschland ergeht es Betrügern und Veruntreuern mit einer Höchststrafe von 10 Jahren deutlich besser, wenn überhaupt bestraft wird, zumal es "systemisch" werden könnte. - Betroffenen und Beobachtern lässt es sich nur selten recht machen, je einschneidender die Fälle sind.

    Markus Rabanus >> Diskussion

    25.04.2009

    Rassistische NPD-Propaganda bleibt ungestraft

    „Die Welt zu Gast bei Freunden“ und gute Stimmung im Deutschland der Fußball-WM 2006. Nicht aber für Extremisten. So hetzte die NPD mit zwei "WM-Planern" gegen den einzigen Schwarzen in der Nationalmannschaft.

    Der Deutsche Fußballbund erwirkte zwar rasch eine einstweilige Verfügung gegen die Verbreitung dieses Flyers, aber das scherte die NPD nicht. Munter brachte man unter Missachtung des Richterspruchs eine 2. Auflage mit der Fragestellung heraus, ob im Jahr 2010 nur noch ein Weißer in der Nationalelf spielen dürfe.

    Und dann? Die Mühlen der Justiz mahlen mitunter bis in die Verjährung, siehe Rostock-Lichtenhagen. Und fast drei Jahre brauchten die Richter, ehe sie jetzt Ende April 2009 zur Überzeugung gelangten, dass es rassistische Volksverhetzung war.

    Und wie lautet das Strafurteil? Der NPD-Chef und zwei seiner Kumpane wurden "zu Bewährungsstrafen verurteilt", als wenn es Jugendsünder wären.
    Mit Samthandschuhen in Sachen Rassismus wird es keine "Bewährung" geben.

    -msr- >> Diskussion

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