02.08.2017

Zum heutigen "Diesel-Gipfel"

Wenn "Nachrüstung" beschlossen wird, dann bitte nicht bloß hinsichtlich der gefälschten Abgaswerte, sondern Einbau von Leistungsbegrenzern.
Aber keine Partei mag es sich mit den "Diesel-Wählern" verscherzen.

21.07.2017

Bayerns "Gefährder-Gesetz"

@Bundesregierung, was soll eigentlich werden mit dem neuen bayrischen "Gefährder-Gesetz", wonach unbefristet eingesperrt werden kann, ohne dass irgendwo strafgesetzlich geregelt wäre, was ein "Gefährder" überhaupt ist?

Mit diesem Gesetz macht uns Seehofer den Erdogan - und juristisch betrachtet sogar schlimmer, weil der "Gefährder"-Vorwurf nebulöser ist als es ein "Terrorismus"-Vorwurf sein kann.

Das kann/darf keinen Bestand haben. Die Bundesregierung müsste ein Streitverfahren gegen das Bundesland Freistaat Bayern anstrengen.

Vorschlag zum Tempelberg-Konflikt

Die Situation wäre vielleicht zu entspannen, wenn sich Netanjahu und Abbas auf gemischte Zugangskontrollen zum Plateau einigen würden.

Hintergrund: Seit dem Attentat auf die israelische Zugangskontrolle, bei dem zwei israelische Beamte und drei Araber zu Tode kamen, durften jüngere als 50 Jahre alte Männer nicht mehr passieren.

Abbas hatte das Attentat im Telefonat mit Netanjahu bedauert, aber die Zugangseinschränkung kritisier. Der Großmufti von Jerusalem wurde unterdessen verhaftet, mutmaßlich aus Gründen, die heutigen Proteste provoziert zu haben, bei denen es jetzt seit Stunden zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt.

Dass unter feindseligen Bedingungen überhaupt Zugangskontrollen erforderlich sind, sollte unstrittig sein, so verirrend der Konflikt um religiöse Stätten auch sein mag. 

20.07.2017

Friedenspreis.de 2017 für die 122 Staaten des Atomwaffenverbotsvertrags

Wirklicher DANK gebührt Österreich, Brasilien, Mexiko und insgesamt 122 Staaten, die sich gegen die Widerstände der Atomwaffenmächte an die Arbeit machten und auf einen Atomwaffenverbotsvertrag einigten, wie er von den Atommächten mit Artikel 6 des Atomwaffensperrvetrags seit nunmehr 47 Jahren geschuldet wird.

Es ist sehr zu hoffen, dass vor allem das Nobelpreiskomitee und alle Friedenspreise in solcher Wertschätzung für diese wichtige Staaten-Initiative überstimmen und es durch Preisverleihung zum Ausdruck bringen.

Vertragstext und Hintergrund-Informationen u.a. auf der Website www.Atomwaffenverbot.de der Initiative-Dialog, auf der Website der www.ippnw.de

19.07.2017

Zur Verhaftung von Peter Steudtner in der Türkei

Proteste nutzen nichts, Empörung nutzt nichts - und Wut ist blöde.

Wenn sich die Terrorismus-Vorwürfe gegen den Inhaftierten nicht in Bälde erweisen, dann muss die Bundesregierung die internationale Gerichtsbarkeit einschalten.

Will sie das nicht, so müsste sie öffentlich erklären, dass Reisen und Unternehmungen in die Türkei ein persönliches Risiko darstellen, für das sich die Bundesregierung nicht in die Pflicht nehmen lässt.

Solche Erklärung hielte ich für legitim, denn es kann für die Bundesregierung unzumutbar sein, die Streitigkeiten auf anderen Feldern deutsch-türkischer Beziehungen auszutragen, wenngleich auch handels- und bündnispolitische Konsequenzen in Betracht zu ziehen sind.

Ob die Ankündigung ausbleibender Fürsorge verfassungskonform wäre, bedürfte eines Klärungsantrags beim Bundesverfassungsgericht.

Gegen den Strom schwimmen?

Öfter mal gegen den Strom zu schwimmen - hält fit.

14.07.2017

NRW: CDU-FDP-Koalition schadet dem staatlichen Gewaltmonopol

Eine Klatsche für meinesgleichen, die sich sowohl innen- wie außenpolitisch zum das Recht gebundene Gewaltmonopol bekennen.
Die schwarz-gelbe Koalitionsregierung will die soeben erst eingeführte Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte wieder abschaffen.
Offenbar ist den Herrschaften nicht bewusst, dass die Legitimität und Akzeptanz des Staatlichen Gewaltmonopols davon abhängig ist, dass es gesetzeskonform ausgeübt wird, folglich auch möglich sein muss, gegen vermummte Polizeibeamte juristisch vorgehen zu können, die in ihrer Amtsausübung gegen Gesetze verstoßen.

07.07.2017

ICAN: Atomwaffen endlich verboten

Veröffentlicht am 7. Juli 2017
UN beschließen historisches Abkommen 7. Juli 2017

122 Staaten haben am Freitagmorgen bei den Vereinten Nationen in New York einen Vertrag zum Verbot von Atomwaffen verabschiedet.
Nach Jahrzehnten stockender Abrüstung senden sie eine klare Botschaft an die Atomwaffenstaaten: die internationale Staatengemeinschaft akzeptiert den bisherigen Sonderstatus der Atommächte nicht länger.
Das völkerrechtlich verbindliche Abkommen verbietet neben der Herstellung, dem Einsatz und Besitz auch die Drohung mit einem Nuklearschlag sowie die Stationierung von Atomwaffen in anderen Staaten.
Damit handelt künftig auch die Bundesregierung mit der nuklearen Teilhabe in der NATO und der Verfügung über US-Atomwaffen in Deutschland gegen geltendes Völkerrecht. Die Bundesregierung blieb aus diesem Grund und auf Druck der USA den Verhandlungen fern.

Friedensaktivisten sehen in dem Vertrag einen Durchbruch. „Das Verbot schließt eine völkerrechtliche Lücke, die trotz Ende des Kalten Krieges über Jahrzehnte offen klaffte“, sagt Sascha Hach von ICAN Deutschland. „Bio- und Chemiewaffen sind schon lange verboten, doch der Besitz von Atomwaffen war bis heute erlaubt. Dieses Paradox haben die atomwaffenfreien Länder nun beendet, indem sie den Aufstand gegen die Atommächte gewagt haben.“

Die Atomwaffenstaaten haben die Verhandlungen boykottiert, ebenso die meisten NATO-Staaten. „Der Vertrag wird trotzdem Wirkung entfalten“, sagt Xanthe Hall, Abrüstungsexpertin der IPPNW. „Er stigmatisiert den Besitz von Atomwaffen und erhöht den Druck zur Abrüstung. Außerdem verbessert sich der Schutz von Opfern von Atomwaffeneinsätzen und -tests durch konkrete Auflagen zu Opferhilfen und Umweltrehabilitation.“

Aber auch für die deutsche Nuklearpolitik hat der Vertrag Hall zufolge Konsequenzen. „Das Atomwaffenverbot läutet das Ende der Abschreckungspolitik ein. Die Stationierung von US-Atomwaffen auf deutschem Boden ist mit dem Vertrag nicht vereinbar. Diese völkerrechtliche Klärung einer seit Jahrzehnten juristisch hochumstrittenen Praxis, begrüßen wir ausdrücklich“.

Mit dem Vertrag vollzieht sich eine historische Wende in der Nuklearpolitik. Erstmals rücken die menschliche Sicherheit und die katastrophalen humanitären Folgen von Atomwaffen ins Zentrum der Diskussionen. Den Anstoß hierfür gaben vor allem die internationale Zivilgesellschaft und Staaten, die keine Atomwaffen besitzen.

Nukleare Abrüstung ist künftig keine Frage, die Atomwaffenstaaten ungestört unter sich ausmachen können. Die Blockadepolitik der Atommächte ist damit beendet. Der Vertragstext macht den Weg frei für ein Mitspracherecht aller Staaten.

Neben den Verbotsvorschriften schafft das Abkommen auch Rahmenbedingungen für ein umfassendes Kontroll- und Verifikationsregime. Bisher mussten sich nur Staaten, die keine Atomwaffen besitzen Sicherheitsvorkehrungen unterziehen.
Der Vertrag schafft nun die Grundlage, dass künftig auch Atomwaffenstaaten kontrolliert und verpflichtet werden, mit anderen Staaten in Abrüstungsfragen zusammenzuarbeiten. Ab jetzt muss eine atomwaffenfreie Welt gemeinsam verwirklicht werden.

Zugleich sorgt die Offenheit des Vertrages gegenüber Staaten, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beitreten können oder wollen, dafür, dass das Regelwerk lebendig bleibt. Somit kann der Geltungsbereich schrittweise erweitert werden.

„Es ist ein konstruktives Misstrauensvotum gegen den von Atomwaffenstaaten dominierten Sicherheitsrat, der in seiner Rolle als Hüter des Weltfriedens versagt hat“, unterstreicht Hach die geopolitische Dimension des Abkommens. „Doch die Bedeutung des Vertrages erschöpft sich nicht in der Rebellion gegen die Verweigerungshaltung und Arroganz der Mächtigen. Überdies werden die Türen weit geöffnet für eine gemeinsame und multilateral begründete Weltordnungspolitik.“

Nach Inkrafttreten des Vertrages ist der Besitz von Atomwaffen mit einem beträchtlichen diplomatischen Reputationsschaden verbunden. Dies wird den weltweiten Druck für Abrüstung massiv erhöhen.

Maßgebliche Initiatoren für die Aufnahme der Verhandlungen waren Österreich, Irland, Südafrika, Nigeria, Brasilien und Mexiko.

Der Vertrag wird nach aktuellem Stand ab dem 20. September 2017 in Anwesenheit der Außenminister bei der UN-Vollversammlung feierlich zur Unterschrift freigegeben. Notwendig sind 50 Ratifizierungen, damit der Vertrag 90 Tage später in Kraft tritt.

Mehr Informationen zu den Verbotsverhandlungen: www.nuclearban.de
Kontakt für die Medien:
Anne Balzer, ICAN Germany (Internationale Kampagne zur Abschaffung der Atomwaffen), Tel.: +1 (631) 464 1053, www.icanw.de

Angelika Wilmen: IPPNW Deutschland (Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges e.V.) Tel. 030 69807415, Mobil 0162 205 79 43, www.ippnw.de

01.07.2017

Zur Herero-Völkermordsklage gegen Deutschland

Es kann zwar keine "historische Gerechtigkeit" geben, auch keine "Wiedergutmachung", aber ich halte es für richtig, wenn sich Deutschland solcher Verbrechen nicht bloß mit krokodilstränigen Sonntagsreden bekennt, sondern auch zum Zusammenhang von historischer Schuld und Entwicklungshilfeverpflichtung.

30.06.2017

Bundestag ermöglicht Homosexuellen die Ehe-Schließung

Gegen die Stimmen der Bundeskanzlerin und ca. 2/3 der Unionsabgeordneten wurde mit großer Parlamentsmehrheit das Ehe-Recht für homosexuelle Paare bewilligt.
Die vorherige Debatte wiederholte sich in jahrzehntelangen Stereotypen. Viele Homosexuelle werden sich jedenfalls freuen, während bislang verheiratete Reform-Gegner vielleicht sogar schon in den heutigen Nachmittagsstunden feststellten, dass die Reform keinerlei Auswirkungen auf heterosexuelles Ehe-Glück haben muss ;-)

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