Gegen das Vetorecht der Ständigen Mitglieder des Weltsicherheitsrates gibt es jede Menge Argumente, so auch, dass dringliche Entscheidungen ausbleiben, weil sich die Ständigen Mitglieder gegenseitig blockieren.
Ich neige dazu, diesen Blockade-Aspekt anders zu sehen - und zwar im Wege einer Auslegung, wie sie dem Sinn der UNO-Charta am ehesten entsprechen würde.
Auch weitere Auslegungsmethoden geben für meine Sichtweise Momente her, aber nachstehend nur Brainstorming ohne konkreten Nachweis für Anknüpfungspunkte und allgemeine Rechtstheorie:
Zuvörderst gehört in den Blick genommen, was die Hauptaufgabe der UNO und delegiert operativ Hauptaufgabe des Weltsicherheitsrates ist: Die Wahrung des Weltfriedens.
Sodann wäre in den Blick zu nehmen, warum und wozu es Ständige Mitglieder und obendrein mit Vetorecht gibt: Weil es zur damaligen Zeit und heute kaum weniger die militärisch stärksten Nationen waren und sind, die
a) am ehesten in der Lage sind, für den Frieden zu sorgen,
b) jedoch gegeneinander gerichtete Entscheidungen verhindern dürfen, zumal ein militärischer Konflikt dieser fünf Mächte auch eingedenk ihrer Atomwaffen kein gutes Geschehen wäre, wenngleich es inzwischen weitere Atommächte gibt, deren Atomwaffen und Konflikte kaum weniger gefährlich sind.
Deshalb darf m.E. geschlussfolgert werden, dass es missbräuchlich und völkerrechtswidrig ist, wenn das Vetorecht zu Zwecken imperialer Rivalität eingesetzt wird und daran die Friedensschaffung scheitert, denn dazu war das Vetorecht nicht eingeräumt, sondern lediglich und immerhin zur Immunität der Ständigen Mitglieder gegen Entscheidungen, die ihre unmittelbar eigenen nationalen Interessen betreffen.
Es müssen jedoch berechtigte Interessen sein.
Im Hinblick auf das Vetorecht empfiehlt sich enge Auslegung, wenn die nationalen Interessen nicht imperialistisch inflationieren sollen. Also müssen sich die nationalen Interessen ausschließlich auf die Integrität bzw. den Schutz des eigenen Hoheitsgebietes beziehen.
Sogenannte "strategische Interessen" oder "vitale Interessen" fremde Territorien und bspw. die Weltmeere betreffend, dürfen nach hiesiger Auffassung nicht mittels Vetorecht geschützt oder bewirkt werden, sondern müssen nach allgemeinen Grundsätzen der globalen Interessen bzw. Teilhabe beurteilt und entschieden werden, also unter Voraussetzung des Gleichheitsanspruchs aller redlichen und nicht durch den Weltsicherheitsrat gemaßregelt agierenden Staaten - und zu entscheiden mit bloßer Mehrheit im Weltsicherheitsrat ohne Gestattung eines Vetos.
Vereinfacht: Die Vetomächte haben sich bezüglich ihres Vetorechts auf Streitfälle zu bescheiden, die ihr eigenes Territorium unmittelbar betreffen, während sie sich in Belangen aller fremdterritorialen Streitigkeiten den Mehrheiten des Weltsicherheitsrates zu beugen haben.
Betonend: Solange die Ständigen WSR-Mitglieder das Vetorecht zu Zwecken der imperialen Rivalität missbrauchen, wird der Weltsicherheitsrat seinen Verpflichtungen nicht hinreichend nachkommen, um für Frieden zu sorgen, wie es ihre Pflicht gemäß UNO-Charta ist, zumal diese Pflicht Gegenleistung für das Privileg a) der Ständigen Mitgliedschaft im Weltsicherheitsrat, b) des Vetorechts ist.
Als Gegenargument lasse ich mir gelten, dass es die Völkerrechtslehre mindestens überwiegend anders sieht und das inflationäre Veto zwar kritisiert und oft als UNO-Geburtsfehler deklariert, aber letztlich bejaht und nicht für völkerrechtswidrig hält.
Als Gegenargument lasse ich mir ebenfalls gelten, dass sich meine Auslegung nur schwach an den Wortlaut der Charta anlehnen kann, aber immerhin die Plausibilität genannter Privilegien für den Zweck der Vereinten Nationen erhöht, wenngleich die Verewigung von Privilegien mit dem völkerrechtlichen Gleichheitsanspruch unvereinbar ist.
So schlagen die auf ersten Blick in Betracht kommenden Gegenargumente nicht durch.
Mag man sich der hier dargelegten Auffassung nicht anschließen, so wäre eine baldige Reform noch dringlicher, wie unter dem Stichwort Weltsicherheitsratsreform angedacht.
Relevanz? Es macht einen gravierenden Unterschied, ob man die inflationäre Ausübung des Vetorechts als moralisch verwerflich oder auch als "völkerrechtswidrig" kritisiert wird, denn Völkerrechtswidrigkeit wäre ein Problem, mit dem sich auch der Internationale Gerichtshof befassen ließe.
Markus S. Rabanus 2018-02-26/27
Ich neige dazu, diesen Blockade-Aspekt anders zu sehen - und zwar im Wege einer Auslegung, wie sie dem Sinn der UNO-Charta am ehesten entsprechen würde.
Auch weitere Auslegungsmethoden geben für meine Sichtweise Momente her, aber nachstehend nur Brainstorming ohne konkreten Nachweis für Anknüpfungspunkte und allgemeine Rechtstheorie:
Zuvörderst gehört in den Blick genommen, was die Hauptaufgabe der UNO und delegiert operativ Hauptaufgabe des Weltsicherheitsrates ist: Die Wahrung des Weltfriedens.
Sodann wäre in den Blick zu nehmen, warum und wozu es Ständige Mitglieder und obendrein mit Vetorecht gibt: Weil es zur damaligen Zeit und heute kaum weniger die militärisch stärksten Nationen waren und sind, die
a) am ehesten in der Lage sind, für den Frieden zu sorgen,
b) jedoch gegeneinander gerichtete Entscheidungen verhindern dürfen, zumal ein militärischer Konflikt dieser fünf Mächte auch eingedenk ihrer Atomwaffen kein gutes Geschehen wäre, wenngleich es inzwischen weitere Atommächte gibt, deren Atomwaffen und Konflikte kaum weniger gefährlich sind.
Deshalb darf m.E. geschlussfolgert werden, dass es missbräuchlich und völkerrechtswidrig ist, wenn das Vetorecht zu Zwecken imperialer Rivalität eingesetzt wird und daran die Friedensschaffung scheitert, denn dazu war das Vetorecht nicht eingeräumt, sondern lediglich und immerhin zur Immunität der Ständigen Mitglieder gegen Entscheidungen, die ihre unmittelbar eigenen nationalen Interessen betreffen.
Es müssen jedoch berechtigte Interessen sein.
Im Hinblick auf das Vetorecht empfiehlt sich enge Auslegung, wenn die nationalen Interessen nicht imperialistisch inflationieren sollen. Also müssen sich die nationalen Interessen ausschließlich auf die Integrität bzw. den Schutz des eigenen Hoheitsgebietes beziehen.
Sogenannte "strategische Interessen" oder "vitale Interessen" fremde Territorien und bspw. die Weltmeere betreffend, dürfen nach hiesiger Auffassung nicht mittels Vetorecht geschützt oder bewirkt werden, sondern müssen nach allgemeinen Grundsätzen der globalen Interessen bzw. Teilhabe beurteilt und entschieden werden, also unter Voraussetzung des Gleichheitsanspruchs aller redlichen und nicht durch den Weltsicherheitsrat gemaßregelt agierenden Staaten - und zu entscheiden mit bloßer Mehrheit im Weltsicherheitsrat ohne Gestattung eines Vetos.
Vereinfacht: Die Vetomächte haben sich bezüglich ihres Vetorechts auf Streitfälle zu bescheiden, die ihr eigenes Territorium unmittelbar betreffen, während sie sich in Belangen aller fremdterritorialen Streitigkeiten den Mehrheiten des Weltsicherheitsrates zu beugen haben.
Betonend: Solange die Ständigen WSR-Mitglieder das Vetorecht zu Zwecken der imperialen Rivalität missbrauchen, wird der Weltsicherheitsrat seinen Verpflichtungen nicht hinreichend nachkommen, um für Frieden zu sorgen, wie es ihre Pflicht gemäß UNO-Charta ist, zumal diese Pflicht Gegenleistung für das Privileg a) der Ständigen Mitgliedschaft im Weltsicherheitsrat, b) des Vetorechts ist.
Als Gegenargument lasse ich mir gelten, dass es die Völkerrechtslehre mindestens überwiegend anders sieht und das inflationäre Veto zwar kritisiert und oft als UNO-Geburtsfehler deklariert, aber letztlich bejaht und nicht für völkerrechtswidrig hält.
Als Gegenargument lasse ich mir ebenfalls gelten, dass sich meine Auslegung nur schwach an den Wortlaut der Charta anlehnen kann, aber immerhin die Plausibilität genannter Privilegien für den Zweck der Vereinten Nationen erhöht, wenngleich die Verewigung von Privilegien mit dem völkerrechtlichen Gleichheitsanspruch unvereinbar ist.
So schlagen die auf ersten Blick in Betracht kommenden Gegenargumente nicht durch.
Mag man sich der hier dargelegten Auffassung nicht anschließen, so wäre eine baldige Reform noch dringlicher, wie unter dem Stichwort Weltsicherheitsratsreform angedacht.
Relevanz? Es macht einen gravierenden Unterschied, ob man die inflationäre Ausübung des Vetorechts als moralisch verwerflich oder auch als "völkerrechtswidrig" kritisiert wird, denn Völkerrechtswidrigkeit wäre ein Problem, mit dem sich auch der Internationale Gerichtshof befassen ließe.
Markus S. Rabanus 2018-02-26/27