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23.01.2012

Möglicherweise doch Mord an Benno Ohnesorg

Der 1967 polizeilich erschossene Student Benno Ohnesorg sei nach erst jetzt ausgewertetem Filmmaterial der ARD-Sendeanstalt SFB möglicherweise doch nicht "in Notwehr" getötet worden. Die Filmsequenz zeige eine eher kontrollierte Situation, aus der heraus der Polizist Karl-Heinz Kurras den tödlichen Schuss auf den Hinterkopf des unbewaffneten 26-Jährigen abgab. In einem aktuellen Fernsehinterview kritisierte der damalige Kameramann, dass er zu keinem der zahlreichen Prozesse in den Zeugenstand gerufen wurde. - Im vergangenen Jahr wurden erneut Ermittlungen gegen Kurras eingestellt, zu denen es nach 2009 gekommen war, als bekannt wurde, dass Kurras bis 1967 für die StaSi als "IM" tätig war. Die Ermittler befanden einen StaSi-Auftragsmord an Ohnesorg für unwahrscheinlich und analysierten alte Zeugenaussagen und die SFB-Filmsequenz als Widerlegung der Notwehrbehauptung. Gleichwohl genüge die Beweislage nicht für die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens gegen Kurras.

"Verfassungsschutz" beobachtet Bundestagsabgeordnete

Laut Medienberichten werden Gregor Gysi und 26 weitere Bundestagsabgeordnete der Linkspartei vom Bundesamt für Verfassungsschutz "beobachtet". Sieben "Mitarbeiter" seien mit der "Bearbeitung der Partei Die Linke" befasst. Und anschließend in den Feierabend.
Was sind das für Leute? "Ganz normale Familienväter, eher unauffällig", also besonders "verfassungstreu" für jeden Staat und jeden Mist zu haben? Wird man jemals die Akten dieser Schnüffler lesen dürfen, was sie unter "Bearbeitung" verstehen? Und obendrein gegen Bundestagsabgeordnete.
Merkel und Nahles scheinen sich daran nicht zu stören. Und Volker Beck von den GRÜNEN fällt dazu grad mal ein, dass sich ihm die "Frage nach Sinn und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen" stelle. Da stellt er sich Fragen und kommt auf die Antwort nicht? Und noch blöder, denn er halte es für "disproportional ..., wenn man sie vom Aufwand her mit den Maßnahmen gegen die NPD vergleicht." - Solch Vergleich mit Nazis wird Gysi nicht sehr schmeicheln und ist schon deshalb bis in die rechtsextremistischen Kreise äußerst beliebt, die den Gysi auch auf ihren Listen haben.

Markus Rabanus >> Diskussion

18.12.2011

Thüringer Verfassungsschutz finanzierte Terroristen

Bereits am 6. Dezember 2011 teilte ein Verfassungsschutzmitarbeiter der geheim tagenden Kontrollkommission des Thüringer Landtags mit, dass die terroristische Vereinigung um Beate Zschäpe im Jahr 2000 über den NPD-Funktionär Tino Brandt 2000 DM vom Thüringer Verfassungsschutzamt erhalten sollte, sickerte jetzt an die "Bild am Sonntag" durch. Tino Brandt sollte/solle dazu "einen weiteren Mittelsmann eingeschaltet" haben. Von dem Geld sollten sich die Terroristen falsche Pässe besorgen - und dadurch der Verfassungsschutz an die Decknamen gelangen, wird die Vorgehensweise gerechtfertigt.

Die Kommentierung von Vorgängen, über die uns wesentliche Informationen noch immer vorenthalten werden, kann nur die Forderung sein, diese Ämter für den angeblichen "Verfassungsschutz" ersatzlos aufzulösen und gegen die Amtspersonen, die an Begünstigungen des Terroristen beteiligt waren, dienst-, zivil- und strafrechtlich zu ermitteln.

Die Volksvertreter, die in Thüringens parlamentarischer "Kontrollkommission" hocken, sollen sich schämen, dass sie sich in die Geheimniskrämerei haben einwickeln lassen.

Die Bundesanwaltschaft schuldet der Öffentlichkeit ein Protokoll über den Stand der Ermittlungen. Eine exakte Timeline aller Geschehen inklusive der offenen Fragen.

Es braucht ein "Wiki", in dem die Fakten und Verdachtsmomente gesammelt werden.

Markus Rabanus >> Diskussionen.de

05.12.2011

"Ausstiegsangebot" oder Strafvereitelung?

Angeblich soll das Landesamt für Verfassungsschutz Thüringen im Jahr 1999 dem späteren Killer-Trio den “Ausstieg” angeboten haben. Lockmittel: Verzicht auf Anklage nach § 129a SzGB (Bildung einer terroristischen Vereinigungen), nur noch Anklage wegen Sprengstoffbesitzes, folglich mildere Haftstrafen. Die Mutter von Böhnhardt habe diese Initiative begrüßt, doch die Staatsanwaltschaft lehnte den Deal in der Erwartung auf eine rasche Festnahme der drei Flüchtigen.
KOMMENTAR:
1. Die Zurückweisung solchen Deals war richtig, denn tatsächlich war nach den Sprengstofffunden davon auszugehen, dass mit gesteigertem Fahndungsdruck binnen kurzer Frist den Bombenbastlern beizukommen ist.
2. Und wieder müsste man sich diejenigen “Verfassungsschützer” genauer anschauen, die auch noch den irrwitzigsten Faschos unter die Arme greifen wollten, denn was da “Ausstieg” genannt wird, wäre bloß Strafverteilung gewesen.

Markus Rabanus >> Diskussionen

03.12.2011

Wenn “V-Leute” erzählen …

Es verhöhnt die Opfer des rechtsextremistischen Terrors, dass V-Leute für die “Beobachtung” der rechtsextremistischen Szene taugen oder gar unverzichtbar seien, weil sie über ihr Treiben den Verfassungsschutzämtern allenfalls Märchen und Nebensächlichkeiten erzählen, ”Heß-Gedenkmarsch”, …
Auf solche staatlich alimentierten Desinformanten zu setzen, verschafft keine “Innenansichten”, wie sie ohne Geheimdienste viel seriöser zu erlangen sind, zumal x-fach von Aussteigern und Journalisten in aller Öffentlichkeit berichtet. Vor allem aber müssten Justiz und Polizei den Ermittlungsdruck erhöhen, tun aber oft genug das Gegenteil, indem sie rechtsterroristische Tathintergründe von vornherein oder zu schnell ausschließen. Auch das ist Täterschutz.

Die Verfassungsschutzämter schützen die NPD vor dem Verbot und durch die Verbreitung von Falschinformation – und schon einfach durch die eigene Existenz mit dem Auftrag zur “Beobachtung”, wenn stattdessen zu verhindern Staatspflicht wäre. Auch in NRW, was Ministerpräsidentin Kraft offenbar nicht wahrhaben will, denn so ein “eigener Geheimdienst” scheint noch jedem Machthabenden eine unverzichtbare Perle zur Kette der Eitelkeit. Eine dumme und gefährliche Eitelkeit, denn sie ermuntert den Extremismus und Terrorismus, wie sich nicht nur an der Häme zeigt, mit der sich Terroristen über das Versagen unseres Staates lustig machen (“PaulchenPantherCD”), sondern das fasziniert die gesamte Extremistenszene – und frustriert Demokraten.

Konsequenz: Den Verfassungsschutz abschaffen. Er ist ein Relikt des Kalten Krieges und seine Existenz ist nicht bloß überflüssig, sondern gefährlich, weil stets am Rande der Rechtsstaatlichkeit und zu oft darüber hinaus.

Markus Rabanus >> AntifaForum

20.11.2011

Entschädigung für die Opfer-Angehörigen

Auch wir überlegten, die Angehörigen der Opfer wenigstens symbolisch zu entschädigen, aber es geht um ein Politikum, nicht ausschließlich um eine humanitäre Geste, welche eindeutig von denen geschuldet ist, die das staatliche und mediale Versagen zu verantworten haben. Darum ist es sehr zu begrüßen, dass der Bundesinnenminister dieses Versagen einräumte, die Angehörigen der Opfer um Entschuldigung bat und die Bundesjustizministerin folgerichtig eine symbolische Entschädigung in Aussicht stellte.

Ein Gebot des Anstands

Folgerichtig wäre aber auch, dass sich diejenigen Medien entschuldigen und Entschädigungen leisten, die das Hinrichtungsgeschehen verharmlosend als "Dönermorde" titelten und unkritisch verbreiteten, was vollends unbegründet den Verdacht eines rechtsextremistischen Tathintergrundes kleinredete - oder gar mit Theorien "offener Rechnungen" die Opfer unter Täterverdacht stellten.

Jetzt können die Verlage zeigen, wie ernst es ihnen mit dem Antifaschismus ist oder ob sie dieses Anliegen und diesen Begriff nur vermeintlichen Querulanten oder gar Linksextremisten vorbehalten möchten.

Versagen hat nie bloß System, sondern immer auch Namen

Folgerichtig wäre, wenn sich jeder, der mit den Ermittlungen und Kommentierungen befasst war, die persönliche Verantwortung nicht in die Institutionen und Verlage verflüchtigen ließe, sondern sich für etwaig persönliches Versagen auch mal persönlich entschuldigt und einen persönlichen Beitrag zur symbolischen Entschädigung leistet.

redaktion >> Antifa-Forum

15.11.2011

Die staatlich organisierte Strafvereitelung

Es herrscht Aufregung, dass "Verfassungsschützer" von den rechtsextremistischen Morden Kenntnis hatten. Wahrscheinlicher ist, dass es staatliche Mittäter unter der staatlichen Tarnkappe "Verfassungsschutz" gab, denn solches Mitwissen hätte niemand geheimhalten wollen, hätte niemand geheimhalten dürfen.

Was ist das für ein "hessischer Verfassungsschützer", gegen den nach dem Mord an einem türkischen Kleinunternehmer (2006) ermittelt und das Verfahren eingestellt wurde, weil ihm keine Tatbeteiligung nachgewiesen werden konnte? Womit redete der sich heraus? Was war seine Story, dass die Ermittlungen nicht sofort auf die rechtsextremistischen Täter führten?

Und nebenbei: Welche strafrechtlichen Konsequenzen hatten die Waffenfunde bei ihm? Oder wer sorgte dafür, dass ihm Bestrafung erspart blieb?
Der Mann sei "inzwischen" aus dem Dienst entlassen worden. Wann war "inzwischen"? Wer und was veranlasste seine Entlassung? Alles hat Namen und Verantwortlichkeiten, die es zu nennen gilt, wenn jetzt ernsthaft ermittelt werden soll.

Je tiefer die "Verfassungsschützer" in die Morde verstrickt waren, desto größer wird die Versuchung, sich der politischen und institutionellen Mitverantwortung zu entledigen, desto leichter wird sich die inhaftierte Beate Zschäpe in den Verhandlungen mit den Strafverfolgern tun, damit die zuständigen Politiker und Beamten weiterhin von "Ermittlungspannen" quatschen und mit Betroffenheitsgetue von ihren eigenen Verantwortlichkeiten ablenken können.

Die für Verfassungsschutzämter sollten als Relikte des Kalten Krieges entweder vollständig abgeschafft oder grundlegend reformiert werden, vor allem dürften sie nicht Geheimdienst sein.
Wer da redet, die Gesellschaft sei auf diesen Geheimdienst angewiesen, tut so, als gebe es bei den Landeskriminalämtern keine Staatsschutzabteilungen und als sei das Gebot entbehrlich, nur dann und aber dann ordentlich zu ermitteln, wenn es den strafrechtlichen Anfangsverdacht gibt.

Die Verdächtigenbeobachtung, wie sie die Verfassungsschutzämter unter Verzicht auf Strafanzeige praktizieren, ist nicht bloß teurer und unsinniger Selbstzweck, sondern staatliche Strafvereitelung.

Markus Rabanus >> Diskussion

17.09.2009

Wenn Verfassungsschützer gegen das NPD-Verbot sind ...

www.Sueddeutsche.de (12.9.2009) berichtete, dass Hamburgs Verfassungsschutzchef Heino Vahldieck von einem neuerlichen NPD-Verbotsverfahren abgeraten hat: "Derzeit bin ich der Auffassung, dass die rechtlichen Hürden so hoch sind, dass es große Probleme bereiten wird, sie zu überspringen."
Die "rechtliche Hürde" war, dass führende Rechtsextremisten auf den Gehaltslisten von Verfassungsschutzämtern standen, was es der Justiz unmöglich machte, Beschuldigungen zuzuordnen. Die Methoden der Verfassungsschutzämter waren die "Hürden".
>> www.inidia.de/npd-verbot_gescheitert_20030318.htm
Das ist inzwischen mehr als sechs Jahre her - und die Verfassungsschutzämter sollen noch immer nicht geschafft haben, ihre Methoden zu ändern?
Das lässt nur einen Schluss zu: Sie wollen ihre Methoden nicht ändern. Und die Methoden haben mit Verfassungsschutz nichts zu tun.

Markus Rabanus >> Diskussion

10.03.2009

CDU, NPD und Verfassungsschutz

Heribert Rech: "Wenn ich alle meine verdeckten Ermittler aus den NPD-Gremien abziehen würde, dann würde die NPD in sich zusammenfallen." - Badische Zeitung, 10. März 2009

Heribert Rech (CDU) ist Innenminister des Landes Baden-Württemberg. Dass führende Rechtsextremisten auf den Gehaltslisten der Verfassungsschutzämter stehen, bewahrte im Jahr 2003 die NPD vor dem Verbot durch das Bundesverfassungsgericht. Die Äußerung des CDU-Politikers mag scherzhaft gemeint sein, aber sie steht für eine Politik, die vom Bundesverfassungsgericht zurecht gerügt wurde.

Markus Rabanus >> Diskussion

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