Am 13. Dezember 2003 wurde Saddam Hussein festgenommen, heute beginnt sein Prozess.
Die Liste seiner Verbrechen ist lang. Sein Machtantritt war blutig, seine Kriege gegen die Kurden, Schiiten waren blutig, sein Krieg gegen den Iran, seine Unterstützung des antiisraelischen Terrorismus, seine Annexion Kuwaits, seine Mitschuld an den beiden Irakkriegen mit den Bush-Präsidenten und deren Mitmacher.
Saddam Hussein sieht sich noch immer als "rechtmäßiger Präsident", da die USA ihm mit einem völkerrechtswidrigen Krieg die Macht genommen haben. Das eine hat jedoch mit dem anderen nichts zu tun, wie die rechtswidrige Verhaftung eines Mörders dessen Verbrechen nicht legitimieren, so wird auch kein Diktator durch Verbrechen gegen ihn legitimiert.
Husseins Verteidigung bestreitet dem irakischen Sondertribunal die Legitimation, bestehend aus fünf irakischen Richtern, die Legitimation, da sie von US-Gnaden sei. Das lässt sich nur schwer beurteilen, denn so sicher es ist, dass es ohne die US-Intervention dieses Gericht nicht gegeben hätte, so zwangsläufig ist, dass Provisorien für das Recht handeln müssen, wenn das Unrecht aus den Provisorien keinen Vorteil haben soll - und erst recht, wenn Angeklagte für diese Provisorien mitverantwortlich ist.
Aus vorstehenden Gründen halte ich das irakische Sondertribunal für hinreichend legitimiert und aus Gründen der Subsidiarität zunächst auch für zuständig.
Nicht Saddam Hussein kann diese Zuständigkeit bestreiten, wohl aber könnten es andere tun: z.B. der Iran, Kuwait und Israel, denn Husseins Kriege waren keine ausschließlich "innere Angelegenheit des Irak", wie überhaupt auch die ihm zur Last gelegten "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" eine Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs begründen.
Aber Subsidiarität heißt eben auch, dass der Prozess vor dem irakischen Sondertribunal stattfinden kann, wenn es seitens der Geschädigten keine Einwände gibt. Daraus folgt, dass alle Beteiligten die Chance haben müssen, gegen ein Urteil dieses Gerichts Rechtsmittel beim Internationalen Strafgerichtshof einzulegen. Dieses Rechtsmittel-Recht sollte auch Saddam Hussein zugebilligt werden - und nicht nur im Falle eines Todesurteils.
Die USA sollten den IStGH schleunigst anerkennen.
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