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08.01.2020

Irankonflikt - Offener Brief

Lb. Bundesregierung,

Deutschland sitzt derzeit im Weltsicherheitsrat, gewählt im Vertrauen vieler Staaten, dem Frieden verpflichtet.
Ich erwarte von Ihnen, dass Sie sowohl im Weltsicherheitsrat als auch der NATO und durch Einbestellung des iranischen und us-amerikanischen Botschafters völkerrechtlichen Klartext reden, wie nachfolgend beschrieben:

Selbstjustiz, Rache und schon die Drohung mit Selbstjustiz sind aus besten Gründen im Völkerrecht nicht vorgesehen, wie auch im Recht aller halbwegs vernünftigen Staaten nicht.

Also völkerrechtswidrig, wenn der Iran für Trumps völkerrechtswidriges Attentat Rache schwor und in der vergangenen Nacht Raketen auf US-Stützpunkte feuerte.

Also völkerrechtswidrig, wenn Trump für solche Rache seinerseitige Rache androhte - und hoffentlich nicht wahrmachen wird.

Auch "Notwehr" ist all das nicht, denn Notwehr darf nicht provoziert sein.

Und all' solche Streitigkeiten gehören nicht auf Schlachtfeldern ausgetragen, sondern vom Internationalen Gerichtshof begutachtet, wenn im Weltsicherheitsrat Schlichtung misslingt.

Mit freundlichen Grüßen,
Markus S. Rabanus

Berlin, den 8. Januar 2020
www.friedensforschung.de

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Nachmittags

Ich bin mit Trumps Rede zufrieden, weil Verzicht auf Eskalation. - Die Prahlerei in seinen Reden kann niemandem mehr Überraschung sein. Sein ganzes Leben und sein Erfolg beruhen auf Prahlerei. Das kann er nicht anders. Und welche Macht er hat, ist nicht seine Schuld, sondern Versagen aller Menschen, die einem Menschen solche Macht verleihen und glauben, die Macht werde ewig in guten Händen liegen.

Vorher gepostet: Trumps Stellungnahme blieb erfreulicherweise diplomatisch. So scheint eine Vergeltungsspirale für den Moment erspart, wenn Teheran sie nicht forciert. Aber Waffenstillstand ist noch kein guter Frieden, wenn man die Konflikte nicht löst.

18.08.2019

Einreiseverbote

Einerseits kann ich mir Gründe vorstellen, die Einreiseverbote rechtfertigen.

Aber generell bin ich dagegen, dass Einreisen verweigert werden, ohne dass die Verweigerung angefochten und von supranationalen Gerichten aufgehoben werden kann.

Ich billige die heutige Völkerrechtspraxis nur, insoweit es sich ohne Zusammenwirken der Vetomächte menschenrechtlich nicht ändern lässt, aber dazu möchte ich sie aufgefordert sehen.

20.07.2019

Trumputin und Weltraum-Militarisierung

Trump plauderte uns via Internet-Stream aus dem Oval Office mit seinen umstehenden Statisten - nicht nur über Mond und Mars, sondern über die "United States Space Force".

Für Trump wie für Putin gilt mal wieder kein Völkerrecht, denn der 1967 in Kraft getretene Weltraumvertrag gestattet nur die friedliche Nutzung des Weltraums.

Flottes Wettrüsten als Völkerrechtsbruch. - Das Auswärtige Amt steht in der Pflicht, wenigstens förmlich zu protestieren - und zwar im Weltsicherheitsrat, denn sonst braucht es uns dort nicht, wenn bloß zugeschaut wird, wie ein Vertrag nach dem anderen gebrochen wird und der Welt rechtliche Verwahrlosung droht.

 https://de.wikipedia.org/wiki/Weltraumvertrag

11.09.2018

Deutsche Bomber gegen Syrien?

Auf Bitten der US-Regierung erwägt Bundesverteidigungsministerin Ursula v.d.Leyen Tornado-Bombeneinsätze gegen Syrien, falls Assad Chemiewaffen einsetze.

Ein "Rechtsbruch mit Ansage" - innenpolitisch und völkerrechtlich: Innenpolitisch macht es Furore, weil v.d.Leyen offenbar Glaubens ist, den Bundestag erst nachträglich um Erlaubnis bitten zu dürfen, aber schwerwiegender völkerrechtlich, denn auch die Chemiewaffenkonvention sieht keine Selbstjustiz gegenüber Verstoßern vor, sondern die Einschaltung des Weltsicherheitsrates. Ausschließlich der WSR darf sanktionieren.

Wenn die Bundesregierung die öffentlich erwogene Selbstjustiz damit rausreden will, dass der Weltsicherheitsrat durch Vetorechte blockiert ist, dann fehlt es an Initiativen zur Veto-Reform, sei es durch Begrenzung des Vetorechts, sei es durch Zuweisung der Entscheidung an den Internationalen Gerichtshof oder die Generalversammlung.
Nichts dergleichen war jemals Ansinnen unserer Bundesregierungen, denn sie bekennt sich zwar zur Universalität als wichtigem Ziel des Völkerrechts, aber beklagte das Vetosystem nur dann, wenn vom politischen Gegenüber ausgeübt, von Sowjetunion/Russland und China.

So bleibt die Unordnung völkerrechtlicher Beziehungen - und jeder bastelt sich das Völkerrecht grad mal so, wie er es im Chaos glaubt durchsetzen zu können. Und unsere Leitmedien spielen weitgehend mit, sogar auch viele Völkerrechtler, allenfalls mit dem eher bloß rhetorischen Feigenblatt, dass eine Rechtslage "umstritten" sei. - Nein, nicht "umstritten", sondern "Rechtsbruch", denn gegen den Wortlaut und gegen den Sinn gültiger Abkommen.

Und setzt der böse Assad Chemiewaffen ein? - Es lohnt zu lesen, was die OPCW an Untersuchungsberichten verfasst, also die Kontrollorganisation zur Chemiewaffenkonvention. Und es liest sich anders als es sich ins Gedächtnis des aufmerksamen Nachrichtenkonsumenten schreibt: Die OPCW-Kontrolleure bestätigten mit Bericht vom 6.7.2018 nicht, was 2016 unter anderem in Douma an Giftwaffeneinsatz Assad vorgeworfen wurde.

Und eine OPCW-Bewertung der im März und April 2018 erhobenen Vorwürfe steht noch aus, aber die "Vergeltung" fand statt, die von Merkel und Maas als "angemessen" propagandistisch unterstützt wurde, als dürften Verdachtsmomente genügen.

Putin und Assad haben ob meines Befunds keinen Grund zur Freude, denn wie Syrien heute aussieht, ist vor allem ihr "Werk", ihre Bomben, ihre Unfähigkeit, ihr Unwillen zu friedlichen Reformen in Syrien - und unverzeihlich.

27.02.2018

Völkerrechtswidriger Vetomissbrauch im Weltsicherheitsrat

Gegen das Vetorecht der Ständigen Mitglieder des Weltsicherheitsrates gibt es jede Menge Argumente, so auch, dass dringliche Entscheidungen ausbleiben, weil sich die Ständigen Mitglieder gegenseitig blockieren.
Ich neige dazu, diesen Blockade-Aspekt anders zu sehen - und zwar im Wege einer Auslegung, wie sie dem Sinn der UNO-Charta am ehesten entsprechen würde.
Auch weitere Auslegungsmethoden geben für meine Sichtweise Momente her, aber nachstehend nur Brainstorming ohne konkreten Nachweis für Anknüpfungspunkte und allgemeine Rechtstheorie:


Zuvörderst gehört in den Blick genommen, was die Hauptaufgabe der UNO und delegiert operativ Hauptaufgabe des Weltsicherheitsrates ist: Die Wahrung des Weltfriedens.


Sodann wäre in den Blick zu nehmen, warum und wozu es Ständige Mitglieder und obendrein mit Vetorecht gibt: Weil es zur damaligen Zeit und heute kaum weniger die militärisch stärksten Nationen waren und sind, die
a) am ehesten in der Lage sind, für den Frieden zu sorgen,
b) jedoch gegeneinander gerichtete Entscheidungen verhindern dürfen, zumal ein militärischer Konflikt dieser fünf Mächte auch eingedenk ihrer Atomwaffen kein gutes Geschehen wäre, wenngleich es inzwischen weitere Atommächte gibt, deren Atomwaffen und Konflikte kaum weniger gefährlich sind. 


Deshalb darf m.E. geschlussfolgert werden, dass es missbräuchlich und völkerrechtswidrig ist, wenn das Vetorecht zu Zwecken imperialer Rivalität eingesetzt wird und daran die Friedensschaffung scheitert, denn dazu war das Vetorecht nicht eingeräumt, sondern lediglich und immerhin zur Immunität der Ständigen Mitglieder gegen Entscheidungen, die ihre unmittelbar eigenen nationalen Interessen betreffen.
Es müssen jedoch berechtigte Interessen sein.
Im Hinblick auf das Vetorecht empfiehlt sich enge Auslegung, wenn die nationalen Interessen nicht imperialistisch inflationieren sollen. Also müssen sich die nationalen Interessen ausschließlich auf die Integrität bzw. den Schutz des eigenen Hoheitsgebietes beziehen.

Sogenannte "strategische Interessen" oder "vitale Interessen" fremde Territorien und bspw. die Weltmeere betreffend, dürfen nach hiesiger Auffassung nicht mittels Vetorecht geschützt oder bewirkt werden, sondern müssen nach allgemeinen Grundsätzen der globalen Interessen bzw. Teilhabe beurteilt und entschieden werden, also unter Voraussetzung des Gleichheitsanspruchs aller redlichen und nicht durch den Weltsicherheitsrat gemaßregelt agierenden Staaten - und zu entscheiden mit bloßer Mehrheit im Weltsicherheitsrat ohne Gestattung eines Vetos.

Vereinfacht: Die Vetomächte haben sich bezüglich ihres Vetorechts auf Streitfälle zu bescheiden, die ihr eigenes Territorium unmittelbar betreffen, während sie sich in Belangen aller fremdterritorialen Streitigkeiten den Mehrheiten des Weltsicherheitsrates zu beugen haben.

Betonend: Solange die Ständigen WSR-Mitglieder das Vetorecht zu Zwecken der imperialen Rivalität missbrauchen, wird der Weltsicherheitsrat seinen Verpflichtungen nicht hinreichend nachkommen, um für Frieden zu sorgen, wie es ihre Pflicht gemäß UNO-Charta ist, zumal diese Pflicht Gegenleistung für das Privileg a) der Ständigen Mitgliedschaft im Weltsicherheitsrat, b) des Vetorechts ist.

Als Gegenargument lasse ich mir gelten, dass es die Völkerrechtslehre mindestens überwiegend anders sieht und das inflationäre Veto zwar kritisiert und oft als UNO-Geburtsfehler deklariert, aber letztlich bejaht und nicht für völkerrechtswidrig hält.

Als Gegenargument lasse ich mir ebenfalls gelten, dass sich meine Auslegung nur schwach an den Wortlaut der Charta anlehnen kann, aber immerhin die Plausibilität genannter Privilegien für den Zweck der Vereinten Nationen erhöht, wenngleich die Verewigung von Privilegien mit dem völkerrechtlichen Gleichheitsanspruch unvereinbar ist.

So schlagen die auf ersten Blick in Betracht kommenden Gegenargumente nicht durch.

Mag man sich der hier dargelegten Auffassung nicht anschließen, so wäre eine baldige Reform noch dringlicher, wie unter dem Stichwort Weltsicherheitsratsreform angedacht.

Relevanz? Es macht einen gravierenden Unterschied, ob man die inflationäre Ausübung des Vetorechts als moralisch verwerflich oder auch als "völkerrechtswidrig" kritisiert wird, denn Völkerrechtswidrigkeit wäre ein Problem, mit dem sich auch der Internationale Gerichtshof befassen ließe. 

Markus S. Rabanus
  2018-02-26/27

14.02.2018

Macrons schlimmer Fehler

Der französische Präsident kündigte an, dass wenn sich Berichte über neuerlichen Giftgaseinsatz durch Assads Truppen bestätigen, dann die dafür verantwortlichen Kräfte von Frankreich angegriffen werden.

Mein Posting in Facebook-Diskussion zur Frage, ob Macrons Drohung völkerrechtswidrig sei: 


Fakt ist, dass es keine WSR-Entschließung gibt, die andere Staaten zu Schlägen gegen Assad berechtigt, weil solches Mandat am Veto Russlands scheitern würde.
Es sei denn, man sei selbst angegriffen und wehre einen solchen Angriff unmittelbar ab. Das ist hier nicht einschlägig. Und für Strafaktionen ohnehin nicht. - Das Völkerrecht unterscheidet sich diesbezüglich in keiner Weise vom deutschen Notwehr- und Nothilferecht.
Sämtliches gilt auch für Androhungen. Folglich ist Macrons Spruch völkerrechtswidrig.

"Kann man denn gar nichts machen?" - Macron kann Untersuchung bemühen, kann Anträge im WSR stellen.
"Also zugucken, wie Giftgas eingesetzt wird?" - Auch völkerrechtswidriges Einschreiten kann moralisch legitim sein, aber das bewegt sich auf dem dünnen Eis der Selbstjustiz.
Dann müsste man auch wirklich haften wollen. Und das wollen Selbstjustizler zumeist nicht, sondern höhlen bloß das Recht aus.

So kommt die Welt nicht zum Guten. Wenn Macron die Blockaden im Weltsicherheitsrat aufheben wollte, dann würde er meine gestern skizzierten Reformvorschläge unterstützen ;-)
>> www.inidia.de/weltsicherheitsratsreform.htm

Markus S. Rabanus  14.02.2018

08.08.2017

Zum Gedenken an Hiroshima und Nagasaki (2017)

Die Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki zählen zu den schlimmsten Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
Nichts daran gehört beschönigt, "der Krieg hätte ohne die Bombe mehr Menschenleben gefordert".
Zu vieles spricht dafür, dass man die politisch letzte Chance zum demonstrativen Einsatz dieser Superwaffe nutzte.

ABER das Hauptargument lautet, dass damals wie heute die Kriegführung gegen die Zivilbevölkerung völkerrechtswidrig war.
So weit sich in der Menschheitsgeschichte rückblicken lässt, galt massenhaftes Abschlachten wehrloser Frauen, Kinder und Greise schon immer als schlimmstes Kriegsverbrechen.
So oft es passierte, es war trotzdem nie "Kriegsgewohnheitsrecht".

Daran zu rütteln, wie sich unsere offizielle Geschichtsschreibung seit August 1945 befleißigt, ist eine der krudesten politischen und intellektuellen Entgleisungen überhaupt. Obgleich wir uns für "aufgeklärter" halten.

Und heute? Nicht weniger verwerflich ist es, dass wenn sich welche bekriegen (anstatt den Streit von der UNO entscheiden zu lassen), sich dann atomar auf dem Rücken der gesamten Menschheit austoben. "Sie drohen doch nur und wollen es nicht!" ??? Darauf verlassen sich viele Millionen, aber ich würde für solche Trumps, Putins, KimBumms usw. meine Hand nicht ins Feuer legen.
Ohnehin kann niemand die Versehentlichkeit eines Atomkriegs ausschließen.

Auch darum ist der Atomwaffenverbotsvertrag der 122 Staaten vom 7.7.2017 ein Meilenstein gegen die moralische Konterrevolution der Atomwaffenmächte und deren Trittbrettfahrer.

Markus S. Rabanus
Friedensforschung.de , Berlin 2017-08-07

01.07.2017

Zur Herero-Völkermordsklage gegen Deutschland

Es kann zwar keine "historische Gerechtigkeit" geben, auch keine "Wiedergutmachung", aber ich halte es für richtig, wenn sich Deutschland solcher Verbrechen nicht bloß mit krokodilstränigen Sonntagsreden bekennt, sondern auch zum Zusammenhang von historischer Schuld und Entwicklungshilfeverpflichtung.

26.03.2017

Atomwaffenverbot und demokratisches Völkerrecht

Eine sachdienliche Einschätzung zu den anstehenden Atomwaffenverhandlungen finder sich bei Greenpeace; KLICK

In Details würde ich anders argumentieren, allerdings mit dem sehr unüblichen Terminus "Demokratisches Völkerrecht":
Falls ein Atomwaffenverbotsabkommen mit Mehrheit der in UNO vertretenen Staaten zustande kommt und zugleich die Mehrheit der Weltbevölkerung repräsentiert,
so wäre solche neue Kategorie Völkerrecht durchaus angebracht.

Die im Greenpeace erwogene Klassifizierung als Völkergewohnheitsrecht wäre es m.E. nicht, denn Gewohnheitsrecht setzt zur Geltung weit mehr als bloß mehrheitliche Anerkennung voraus - und steht dem Völkerrecht im engeren Sinne in Ermangelung autorisierter und förmlicher Rechtssetzung rangmäßig nach.

Dass die Vetorechte weniger Atomwaffenstaaten vorläufig nicht zur Disposition stehen, zumal es auch dafür Argumente gibt, darf jedoch nicht dazu führen, dass sich an Völkerrecht nur noch entwickelt, was den Veto-Mächten gefällt.

So empfiehlt es sich allen bislang völkerrechtlich diskriminierten Staaten, trotzdem weiteres Völkerrecht zu erarbeiten und es im Falle erzielter UNO-Mitglieder-Mehrheit als "demokratisches Völkerrecht" zu deklarieren.

Solche Völkerrechtsquelle wäre zwar je nach Sichtweise vielleicht noch unterhalb des Völkergewohnheitsrechts anzusiedeln, aber immerhin ein mächtiges Recht gegen alle, denen demokratische Legitimation auf den Fahnen steht, sich aber nicht daran halten mögen.

Doch diese Ausführungen betreffen Aspekte, um die es mir bei den anstehenden Verhandlungen eigentlich weniger geht, deren Bedeutung sein wird, dass seit 1968 genügend Zeit vertan wurde, dem Artikel 6 des Atomwaffensperrvertrages Taten folgen zu lassen, "einen Vertrag zur allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter strenger und wirksamer internationaler Kontrolle" auszuarbeiten.

Und wenn es die unterzeichneten Atomwaffenstaaten nicht tun, dann müssen es eben die Nichtatomwaffenstaaten zeigen, wie solch' Vertrag auszuschauen hat.

Ich bin gespannt, wie gut das gelingen wird. Und es ist unverzeihlich bitter, dass sich unsere Regierung nebst allen mit Bundesmitteln gepäppelten Instituten der Mitarbeit verweigern.Wir sollten uns nicht damit abfinden, denn zumindest die Institute müssten ja Zeit haben, wenn nicht auch sie im Wahlkampfmodus sind, ob Merkel oder Schulz an der Spitze der nächsten Groko steht.

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