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03.03.2014

Bahn-Chef Grube 20 Prozent Gehaltserhöhung?

Der Mann könne nichts dafür, denn der Vertrag sei eben so, dass sich sein "Grundgehalt" von 900.000 € auf 1,08 Mio.€ erhöhe. Und dann gab es noch "Boni", um den überstrapazieren Mann noch ein bisserl mehr zu motivieren. So bekam Grube im Jahr 2012 rund 2,6 Mio. Gehalt dafür, dass er "Verantwortung trägt". Das sind fast 217.000 € pro Monat zum Glück nicht in Münzen. - Die Kleptomanie gilt als Krankheit, aber mitunter ist sie System.

14.11.2013

RWE mit Massenentlassung statt Energiewende

RWE kündigte die Entlassung von 6.750 Mitarbeitern an. Davon 4.750 allein in Deutschland. Der Werbeslogan des Energiekonzerns laut "VORWEG GEHEN" und ist dann wohl eher nur "Weggehen".

25.09.2013

Argumente für den gesetzlichen Mindestlohn

Im ZEIT-Artikel unter dem Titel "Risiko Mindestlohn" machen sich zwei Journalisten Gedanken, was gegen die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns spreche, aber es gelingt ihnen weder eine wirtschaftliche noch eine soziale Argumentation.
Zunächst wäre zu klären, ob unter Mindestlohn eine bloße Lohnuntergrenze zu verstehen ist oder an diese Lohnuntergrenze der Anspruch zu stellen ist, dass der Stundenlohn bei Vollzeitbeschäftigung für den Lebensunterhalt auszureichen hat.
Letzteres ist aus wirtschaftswissenschaftlicher Perspektive die zutreffende Definition, denn Wirtschaft bedeutet, dass Wirtschaftsbetriebe und Erwerbsarbeit keine Hobbyveranstaltungen sind, sondern zumindest die Eigenkosten von Betrieb und Arbeit zu decken gewährleisten.
Wenn also bspw. ein Frisiersalon mit Stundenlöhnen i.H.v. 3,50 € betrieben wird, dann erfüllt er die betriebswirtschaftlichen Anforderungen nicht und sollte tunlichst nur Personal beschäftigen, das solchen Stundenlohn nicht zum Lebensunterhalt braucht, weil es keine vernünftige Veranlassung gibt, die billige Haargestaltung aus Gemeinkassen zu subventionieren.
Eine öffentliche Bezuschussung zu Lebenshaltungskosten bei Unterschreitung von Mindestlöhnen sollte nur dann zulässig sein, wenn es um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen oder befristet um qualifizierende Wiedereingliederungsmaßnahmen oder gleichfalls befristet gemeinnützige Arbeit geht.

28.03.2013

Kritik am Minijob-Konzept der GRÜNEN

Die GRÜNEN wollen Minijobs auf 100 € begrenzen. Nur für den haushaltsnahen Bereich solle das System erhalten bleiben. Auch die GRÜNEN diskutierten ihren "Vorstoß" mal wieder nicht öffentlich, sondern offenbar bloß aus der begrenzten Perspektive von Parteifunktionären, die sich an billiges Putzpersonal gewöhnt haben und sich am "einfachen Meldeverfahren" erfreuen.

Die 100-Euro-Grenze dürfte allerdings genügen, um bspw. das Geschäftsmodell vieler Supermarktketten zu ändern, die statt fester Anstellungen auf Minijobs umgestiegen sind.

Der "Vorstoß" verkennt indes die Erforderlichkeit eines übertariflichen Mindestlohnes für Minijobs und das Schwarzarbeitsrisiko, das sich durch Unterschlagung der vollen Stundenzahl ergibt - mit weiteren Missbrauchsfolgen, wenn bspw. ein Minijobber verunfallt und dann trotzdem versichert ist, weil niemandem nachvollziehen kann, ob der Unfall in angemeldeten oder nicht gemeldeten Arbeitszeiten passierte, zumal die Nachmeldung zulässig ist.

Das gesamte Minijob-System ist unstimmig, weil einfach nicht auf die Praxis geschaut wird. Die "Studie" der Bundesregierung beschäftigt sich nur mit der dürftigen Statistik von JobCentern, die durch Missbrauchspraxen weitgehend verzerrt ist, desgleichen die Interpretation.

Eckpunkte eines vernünftigen Minijobssystems müssten sein:
1. Höherbezahlung von Minijobs (z.B. 25%) im Vergleich zur Festanstellung, um eben die Festanstellung zu fördern, Lohndumping zu begrenzen und um entfallende Urlaubsansprüche und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall abzugelten.
2. Ein unkompliziertes Vorab-Meldesystem bspw. via Internet für die Arbeitszeiten, Tätigkeiten und Vergütung, um die Schwarzarbeit einzudämmen.
3. In Fällen der "Nachmeldung" verdoppelte Abgabenhöhe.
4. ... weitere Eckpunkte

So wie das Minijob-System bislang "funktioniert", ist es jedenfalls eher komplett zu kippen als zu erhalten, denn man kommt sich als Gelegenheitsarbeitgeber von Minijobbern geradezu "bescheuert" vor, wenn man weiß, wie leicht + unverfolgbar der Missbrauch ist und sich trotzdem gesetzeskonform verhält, woran sich dann der Minijobber stört.

18.03.2013

Minijob-Recht reformieren

Was mag die "Studie" gekostet haben? Die Bundesregierung fand per "Studie" heraus, wozu jeder Blick in die Minijob-Anzeigen oder "Jobcenter"-Akten genügen würde, dass es in diesem Bereich die ungeheuerlichste Ausbeutung gibt, wenn man vom Schwarzarbeitssektor mit "illegalen Einwanderern" absieht.
Dadurch kommen die Minijobs in Verruf, obwohl sie durchaus Sinn machen würden, wenn die Minijob-Stundenlöhne HÖHER als bei regulären Arbeitsverhältnissen wären, denn allein das schafft Kompensation für das Minus an Jobsicherheit und sorgt dafür, dass die Betriebe weniger Menschen in "Minijobs" abdrängen.
Minijobs abzuschaffen, wäre unsinnig, denn wenn sich Auftragnehmer und Auftraggeber für kleinere Aufgaben direkt finden, dann braucht es keine mitverdienenden "Arbeitgeber" dazwischen.
Ein Riesenproblem allerdings ist, dass die Minijob-Beteiligten nicht gemeinsam den Staat betuppen, indem sie weniger Arbeitsstunden angeben als tatsächlich geleistet wurden. Solchem Zusammenwirken kann aber begegnet werden, indem für Minijobs eine gänzlich andere Regelung käme: Der Minijobgeber (z.B. wer einen "Putzteufel" für die Wohnung beauftragt) müsste die kompletten Minijobkosten steuerlich in Abzug bringen dürfen. Sowie dadurch dem Minijobgeber mehr Vorteil ist als die Kosten aus den Minijobgeber-Anteilen, wäre "spontan" weniger Schwarzarbeit.

31.01.2013

3 Mio. Arbeitslose

Die Arbeitslosigkeit überstieg im Januar 2013 erstmals seit März 2011 die Drei-Millionen-Marke. Somit sei die Arbeitslosenquote ggü. Dezember 2012 um 0,7 Prozent auf 7,4 Prozent gestiegen. - Seit gut einer Woche wird der "Stress am Arbeitsplatz" debattiert. - Eine gesetzliche Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit könnte beide Probleme zu verkleinern helfen.

11.12.2012

Zur Anhebung der MiniJob-Grenze auf 450 €

Seit 2003 unverändert ist die Anhebung der Minijob-Grenze von 400 auf 450 € pro Monat ab 1.1.2013 in Anbetracht der Kostensteigerungen überfällig und richtig, aber hätte mit einer Mindestlohnvorschrift kombiniert werden müssen, ansonsten geraten reguläre Arbeitsverhältnisse noch mehr unter Druck der Minijob-Mogelei.

Das Prinzip muss lauten: Minijobs, Nebenverdienste und "Zeitarbeit" dürfen nicht kostengünstiger sein als das Stammpersonal, ansonsten führt es zu Lohndumping und "Aufstockung" zulasten der Allgemeinheit.

01.05.2009

Zum 1. Mai 2009


Eine Gesellschaft, in der immer weniger Menschen immer länger arbeiten sollen, um für immer mehr Menschen ohne Arbeit mitzuarbeiten, ist nicht solidarisch, sondern dämlich organisiert, macht die Arbeitenden krank und die Arbeitslosen ebenfalls. Darum Verteilung der Arbeit durch Arbeitszeitverkürzung und eine Höherbesteuerung bei Überschreitung von gesetzlich kürzern Regelarbeitszeiten, damit sich die Einstellung von Arbeitslosen stärker LOHNT.

Das gesamte Lohnsteuer- und Pflichtversicherungssystem gehört auf das Einkommensteuersystem umgestellt, gerechter, vereinfacht und klarer Progression, die gerade nicht dort ihr oberes Ende haben darf, wo der Reichtum seine Anfänge hat. Die Fristen und Höhe von Sozialleistungen über die ohnehin zu gewährleistende Grundversorgung hinaus soll nach Maßgabe der geleisteten Einkommensteuern bemessen
sein.

redaktion / www.internetjournal.de 20090501

DGB-Aufruf zum 1. Mai 2009:

Gute Arbeit bei fairem Lohn ist ein Grundrecht aller arbeitenden Menschen. Aber die Realität in Deutschland, Europa und der Welt sieht anders aus: Die Finanz- und Wirtschaftskrise bedroht Beschäftigte und ihre Familien. Die Arbeitslosigkeit steigt. Immer mehr Menschen haben Angst um ihren Arbeitsplatz.

Wir Gewerkschaften stemmen uns gegen die Krise. Wir wollen Entlassungen verhindern. Viele Unternehmen und Arbeitgeber haben in den vergangenen Jahren gut verdient. Sie sind jetzt an der Reihe, Solidarität mit ihren Beschäftigten zu zeigen und ihnen etwas für ihre gute Arbeit, die Gewinne erst ermöglicht hat, zurückzugeben. Auch die Politik muss alle Mittel nutzen, um Beschäftigung zu sichern und die Qualifizierung der Kolleginnen und Kollegen zu fördern. Mehr Qualifizierung und Ausbildung helfen, die Krise zu bewältigen und können Arbeitslosigkeit vermeiden. Auch in Krisenzeiten muss die Ausbildung junger Menschen oberste Priorität haben.

Wir Gewerkschaften stellen uns gegen die Krise. Mit Teilhabe und Mitbestimmung. Eine Privatisierung der Gewinne und eine Vergesellschaftung der Verluste darf es nicht geben. Banker, Manager und Spekulanten, die die Krise verursacht haben, müssen in die Pflicht genommen werden. Für uns ist klar: Staatliche Hilfe, wo notwendig, ja – aber nicht zum Nulltarif. Wir zahlen nicht für die, die Tausende von Arbeitsplätzen vernichtet haben, und dabei auch noch absahnen wollen.

Wir Gewerkschaften stellen uns gegen die Krise. Mit guter Arbeit. Dafür wollen wir gutes Geld. Die Krise darf nicht zur Lohndrückerei missbraucht werden.

Für die Gewerkschaften stehen die Menschen vor den Märkten. Deshalb fordern wir eine neue solidarische Ordnung der Wirtschaft und Gesellschaft. Eine Ordnung, die Arbeitsplätze erhält, die Mindestlöhne einführt und sichert. Eine Ordnung für mehr gute Arbeit und ein gutes Leben, eine Ordnung mit mehr Mitbestimmung, Teilhabe und Gleichberechtigung. Wir fordern einen handlungsfähigen Staat, der auch morgen in der Lage ist, seine Aufgaben wahrzunehmen.

Die Politik und die Wirtschaftsideologen, die das blinde Vertrauen in ungeregelte Märkte und radikalen Wettbewerb gefördert haben, sind gescheitert. Das hat jetzt für uns alle katastrophale Folgen – in Deutschland, Europa und der Welt. Deswegen muss die Politik dringend klare Regeln setzen, um nachhaltiges Wirtschaften zu fördern. Wir brauchen eine soziale Marktwirtschaft, die dem Wohl aller Menschen dient und nicht den Reichtum Weniger fördert.

Arbeit für alle bei fairem Lohn bleibt unser Ziel. Denn immer mehr Menschen verdienen trotz Vollzeitarbeit für ein menschenwürdiges Leben zu wenig. Deshalb kämpfen wir heute gegen Lohndumping und die Altersarmut von morgen – die oft besonders Frauen betrifft.

Wir Gewerkschaften stellen uns allen Rassisten, Antisemiten und Nazis entgegen, die den 1. Mai, den Tag der Arbeit, für ihre menschenverachtende Gesinnung missbrauchen wollen. Der DGB wird sich weiter aktiv für eine demokratische, freie und tolerante Gesellschaft einsetzen. Der 1. Mai ist bunt – nicht braun. An die Politik richten wir mehr denn je den dringenden Appell, alles zu tun, um ein NPD-Verbot voranzutreiben und den braunen Sumpf trocken zu legen.

Wir demonstrieren am 1. Mai

  • für den Erhalt von Arbeitsplätzen und eine neue nachhaltige Wirtschaftsordnung
  • für mehr Demokratie und Mitbestimmung in Wirtschaft und Gesellschaft
  • für gute Arbeit für alle bei fairem Lohn.

Deshalb lautet unser Motto am 1. Mai, dem Tag der Arbeit:

ARBEIT FÜR ALLE BEI FAIREM LOHN! - DGB -

02.01.2006

Kombilöhne?

Die Unionsparteien wollen ab 2007 "Kombilöhne" im Niedriglohnsektor staatlich mitfinanzieren, um schwervermittelbare Arbeitslose auf dem Arbeitsmarkt unterzubringen.

Problemgruppen seien die älter als 55-Jährigen, die unter 25-Jährigen und alleinerziehende Mütter.

Die Gegner des Kombilohns befürchten Mitnahmeeffekte seitens der Wirtschaft zu Lasten der Staatskasse und unsubventionierter Arbeitnehmer, die über ihre Steuern und Sozialabgaben die subventionierten Arbeitnehmer mitbezahlen und möglicherweise sogar ihren Arbeitsplatz verlieren, weil sie mit den von ihnen subventionierten Arbeitskräften nicht mehr konkurrieren können.

Ist der von den Unionsparteien vorgeschlagene "Kombilohn" gut oder schlecht?

Oder wie müssten die Regelungen sein, dass es funktioniert?

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