Das Bundesverteidigungsministerium will aus dem ehemals sowjetischen Übungsgelände bei Fretzdorf ein Bombodrom (Bombenabwurfgelände) machen. Die umliegenden Kommunen wehren sich, 10.000 Menschen demonstrierten dagegen beim Ostermarsch 2005.
Nun mal aus der sicherheitspolitischen Perspektive:
In vier Minuten beim Kanzler
Fretzdorf liegt etwa 100 km nordwestlich von Berlin. Ein Kampfflugzeug vom Typ Tornado braucht im 1500 km/h-Energiesparmodus etwa 4 Minuten bis zum Regierungsviertel. - Abfangen unmöglich. Man kann eigentlich nur hoffen, dass nie ein Pilot durchdreht, denn das "Bombodrom" ist immerhin für scharfe Munition gedacht, die also "an Bord" ist. Niemand schafft es schnell genug in die Bunker, was ohnehin nur für Menschenverächter eine Lösung wäre. Welche Partei, welcher Politiker, wer hat überlegt, wie dicht solche Waffen unseren Städten kommen dürfen und hat daraus den Schluss gezogen, dass ein "Bombodrom" in Fretzdorf nicht nur für die dort ansässigen Osterhasen ein Risiko ist, sondern auch für die nationale Sicherheit?
Diskussion >> www.inidia.de/newser/viewtopic.php?t=3145
29.03.2005
28.03.2005
Bischof Marx und die Sterbefreiheit?
Der Trierer Bischof Reinhard Marx sprach sich für eine Art "christlicher Patientenverfügung" aus, die bei "Eintritt in die Sterbephase" wirken dürfe. Davon nahm Marx den Fall der Wachkoma-Patientin Terri Schiavo aus. Ja, es ist vorstellbar, dass sich am Zustand von Terri Schiavos noch Jahrzehnte unverändert bliebe.
"Kein Mensch hat ein Recht, seinen eigenen Tod zu bestimmen, so wie er auch nicht das Recht hat, sich selber ins Leben zu bringen", meint der Bischof in kühner Logik, in der unbedacht ist, warum der Gläubige sein Leben nicht zurückgeben dürfe.
Wäre das Leben als Geschenk, als Leihgabe Gottes anzuschauen, so dürfte man es sicherlich nicht für schlechten Lebenswandel missbrauchen, aber gegen eine Rückgabe spricht das nicht und Herr Marx sollte es dem Gewissen der Gläubigen belassen, denn für sein apodiktisches Urteil fehlt es an christlichem Gebot.
Im Gegenteil wäre mir eine christliche Entscheidung über das eigene Leben vorstellbar, die der Familie und Gesellschaft "eine Last abzunehmen" gewillt ist. Die Patientenverfügung, die Entscheidung über das eigene Leben - das sollte den Rechten von Hebammen, Soldaten, Gerichten und Henkern vorgehen. Das wiederum können nur Gerichte prüfen. Und das setzt entsprechende Gesetze voraus.
Die "Sterbefreiheit" als Recht zu bestreiten hat in vielen Theologien ihre oftmals bittere Tradition: der Freitod als "Todsünde" und Begräbnis auf dem "Schindacker". Jahrhundertelang vergaben die christlichen Kirchen nichts, obwohl das Christentum eine Vergebungsreligion sein möchte. Mir fehlt es diesen beiden Kirchenfürsten an Bescheidenheit im Urteil.
"Kein Mensch hat ein Recht, seinen eigenen Tod zu bestimmen, so wie er auch nicht das Recht hat, sich selber ins Leben zu bringen", meint der Bischof in kühner Logik, in der unbedacht ist, warum der Gläubige sein Leben nicht zurückgeben dürfe.
Wäre das Leben als Geschenk, als Leihgabe Gottes anzuschauen, so dürfte man es sicherlich nicht für schlechten Lebenswandel missbrauchen, aber gegen eine Rückgabe spricht das nicht und Herr Marx sollte es dem Gewissen der Gläubigen belassen, denn für sein apodiktisches Urteil fehlt es an christlichem Gebot.
Im Gegenteil wäre mir eine christliche Entscheidung über das eigene Leben vorstellbar, die der Familie und Gesellschaft "eine Last abzunehmen" gewillt ist. Die Patientenverfügung, die Entscheidung über das eigene Leben - das sollte den Rechten von Hebammen, Soldaten, Gerichten und Henkern vorgehen. Das wiederum können nur Gerichte prüfen. Und das setzt entsprechende Gesetze voraus.
Die "Sterbefreiheit" als Recht zu bestreiten hat in vielen Theologien ihre oftmals bittere Tradition: der Freitod als "Todsünde" und Begräbnis auf dem "Schindacker". Jahrhundertelang vergaben die christlichen Kirchen nichts, obwohl das Christentum eine Vergebungsreligion sein möchte. Mir fehlt es diesen beiden Kirchenfürsten an Bescheidenheit im Urteil.
26.03.2005
Im Zweifelsfall der Terri Schiavo
In den USA liegt die 41-jährige Terri Schiavo seit 15 Jahren im Wachkoma.
Ihr Ehemann hat das Sorgerecht und setzte gerichtlich die Beendigung der künstlichen Ernährung durch, da dies dem Willen von Terri Schiavo entspreche. Die Eltern der Komapatienten bestreiten dies, unterlagen aber in sämtlichen Prozessen.
US-Präsidenthabe George W. Bush bringt im Eilverfahren ein Gesetz durch Repräsentantenhaus und Senat, dass ein Bundesrichter über einen erneuten Anschluss der Schläuche zu entscheiden habe.
Ein Bundesrichter entscheidet gegen die Fortsetzung der künstlichen Ernährung, das Bundesberufungsgericht in Atlanta bestätigt diese Entscheidung.
Über Terry Schiavo scheint die letzte Entscheidung ergangen.
Die mediale Aufmerksamkeit für den Fall ist enorm. Die ethischen Fragen sind schwierig und reichen weit über den Fall der Terri Schiavo hinaus.
"Im Namen des Volkes" wird entschieden. Was wäre meine Entscheidung? Wie hättet Ihr entschieden?
Und was wären die Gründe?
Diskussion: www.inidia.de/komapatienten.htm
Ihr Ehemann hat das Sorgerecht und setzte gerichtlich die Beendigung der künstlichen Ernährung durch, da dies dem Willen von Terri Schiavo entspreche. Die Eltern der Komapatienten bestreiten dies, unterlagen aber in sämtlichen Prozessen.
US-Präsidenthabe George W. Bush bringt im Eilverfahren ein Gesetz durch Repräsentantenhaus und Senat, dass ein Bundesrichter über einen erneuten Anschluss der Schläuche zu entscheiden habe.
Ein Bundesrichter entscheidet gegen die Fortsetzung der künstlichen Ernährung, das Bundesberufungsgericht in Atlanta bestätigt diese Entscheidung.
Über Terry Schiavo scheint die letzte Entscheidung ergangen.
Die mediale Aufmerksamkeit für den Fall ist enorm. Die ethischen Fragen sind schwierig und reichen weit über den Fall der Terri Schiavo hinaus.
"Im Namen des Volkes" wird entschieden. Was wäre meine Entscheidung? Wie hättet Ihr entschieden?
Und was wären die Gründe?
Diskussion: www.inidia.de/komapatienten.htm
Taiwan und China
Etwa eine Million Taiwaner demonstrierten gegen haben in gegen das chinesische Anti-Abspaltungsgesetz demonstriert, mit dem sich die chinesische Regierung vom Parlament Kriegsvollmachten für den Fall einer formellen Unabhängigkeit Taiwans bestätigen ließ.
05.03.2005
Telefonwerbung reglementieren?!
Samstag, 15.00 Uhr. Das Telefon klingelt. Einladung ins Theater?
Leider nicht. Stattdessen: "Süddeutsche Klassenlotterie" oder "betriebliche Altersvorsorge, maßgeschneidert", "Trendumfrage", ...
Ungebetene Inanspruchnahme kontere ich mit dem Hinweis, dass während der gewöhnlichen Geschäftszeiten 85 Euro pro angefangene Stunde berappt werden müssen und in meiner Freizeit das Zehnfache. Zzgl. Mehrwertsteuer, denn der Staat brauche Geld.
Meist ist es dann schon vorbei mit dem "Lottogewinn" und das Callcenter verleugnet seine Rechnungsadresse, legt auf.
Trotzdem: die Störung der Privatsphäre bleibt unbestraft und der übernächste "Kunde" wird abgezockt.
Ein weiteres Problem solcher Telefonwerbung ist die dahinter verborgen kulminierende Ausspähung persönlicher Daten, als der Datenhandel. Wenn ich beispielsweise frage, wie ich auf die Anrufliste gekommen sei, werde ich entweder belogen oder erhalte gar keine Auskunft.
Solange der Gesetzgeber die Telefongesellschaften nicht verpflichtet, die Telefonkunden besser zu schützen, sollten Angerufene einfach nur antworten: "Streichen Sie meinen Namen von Ihrer Liste, ansonsten verklage ich Sie auf Schadensersatz wegen Ruhestörung." Ende des Telefonats.
Mehr Erläuterung bedarf es nicht, denn die Anrufer sind sämtliche Argumente gewöhnt und gewöhnt sie zu ignorieren.
Ich bin dafür, dass solche Telefonwerbung verboten wird, mindestens aber spezielle Rufnummern benutzt werden dürfen, die dem Telefonkunden deren Ausfilterung ermöglichen.
Es müsste also ein ähnliches Gesetz wie gegen die Dialer auch gegen "Callcenter" geben.
Technisch sind solche Regeln heute sehr einfach umsetzbar.
Leider nicht. Stattdessen: "Süddeutsche Klassenlotterie" oder "betriebliche Altersvorsorge, maßgeschneidert", "Trendumfrage", ...
Ungebetene Inanspruchnahme kontere ich mit dem Hinweis, dass während der gewöhnlichen Geschäftszeiten 85 Euro pro angefangene Stunde berappt werden müssen und in meiner Freizeit das Zehnfache. Zzgl. Mehrwertsteuer, denn der Staat brauche Geld.
Meist ist es dann schon vorbei mit dem "Lottogewinn" und das Callcenter verleugnet seine Rechnungsadresse, legt auf.
Trotzdem: die Störung der Privatsphäre bleibt unbestraft und der übernächste "Kunde" wird abgezockt.
Ein weiteres Problem solcher Telefonwerbung ist die dahinter verborgen kulminierende Ausspähung persönlicher Daten, als der Datenhandel. Wenn ich beispielsweise frage, wie ich auf die Anrufliste gekommen sei, werde ich entweder belogen oder erhalte gar keine Auskunft.
Solange der Gesetzgeber die Telefongesellschaften nicht verpflichtet, die Telefonkunden besser zu schützen, sollten Angerufene einfach nur antworten: "Streichen Sie meinen Namen von Ihrer Liste, ansonsten verklage ich Sie auf Schadensersatz wegen Ruhestörung." Ende des Telefonats.
Mehr Erläuterung bedarf es nicht, denn die Anrufer sind sämtliche Argumente gewöhnt und gewöhnt sie zu ignorieren.
Ich bin dafür, dass solche Telefonwerbung verboten wird, mindestens aber spezielle Rufnummern benutzt werden dürfen, die dem Telefonkunden deren Ausfilterung ermöglichen.
Es müsste also ein ähnliches Gesetz wie gegen die Dialer auch gegen "Callcenter" geben.
Technisch sind solche Regeln heute sehr einfach umsetzbar.
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