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05.12.2019

Tornike K. - Politischer Mord?

Die unten verlinkte Presseerklärung zeugt vom Umfang des Ermittlungsaufwands.

Wenn wir vom Rechtsstaat Schnellschüsse fordern, schaden wir der Rechtsstaatlichkeit.

Zum etwaigen Motiv des Mordes schweigt sich die Presseerklärung ausdrücklich aus (siehe letzter Absatz).
Ohne halbwegs nachvollziehbare Spekulation hinsichtlich der etwaigen Motive tue ich mich mit der gesamten Pressemitteilung schwer. Wie bei Skripal usw. - Das stört mich in Beurteilung solcher Morde erheblich, so leicht es fällt, Morde zu verurteilen.

Sollte als hinreichend erwiesen angesehen sein, dass staatliche Institutionen der Russ.Föderation hinter dem Mord stecken, so wäre zu wünschen, den Fall vor dem Internationalen Gerichtshof anhängig zu machen und im Weltsicherheitsrat. - Aus Prinzip, unabhängig von Erfolgsaussichten - und nicht nur gegenüber unliebsamen Staaten.

Und wieder genügt es nicht, wenn der Kreml die Einzelfälle dementiert, denn so entsteht mir der Eindruck, dass an einer Praxis festgehalten wird, Abtrünnigen mit Ermordung zu drohen.
Es wäre wichtig, von Russland und jedem Staat zu fordern, sich von derlei Praxis öffentlich erklärt zu verabschieden.

Die Ausweisung von Teilen des diplomatischen Personals ist angebracht, wenn deren Anwesenheit nüscht bringt oder sich gar verbrecherischem Mittuns verdächtig macht. Für bloß diplomatische Konsequenzen darf Verdacht genügen.
Oder wenn, wie das AA die Ausweisung begründet, Russland wegen fehlender Zusammenarbeit getadelt werden müsste. - Ich hoffe, mich diesbezüglich auf das AA und den Generalbundesanwalt verlassen zu können.

Ein Abbruch diplomatischer Beziehungen, wie es nun wieder vieler Leut' Wunsch ist, halte ich für Irrsinn, denn wer sich nicht mehr diplomatisch verständigen will, obgleich wir völkerrechtlich noch immer keine durchsetzungsfähige Weltjustiz etablierten, verschärft den Kalten Krieg und müsste darlegen können, was der bringen soll.

Das politische Morden hat Hochkonjunktur - eben nicht nur seitens der Terroristen, sondern auch gegenüber Terroristen. Dann ist nicht von "Mord", sondern von "Töten" die Rede.

Wir akzeptieren das "gezielte Töten" bis hin zur Begeisterung, wenn in unserem Auftrag - und empören uns, wenn im Auftrag unliebsamer Staaten. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht doppelten Standards verfallen.

 https://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?themenid=21&newsid=862

26.06.2019

Zum Mord an Walter Lübcke

Wie es sich bereits angedeutet hatte, war die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten und für humanitäre Flüchtlingspolitik bekannte CDU-Politikers Walter Lübcke rechtsextremistisch motiviert, wie die Staatsanwaltschaft heute von Geständnis des in Untersuchungshaft befindlichen Stephan Ernst berichtete.

Lübckes Gattin, seinen beiden Söhnen und allen, die ihn liebten, gebührt schon wegen des persönlichen Verlust besonderes Beileid, aber solcher Mord ist auch für uns alle eine Tragödie über sonstige Kriminalität hinaus, dass politischer Hass in unserem Lang erneut über Leichen geht.

Meine Wünsche zum Strafprozess:

Mir wäre an einer schnellen Verurteilung auf Basis der Beweise und des Geständnisses gelegen.

Allein die Jahrzehnte seiner politischen Aktivitäten genügen für die Schlussfolgerung, dass ihm der Mord keine "ungereifte" Entscheidung war, sondern aus "gefestigter Überzeugung" erfolgte.

Es wäre folglich nicht bloß die Ausschöpfung des Strafrahmens angemessen, sondern auch anschließende Sicherungsverwahrung vorzusehen, denn seine langjährige im Mord gipfelnde Täter-Opfer-Umkehr lässt keine "Resozialisierung" erwarten.

Und eine neuerliche Gefährdung für die von ihm verhassten Personenkreise darf sich eine zivilisierte Gesellschaft nicht gefallen lassen oder riskieren.

Die Netzwerke, denen solche politischen Täter fast ausnahmslos verbunden sind, sei es "locker" über Hate-Groups oder in Zugehörigkeit zu organisierten Terror-Netzwerken, können und sollten separat ermittelt werden - anstatt sich wie in anderen Fällen - in jahrelangen Prozessen von den Verteidigungswünschen eines ohnehin zur Höchststrafe zu verurteilenden Mörders zu verzetteln, von dem keinerlei Mithilfe bei weiterer Aufklärung zu erwarten ist.

Das allerdings gehört selbstverständlich zur strafprozessualen Abfrage, die möglicherweise etwas an meinen obigen Strafverfahrensforderungen und der Strafzumessung ändern könnten:

- Von wem die Waffe, Munition, etwaiges Fluchtfahrzeug usw.?

- Gab es einen Tipp-Geber, wo, wann und wie der CDU-Politiker ermordet werden konnte?

- Mag er sich nun doch irgendwelcher Mittäter und Helfer erinnern?

- Welchen Beitrag mag er leisten, dass sich derartige Verbrechen nicht wiederholen? Mag er weitere Personen nennen, die solche Verbrechen propagieren oder zu begehen planen? Kennt er Personen, die Listen mit Anschlagszielen anfertigen, vorhalten oder verbreiten?

Wenn die Antworten immerzu "Nein" lauten oder die Aussage verweigert wird, was ihm im Rahmen seiner Verteidigung selbstverständlich zusteht, brauchen solche Ermittlungen keine Fortsetzung im Rahmen seines Prozesses.

Dass solche Ermittlungen ins Täter-Umfeld nicht einschlafen, muss Anliegen breitester Öffentlichkeit und gehört politisch und medial bleibend beobachtet.

27.04.2018

Schlussbetrachtung zur NSU-Mordserie

@Yusuf, ich glaube nicht, dass da noch etwas aufgearbeitet wird. Und ich schrieb es schon direkt nach den ersten Meldungen vom Tod der Terroristen und des brennenden Wohnhauses, dass alles vertuscht wird.

Aber der Befund bleibt:

Die NSU-Mordserie war nur möglich, weil

1. Geheimdienste und Ermittlungsbehörden trotz Sprengstoff-Fundes (Garagen-Durchsuchung) keine ernsthafte Fahndung betrieben oder die Terroristen sogar bewusst frei rumlaufen ließen, "um etwaige Netzwerke auszuspähen", als sei das nach Verhaftung nicht ebenfalls möglich. - Das ist permanente Praxis, dass "beobachtet" wird, als fände man dadurch irgendwelche Topterroristen, als seien die ermittelten Terroristen nicht "top" genug.

2. Geheimdienste setzten keine verdeckten Ermittler ein, sondern verließen sich faul auf "V-Leute" aus der rechtsextremistischen Szene, als würden die keine Märchen erzählen.

3. Geheimdienste verschafften über solche "V-Leute" Terroristen Ausweispapiere, unterstützten Terroristen aktiv wiederum mit der Ausrede, dass dadurch weitere "Beobachtungen" ermöglicht würden.

4. Geheimdienste waren mindestens in einem Fall mit einem Bediensteten direkt am Tatort zur Tatzeit, ohne den Mordschuss gehört haben zu wollen (Internet-Cafe).

5. Ermittlungsbehörden ermittelten gegen die Opferfamilien anstatt rechtsextremistische Täterschaft in Betracht zu ziehen. Solche Ermittlungsrichtung setzt bei den Ermittlern voraus, dass sie zu wenig oder keinerlei Bedarf verspüren, Rechtsextremismus als Gefahr wahrzunehmen. Oder dass auch die Ermittler minderheitenfeindlich sind.

6. Über den Tod der Terroristen (Wohnmobil) wurde in allen Nachrichten spektakulär berichtet. Trotzdem will man uns erzählen, dass die darauf folgende Aktenvernichtung "versehentlich" geschehen sei. Gegen alle tatbeteiligten Beamten hätte richtig wegen Unterdrückung von Beweismitteln ermittelt werden müssen. - Und diese Vorgänge verjähren.

7. Die parlamentarische und gerichtliche Aufarbeitung sprach zwar all diese Sachverhalte an, aber ohne strafrechtliche Konsequenzen für die straftatverdächtigen Beamten und VS-Mitarbeiter, die auch der Beihilfe zur Mordserie verdächtig sind.

8. Die Verurteilung der Terroristin vermag über die ausgebliebene Strafverfolgung Staatsbediensteter nicht hinweg trösten, denn ohne massives Staatsversagen wäre es nicht zu dieser Mordserie gekommen.

Im Übrigen glaube ich nicht, dass die Aktenvernichtung hinreichend war, um strafrechtlich relevantes, persönliches Verschulden zu vertuschen, denn im digitalen Zeitalter und durch ernsthafte Zeugenvernehmung wäre strafrechtliche Haftung sehr wahrscheinlich gewesen, denn es waren sehr viele Beamte mit diesem Terrornetzwerk befasst. Aber die Geheimdienste durften sich mal wieder ernsthaften Ermittlungen entziehen.

12.03.2018

Nach den Terroranschlägen auf Moscheen

Liebes türkisches Außenministerium, Danke für die Anteilnahme - und auch ich hoffe, dass die hiesigen Behörden die Straftaten aufklären und die Täter einer strengen Bestrafung zuführen.

Was die Aufgaben von Außenministerien anbetrifft, müssten sich Berlin und Ankara dringend mal darüber unterhalten, was das türkische Außenministerium unter "türkischer Moschee" versteht, denn die Religionsfreiheit hat Menschenrecht zu sein und sollte sich nicht nationalistisch verklären.

Desweiteren ist Klärungsbedarf, was Erdogan unter "Terrorismus" versteht, denn wenn hierzulande meine kurdischen Mitbürger gegen Erdogans Überfall auf Afrin protestieren, dann mag ich es nicht, wenn sie pauschal als "Terroristen" beschimpft werden.

21.07.2017

Bayerns "Gefährder-Gesetz"

@Bundesregierung, was soll eigentlich werden mit dem neuen bayrischen "Gefährder-Gesetz", wonach unbefristet eingesperrt werden kann, ohne dass irgendwo strafgesetzlich geregelt wäre, was ein "Gefährder" überhaupt ist?

Mit diesem Gesetz macht uns Seehofer den Erdogan - und juristisch betrachtet sogar schlimmer, weil der "Gefährder"-Vorwurf nebulöser ist als es ein "Terrorismus"-Vorwurf sein kann.

Das kann/darf keinen Bestand haben. Die Bundesregierung müsste ein Streitverfahren gegen das Bundesland Freistaat Bayern anstrengen.

14.04.2017

EGMR verurteilt Russland wegen des Antiterroreinsatzes von Beslan 2004

Der EGMR verurteilte Russland zu 3 Mio.€ Schmerzensgeld an Hinterbliebene wegen des verpfuschten Antiterroreinsatzes in Beslan von 2004.

Auch ich hatte damals das Vorgehen der Sicherheitskräfte als vollends rücksichtslos gegenüber den Terrorgeiseln kritisiert, insbesondere, dass vollends versäumt wurde, vor der Erstürmung wenigstens eine hinreichende notärztliche Versorgung zu gewährleisten.

Die damaligen Einsatzvideos sollten Putins "Entschlossenheit" demonstrieren und dokumentierten m.E. unentschuldbaren Dilettantismus.

Das EGMR-Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die geringe Schmerzensgeldhöhe allenfalls Symbolik.
Trotzdem ist nicht damit zu rechnen, dass Russland diesem Urteil nachkommt, denn sonst hätte schon ein russisches Gericht in gleicher Weise entschieden - hinreichende Unabhängigkeit vorausgesetzt.

http://www.tagesschau.de/ausland/beslan-egmr-101.html

25.03.2017

Attentäter und Motive

Es war die Frage: "Wie radikalisieren sich Leute und werden Attentäter? ..., dass sie zu solchen Verbrechen fähig sind?"

Na ja, die Selbstmord-Attentäter betreffend vielleicht zwei Hauptgruppen:

a) Die eine Hauptgruppe dürfte sich aus Eitelkeitsverletzten rekrutieren, denen die Schmeichelei übermächtig ist, wenigstens für einen Auftritt ganz, ganz wichtig für Großes berufen zu sein.

Die Wichtigkeit hat immerhin Bestätigung im zwangsläufigen Entsetzen einerseits und der Schadenfreude andererseits.
Solche Wichtigkeit scheint über die Unrichtigkeit zu täuschen, beliebig Zivilisten umzunieten.

Und Eitelkeitsverletzte sind nicht bloß Unterschichtenproblem, sondern mitunter in oberen Schichten krasser.

b) Die andere Hauptgruppe, wie sie vor allem in den chaotisierten Kriegsgebieten des Nahen Ostens und Afrikas für dortige Selbstmordattentate rekrutieren lässt, dürften aus Rache und Lebensmüdigkeit leichtverständlicher psychomotiviert sein.

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Betreffend die Jugendlichen, die sich aus unserer Gesellschaft verabschiedeten und dem zeitweise militärisch erfolgreichen IS anschlossen, dürfte überwiegend entgegen aller Prahlerei wohl eher nicht das Selbstmord-Attentat größter Wunsch gewesen sein, sondern die naive Hoffnung auf ein Geschäftsmodell, sich einer Gesellschaft an die Spitze ballern zu können - und das noch im vermeintlichen Einklang mit Religion, von der sie sich nur dümmstes Zeug erzählen ließen.
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Und Konvertiten? Prinzipiell zwar nicht blöde, wenn man sich für Ideologisches nicht schon im Geburtskanal entscheidet, aber oft tun sich Konvertiten als Neuankömmlinge schwer und müssen sich besonders beweisen. Stehen deshalb recht schnell in der ersten Reihe freiwilliger Himmelfahrtskommandos.
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Sollten sich Möchtegern-Gotteskrieger in meinen Deutungen nicht wiederfinden, so können sie es gerne mit Missionieren probieren, denn wenn sie jegliches Denken nur mit ihresgleichen tun, dann wissen sie weniger, wem sie auf die Eier gehen möchten.
Zumindest aber müsste auffallen, dass es ausgerechnet nie Oberprediger sind, die in zerfetzter Version ins Paradies voraus zu gehen versuchen.
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Schlussendlich sei jedoch angemerkt, dass nahezu jeder Hordismus, jede Ideologie einschließlich der Religionen dazu neigt, Opfergängern maximierte Überzeugungen zu attestieren.

Drum hat Wahres, wenn G.K.Chesterton, Schriftsteller † 14. Juni 1936, sagt: "Der Mensch ist bereit, für jede Idee zu sterben, vorausgesetzt, dass ihm die Idee nicht ganz klar ist."

21.07.2016

Ich würde Claus Strunz strafanzeigen

Für seine ungeheuerliche Unterstellung, Künasts Tweet-Frage habe "alle Polizisten beleidigt",
wenn er dergleichen mir unterstellt,
denn auch ich fragte öffentlich, ob die Erschießung eines mit Messer und Beil bewaffneten Attentäters notwendig oder unglücklich passierte,
weil meine Erwartungen an darauf spezialisierte Sondereinsatzkräfte der Polizei höher sind als an Verkehrspolizei
und weil sich jede Geringschätzigkeit für das Leben auch schlimmster Verbrecher mit den Werten unserer Verfassung verbietet.
Und zwar selbst dann, wenn ein Attentäter die eigene Erschießung provoziert.

Auch Dauer-Talkgast Wolfgang Bosbach (CDU) spielte sich rechtspopulistisch auf, wenn er von Künast eine Entschuldigung für den Tweet forderte.

Es ist widersinnig, wenn Bosbach einerseits mit persönlicher Gelassenheit auf Terrorismus zu reagieren vorgibt, um dem Terrorismus das Erfolgserlebnis angestrebter Ängstigung zu versagen,
aber andererseits selbstkritische Fragen, die sich aufgeklärten Teilen einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft typischerweise stellen, als unpassend verunglimpft.

Ich behaupte das Gegenteil, dass jegliche Forderung nach argumentativem Burgfrieden in Frontstellung zum Terrorismus genau jene Hysterisierung darstellt, die es zu vermeiden gilt.

@Frau Künast, ich bin so oft anderer Meinung als Sie, aber in dieser Frage auch mal wieder Ihrer Auffassung.

Mit freundlichen Grüßen,
Markus Sebastian Rabanus,  Berlin
Betreiber diverser Anti-Extremismus-Webs

ps: Nein, ich würde ihn nicht anzeigen, denn er und niemand kann mir die Zeit bezahlen, die es mich kosten würde, seinem Schmarren persönliches Gewicht beizumessen. Überdies wäre die Strafanzeige weiter zu fassen, denn er war ja von Frau Maischberger eigens in die Talk-Runde bestellt und von ihr unwidersprochen, um jenen zahlenden Bevölkerungsteil zu beglücken, der auf reaktionäres Gelabere scharf ist.

11.12.2013

Zum NSU-Prozess und vier Forderungen

Noch mehr Sumpf >> http://www.tagesschau.de/inland/nsulka100.html

Ganz sicher bin ich mir der Verantwortung bewusst, dass es uns mit der Domain "Antifaschismus.de" obliegt, den Fortgang des NSU-Prozesses zu dokumentieren und kommentieren, aber das Versagen auf allen Ebenen und die Vertuschung hat Ausmaße, die von hier aus einfach nicht zu erhellen sind, so dass einzig die Forderungen bleiben:

1. Schluss mit der unsinnigen "Beobachtung" durch die Verfassungsschutzämter, die allenfalls zu Behinderung der Strafverfolgungsbehörden führten, Verjährungen ermöglichten, Strafvereitelung waren, weitere Straftaten ermöglichten.

2. Schluss mit dem Einsatz von "V-Leuten", die zur rechtsextremistischen Szene gehören, denn solche Strolche erzählen allenfalls Märchen und werden dafür dann auch noch bezahlt.

3. Statt der ausufernd geheimdienstlichen Ineffizienz braucht es konsequente Strafverfolgung durch Polizei und Justiz, erforderlichenfalls unter Einsatz verdeckter Ermittler.

4. Und Schluss mit albernen Urteilen, die Wiederholungstäter (z.B. NPD-Vize Udo Pastörs) mit Strafen "zur Bewährung" begünstigen, weil unsere Justiz entweder die rechtsextremistische Gefahr unterschätzt, billigt oder aber Angst davor hat, mit den Familien ins Fadenkreuz rechtsextremistischer Terroristen zu geraten.

02.11.2013

Kriegswaffen für den Irak?

Iraks autokratischer Ministerpräsident al Maliki ist auf Visite in Washington und fordert u.a. modernste Kampfhubschrauber und F16-Kampfflugzeuge "zur Bekämpfung des Terrorismus". - Das Ansinnen stellt die US-Regierung vor das Problem, dass der durch den Irak-Krieg und Wahlen an die Macht gekommene Regierung weitgehend aus Schiiten besteht und sich im Bürgerkrieg mit der sunnitischen Minderheit befinde, sodann mit dem Iran verbündet sein könnte und für Israel eine Gefahr darstelle, während andererseits die Waffenlobby auf jederlei Waffengeschäft drängt. - Kriegswaffen, insbesondere Kampfhubschrauber und Kampfjets erscheinen jedoch wenig geeignet, dieses vom religiösen Bürgerkriegsterror geplagte Land zu befrieden.

22.08.2013

Zum NSU-Abschlussbericht

Der Abschlussbericht umfasst mehr als 1.000 Seiten, wird hoffentlich interessanter zu lesen sein als das Zuhören bei der heutigen Pressekonferenz, die es zwar mit viel harscher Kritik an Strukturen und Personen der Sicherheitsapparate nun in die Schlagzeilen schafft, aber nur wenig davon in der gebührenden Grundsätzlichkeit vorbrachte.

Den Mühen des Ausschussvorsitzenden Edathy und seiner KollegInnen gebührt Respekt, aber unter dem Strich wird für die breite Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, dass die rechtsterroristische Mordserie nebst "Ermittlungspannen" ein Einzelfall seien, wie es beispielsweise SPIEGEL.de per Titel als "historisch beispielloses Desaster" zusammenfasst, obgleich allenfalls die Dimension der öffentlichen Wahrnehmung "historisch beispiellos" ist, denn der Rechtsterrorismus ist ein Dauerproblem und die "Ermittlungspannen" systemisch schon leider auch dadurch, wer sich überhaupt solchen Berufen zuwendet, per Konformismus Bequemlichkeit anstrebt, den Rechtsextremismus als Schandfleck vertuscht, mitunter den Rechtsextremismus als Korrektiv gegen den Linksextremismus und Islamismus fehlinterpretiert oder sogar vertritt anstatt die freiheitliche Ordnung tatsächlich auch für diejenigen zu schützen, die unterprivilegiert zu den Opfern des Rechtsextremismus werden.

20.08.2013

Ist Deutschland in den Heathrow-Skandal verstrickt?

Am vergangenen Sonntag lauerten britische Geheimdienstler auf dem Londoner Flughafen Heathrow dem brasilianischen Staatsbürger David Miranda im Kontext der Snowden-Enthüllungen auf, verhörten ihn rund 9 Stunden ohne richterliche Genehmigung und anwaltlichen Beistand, beschlagnahmten sein Handy, Notebook und den Fotoapparat. - Das alles sei nach den britischen "Antiterrorgesetzen" statthaft. Demnach werden Journalisten inzwischen als "Terroristen" betrachtet, wenn sie sich Whistleblower-Quellen bedienen.
Die US-Regierung erklärte, an diesem Vorgang nicht beteiligt gewesen zu sein. Da sich Miranda auf einem Flug von Berlin nach Rio de Janeiro befand, stellt sich die Frage nach deutscher Mitverantwortung für diesen Zwischenfall.

12.08.2013

120 Terroropfer im Irak - Ramadan und nichts gelernt

Nichts wünschen sich Muslime zu Beginn der Fastenzeit mehr als die Vernunftwerdung des Menschen, aber eben nicht alle Muslime. Allein heute und allein in Bagdad wurden 12 Sprengstoffanschläge auf öffentlichen Plätzen verübt. Landesweit mehr als 120 Ermordete und mehr als 300 Verletzte. - Was mögen die Ursachen und Ziele sein? Die Antworten möchte kaum jemand hören, denn die Mittel sind einfach zu pervers, zu perfide diese hinterhältigen Attentate gegen Moscheen und Menschen. Und doch braucht es Gespräche, denn mit Waffen lässt sich dieser Konflikt nicht lösen, sondern nur im Wege einer breiten Aussöhnung, damit die Terroristen den Rückhalt verlieren.
Die Fragen lauten deshalb: Benachteiligt die schiitische Regierung die sunnitische Minderheit? Oder kommt die sunnitische Minderheit nur nicht damit klar, die schiitische Mehrheit nicht mehr unterdrücken zu dürfen, wie es angeblich zuvor der Fall gewesen sei? Auf welche Weise mischen andere Staaten in diesem Konflikt mit?
Die Berichterstattung über die Terroranschläge genügt jedenfalls nicht, um sich ein Bild von der politischen Situation des Irak zu machen.

22.07.2013

EU-Außenminister: Hisbollah-Miliz ist Terrororganisation

Der militärische Arm der libanesischen Hisbollah ("Partei Gottes") stehe jetzt auf der EU-Liste der Terrororganisationen, meldet Tagesschau.de unter Berufung auf das niederländische Außenministerium. Bislang war dieser überfällige Schritt gegen die paramilitärische Organisation unterblieben, weil die Hisbollah im Libanon erheblichen Rückhalt in der Bevölkerung hat und die innenpolitische Situation destabilisiert werden könnte, während sich jetzt die Einsicht durchsetzte, dass gerade solche Partei-Milizen das staatliche Gewaltmonopol aushebeln und Mittel des Kalten Bürgerkriegs sind. Zudem führte die Hisbollah mit ihren paramilitärischen Kräften Krieg gegen Israel und kämpft zur Zeit in Syrien auf Seiten des Assad-Regimes gegen die Aufständischen. Die Hisbollah steht im Verdacht zahlreicher Terrorakte, die sie einerseits glorifiziert, andererseits die eigene Urheberschaft bestreitet. - Die Klassifizierung der Miliz als Terrororganisation dürfte auch die politische Aktivität der Hisbollah innerhalb der EU einschränken, wird jedoch nichts daran ändern, dass sich die EU auch mit solchen Organisationen diplomatisch auseinanderzusetzen hat, was offenkundig vernachlässigt wird.

13.07.2013

Irak: Mehr als 1000 Terroropfer seit Mai 2013

So lautet nach Angaben der Vereinten Nationen des zwischen Sunniten und Schiiten laufenden Terrorkriegs. Allein heute kamen bei einem Selbstmordanschlag auf ein Cafè in der nordirakischen Stadt Kirkuk 38 Menschen zu Tode und 24 wurden verletzt, meldet die Tagesschau unter Berufung auf irakische Polizeiinformationen. Seit dem gestrigen Freitag landesweit mehr als 60 Terrortote. - Und kein Konzept, wie das endet, denn die Menschen laufen trotz aller Dramen Führern hinterher, die ihnen möglichst viel zum Nachteil anderer Menschen versprechen. >> www.dialoglexikon.de/hordismus.htm

12.06.2013

Weiterer NSU-Terroranschlag und die FALSCHE Statistik

Die Aussage des Angeklagten Carsten S. vor dem Oberlandesgericht München werden dazu führen müssen, dass ein Sprengstoff-Attentat aus dem Jahr 1999 neu ermittelt wird. Mutmaßlich hatten die beiden NS-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt eine Taschenlampe in einen Sprengkörper umfunktioniert und in einem Nürnberger Lokal eines türkischstämmigen Betreibers deponiert. Als die Taschenlampe eingeschaltet wurde, explodierte sie und verletzte eine Person schwer. Die Polizei deutete damals den Anschlag als "Schutzgelderpressung".

Die mediale Beachtung, die jetzt dieses Outing erfährt, ist angemessen, überlagert aber leider die gleichfalls bedeutsamen Schilderungen von Carsten S. hinsichtlich des terroristischen Alltags von Rechtsextremisten, wie er noch immer von Politik und Medien unterschätzt wird, zumal vieles gar nicht zur Strafanzeige kommt, weil sich die Betroffenen nichts von den polizeilichen Ermittlungen erhoffen und im Gegenteil Racheakte der rechtsextremistischen Terrorszene fürchten.

25.04.2013

"NSU"-Prozess: BVerfG lehnt Videoübertragung ab

Den Eindruck, dass die Beschwerdeführung zu sehr auf das "öffentliche Interesse" anstatt auf die Verletzung eigener Grundrechte bedacht war, hatte auch ich aus der Berichterstattung dazu vermutet, allerdings gehofft, dass es bloß am medialen Fokus liegen könnte.
Offenbar war die Beschwerde tatsächlich so dürftig. Dann erscheint der BVerfG-Beschluss insoweit folgerichtig, wenngleich das BVerfG auch anders hätte entscheiden können, denn immerhin zog das Kollektivorgan die durchgreifenden Rechte aus der Nebenklägerschaft in Betracht. Der zivilprozessrechtliche Beibringungsgrundsatz sollte im Verfassungsprozessrecht nicht minder als im Strafprozessrecht der richterlichen Problemerkundung nachgeordnet sein, denn sonst wirkt sich das juristische Versagen der Beschwerdeführer-Anwälte zu gravierend zum Nachteil der Mandanten aus. Aber auch Anwälte sind nur Menschen und eben die Bundesverfassungsrichter auch.

Und etwas spät kam diese weitere Beschwerde, denn so neu kann niemandem sein, was die gerichtlichen Routinen anbelangt. Es wäre also an der Politik bzw. am Gesetzgeber, das Prozessrecht auf Vordermann zu bringen.

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BVerfG-Pressemitteilung Nr. 32/2013 vom 25. April 2013, Beschluss vom 24. April 2013

„NSU-Verfahren“: Verfassungsbeschwerde von Nebenklägern mit dem Ziel der Videoübertragung in einen weiteren Saal erfolglos

Die Beschwerdeführer sind Nebenkläger im sogenannten NSU-Verfahren vor dem Oberlandesgericht München (6 St 3/12). Mit der Verfassungsbeschwerde wenden sie sich gegen zwei Verfügungen des Vorsitzenden des zuständigen Strafsenats, wonach die Hauptverhandlung in einem Sitzungssaal stattfinden soll, der über lediglich 100 Sitzplätze für Zuhörer verfügt.
Dies reiche angesichts des erheblichen öffentlichen Interesses nicht aus. Zugleich beantragen sie, dem Vorsitzenden im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, die Hauptverhandlung mittels Videotechnologie in mindestens einen weiteren Sitzungssaal übertragen zu lassen.

Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, da sie mangels einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Begründung unzulässig ist. Ein Beschwerdeführer muss eine Grundrechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs substantiiert und schlüssig vortragen. Dabei hat er darzulegen, inwieweit er sich durch die angegriffene Maßnahme in dem bezeichneten Grundrecht selbst, unmittelbar und gegenwärtig verletzt sieht. Diesen Anforderungen genügt die Begründung der Verfassungsbeschwerde nicht. Eine Verletzung in eigenen Grundrechten wird von den Beschwerdeführern nicht dargetan und ist auch nicht ersichtlich. Sie machen insbesondere nicht geltend, als Nebenkläger selbst an einer Teilnahme an der Hauptverhandlung gehindert zu sein, sondern argumentieren ausschließlich mit dem öffentlichen Informationsinteresse und machen sich damit zu Sachwaltern der Allgemeinheit.

Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

>> FORUM

22.04.2013

Zur "Öffentlichkeit" im NSU-Terrorismus-Prozess

Ein Opferanwalt begehrt mit Verfassungsbeschwerde die audiovisuelle Übertragung der Gerichtsverhandlung in einen Zuschauerraum für Angehörige der Opfer. Gegen dieses Anliegen wird Kritik unter Hinweis auf § 169 Gerichtsverfassungsgesetz geltend gemacht. Von einer gerichtsinternen Übertragung ist in dem Gesetz allerdings nicht die Rede. Der Wortlaut: "Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig."

Das Gesetz drückt den Willen aus, dass Gerichtstermine nicht zu "Schauprozessen" pervertieren und Unterhaltungsgelüste bedienen, aber ist sicherlich nicht gedacht, um Opferangehörige vom Prozessgeschehen auszuschließen. Darum sollte m.E. solch eine gerichtsinterne Übertragung möglich sein. Die Opferangehörigen trifft kein Verschulden, dass sich ihre Zahl durch die Vielzahl der NSU-Verbrechen derart erhöhte und der gewöhnlich genügende Zuschauerplatz in diesem Fall nicht ausreicht.

20.04.2013

Bombenhysterie um Gauck

Was mag die Postsendung so verdächtig gemacht haben, dass sie von den Sprengstoffexperten der Bundespolizei im Garten des Bundespräsidialamtes "kontrolliert gesprengt" wurde? Bestätigt hat sich der Verdacht nicht. Das ist gut so, aber bitter, dass die Medien mal wieder nicht abwarten mochten, weil die Gier nach Sensation so übergroß ist, als sei mit dem Boston-Grusel nicht genug.

03.04.2013

Guantánamo "wird renoviert"

Obama versprach die Schließung dieses rechtswidrigen Gefangenenlagers. Daraus wurde nichts. Nun bewilligte der Kongress 170 Millionen Dollar für die Renovierung.

166 Gefangene und 170 Mio. Dollar + laufende Kosten. Auch solche Zahlen drücken den Irrsinn aus. Und das seit mehr als zehn Jahren mit Quälerei, die außer weiterem Unrecht und Irrationalität nichts bringen kann. Ein Viertel der Gefangenen im Hungerstreik. Das Rote Kreuz durfte hin. Es wurde "Stillschweigen vereinbart".
http://dialoglexikon.de/guantanamo.htm

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