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15.08.2017

Billigflieger "Air Berlin" stellt Insolvenzantrag auf Steuerzahlerkosten

Offenkundig ist die heutige Insolvenzanmeldung mit der Bundesregierung abgestimmt, denn anders kaum zu erklären, dass dem maroden Luftunternehmen zeitgleich eine Bundesbürgschaft i.H.v. 150 Mio.€ zwecks Fortsetzung des Flugbetriebs "bis Ende Oktober" zugebilligt wurde.

Da dieser Kredit mit Sicherheit platzen wird, zahlt also jetzt der Steuerzahler die Billigtickets der Urlauber.
Dass Urlaubsrisiken bzw. Luxusrisiken vergesellschaftet werden anstatt vom Urlauber zu tragen und zu versichern, macht offenbar kaum jemandem Bedenken.

Überdies erscheint zweifelhaft, ob solche Hilfsmaßnahme mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar ist.

09.07.2016

VW-Abgas-Betrug

Wenn die VW-Entscheider für den Betrug und Schaden nicht persönlich haften - und zwar aus allem, was sie sich an hohen Gehältern für ihre "Große Verantwortung" aus Konzernkassen holten, dann wird sich überhaupt nichts ändern.
Straflosigkeit verleitet zur Gewissenlosigkeit.
Verfolgungslosigkeit verleitet zur Kriminalität.
Die von persönlicher Haftung entkoppelte Höhe von Gehältern inflationiert die Gewissenlosigkeit nicht weniger als es die Not tut, jedoch mit dem großen Unterschied in der Schadensdimension und Gewährung "beschränkter Haftung".

02.10.2014

100.000 € pro Eurofighter-Flugstunde


Es wird zwar berichtet, aber nicht gerechnet. Das will ich mal machen: Wegen Materialfehlern tauge ein Eurofighter für nur noch 1500 statt bislang 3000 Flugstunden, ließ uns der Hersteller jetzt wissen.
Legt man die Anschaffungskosten i.H.v. 134 Mio. € pro Stück auf die maximale Flugstundenzahl um, so kostet die Flugstunde 89.333 € plus ca. 13.000 € Betriebskosten = deutlich über 100.000 € pro Flugstunde. - Ultima Ratio oder pervers?

27.09.2014

REKORD-Subventionen für Atomkraftwerksbau ?

"Hinkley Point C" schien nach dem Kostendesaster des finnischen "Olkiluoto 3" gescheitert, aber steht jetzt tatsächlich zur Entscheidung und würde neben Tschernobyl und Fukushima zum TEUERSTEN Strom aller Zeiten:

 ### Der ca. 20 Mrd. € teure Bau soll mit einer staatlichen Kreditgarantie i.H.v. mehr als 11 Mrd. € gefördert werden.

 ### Anschließend soll dem Betreiber 35 Jahre lang ein Stromabnahmepreis i.H.v. anfänglich 120 € pro Megawattstunde staatlich garantiert werden. Das ist das DOPPELTE des heutigen Strompreises in Großbritannien und soll noch zusätzlich per Inflationsausgleich ständig erhöht werden.

Na, werden unsere Merkel-Gabriel-Vertreter in der EU zustimmen?

 Es würde eine Richtungsentscheidung von enormer Dimension, denn wenn diesem britischen Atomprojekt in solcher gewaltigen Höhe staatliche Gelder nachgeworfen werden dürfen,

- dann wird es vorprogrammiert Nacheiferer geben, die jetzt noch leise sind in Frankreich, Tschechien, Polen usw.,

- dann werden Hunderte Milliarden EURO "investorenschutzgesichert" in Atomrisiken umgeleitet, die dann für regenerative Energieproduktion fehlen.

Und Atommüll ohne Ende. - Mit weiteren Kosten. Und Risiken.

Beobachten: http://de.wikipedia.org/wiki/Kernkraftwerk_Hinkley_Point

28.08.2014

EZB als Finanzbehörde der Ahnungslosen

Diskussion: EZB will sich von Blackrock beraten lassen, wie die Kreditvergabe an Unternehmen und Haushalte effektiviert werden könne

 @Rene, selbstverständlich könnte ich die EZB beraten. Allerdings stellt sich die EZB mit solchem Beratungsbedarf ein Inkompetenzzeugnis aus, wie es für eine oberste Währungsbehörde kaum skurriler sein könnte.
 Das ist Folge von Verschachtelungen der "Finanzprodukte" und Haftungen, in denen sich Transparenz und Verantwortung von Banken und Personen verlieren. Darum ist es nicht nur ein EZB-Thema, sondern allgemeiner ein Thema, welche Rechtsformen und Geschäftsarten überhaupt zulässig sind.
Darum waren bspw. Hedgefonds in Deutschland verboten, wurden ausgerechnet von RotGrün (2004) erlaubt, "um den Finanzplatz Deutschland attraktiver zu machen", wie es in der unvergesslich bescheuerten Pressemitteilung aus dem Bundesfinanzministerium (Hans Eichel, SPD) hieß.
Trotzdem könnte sich die EZB nicht mit dem Wildwuchs an Rechtsformen, "Finanzprodukten" bzw. Geschäftsarten rausreden, denn die Kreditvergabe könnte trotzdem vernünftig konditioniert werden. Aber offenbar will die EZB genau das Gegenteil, sich also im Wildwuchs orientieren, hofft deshalb auf die von Blackrock behauptete Kompetenz. Verbessern wird sich rein gar nichts, denn Unternehmen wie Blackrock werden kein Interesse daran haben, ausgerechnet die eigenen Geschäftsfelder zu verkleinern.

 @Sebastian, ob Private oder Beamte, macht für den Insiderhandel wirklich keinen Unterschied.

 @Rene, deinen Spruch möchte ich umkehren: "Solange die Vertretenen ihre Vertreter nicht kontrollieren, wird die Korruptheit der Führungsspitzen provoziert."

12.06.2014

Keine "Hermes-Bürgschaften" mehr für AKW-Bau, aber ...

2011 wurde der Atomausstieg beschlossen, trotzdem förderte die Bundesregierung weiterhin die atomindustriellen Auslandsgeschäfte mit Exportkreditgarantien. Mit heutiger Presseerklärung kündigte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) zwar das Ende dieser Förderpraxis an, jedoch nicht ohne Ausnahmeregelungen: "Dazu gehören Lieferungen und Leistungen, die die Sicherheit bestehender Nuklearanlagen erhöhen oder der Stilllegung, dem Rückbau sowie der Entsorgung von Nuklearanlagen dienen." - Es gab keine Bürgerbeteiligung.

16.04.2014

Ukrainekrise und Goldkurs

Eine unserer führenden Wirtschaftszeitungen beschäftigt sich mit der Frage, warum der Goldpreis trotz Ukraine-Krise bei 1.290 $ pro Feinunze stagniere. Selbstverständlich wird es netter formuliert, aber nach Ansicht der zitierten Experten kapiert das dämliche Anlegervolk mal wieder nicht den Ernst der Lage, denn Gold als Krisenwährung "schlechthin" funktioniert todsicher, wenn das Krisenmanagement unserer Politiker versagt. So offenbar das Urteil der Experten über die Politik und recht ähnlich meinen Eindrücken. 

Wenn wir jetzt unsere Jungs vom Hindukusch in die Ukraine verlegen, könnte das den Goldkurs etwas beflügeln; RedBull-Effekt.
Bevor die Jungs Weihnachten wieder nach Hause geholt werden, müsste man rechtzeitig Kasse machen; Zalando-Effekt.

Richtig? Sorry. das will ja niemand. Und darum geht es auch nicht, sondern um nüchterne Wirtschaftsanalyse und Anlageberatung. Goldjournalismus ist echt schwierig. Trotzdem würde ein bisschen Krieg dem Goldkurs nicht schaden. Es dürfte halt nur nicht ein bisschen zuviel Krieg werden, sonst geht so ein Barren am Ende für einen Sack Kartoffeln drauf.

14.04.2014

BER-Zwischenstand: 5,4 Mrd.€

Es heißt, Mehdorn habe in der Aufsichtsratsitzung vom 11.4.2014 zusätzliche 1,1 Mrd. € für den "Bau" des Berlin-Brandenburg-Flughafens verlangt. So steigern sich die Kosten auf 5,4 Mrd. € gegenüber ursprünglich angekündigten Baukosten i.H.v. 755.130.000 €.

 Nach der Aufsichtsratssitzung scheiterte Mehdorn mit seinem Dienstfahrzeug an einer Autobahnauffahrt, entstieg dem umgestürzten Fahrzeug unverletzt und ließ sich von Wowereit mitnehmen, der ebenfalls Teilnehmer des Dienstfahrzeug-Konvois war. Einen polizeilichen Alkoholtest überstand Mehdorn mit "unauffälligem" Ergebnis.

 Wie prima die am BER werkelnden Firmen mitarbeiten, macht die Kritik aus dem Hause SIEMENS deutlich, wenn das für den Brandschutz zuständige Unternehmen nach Jahren reklamiert, die "Raumnummern" in der Baubeschreibung seien falsch. Das sind natürlich irre Hürden. Vermutlich wird man jetzt Jahre brauchen, die Räume zu zählen, um die "Raumnummern" neu zu vergeben.

12.04.2014

Urteilsschelte zur Mängelhaftung bei Immobilienverkäufen

Ein Mietshaus in Berlin wechselt für einen Kaufpreis i.H.v. 260.000 € den Eigentümer. Der Erwerber setzte für die Schwammbeseitigung vor dem Berliner Kammergericht 639.000 € Schadensersatz gegen den Veräußerer durch, die Haftung sei unbegrenzt. Dagegen zog der angerufene BGH zwar eine Haftungsgrenze ein und verlangte von der Vorinstanz zwecks Verkäuferschutz weitere Berücksichtigungen, aber dennoch läuft auch das BGH-Urteil darauf hinaus, den Kauf von Schrottimmobilien zum Geschäftsmodell für arglistige Erwerber zu machen, indem der Kaufpreis für unmaßgeblich erklärt und der fiktive Verkehrswert einer mangelfreien Immobilie zum Maßstab der Gewährleistung gemacht wird.

Die absurde Folge daraus: Je tiefer jemand unter dem Verkehrswert verkauft, desto mehr Schadensersatz riskiert er über die Kaufpreisrückerstattung hinaus. Herzlichen Dank, lieber BGH:-), aber das schaut mir nicht nach "Verkäuferschutz" aus.

M.E. müssen jetzt Verkäufer von Altimmobilien (besser aller Immobilien) darauf bestehen, dass der Käufer vor Vertragsabschluss ein umfassendes Bausachverständigengutachten einholt und dadurch seine im Kaufpreisversprechen ausgedrückte Wertschätzung für das Kaufobjekt substantiiert.

Bei vermieteten Kaufobjekten sollten auch die Mietverhältnisse sachverständig begutachtet sein, so dass der Verkäufer auch wirklich nur noch für arglistig verschwiegene Sach- und Rechtsmängel haftet. Ansonsten riskiert der Veräußerer sein Vermögen sogar über den Kaufpreis hinaus.

Im notariellen Kaufvertrag muss es mindestens heißen: "Der Käufer hatte ausgiebig Gelegenheit, sich der etwaigen Mängel des Kaufobjekts sachverständig und umfassend zu vergewissern." - Aber auch solche Klausel genügt u.U. nicht, denn in der BGH-Pressemitteilung heißt es: "Das Prognoserisiko (ob sich die Sanierung lohnt) trägt der Verkäufer." Das ist unglaublich, denn Altimmobilien zu verschenken, wäre sicherer. Dann aber bitte nur noch an mich.

BGH-Pressemitteilung Nr. 60/2014: Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei unverhältnismäßig hohen Mängelbeseitigungskosten
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass bei unverhältnismäßig hohen Mängelbeseitigungskosten der Schadensersatzanspruch des Käufers eines Grundstücks gegen den Verkäufer auf den Ersatz des mangelbedingten Minderwerts des Grundstücks beschränkt ist.
In dem zugrunde liegenden Verfahren kaufte die Klägerin von den beiden Beklagten ein mit einem Mietshaus bebautes Grundstück zu einem Kaufpreis von 260.000 €. Nach dessen Übergabe stellte die Klägerin fest, dass das Gebäude mit echtem Hausschwamm befallen ist. Das Landgericht erließ ein Grundurteil, wonach die Beklagten dem Grunde nach zum Schadensersatz verpflichtet sind. Im anschließenden Betragsverfahren wurden die Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 89.129,86 € sowie von 45.000 € als Ausgleich des nach der Schwammsanierung verbleibenden merkantilen Minderwerts verurteilt. Ferner wurde festgestellt, dass die Beklagten verpflichtet sind, auch den weitergehenden durch den Hausschwamm hervorgerufenen Schaden zu ersetzen. Die Urteile sind rechtskräftig. Nach der Durchführung weiterer Sanierungsmaßnahmen verlangt die Klägerin von den Beklagten nunmehr den Ersatz eines weitergehenden Teilschadens in Höhe von 499.728,86 € sowie außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 5.371,66 €. Ihre Klage ist in den Vorinstanzen erfolgreich gewesen. Nach Ansicht des Kammergerichts ist die Ersatzpflicht der Beklagten nicht begrenzt. Bei der Prüfung, ob die Mängelbeseitigungskosten unverhältnismäßig sind, sei nicht von dem Kaufpreis, sondern von dem Verkehrswert des mangelfreien Grundstücks auszugehen. Dieser liege bei (mindestens) 600.000 €, während die Zahlungen, zu denen die Beklagten bislang verurteilt worden sind, sich auf insgesamt 639.230,38 € beliefen und sie damit nur ca. 6% über dem Verkehrswert lägen.
Der unter anderem für Verträge über Grundstücke zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision der Beklagten das Urteil des Kammergerichts aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Grundsätzlich kann der Käufer von dem Verkäufer Ersatz der zur Beseitigung eines Mangels erforderlichen Kosten verlangen. Sind die zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten jedoch unverhältnismäßig, ist zum Schutz des Verkäufers der Schadensersatzanspruch auf den mangelbedingten Minderwert der Kaufsache beschränkt. Die Annahme der Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung bzw. der dafür erforderlichen Kosten setzt eine umfassende Würdigung aller Umstände des Einzelfalls voraus. Bei Grundstückskaufverträgen kann als erster Anhaltspunkt davon ausgegangen werden, dass Mängelbeseitigungskosten unverhältnismäßig sind, wenn sie entweder den Verkehrswert des Grundstücks in mangelfreiem Zustand oder 200% des mangelbedingten Minderwerts übersteigen.
Ausgehend von den Feststellungen des Berufungsgerichts, wonach der Zeitwert des Gesamtobjekts im Zustand des Befalls mit echtem Hausschwamm 507.202 € beträgt und jener ohne Hausschwammbefall bei (mindestens) 600.000 € liegt, kommt eine Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigungskosten ernsthaft in Betracht. Die bisherigen Feststellungen des Berufungsgerichts sind allerdings nicht ausreichend. Für die weitere Sachbehandlung hat der Senat außerdem darauf verwiesen, dass bei der Beurteilung der Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigungskosten auf den Beginn der Mängelbeseitigung durch den Käufer abzustellen ist. Stellt sich erst im Nachhinein heraus, dass die Kosten höher als erwartet sind, steht dies einer Ersatzpflicht nur entgegen, wenn ein wirtschaftlich denkender Käufer die Arbeiten auch unter Berücksichtigung der bereits angefallenen Kosten nicht fortführen würde oder fortgeführt hätte. Das Prognoserisiko trägt der Verkäufer. Das Berufungsurteil war daher aufzuheben und die Sache – auch zur Behebung weiterer Rechtsfehler bei der Feststellung der grundsätzlich erstattungsfähigen Mängelbeseitigungskosten – zur erneuten Verhandlung an das Berufungsgericht zurückzuverweisen.
Urteil vom 4. April 2014 - V ZR 275/12
LG Berlin – Urteil vom 15. März 2011 – 5 O 464/09
Kammergericht – Urteil vom 22. Oktober 2012 – 20 U 92/11
Karlsruhe, den 4. April 2014
Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe

Weitere Urteilsschelte: Wenn der Verkehrswert inklusive Hausschwamm auf "507.000 €" beziffert und der Verkehrswert ohne Hausschwamm auf "mindestens 600.000 €" vermutet wird, dann wäre die Wertdifferenz ein Sechstel und könnte allenfalls einen "Schadensersatz" i.H.v. 44.000 € rechtfertigen, denn um solch Sechstel könnten sich beide Vertragsparteien geirrt haben und sollten folglich auch in solchem Verhältnis haften, aber auch das ist durch den niedrigen Kaufpreis ("260.000 €") kontraindiziert.

 - Die Außerachtlassung des Kaufpreises ist absurd, denn sie verwirft das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, entzieht die Geschäftsgrundlage.

- Die Vereinseitigung des allgemeinen Immobilienrisikos auf den Veräußerer ist ebenfalls absurd, es sei denn, die Mängelfreiheit einer Altimmobilie wäre ausdrücklich versprochen, aber das würden sich vermutlich nur Schwindler trauen.

17.03.2014

Fehlentwicklung: Supermärkte senken Fleischpreise

Ich esse gern Fleisch, aber aus vielen guten Gründen seltener als früher und halte die Preissenkung für ein falsches Signal. Andererseits bildet sich der Preis vor allem aus Angebot und Nachfrage, weshalb die Preissenkung auf ein Überangebot schließen lässt.
++Was hätte die Politik zu tun?++
1. Die Subventionen in diesem Bereich senken/abschaffen.
2. Den Fleischumsatz höher besteuern.

06.03.2014

Der PS-Lobby zum Trotz: Elektro-Autos haben Zukunft

Das ist schwach, wie sehr die Tagesschau den Müll der PS-Lobby nachbetet, denn es gäbe sehr wohl einen Markt für E-PKW, wenn man sich endlich mal aufraffen würde, einen für den Stadtverkehr optimierten PKW zu bauen:

- Für den Stadtverkehr genügen Spitzengeschwindigkeiten von 90 kmh, um notfalls Autobahn fahren zu können. Und weniger Leistung ist gleichbedeutend mit weniger Energieverbrauch und größerer Reichweite.

- Für solch Citycar genügen dann auch Reichweiten von 100 Kilometern mit folglich viel kleineren Batterien.

- Solche Fahrzeuge wären auch im Preis KONKURRENZFÄHIG.

Es müsste ein Kleinfahrzeug sein, dem sich die Rückbank und der Beifahrersitz leicht rausnehmen lassen, um auch in kleineren Fahrzeuginnenräumen sperrige Sachtransporte und Vielseitigkeit zu gewährleisten.

Das würde in den Innenstädten die Lärmbelastung, die Abgasbelastung, die Feinstaubbelastung vermindern.
Das wären Autos für die innerörtlichen Dienstleister, z.B. Pflegedienste, Handwerker, aber auch für viele Normalverbraucher attraktiv.

Und E-Citycar wird kommen, ganz egal, was Piech & Kumpane erzählen, um uns weiterhin ihre konzeptionell antiquierten Fahrzeugpaletten anzudrehen.
Und wahrscheinlich wird es dann ein chinesischer Fahrzeugbauer sein, wenn sich in Chinas Mega-Metropolen die Erkenntnis durchsetzt, dass Abgase bestenfalls zum Selbstmord taugen.

Anlass für diesen Kommentar ist folgende Meldung "Abschied vom Elektro-Auto?"

03.03.2014

Bahn-Chef Grube 20 Prozent Gehaltserhöhung?

Der Mann könne nichts dafür, denn der Vertrag sei eben so, dass sich sein "Grundgehalt" von 900.000 € auf 1,08 Mio.€ erhöhe. Und dann gab es noch "Boni", um den überstrapazieren Mann noch ein bisserl mehr zu motivieren. So bekam Grube im Jahr 2012 rund 2,6 Mio. Gehalt dafür, dass er "Verantwortung trägt". Das sind fast 217.000 € pro Monat zum Glück nicht in Münzen. - Die Kleptomanie gilt als Krankheit, aber mitunter ist sie System.

22.02.2014

Zur Imagekampagne der Fleischindustrie

Wir müssten weniger Fleisch fressen und jedem Vegetarier dankbar sein, aber das möchten unsere Fleischindustriellen nicht, die sich mit Begriffen wie "Landwirt" ein Traditionsmäntelchen umhängen, mit dem ihr umweltzerstörendes und tierquälerisches Treiben rein gar nichts mehr zu tun hat. Dann noch diese Hungerlöhne in den Schlachthöfen und die subventionierten Fleischexporte, mit denen die tatsächlichen Landwirte Afrikas ruiniert werden. - Einfach ekelhaft.

Und das sage ich als jemand, der an all solchen Geschäftigkeiten sowohl blutig als auch unternehmerisch beteiligt war, aber die Maßlosigkeit für verbrecherisch hält, ganz gleich, wie sehr sich die Image-Schminker ins Zeug legen. Maximal zweimal pro Woche Fleisch oder Fisch - und das wäre schon viel für die inzwischen mehr als 7 Mrd. Menschen auf diesem einen Planeten.

04.02.2014

Strafbarkeit von Steuerhinterziehung trotz Selbstanzeige?

Ich halte für richtig, dass die Selbstanzeige zur Strafmilderung führt, aber die Straflosigkeit ist ein schon sehr absurd Ding, denn sie verharmlost die Steuerhinterziehung tatsächlich zu einem "Kavaliersdelikt".

Auch wenn die "Nachzahlungen" in doppelter Höhe geleistet werden müssten, bliebe die Steuerhinterziehung noch immer eine Art Glücksspiel, denn an Geld mangelt es ja ausgerechnet denen nicht, die davon sogar zum Verschieben übrig haben, sondern zerschmettert nur den kleinen Steuerhinterziehern die Existenzgrundlage, was auch nicht im Sinne humaner und volkswirtschaftlicher Vernunft sein kann.

Kämen allerdings Haftstrafen hinzu, quasi als Ausflug in die Welt der Underdog-Missetäter, so wäre der Glamour futsch - und bereits eine dreiwöchige Kurzhaft statt einer Kreuzfahrt könnte zur Resozialisierung von "Kavalieren" vollends genügen.

So verlockend solch Konzept, gehen uns die ganz großen "Kavaliere" allerdings weiterhin durchs Netz, indem sie ihre Gewinne durch Rechnungen verkürzen, die sie sich von ihren in Steueroasen massenhaft angesiedelten Briefkastenfirmen schreiben lassen.

Auch das müsste nicht sein, wenn die solche fingierten Gewinnverkürzungen als Steuerhinterziehung strafbar würden, sobald Leistung und Gegenleistung in einem offenkundigen Missverhältnis steht, denn solche Abwägungen treffen die Finanzbehörden auch bei Inlandsgeschäften, z.B. "vergünstige Mieten", "verdeckte Schenkung".

Und wenn dann die bei uns Gewinne erwirtschaftenden Firmen nur noch "Töchter" von Steueroasen-Firmen sind, wie es schon massenhaft der Fall ist?
Dann müsste ihnen der Wettbewerb mit Inlandsfirmen durch Zölle erschwert werden, so dass beispielsweise sogenannte "Freihandelsabkommen", aber auch schon der EU-Binnenmarkt eher kontraproduktiv sind, so lange die Mitgliedsstaaten mit Niedrigbesteuerung um Investitionen und Kapitaleinlagen konkurrieren.

Es ist also ein sehr komplexes Thema, verschärft dann noch durch das Lohndumping in unterwickelten Ländern, aber für Deutschland im Moment nicht an der Spitze der Agenda, denn Deutschland geht es bei aller mutmaßlichen Überschuldung noch immer vergleichsweise gut. Trotzdem und mit Hinblick auf mehr Gerechtigkeit im Land und auch weltweit müssen solche Überlegungen sein, reifen und irgendwann greifen.

03.02.2014

Freihandelsabkommen EU & USA?

Es braucht keine "Freihandelsabkommen", sondern Handelsabkommen, die auf gegenseitige Belange RÜCKSICHT nehmen. Welche Belange das sind, darf nicht im Geheimen verhandelt werden. - Genau im Geheimen wird aber das "Freihandelsabkommen" verhandelt und trifft nun endlich auf Kritik der Verbraucherschutzverbände. Wieso nicht auch der SPD?

30.01.2014

ARD-Monitor: "Kann man Wikipedia trauen?"

Ich halte Wikipedia für das wertvollste Internetprojekt überhaupt. Darum interessiert mich eher, auf welche Weise Unternehmen entlarvt und dann auch gerichtsfest an den Pranger gestellt werden können, die sich in Manipulation versuchen.

11.12.2013

ZDF-Reportage zur US-Industriespionage

Das ZDF berichtete gestern in der Sendereihe "Frontal21" über konkrete Fälle von Industriespionage, die seitens der US-Botschaften, US-Regierung und US-Geheimdienste gegen deutsche Unternehmen zu Wettbewerbsverzerrungen geführt haben. Zudem ergab eine ZDF-Umfrage, dass sich jedes dritte Unternehmen allein innerhalb der letzten 12 Monate Angriffen auf die technische Kommunikationsstruktur ausgesetzt sah, wovon nur wenige angezeigt wurden, weil es an Vertrauen in die staatliche Spionageabwehrfähigkeiten fehle und weitere Nachteile gefürchtet würden. Folglich würden die Unternehmen ihre eigenen Schutzvorkehrungen verstärken, die innerbetriebliche Kommunikation straffen usw.
In der Reportage kamen einige Mitarbeiter von Landesämtern für Verfassungsschutz zu Wort, die im Grunde genommen nur ihre Unwissenheit und Ohnmacht ausplauderten, von all diesen Spionagevorgängen erst durch die Snowden-Veröffentlichungen erfahren zu haben. Als technisches Beispiel wurde ausgerechnet ein simpler Stecker gezeigt, der zwischen PC und Datenkabel den Datenverkehr abgriff, als seien solche plumpen Methoden unser Problem und nicht der Datenabgriff ganz anderer Dimension, a) an den Knotenpunkten der internationalen Datennetze und b) durch Regierungen verbündeter Staaten betrieben.
Jetzt werde das Personal aufgestockt, ... beim "Verfassungsschutz"? Ich hätte die Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes oder des Bundesnachrichtendienstes vermutet, aber einmal spielt uns die Klein-Klein-Politik unter dem Vorwand des Föderalismus einen Effizienzstreich und der Ausspähung durch Drittstaaten in die Hände.
Die Dimension der US-Spionage ist derart groß, dass es hier/mir müßig wurde, sie auch nur annähernd zu protokollieren oder gar zu kommentieren. Demgegenüber befindet sich unsere Politik im Dauerstillstand bzw. mit sich selbst beschäftigt, mit Wahlkampf und jetzt der monatelangen Pöstchenverteilung. Der deshalb noch amtsführende Außenminister treibt sich in der Ukraine herum und schürt die dortigen Widersprüche, der Bundespräsident verteidigt derweil die Menschenrechte durch Brüskierung Putins, indem er seine Olympia-Teilnahme absagte, wobei es allerdings nur um den Tribünenplatz ging. - Mit solch Politikstillstand ist den Problemen nicht beizukommen.

http://frontal21.zdf.de/

14.11.2013

RWE mit Massenentlassung statt Energiewende

RWE kündigte die Entlassung von 6.750 Mitarbeitern an. Davon 4.750 allein in Deutschland. Der Werbeslogan des Energiekonzerns laut "VORWEG GEHEN" und ist dann wohl eher nur "Weggehen".

13.11.2013

Dekadenz: 142,4 Mio. Dollar für dreiteiliges Gemälde

Während mindestens ein Drittel der Menschheit Probleme mit der Daseinsvorsorge hat, hat man in einigen Teilen der Oberschicht offenbar das Problem, den gehorteten Geldmassen einen Sinn abzuschwindeln. Anders scheint jedenfalls kaum erklärbar, wie sich das zwar gefällige Triptychon "Three Studies of Lucian Freud" des britischen Künstlers Francis Bacon in New York auf den irrsinnigen Rekordpreis von umgerechnet 106 Mio. Euro hochsteigern konnte. - Sollte sich diese Ersteigerung in einer weiteren Versteigerung als "gutes Geschäft" erweisen, so stellt sich die Welt moralisch ein weiteres Armutszeugnis aus, denn das ist es nun mal, wenn die Unterschiede zwischen Arm und Reich so offensichtlich werden und zu wenig dagegen getan.

11.11.2013

Bürgerentscheide stoppen "Olympia 2022"

Die vier Bürgerentscheide in Bayern gegen die deutsche Bewerbung um die Olympischen Winterspiele 2022 waren mit bis zu 60 Prozent Stimmenanteil erfolgreich. Die Hauptargumente IOC-Kommerz, Umwelt- und Kostenrisiken überwogen die breite Allianz aus Sport-Lobby, Bundesregierung, Landesregierung Bayerns und bspw. dem Münchner Bürgermeister Christian Ude.
Unionsparteien und SPD sollten sich vielleicht mal mit der Frage beschäftigen, wie es passieren kann, dass sie als "Volksparteien" in den eigenen Funktionärsreihen so wenig die Meinungsverschiedenheit auch ihrer Wählerinnen und Wähler repräsentieren.

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