"Auge-um-Auge" wurde heute in mindestens zwei ZDF-Meldungen als "islamisches Gesetz" und "islamisches Prinzip" bezeichnet.
Richtig müsste es "iranisches Recht" heißen, denn mit dem Islam ist dieses Prinzip heute so wenig vereinbar, wie es heute "Auge-um-Auge" mit dem "jüdischen Recht" wäre.
Es gibt keinerlei vernünftigen Grund, dass sich unsere öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ausgerechnet die Islam-Interpretationen des gegenwärtigen Regimes in Teheran zueigen machen.
Es gibt hingegen reichlich vernünftige Gründe, den Islam wie das Judentum gegen inhumane Deutungen zu verteidigen.
Markus Rabanus >> Diskussion
31.07.2011
29.07.2011
AKW-Philippsburg 2 geht in seltsame "Reparaturpause"
Block 2 des AKW-Philippsburg geht zwecks Erneuerung von Elektronikteilen vorübergehend vom Netz, da deren Defektanfälligkeit "zur Zeit" nicht ausgeschlossen werden könne. - Wann, wer, wie das bemerkt wurde und mit welchen Konsequenzen im Störfall, bleibt vermutlich Betriebsgeheimnis, zumal die Atomaufsicht solchen Fragestellungen kaum nachgeht. Und wie wird die "neue Baugruppe" genehmigt?
Gleichwohl zitieren einige Medien fleißig die Propaganda der Betreibergesellschaft EnBW, deren Maxime laute "Sicherheit geht vor Wirtschaftlichkeit". Dass die tatsächliche Maxime eher "Verschweigen von Störfällen ist das Gold der Aufsichtsräte und Aktionäre" lautet, zeigte sich auch dieses Jahr wieder, als erst am 15.März 2011 bekannt wurde, dass am 17.Juni 2010 ca.280.000 Liter Reaktorwasser aus dem Brennelementebecken in den Reaktorsumpf ausliefen und nur noch 6 cm zur kritischen Marke fehlten.
Das war neun Monate lang verschwiegen - und niemand von EnBW oder "Atomaufsicht" kommt vor Gericht? Verstöße gegen die Meldepflicht müssten zumindest wie Fahrerflucht geahndet werden. Und die "Selbstüberwachung" in der Atomwirtschaft ist so sinnlos, wie es die "freiwillige Selbstkontrolle" von Alkoholfahrern wäre.
Gleichwohl zitieren einige Medien fleißig die Propaganda der Betreibergesellschaft EnBW, deren Maxime laute "Sicherheit geht vor Wirtschaftlichkeit". Dass die tatsächliche Maxime eher "Verschweigen von Störfällen ist das Gold der Aufsichtsräte und Aktionäre" lautet, zeigte sich auch dieses Jahr wieder, als erst am 15.März 2011 bekannt wurde, dass am 17.Juni 2010 ca.280.000 Liter Reaktorwasser aus dem Brennelementebecken in den Reaktorsumpf ausliefen und nur noch 6 cm zur kritischen Marke fehlten.
Das war neun Monate lang verschwiegen - und niemand von EnBW oder "Atomaufsicht" kommt vor Gericht? Verstöße gegen die Meldepflicht müssten zumindest wie Fahrerflucht geahndet werden. Und die "Selbstüberwachung" in der Atomwirtschaft ist so sinnlos, wie es die "freiwillige Selbstkontrolle" von Alkoholfahrern wäre.
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26.07.2011
Oslo: Attentäter-Verteidigung plädiert auf Unzurechnungsfähigkeit
Nach Auffassung der Verteidigung ist der Oslo-Attentäter unzurechnungsfähig, weil er sich in einem Krieg glaube. Tja, der "Kriegszustand" ist für nahezu jede Art Extremismus Normalzustand, allemal für Rechtsextremisten. Die Lösung kann kaum sein, ihnen ihre politischen Schwerstverbrechen "nicht zuzurechnen".
Markus Rabanus >> AntifaForum
Markus Rabanus >> AntifaForum
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20.07.2011
Klage gegen völkerrechtswidrige Atomwaffenbasis Büchel
Die Apothekerin Dr. Elke Koller aus Leienkaul hat gegen die US-Atomwaffenbasis Büchel Klage erhoben. Erwartungsgemäß erwies sich Verwaltungsgericht Köln überfordert und wies gestern die Klage ab. Dagegen soll Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden.
In Artikel I Atomwaffensperrvertrag heißt es: "Jeder Kernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen und sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber an niemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben und einen Nichtkernwaffenstaat weder zu unterstützen noch zu ermutigen noch zu veranlassen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper herzustellen oder sonstwie zu erwerben oder die Verfügungsgewalt darüber zu erlangen."
In Artikel II Atomwaffensperrvertrag heißt es: "Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper weder herzustellen noch sonstwie zu erwerben und keine Unterstützung zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern zu suchen oder anzunehmen."
Im Jahr 2008 wurde öffentlich, dass die USA bis zum 23.10.1973 deutschen Militärs heimlich alleinige Verfügungsmacht über ca. 700 Atomwaffen für den Kriegsfall gegen die Sowjetunion überlassen hatten. Erst der damalige Bundesverteidigungsminister Helmut Schmidt beendete diesen Wahnsinn, wie er auf Anfragen der Presse nach Veröffentlichung seiner Biografie im November 2008 bestätigte.
Aber der Vertragsbruch wurde fortgesetzt, denn der im Jahr 1967 gegründeten "Nuklearen Planungsgruppe" gehört Deutschland weiterhin an und bis heute billigen die Bundesregierungen jeglicher Zusammensetzung Atomwaffen auf dem Gebiet unseres "Nichtatomwaffenstaates".
Es ist erfreulich, dass die Internationale Juristenvereinigung IALANA die Klage von Frau Dr. Erika Koller gegen die Atomwaffenbasis Büchel und gegen die nukleare Teilhabe Deutschlands unterstützt.
Vertreter der Bundesregierung mutmaßten, dass eine "einzelne Bürgerin" nicht über die Bündnispolitik zu entscheiden habe. Darum spendeten wir heute 200 EURO an die IALANA für diesen Prozess, damit Berlin merkelt: "Es sind mindestens zwei", die das Völkerrecht (insb. Atomwaffensperrvertrag Art.2) per Gerichtsurteil durchgesetzt wünschen, was uns obendrein im schwarz-gelben Koalitionsvertrag zugesichert war.
Markus Rabanus >> Forum
In Artikel I Atomwaffensperrvertrag heißt es: "Jeder Kernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen und sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber an niemanden unmittelbar oder mittelbar weiterzugeben und einen Nichtkernwaffenstaat weder zu unterstützen noch zu ermutigen noch zu veranlassen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper herzustellen oder sonstwie zu erwerben oder die Verfügungsgewalt darüber zu erlangen."
In Artikel II Atomwaffensperrvertrag heißt es: "Jeder Nichtkernwaffenstaat, der Vertragspartei ist, verpflichtet sich, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper oder die Verfügungsgewalt darüber von niemandem unmittelbar oder mittelbar anzunehmen, Kernwaffen oder sonstige Kernsprengkörper weder herzustellen noch sonstwie zu erwerben und keine Unterstützung zur Herstellung von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern zu suchen oder anzunehmen."
Im Jahr 2008 wurde öffentlich, dass die USA bis zum 23.10.1973 deutschen Militärs heimlich alleinige Verfügungsmacht über ca. 700 Atomwaffen für den Kriegsfall gegen die Sowjetunion überlassen hatten. Erst der damalige Bundesverteidigungsminister Helmut Schmidt beendete diesen Wahnsinn, wie er auf Anfragen der Presse nach Veröffentlichung seiner Biografie im November 2008 bestätigte.
Aber der Vertragsbruch wurde fortgesetzt, denn der im Jahr 1967 gegründeten "Nuklearen Planungsgruppe" gehört Deutschland weiterhin an und bis heute billigen die Bundesregierungen jeglicher Zusammensetzung Atomwaffen auf dem Gebiet unseres "Nichtatomwaffenstaates".
Es ist erfreulich, dass die Internationale Juristenvereinigung IALANA die Klage von Frau Dr. Erika Koller gegen die Atomwaffenbasis Büchel und gegen die nukleare Teilhabe Deutschlands unterstützt.
Vertreter der Bundesregierung mutmaßten, dass eine "einzelne Bürgerin" nicht über die Bündnispolitik zu entscheiden habe. Darum spendeten wir heute 200 EURO an die IALANA für diesen Prozess, damit Berlin merkelt: "Es sind mindestens zwei", die das Völkerrecht (insb. Atomwaffensperrvertrag Art.2) per Gerichtsurteil durchgesetzt wünschen, was uns obendrein im schwarz-gelben Koalitionsvertrag zugesichert war.
Markus Rabanus >> Forum
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19.07.2011
Bankenstresstest als Test für Umschuldungsmaßnahmen?
Bundesfinanzminister Schäuble frohlockte über das gute Abschneiden deutscher Finanzinstitute beim "Banke-Stresstest", aber offenbar traut man ihm nicht so recht, denn die Talfahrt der Bankaktien ging gestern auf ein Zweijahrestief. Zugleich trennten sich Anleger massenhaft von subventionierten Staatsanleihen. - Einige Bankmanager regen sich auf, der Bankenstresstest habe ihnen die Staatsanleihen nicht hinreichend in der Eigenkapitalquote gewürdigt. Genau das jedoch könnte Sinn des Bankenstresstests sein: Ansatzweise zu überprüfen, ob es infolge eines Schuldenschnitts zugunsten Griechenlands oder anderer Hochschuldenstaaten zum Bankencrash kommt.
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18.07.2011
Schwarz-Gelb rüstet Israel auf: 135 Mio. Euro
Laut Nachrichtenmagazin SPIEGEL sagte die Bundesregierung Israel die Lieferung eines U-Boots der Kieler HDW-Werft nebst Kostenbeteiligung in Höhe von 135 Mio. EURO zu. Es ist bereits das sechste Kriegs-U-Boot, das Deutschland seit Ende der Neunziger an Israel liefert und subventioniert. Die ersten beiden U-Boote wurden gar komplett geschenkt.
Der Deal ist in vielfacher Hinsicht skandalös:
1. Es ist erneut eine Waffenlieferung in eine Konfliktregion und an eine Konfliktpartei, die statt Anerkennung eines Palästinenserstaates fortgesetzt Palästinenserland okkupiert und solche Politik auf Waffengewalt stützt.
2. Die Bundesrepublik Deutschland ist hinter den USA und Russland drittgrößter Waffenlieferant der Welt, obwohl die Welt keinen Mangel an Waffen, Erpressungsversuchen und Kriegsgewalt, sondern Mangel an zivilen Strukturen hat.
3. Sollte die Bundesregierung auf vertragliche Zusicherungen und Kontrollen verzichten, dass die gelieferten U-Boote nicht zum Abschuss von Atomwaffen umfunktioniert werden, so würde Deutschland gegen den Atomwaffensperrvertrag verstoßen.
4. Dass die Merkel-Regierung 135 Mio. EURO in die israelische Aufrüstung zu verschenken hat, demonstriert die unangebrachte Gelassenheit hinsichtlich der eigenen Staatsverschuldung und EU-Finanzkrise.
Nebenbei: "Was kostet ein U-Boot der Dolphin-Klasse?" Wenn die 135 Mio. EURO den Kaufpreis zu einem Drittel subventionieren, wie es der SPIEGEL berichtet, dann kostet die todbringende Unterwasserröhre 405 Mio. EURO. Das ist eine ungeheuerliche Ressourcen- und Geldverschwendung.
Die Ingenieure sind stolz auf die "Schleichfahrt-Eigenschaften", die sie u.a. mit der Brennstoffzellentechnik realisieren, aber so wirklich stolz können sie dann wohl doch nicht sein, denn solche "Deals" funktionieren weltweit nur auf den Schleichpfaden des Lobbyismus und/oder Autokratismus.
Markus Rabanus >> Diskussion
Der Deal ist in vielfacher Hinsicht skandalös:
1. Es ist erneut eine Waffenlieferung in eine Konfliktregion und an eine Konfliktpartei, die statt Anerkennung eines Palästinenserstaates fortgesetzt Palästinenserland okkupiert und solche Politik auf Waffengewalt stützt.
2. Die Bundesrepublik Deutschland ist hinter den USA und Russland drittgrößter Waffenlieferant der Welt, obwohl die Welt keinen Mangel an Waffen, Erpressungsversuchen und Kriegsgewalt, sondern Mangel an zivilen Strukturen hat.
3. Sollte die Bundesregierung auf vertragliche Zusicherungen und Kontrollen verzichten, dass die gelieferten U-Boote nicht zum Abschuss von Atomwaffen umfunktioniert werden, so würde Deutschland gegen den Atomwaffensperrvertrag verstoßen.
4. Dass die Merkel-Regierung 135 Mio. EURO in die israelische Aufrüstung zu verschenken hat, demonstriert die unangebrachte Gelassenheit hinsichtlich der eigenen Staatsverschuldung und EU-Finanzkrise.
Nebenbei: "Was kostet ein U-Boot der Dolphin-Klasse?" Wenn die 135 Mio. EURO den Kaufpreis zu einem Drittel subventionieren, wie es der SPIEGEL berichtet, dann kostet die todbringende Unterwasserröhre 405 Mio. EURO. Das ist eine ungeheuerliche Ressourcen- und Geldverschwendung.
Die Ingenieure sind stolz auf die "Schleichfahrt-Eigenschaften", die sie u.a. mit der Brennstoffzellentechnik realisieren, aber so wirklich stolz können sie dann wohl doch nicht sein, denn solche "Deals" funktionieren weltweit nur auf den Schleichpfaden des Lobbyismus und/oder Autokratismus.
Markus Rabanus >> Diskussion
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Japans Regierungschef geht auf Distanz zur Atomkraft
"Wir müssen eine Gesellschaft entwickeln, die auf Atomenergie verzichten kann." - Das sind neue Töne des japanischen Ministerpräsidenten Naoto Kan. Damit kommt er allmählich auf Wellenlänge der atomkritischen Bevölkerung, die in zahlreichen Regionen die Reaktivierung pausierender Atomreaktoren verhindert. Im Moment sind nur noch 19 von den landesweit 54 Atommeilern in Betrieb, weshalb mit Appellen zur freiwilligen Energieeinsparung versucht wird, Stromsperren zu vermeiden. Allerdings ist der Regierungsapparat so sehr mit der Atomlobby verstrippt, dass bislang konkrete Maßnahmen zur Energiewende fehlen und von Kans Ministern hintertrieben werden. So behauptete jetzt wieder Handelsminister Kaieda, die japanischen Atomanlagen seien sicher. Dann soll er sich mal auf den Weg nach Fukushima machen und dort einen der "Helden" ablösen.
Markus Rabanus >> Diskussion
KORREKTUR: Am 16.07.2011 wurde gemeldet, dass wegen eines defekten Druckbehälters das Atomkraftwerk Ooi im Westen Japans abgeschaltet wurde. Im Moment seien 18 von 54 Atommeilern am Netz.
Markus Rabanus >> Diskussion
KORREKTUR: Am 16.07.2011 wurde gemeldet, dass wegen eines defekten Druckbehälters das Atomkraftwerk Ooi im Westen Japans abgeschaltet wurde. Im Moment seien 18 von 54 Atommeilern am Netz.
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14.07.2011
Menschenrechtsbeauftragter zum Schicksal der iranischen Oppositionspolitiker Moussavi und Karroubi
Presseerklärung - Zum Monatstag der "Festsetzung" der beiden Politiker Moussavi und Karroubi erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, heute (14.07.):
„Es ist mir ein Anliegen, an Mir Hossein Moussavi und Mehdi Karroubi, die Anführer der iranischen Grünen Bewegung zu erinnern, die seit fünf Monaten festgehalten werden - ohne gesetzliche Grundlage, an einem unbekannten Ort und ohne Kontakt zur Außenwelt.
Ich fordere die iranische Regierung auf, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu respektieren und zu schützen. Dazu hat sich Iran immer wieder offiziell bekannt, eingehalten wird das Bekenntnis jedoch schon lange nicht mehr.
Diese beiden Inhaftierten und alle anderen politischen Gefangenen müssen sofort frei gelassen werden. Ich appelliere an die iranische Regierung, ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen ohne Abstriche einzuhalten.“
Die prominenten Oppositionellen Moussavi und Karroubi hatten am 14. Februar zu Protesten gegen die Regierung aufgerufen, woraufhin sie gemeinsam mit ihren Ehefrauen noch am selben Tag inhaftiert wurden. Der aktuelle Aufenthaltsort der Betroffenen ist nicht bekannt. Der Gesundheitszustand der vier Personen verschlechtert sich übereinstimmenden Berichten zufolge zusehends.
„Es ist mir ein Anliegen, an Mir Hossein Moussavi und Mehdi Karroubi, die Anführer der iranischen Grünen Bewegung zu erinnern, die seit fünf Monaten festgehalten werden - ohne gesetzliche Grundlage, an einem unbekannten Ort und ohne Kontakt zur Außenwelt.
Ich fordere die iranische Regierung auf, das Recht auf freie Meinungsäußerung zu respektieren und zu schützen. Dazu hat sich Iran immer wieder offiziell bekannt, eingehalten wird das Bekenntnis jedoch schon lange nicht mehr.
Diese beiden Inhaftierten und alle anderen politischen Gefangenen müssen sofort frei gelassen werden. Ich appelliere an die iranische Regierung, ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen ohne Abstriche einzuhalten.“
Die prominenten Oppositionellen Moussavi und Karroubi hatten am 14. Februar zu Protesten gegen die Regierung aufgerufen, woraufhin sie gemeinsam mit ihren Ehefrauen noch am selben Tag inhaftiert wurden. Der aktuelle Aufenthaltsort der Betroffenen ist nicht bekannt. Der Gesundheitszustand der vier Personen verschlechtert sich übereinstimmenden Berichten zufolge zusehends.
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13.07.2011
Statt Umweltzonen: Mehr Radverkehr!
ADFC: Radfahren macht Fahrverbote überflüssig
Pressemitteilung ADFC
Viele Städte ergreifen aufgrund der von der EU festgelegten Schadstoff-Grenzwerte Maßnahmen, um die Luftqualität zu verbessern. Oftmals wird dabei auf die Einrichtung einer Umweltzone gesetzt. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) weist auf eine vielfach unterschätzte Alternative zu Fahrverboten hin: Durch die konsequente Förderung des Radverkehrs kann der Schadstoffgehalt in der Luft gerade in Städten deutlich sinken.
Fahrverbote für Autos mit veralteter Abgastechnik können vermieden werden, indem mehr Verkehr vom Pkw auf das Fahrrad verlagert wird. „Wenn mehr Menschen mit dem Rad in die Innenstadt fahren, wirkt sich das vorteilhaft auf die Umweltbedingungen aus“, so der ADFC-Bundesvorsitzende Ulrich Syberg, „allerdings ist dafür eine systematische Förderung des Radverkehrs Voraussetzung.“
Beispiele aus erfolgreichen Städten zeigen, dass attraktive und sichere Wege, gute Abstellmöglichkeiten und eine aktive Öffentlichkeitsarbeit Menschen dazu bewegen, mit dem Rad zu fahren und das Auto stehen zu lassen. „Allerdings ist es unerlässlich, dass dem Radverkehr auch erheblich mehr Verkehrsraum als bisher zur Verfügung gestellt wird“, so Syberg. Schließlich würden nicht zuletzt diejenigen Autofahrer davon profitieren, die für die Fahrt in die Innenstadt nicht auf den Pkw verzichten können.
Städte, die das Fahrrad als gleichberechtigtes Verkehrsmittel anerkennen und in der Verkehrsplanung berücksichtigen, haben den entscheidenden Schritt zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte bereits getan. Eine gezielte und nachhaltige Förderung des Radverkehrs kann damit den bei einer Umweltzone notwendigen bürokratischen Aufwand und die polizeiliche Überwachung der Zone überflüssig machen.
Pressemitteilung ADFC
Viele Städte ergreifen aufgrund der von der EU festgelegten Schadstoff-Grenzwerte Maßnahmen, um die Luftqualität zu verbessern. Oftmals wird dabei auf die Einrichtung einer Umweltzone gesetzt. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) weist auf eine vielfach unterschätzte Alternative zu Fahrverboten hin: Durch die konsequente Förderung des Radverkehrs kann der Schadstoffgehalt in der Luft gerade in Städten deutlich sinken.
Fahrverbote für Autos mit veralteter Abgastechnik können vermieden werden, indem mehr Verkehr vom Pkw auf das Fahrrad verlagert wird. „Wenn mehr Menschen mit dem Rad in die Innenstadt fahren, wirkt sich das vorteilhaft auf die Umweltbedingungen aus“, so der ADFC-Bundesvorsitzende Ulrich Syberg, „allerdings ist dafür eine systematische Förderung des Radverkehrs Voraussetzung.“
Beispiele aus erfolgreichen Städten zeigen, dass attraktive und sichere Wege, gute Abstellmöglichkeiten und eine aktive Öffentlichkeitsarbeit Menschen dazu bewegen, mit dem Rad zu fahren und das Auto stehen zu lassen. „Allerdings ist es unerlässlich, dass dem Radverkehr auch erheblich mehr Verkehrsraum als bisher zur Verfügung gestellt wird“, so Syberg. Schließlich würden nicht zuletzt diejenigen Autofahrer davon profitieren, die für die Fahrt in die Innenstadt nicht auf den Pkw verzichten können.
Städte, die das Fahrrad als gleichberechtigtes Verkehrsmittel anerkennen und in der Verkehrsplanung berücksichtigen, haben den entscheidenden Schritt zur Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte bereits getan. Eine gezielte und nachhaltige Förderung des Radverkehrs kann damit den bei einer Umweltzone notwendigen bürokratischen Aufwand und die polizeiliche Überwachung der Zone überflüssig machen.
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