30.06.2020

Nächster Fehler im Iran-USA-Konflikt

Laut Deutschlandfunk erließ Teheran wegen der Soleimani-Ermordung "Haftbefehl gegen US-Präsident Trump"

Schlecht für die Diplomatie, wenn man gegeneinander Haftbefehle ausstellt.

Zwar verurteilte ich den Mordanschlag auf Soleimani als völkerrechtswidrigen Akt, zumal die USA auf fremdem Gebiet ohne Zustimmung dortiger Regierung nicht deren Regierungsgäste töten darf, aber der "Haftbefehl" ist pure Propaganda, denn jeder Versuch wäre Harakiri und würde einen Krieg riskieren.

Und völkerrechtlich?

Der Iran kann ein weiteres Mal den Weltsicherheitsrat fordern oder den Fall erneut vor die Generalversammlung bringen. Und den IGH gibt es auch noch.

Das wird alles wenig bringen, aber der "Haftbefehl" ist völkerrechtswidrig, weil ohne UNO-Mandat kein Staat einem anderen Staat die Regierung verhaften darf.

Wem das Völkerrecht keine Richtschnur ist, schürt die Selbstjustiz - und die privilegiert die Stärkeren.

Die Bundesrepublik Deutschland sollte Teheran zur Rücknahme des "Haftbefehls" aus Gründen seine Völkerrechtswidrigkeit auffordern - oder leider auch nicht, denn in Teheran freuen sich welche sogar auch schon darüber, dass überhaupt über solchen Unfug gesprochen wird.

Gleichwohl ist völkerrechtliche Aufklärung unabdingbar.

Zur menschenrechtlichen Seite des Konflikts sei noch erinnert, dass sich Teheran und Washington mit dem Blut von 176 Menschen befleckten, denn ohne das Attentat und die Großmäuligkeiten wäre es nicht zum Abschuss der Passagiermaschine gekommen.

16.05.2020

OpenSkyVertrag vor dem Aus?

Trump will den 1992 zwischen Nato und damaligem Warschauer Pakt geschlossenen OpenSkyVertrag nicht mehr, der (kurz gesagt) gegenseitiges Überfliegen zu Rüstungskontrollzwecken bei gemeinsamer Aufnahmenverwertung erlaubt.

Wie bei einseitigem Ausstieg aus friedenspolitischen Abkommen üblich, werden "Vertragsbrüche" vorgeworfen, anstatt sie zu klären, was separat zu erörtern wäre, denn m.E. unsinniges Nebengeplänkel.

Im Westen wird argumentiert,
a) dass wenn die USA aussteigen, Russland sich doch noch immer über Westeuropa und Kanada US-Basen anschauen könne, falls die übrigen Staaten im Abkommen bleiben. Dagegen wendet Moskau ein, dass sich die Amis über ihre Verbündeten weiterhin Russland anschauen können und selbst unsichtbarer werden.

b) Durch die fortgeschrittene Satellitenaufklärung sei das Überfliegen mit Flugzeugen "technisch überholt". Das mag stimmen, aber dann hätte man dringlichen Grund, den OpenSkyVertrag auf die Satellitenaufklärung auszudehnen, denn die Verfügbarkeit aller Aufnahmen für alle Vertragsteilnehmer war ein Meilenstein multilateraler Rüstungskontrolle.

Wenn Trump hingegen nun auch diesen Vertrag kündigt, dann verschärft er ein weiteres Mal den "Kalten Atomkrieg", denn um Kleinformatigeres geht es nicht, wenn sich die Hauptrivalen der gegenseitigen Kontrolle entziehen. Nebenbei:

Wenn es nach streng nach Völkerrecht ginge, dann gehört ohnehin sämtliche Militärspionage längst unter Kontrolle der Vereinten Nationen.

25.04.2020

Zur Frage, ob Trumps Entgleisungen Biden zum Sieg verhelfen:

Mir scheint nicht mal sicher, dass es den Demokraten überhaupt hilft, solange ihm der Rückhalt nicht schwindet. Das wäre meine einzige Hoffnung, dass er seinen Unterstützern noch irgendwie rechtzeitig untragbar wird.

Passiert das nicht, dann wird sein extrem kruder Wahlkampf allen schaden, auch wenn er verliert.

Es braucht mehr als bloß 'nen Demokraten-Sieg. Auch die Republikaner müssen umdenken. Alle Gesellschaft muss umdenken. Die ganze Menschheit muss umdenken. Kosmopolitischer.

Wir brauchen die UNO, müssen sie reformieren und stärken, denn nur das Gemeinsame darf "Supermacht" sein.

Dafür brauchen wir die USA, die EU, GB, China, Russland, Indien, Brasilien, Afrika, einfach alle - im gemeinsamen Umdenken.

Und den Mächtigen gehört die Eigenmacht verkürzt.

08.03.2020

Mein Wort zum Weltfrauentag

Der 8.3. ist Geburtstag meiner großen Schwester & verpflichtet. 

Ärgerlich, wenn dumme Weiber wie Männer gegen Frauenquoten eifern, denn es zeigt, wie wenig sich unsere Gesellschaft von den archaischen Ideologien und Mafia-Strukturen emanzipierte. Gewiss, die Gleichberechtigung ist heute überwiegendes Selbstverständnis - und vielen gar so, als habe uns anderes nie gegolten. Schon darin fernab der Realitäten, denn im Wissen, dass in Volksvertretungen und Führungspositionen Frauen weit unterrepräsentiert sind.

WELTFRAUENTAG 2020

Vermutung: Wenn Männermehrheiten in Organisationen Frauen wählen, kommen dabei seltener die besseren Frauen heraus. Die Frauenquote müsste Wahl der Frauen sein.

Traut Euch!

Und ich meine damit eher nicht die Ehe.

06.02.2020

FREIHEIT für ASSANGE

Denn bestraft gehört, wer Verbrechen vertuscht.

27.01.2020

75 Jahre nach Auschwitz - und Millionen wählen schon wieder eine braune Partei

Vor etwa 35 Jahren mein 1. Besuch der Gedenkstätte Auschwitz.
75 Jahre ist NICHT "lange her" - und NICHT "vorbei",

solange es Menschen gibt, die den Verrat an Menschen leugnen,
die als Juden, als "Zigeuner" aus unserer Nachbarschaft
mit Viehwaggons verschleppt wurden.

Und die Züge kamen leer zurück.

NICHT "vorbei", weil heute welche von Millionen gewählt,
denen das alles und KRIEG nur "Fliegenschiss" war.
WE REMEMBER.   WE REMEMBER.
Markus S. Rabanus      2020-01-27   für   www.antifaschismus.de 

16.01.2020

Erdogans Libyen-Abenteuer

Erdogans Begründung für die Entsendung türkischer Truppen werden immer absurder, jetzt mit Ahnen-Variante:

"Die Türkei wird Haftar eine Lektion erteilen, wenn er die PNS weiter angreift. Libyen ist ein Erbe des Osmanischen Reiches, es gibt unsere Söhne Kulugli (Kinder aus gemischten Ehen von Janitscharen und Maghreb-Frauen) und wir müssen sie schützen."

Und völkerrechtlich? Erdogans militärisches Abenteuer könnte trotzdem völkerrechtlichen Standards genügen, falls die Regierung in Tripolis zum Hilfeersuchen berechtigt war.

Zweifel ergeben sich, da diese Regierung von der UNO eingesetzt wurde - und deshalb auch die UNO (der Weltsicherheitsrat) entscheiden müsste, wie es in Libyen weiter geht.

Der WSR wiederum wird keine Entscheidung treffen können, weil Russland auf Seiten des Putschisten Haftars agiert.

Also schade, dass ich völkerrechtlich nicht klarer beitragen kann und dass sich unser Außenministerium für die völkerrechtlichen Aspekte mal wieder überhaupt nicht interessiert.

10.01.2020

Zur Flugzeugkatastrophe von Teheran

Der Iran hatte kurz zuvor zwei irakische US-Militärstützpunkte mit Raketen beschossen, um das Attentat auf Soleimani zu rächen, als die Flugkatastrophe Passagiere und Besatzung in den Tod riss.

Für die Angehörigen der 176 Opfer wäre das Leid wahrscheinlich leichter zu ertragen, wenn es ein technischer Defekt gewesen wäre und kein Abschuss, für den sich die Hinweise mehren und Teherans Gegenrede lautet, es seien doch viele Zivilflugzeuge im Luftraum gewesen.

Wenn es ein Abschuss war, wird die Politik in diesem Fall wahrscheinlich einig sein, dass es "Versehen" war. Und das wäre es ja auch, aber eben ein "Versehen", wie es im gegenseitigen und selbstjustiziellen Vergeltungswahn provoziert wurde.

Wenn es ein Abschuss war, dann hätten sich die Scharfmacher der Streitparteien die 176 Opfer zuzurechnen, denn sie hatten vorher alles getan, um die Anspannung auf die Spitze treiben.

Daraus müssten nun mehr Menschen Schlüsse ziehen, wenn es um die Beurteilung von Drohungen geht - unabhängig davon, ob Abschuss oder Technikdefekt.

08.01.2020

Irankonflikt - Offener Brief

Lb. Bundesregierung,

Deutschland sitzt derzeit im Weltsicherheitsrat, gewählt im Vertrauen vieler Staaten, dem Frieden verpflichtet.
Ich erwarte von Ihnen, dass Sie sowohl im Weltsicherheitsrat als auch der NATO und durch Einbestellung des iranischen und us-amerikanischen Botschafters völkerrechtlichen Klartext reden, wie nachfolgend beschrieben:

Selbstjustiz, Rache und schon die Drohung mit Selbstjustiz sind aus besten Gründen im Völkerrecht nicht vorgesehen, wie auch im Recht aller halbwegs vernünftigen Staaten nicht.

Also völkerrechtswidrig, wenn der Iran für Trumps völkerrechtswidriges Attentat Rache schwor und in der vergangenen Nacht Raketen auf US-Stützpunkte feuerte.

Also völkerrechtswidrig, wenn Trump für solche Rache seinerseitige Rache androhte - und hoffentlich nicht wahrmachen wird.

Auch "Notwehr" ist all das nicht, denn Notwehr darf nicht provoziert sein.

Und all' solche Streitigkeiten gehören nicht auf Schlachtfeldern ausgetragen, sondern vom Internationalen Gerichtshof begutachtet, wenn im Weltsicherheitsrat Schlichtung misslingt.

Mit freundlichen Grüßen,
Markus S. Rabanus

Berlin, den 8. Januar 2020
www.friedensforschung.de

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Nachmittags

Ich bin mit Trumps Rede zufrieden, weil Verzicht auf Eskalation. - Die Prahlerei in seinen Reden kann niemandem mehr Überraschung sein. Sein ganzes Leben und sein Erfolg beruhen auf Prahlerei. Das kann er nicht anders. Und welche Macht er hat, ist nicht seine Schuld, sondern Versagen aller Menschen, die einem Menschen solche Macht verleihen und glauben, die Macht werde ewig in guten Händen liegen.

Vorher gepostet: Trumps Stellungnahme blieb erfreulicherweise diplomatisch. So scheint eine Vergeltungsspirale für den Moment erspart, wenn Teheran sie nicht forciert. Aber Waffenstillstand ist noch kein guter Frieden, wenn man die Konflikte nicht löst.

05.12.2019

Tornike K. - Politischer Mord?

Die unten verlinkte Presseerklärung zeugt vom Umfang des Ermittlungsaufwands.

Wenn wir vom Rechtsstaat Schnellschüsse fordern, schaden wir der Rechtsstaatlichkeit.

Zum etwaigen Motiv des Mordes schweigt sich die Presseerklärung ausdrücklich aus (siehe letzter Absatz).
Ohne halbwegs nachvollziehbare Spekulation hinsichtlich der etwaigen Motive tue ich mich mit der gesamten Pressemitteilung schwer. Wie bei Skripal usw. - Das stört mich in Beurteilung solcher Morde erheblich, so leicht es fällt, Morde zu verurteilen.

Sollte als hinreichend erwiesen angesehen sein, dass staatliche Institutionen der Russ.Föderation hinter dem Mord stecken, so wäre zu wünschen, den Fall vor dem Internationalen Gerichtshof anhängig zu machen und im Weltsicherheitsrat. - Aus Prinzip, unabhängig von Erfolgsaussichten - und nicht nur gegenüber unliebsamen Staaten.

Und wieder genügt es nicht, wenn der Kreml die Einzelfälle dementiert, denn so entsteht mir der Eindruck, dass an einer Praxis festgehalten wird, Abtrünnigen mit Ermordung zu drohen.
Es wäre wichtig, von Russland und jedem Staat zu fordern, sich von derlei Praxis öffentlich erklärt zu verabschieden.

Die Ausweisung von Teilen des diplomatischen Personals ist angebracht, wenn deren Anwesenheit nüscht bringt oder sich gar verbrecherischem Mittuns verdächtig macht. Für bloß diplomatische Konsequenzen darf Verdacht genügen.
Oder wenn, wie das AA die Ausweisung begründet, Russland wegen fehlender Zusammenarbeit getadelt werden müsste. - Ich hoffe, mich diesbezüglich auf das AA und den Generalbundesanwalt verlassen zu können.

Ein Abbruch diplomatischer Beziehungen, wie es nun wieder vieler Leut' Wunsch ist, halte ich für Irrsinn, denn wer sich nicht mehr diplomatisch verständigen will, obgleich wir völkerrechtlich noch immer keine durchsetzungsfähige Weltjustiz etablierten, verschärft den Kalten Krieg und müsste darlegen können, was der bringen soll.

Das politische Morden hat Hochkonjunktur - eben nicht nur seitens der Terroristen, sondern auch gegenüber Terroristen. Dann ist nicht von "Mord", sondern von "Töten" die Rede.

Wir akzeptieren das "gezielte Töten" bis hin zur Begeisterung, wenn in unserem Auftrag - und empören uns, wenn im Auftrag unliebsamer Staaten. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht doppelten Standards verfallen.

 https://www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?themenid=21&newsid=862

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