11.03.2018

Trump und Friedensnobelpreis

Wenn sich Trump getreu dem Motto "America First!!!" dazu aufraffen würde, als erstes Staatsoberhaupt www.pazifistisches-manifest.de zu unterschreiben oder der Autorität seiner Person angemessen ein gleichwertiges Präsidenten-Dekret seinem Land und der UNO verordnet, gar noch erste Schritte macht und andere Großmächte zum Mitwirken veranlasst, kann überlegt werden, ihn für den Friedensnobelpreis vorzuschlagen.

Dieses Posting war zwar für den 1.April angedacht, andererseits wäre es ja auch ganz schön, wenn es für Trump real in Betracht käme, als Retter der Menschheit Geschichte zu schreiben.

08.03.2018

Über die Vernunft

Das angeblich widersprüchliche Verbraucherverhalten, einerseits mehr Tierschutz zu wollen, andererseits billiges Qual-Fleisch zu kaufen, mit dem sich die Lobby rauslabert, ist längst nicht so widersprüchlich, denn "entweder alle oder wenige", weil die Vernünftigen nicht den Rücksichtslosen als Deppen dastehen mögen.
Es ist genau wie mit dem Tempolimit, Atomstromverzicht, Solidarität und vielem anderen, denn viele werden sich sagen: "Ich sehe es ein, aber ich will nicht der Einzige sein." - Und es brächte auch nicht genug Besserung.

Die Vernunft Einzelner kann der Gesellschaft weit voraus sein, aber die Vernunft der Gesellschaft, sofern sie in Gesetze findet, vermag mehr - und ist alternativlos, wenn Fortschritt sein soll.

Weltfrauentag 2018

Eigentlich wäre es 'ne interessante Art Wiedergutmachung, wenn Männer mal für wenigstens 20 Jahre weder wählen noch gewählt werden dürften. - Um zu kapieren, wat Jahrtausende "nicht ganz so richtig" war.

27.02.2018

Völkerrechtswidriger Vetomissbrauch im Weltsicherheitsrat

Gegen das Vetorecht der Ständigen Mitglieder des Weltsicherheitsrates gibt es jede Menge Argumente, so auch, dass dringliche Entscheidungen ausbleiben, weil sich die Ständigen Mitglieder gegenseitig blockieren.
Ich neige dazu, diesen Blockade-Aspekt anders zu sehen - und zwar im Wege einer Auslegung, wie sie dem Sinn der UNO-Charta am ehesten entsprechen würde.
Auch weitere Auslegungsmethoden geben für meine Sichtweise Momente her, aber nachstehend nur Brainstorming ohne konkreten Nachweis für Anknüpfungspunkte und allgemeine Rechtstheorie:


Zuvörderst gehört in den Blick genommen, was die Hauptaufgabe der UNO und delegiert operativ Hauptaufgabe des Weltsicherheitsrates ist: Die Wahrung des Weltfriedens.


Sodann wäre in den Blick zu nehmen, warum und wozu es Ständige Mitglieder und obendrein mit Vetorecht gibt: Weil es zur damaligen Zeit und heute kaum weniger die militärisch stärksten Nationen waren und sind, die
a) am ehesten in der Lage sind, für den Frieden zu sorgen,
b) jedoch gegeneinander gerichtete Entscheidungen verhindern dürfen, zumal ein militärischer Konflikt dieser fünf Mächte auch eingedenk ihrer Atomwaffen kein gutes Geschehen wäre, wenngleich es inzwischen weitere Atommächte gibt, deren Atomwaffen und Konflikte kaum weniger gefährlich sind. 


Deshalb darf m.E. geschlussfolgert werden, dass es missbräuchlich und völkerrechtswidrig ist, wenn das Vetorecht zu Zwecken imperialer Rivalität eingesetzt wird und daran die Friedensschaffung scheitert, denn dazu war das Vetorecht nicht eingeräumt, sondern lediglich und immerhin zur Immunität der Ständigen Mitglieder gegen Entscheidungen, die ihre unmittelbar eigenen nationalen Interessen betreffen.
Es müssen jedoch berechtigte Interessen sein.
Im Hinblick auf das Vetorecht empfiehlt sich enge Auslegung, wenn die nationalen Interessen nicht imperialistisch inflationieren sollen. Also müssen sich die nationalen Interessen ausschließlich auf die Integrität bzw. den Schutz des eigenen Hoheitsgebietes beziehen.

Sogenannte "strategische Interessen" oder "vitale Interessen" fremde Territorien und bspw. die Weltmeere betreffend, dürfen nach hiesiger Auffassung nicht mittels Vetorecht geschützt oder bewirkt werden, sondern müssen nach allgemeinen Grundsätzen der globalen Interessen bzw. Teilhabe beurteilt und entschieden werden, also unter Voraussetzung des Gleichheitsanspruchs aller redlichen und nicht durch den Weltsicherheitsrat gemaßregelt agierenden Staaten - und zu entscheiden mit bloßer Mehrheit im Weltsicherheitsrat ohne Gestattung eines Vetos.

Vereinfacht: Die Vetomächte haben sich bezüglich ihres Vetorechts auf Streitfälle zu bescheiden, die ihr eigenes Territorium unmittelbar betreffen, während sie sich in Belangen aller fremdterritorialen Streitigkeiten den Mehrheiten des Weltsicherheitsrates zu beugen haben.

Betonend: Solange die Ständigen WSR-Mitglieder das Vetorecht zu Zwecken der imperialen Rivalität missbrauchen, wird der Weltsicherheitsrat seinen Verpflichtungen nicht hinreichend nachkommen, um für Frieden zu sorgen, wie es ihre Pflicht gemäß UNO-Charta ist, zumal diese Pflicht Gegenleistung für das Privileg a) der Ständigen Mitgliedschaft im Weltsicherheitsrat, b) des Vetorechts ist.

Als Gegenargument lasse ich mir gelten, dass es die Völkerrechtslehre mindestens überwiegend anders sieht und das inflationäre Veto zwar kritisiert und oft als UNO-Geburtsfehler deklariert, aber letztlich bejaht und nicht für völkerrechtswidrig hält.

Als Gegenargument lasse ich mir ebenfalls gelten, dass sich meine Auslegung nur schwach an den Wortlaut der Charta anlehnen kann, aber immerhin die Plausibilität genannter Privilegien für den Zweck der Vereinten Nationen erhöht, wenngleich die Verewigung von Privilegien mit dem völkerrechtlichen Gleichheitsanspruch unvereinbar ist.

So schlagen die auf ersten Blick in Betracht kommenden Gegenargumente nicht durch.

Mag man sich der hier dargelegten Auffassung nicht anschließen, so wäre eine baldige Reform noch dringlicher, wie unter dem Stichwort Weltsicherheitsratsreform angedacht.

Relevanz? Es macht einen gravierenden Unterschied, ob man die inflationäre Ausübung des Vetorechts als moralisch verwerflich oder auch als "völkerrechtswidrig" kritisiert wird, denn Völkerrechtswidrigkeit wäre ein Problem, mit dem sich auch der Internationale Gerichtshof befassen ließe. 

Markus S. Rabanus
  2018-02-26/27

26.02.2018

Europarat kritisiert deutsche Parteispendenpraxis

Kritisiert wird insbesondere, dass Spenden erst ab einer Höhe von 50.000 € dem Parlamentspräsidenten angezeigt werden müssen.
Desweiteren sei es erforderlich, anonyme Spenden gänzlich zu verbieten und über die Finanzierung von Wahlkämpfen frühzeitig Rechenschaft abzulegen.

Mein Kommentar dazu in Facebook-Debatten: 
Jede Zuwendung über die staatliche Parteienfinanzierung hinaus
und jeder Mitgliedsbeitrag über 120 € pro Jahr hinaus gehört als Vorteilsnahme bei Strafe verboten, die Gemeinnützigkeit von parteinahen und lobbyistischen Unternehmen, Vereinen und Stiftungen aberkannt,
- denn Politik darf nicht käuflich sein,
- Parteien haben der Willensbildung zu dienen, keinen eigenwirtschaftlichen Zwecken,
- und der demokratische Wettbewerb gehört nicht durch wirtschaftliche Stärke verzerrt.
Desweiteren dürften Nebenverdienste nur sein,
- wenn ihr Umfang dem parlamentarischen Fleiß keinen Abbruch tut,
- wenn der Gegenstand offengelegt
- keinen Kontext zum politischen Mandat hat und
- von Diäten abgezogen wird.


Und das ist längst nicht alles, was erforderlich wäre, um das Vertrauen in gewissenhafte, demokratische Loyalität zu rechtfertigen, denn der gesellschaftliche Schaden aus Korruption ist hundertfach, zehntausendfach höher als das, was genügt, um Korrupte zu korrumpieren.


Es geht den Akteuren um Geld, der Gesellschaft sicherlich auch, aber es steht mehr auf dem Spiel, denn nicht nur die Demokratie und Gerechtigkeit, sondern auch die Vernunft, die Umwelt und der Frieden.

Das alles ist nicht neu. Und die Welt war früher nicht besser. Aber Zeit wird es, die Ordnung zu bessern.
Markus S. Rabanus  2018-02-26

15.02.2018

Wird 2020 ein Meilenstein für die Vereinten Nationen?

Pressemitteilung von: Die Mondialisten 

Engagierte Weltbürgerinnen und Weltbürger setzen sich für einen integrativen und effektiven UN-Reformgipfel im Jahr 2020 ein.

Sie sind zutiefst besorgt über das System der Vereinten Nationen, welches nicht ausreichend materiell unterstützt und finanziert wird, zunehmend Ablehnung erfährt und nicht in der Lage ist, angemessen auf die zahlreichen Probleme zu reagieren, welche die Menschheit insgesamt bedrohen. Am 24. Oktober 2020 wird die UNO ihr 75. Jubiläum feiern. Dieser Anlass bietet allen, welche die Vision einer besseren Welt teilen, eine gute Möglichkeit, sich für eine bessere Weltordnungspolitik einzusetzen.

Mit Beteiligung des Weltverbandes der Weltföderalisten strebt eine Gruppe von Nichtregierungsorganisationen (NGR) zu diesem Termin einen Reformgipfel an. Es geht dabei um die Unterstützung und Weiterentwicklung der von UN-Generalsekretär Antonio Guterres vorgeschlagenen Maßnahmen, eine bessere Abstimmung von UN-Agenturen und -Programmen auf die Bedürfnisse der einzelnen Länder, die Integration regionaler Organisationen in das UN-System und um die Überprüfung von Vorschlägen zur Verbesserung der veralteten Methoden zur Finanzierung der UNO.

Dazu wäre der Gedanke einer „menschenzentrierten“ Weltorganisation hervorzuheben. „Von größter Bedeutung ist die Idee einer an den Bedürfnissen der Weltbürger orientierten UNO, die die Ansichten der verschiedenen Interessengruppen in ihren Entscheidungsprozessen besser widerspiegelt und nicht nur die Positionen der Exekutivorgane der Mitgliedstaaten. Dies ist einer der Gründe, warum unsere kleine UN2020-Koordinierungsgruppe einen internationalen Aktionsaufruf initiiert hat,“ so Fergus Watt, Geschäftsführer der kanadischen Weltföderalisten und Koordinator der Initiative.

Die Mondialisten – Weltbürger für die Einheit der Menschheit – schließen sich dem Aktionsaufruf an. Sie arbeiten selbst an konkreten Vorschlägen für UN-Reformen. An deren Entwicklung und Formulierung kann jeder Interessierte im Weltbürger-Forum teilhaben.
weltbuerger-forum.xobor.de/t162f27-UN-Reformgipfel-ein-Au...

Website der Initiative: un2020.org/

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.

Die Mondialisten
Fasanenweg 14
D-55606 Brauweiler
Tel. 06754-946764

Ansprechpartner: Richard Maxheim

14.02.2018

Macrons schlimmer Fehler

Der französische Präsident kündigte an, dass wenn sich Berichte über neuerlichen Giftgaseinsatz durch Assads Truppen bestätigen, dann die dafür verantwortlichen Kräfte von Frankreich angegriffen werden.

Mein Posting in Facebook-Diskussion zur Frage, ob Macrons Drohung völkerrechtswidrig sei: 


Fakt ist, dass es keine WSR-Entschließung gibt, die andere Staaten zu Schlägen gegen Assad berechtigt, weil solches Mandat am Veto Russlands scheitern würde.
Es sei denn, man sei selbst angegriffen und wehre einen solchen Angriff unmittelbar ab. Das ist hier nicht einschlägig. Und für Strafaktionen ohnehin nicht. - Das Völkerrecht unterscheidet sich diesbezüglich in keiner Weise vom deutschen Notwehr- und Nothilferecht.
Sämtliches gilt auch für Androhungen. Folglich ist Macrons Spruch völkerrechtswidrig.

"Kann man denn gar nichts machen?" - Macron kann Untersuchung bemühen, kann Anträge im WSR stellen.
"Also zugucken, wie Giftgas eingesetzt wird?" - Auch völkerrechtswidriges Einschreiten kann moralisch legitim sein, aber das bewegt sich auf dem dünnen Eis der Selbstjustiz.
Dann müsste man auch wirklich haften wollen. Und das wollen Selbstjustizler zumeist nicht, sondern höhlen bloß das Recht aus.

So kommt die Welt nicht zum Guten. Wenn Macron die Blockaden im Weltsicherheitsrat aufheben wollte, dann würde er meine gestern skizzierten Reformvorschläge unterstützen ;-)
>> www.inidia.de/weltsicherheitsratsreform.htm

Markus S. Rabanus  14.02.2018

Erdogan droht den USA mit "osmanischer Ohrfeige"

Der auch von unseren Regierungen hochgerüstete Erdogan scheint im Siegesrausch seines völkerrechtswidrigen Krieges gegen die Kurden Nordsyriens überzuschnappen, wenn er den USA derart droht.
Eigentlich müsste sich die NATO dazu verhalten, denn immerhin Streitigkeit zwischen Bündnismitgliedern. Desgleichen wiederholt bezüglich der jüngsten "Zwischenfälle" um griechische oder türkische Gewässerhoheitsfragen.
Soweit zur Subsidiarität "regionaler Abmachungen", wie sie die UNO-Charta zunächst mal Allianzen zugesteht.
Da jedoch die NATO nichts unternimmt, was die internen Konflikte und obendrein den völkerrechtswidrigen Vormarsch ihres Mitglieds anbelangt, hätte nunmehr der Weltsicherheitsrat einzuschreiten.

--------
Seit Wirksamwerden der UNO-Charta bedarf es für militärische Exkursionen einer völkerrechtlichen Grundlage.
Eine solche kann Erdogan nicht benennen oder verkennt die Reichweite des Selbstverteidigungsrechts, wenn er für seine Aktivitäten keine Deckung seitens des Weltsicherheitsrats holt.

Es mag sein, dass er sich denkt: "Warum soll ich mich ans Völkerrecht halten, wenn es so oft auch die Großmächte nicht tun?"
Einfache Antwort: Weil die Türkei (wie auch Deutschland) keine Großmacht ist - und weil die Welt durchaus berechtigt ist, die Kleinen zu fangen und die Großen vorerst noch laufen zu lassen, zumal man ihnen unterlegen wäre.
Also etwas gesunder Menschenverstand sollte schon noch drin sein - auch in Erdogans Kopf.

--- --- ---
Nebenbei: Wenn Erdogan ernst genommen werden möchte, dass ihm mit der "osmanischen Ohrfeige" gegen die USA ernst sei, was einem Selbstmordattentat gleichkommen würde, dann müsste ich in ihm einen islamistisch Verblendeten sehen, der auf alsbaldige Himmelfahrt hofft, aber ich glaube ihm seine Religiosität nicht, sondern halte ihn für einen übergeschnappten Nationalisten und Bluffer.

Markus S. Rabanus  2018-02-14  Facebook-Postings

Macrons schlimmer Fehler  2018-02-14

07.02.2018

Dialog mit AfDlern


Markus: "@Per L..., wer in der AfD oder AfD-Wähler Demokrat sein will, hat deren Spitzenfunktionäre (Gauland, Höcke, Storch, ...)  und braune Mitglieder zu verantworten. Da führt kein Weg dran vorbei. - Parteigründer Lucke nahm den Hut aus solcher Einsicht. Petry zumindest verlautbarungsmäßig in selbiger Weise begründet. Wer daraus keine Konsequenzen zieht, kann sich mir nicht hinstellen, er sei Demokrat."

Per L...: "Auf einer Skala von 0 bis 10: Was meinen Sie, wie wichtig es den Anhängern und Mitgliedern der AfD ist, sich von Ihnen ihre Demokratietauglichkeit attestieren zu lassen?"

Markus: "@PerL.., jenau det issen Problem, dass es viele AfD-Leut' überhaupt nicht interessiert. Und ganz sicher reicht die Skala bis "-10", denn viele sind ja sogar stolz drauf, sich des Rechtsextremismus verdächtig zu machen. - Wie die NPD.


Per L...: "Um eine Autorin der Neuen Rechten zu zitieren: Das Tolle am Rechtssein ist, dass man alles sagen darf."


Markus: "@PerL., das ist ganz und gar nicht "toll", sondern Tollheit".


Per L...: "Vielleicht hat sie auch »das Schöne« gesagt, war aus dem Kopf zitiert."

Per L...: " Aber schön ist es natürlich auch nicht. Fragt sich nur, was daraus folgt."

Markus: "Da sind wir uns einig. Schönen Tag noch!"


Per L...: " Gleichfalls!"


30.01.2018

SnowdenDay - Wir werden ihn NICHT vergessen.

Am 3. Juli 2013 lehnte die Bundesrepublik Deutschland das Asylgesuch des Whistleblowers Edward Snowden mit der Begründung ab, das Auswärtige Amt und das Innenministerium sehe die Voraussetzung für seinen Asylantrag als nicht erfüllt an.

Die formaljuristische Argumentation lautet, dass Snowden den Asylantrag nicht vom Ausland her stellen dürfe. Folgt man solcher Argumentation, dann hätte Snowden zunächst nach Deutschland einreisen müssen - und wäre hier angekommen mit dem us-amerikanischen Auslieferungsersuchen konfrontiert worden. Dem KRONZEUGEN für den NSA-Skandal wurde also zugemutet, US-Strafverfolgung zu riskieren. 

Überdies ist die formaljuristische Argumentation absurd, denn wenn das dt.Asylrecht den Inlandsaufenthalt als Voraussetzung für das "Asyl-Antragsprüfungsrecht" statuiert, so bleibt es dem Staat unbenommen, auch "Asyl-Bitten" positiv entscheiden zu dürfen. - Mal ganz abgesehen davon, dass die aus Nazi-Deutschland vertriebenen und geflohenen Juden in keinem Land auf Erden Aufnahme gefunden hätten, wenn dort die heutigen Verfahrensnormen Deutschlands gegolten hätten. Es hätte zunächst der illegalen Einreise bedurft. Das heutige Regelwerk stellt also den ursprünglichen Sinn des Asylrechts auf den Kopf. - Am 27.Januar werden Kränze gelegt und Reden gehalten, denen die Realpolitik entgegen steht.

Wie völkerrechtswidrig sich die USA in Szene setzt, wurde am Vortage der Asylablehnung bekannt, als die Maschine des bolivianischen Präsidenten Evo Morales am 2. Juli 2013 in Wien zur Zwischenlandung gezwungen wurde, um das Flugzeug nach Edwad Snowden zu durchsuchen. Der Vorfall wurde von Generalsekretär Ban Ki-moon als Verletzung der Immunität von Staatsoberhäuptern gerügt. Die Bundesregierung schwieg. 

Warum Snowden Asyl verdient: 


Ohne Edward Snowden wäre es bloß Gerücht geblieben, dass die US-Geheimdienste ihre Anwesenheit und Mittel missbrauchen, alle Bürger, alle Vereinigungen, Institutionen und Unternehmen, sogar die Bundeskanzlerin auszuspionieren und mittels sogenannter "Selektoren" nach Belieben zu rastern. 

Dass der NSA-Untersuchungsausschuss kein Asyl für Snowden durchsetzte und mit läppischen Verlautbarungen die Arbeit beendete, lässt auf die stillschweigende Billigung der US-Spitzelei seitens unserer Regierungen schließen.
Das hat sich zu ändern. Auch Spitzelei auf Gegenseitigkeit taugt nicht zur Ausrede, sondern ist KRIMINELL und zu verfolgen.

Die in Koalitionsverhandlungen befindlichen Parteien sind aufgefordert, 

1. Edward Snowden Asyl zu bieten und gegen jederlei Angriffe seitens Dritter zu sichern, wozu auch Verhandlungen mit den USA sinnvoll erscheinen - und zwar ruhig auch in Richtung "Einstellung des Verfahrens", denn der NSA-Skandal kann die Welt sehr wohl vorwärts bringen - in Richtung wahrer Völkerfreundschaft, zu der sich alle Mitglieder der Vereinten Nationen verpflichteten. 
Für Unterbringung, Einkommen und gesundheitliche Versorgung können wir als Private einstehen.

2. Die künftige Bundesregierung soll Initiativen in die bilateralen, multilateralen Beziehungen, vor allem in die Vereinten Nationen einbringen, um die geheimdienstliche Politik einzuschränken und völkerrechtlich zu verbieten, indem für die internationale Sicherheit betreffenden Belange eine Beweislastumkehr Völkerrecht wird und die dafür erforderlichen Kontrollmechanismen bilateral, multilateral und schließlich unter Federführung der Vereinten Nationen realisiert werden. 


3. Es braucht ein Whistleblowergesetz.

Inzwischen sitzt Snowden seit fast 5 Jahren in Moskau fest. Auf Putins Gnaden. Das ist eine Schande für uns alle, auch wenn es viele nicht einsehen mögen..  

Am 3.Juli 2018 wird nachgefragt, was die Bundesregierung geschafft oder unterlassen hat.


Markus S. Rabanus  2018-01-30    UNFERTIG 

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