16.05.2013

Zum Aus für den EUROHAWK - Akten öffnen!

Die Beschaffung der Drohne EUROHAWK der Hersteller Northrop Grumman und EADS für die Bundeswehr wurde gestoppt. Das umstrittene Waffenprojekt habe keine Aussicht auf die luftverkehrsrechtliche Zulassung, da es an einem automatischen Kollisionsausweichsystem fehlt. Für die Nachrüstung ohne Erfolgsgarantie "wären noch einmal bis zu 600 Mio. EURO pro Drohne angefallen", meint SR-Korrespondent Christoph Grabenhein in Tagesschau.de - und wundert sich nicht über die geplauderte Betragshöhe, immerhin mehr als der Kaufpreis für die Drohne an sich, denn das Auftragsvolumen umfasste 1,2 Mrd.€ für fünf Drohnen.
So fremd ist dem Plagiatorenjournalismus die Überlegung, was sich hinter Zahlen tut, obgleich kein vernünftiger Grund ersichtlich ist, warum eine längst gewöhnliche Flugzeugtechnik in einer Drohne derart teuer sein soll. Ursächlich dürfte eher ein Problem der Inkompetenz des Bundesverteidigungsministeriums sein, mit Rüstungsherstellern zu verhandeln, also ein allgemeines Problem der staatlichen Auftragsvergabe, über die sich jetzt Rot-Grün echauffiert, aber zu eigenen Regierungszeiten (2001) beteiligt war.

Wie groß der Schaden der verkorksten Beschaffungsmaßnahme tatsächlich ist, lässt sich im Moment nicht überblicken. Das Bundesverteidigungsministerium rechnet sich den Schaden mit 250 Mio. € offenbar schön, weil die Sensortechnik, für die ebenfalls 250 Mio. € investiert wurden, in andere Systeme verbaut werden könnten. In welche?
Zunächst mal also 500 Mio.€, zu denen FAZ.de weitere 50 Mio.€ für bisherige Tests rechnet. Die Opposition spricht von 688 Mio.€, allein in 2011 und 2012 seien 280 Mio. € bewilligt worden - "im Rahmen der Haushaltskonsolidierung?", fragt sich der Steuerzahler.

Und klappt der Ausstieg jetzt überhaupt, ohne den Rüstungsherstellern weiteres Geld nachzuwerfen? Oder warum werden die Rüstungshersteller nicht Regress genommen? - Das gehe den Bürger nichts an, glauben die Bürgervertreter - und alle Verträge sind unter Verschluss.

08.05.2013

Kritik: Deutschland liefert Indonesien 164 Panzer

Der geheim und ohne parlamentarische Kontrolle tagende Bundessicherheitsrat bewilligte dem Rüstungskonzern die Ausfuhr von 104 Kampfpanzern ("Leopard 2"), 50 Schützenpanzern ("Marder") und weiterer Spezialpanzer mit Raubtier-Bezeichnungen an Indonesien.

Forderung: Die Bundesregierung soll darlegen, wofür dieser fernöstlichen Inselstaat mit seiner bettelarmen Bevölkerung diese Waffen braucht, von welchen Mächten sich Indonesien militärisch bedroht sieht und mit welchen christlichen, liberalen, konservativen oder sonstigen Argumenten die Bundesregierung die Aufrüstung Indonesiens als gerechtfertigt anschaut. Oder ob es sich einfach nur um ein parteipolitisches Geschenk an die Rüstungsindustrie handelt.

Dass ausgerechnet Waffenexporte im Geheimen und ohne parlamentarische Aussprache/Abstimmung entschieden werden, ist mit der Demokratie unvereinbar und Relikt des Kalten Krieges, das schon nie legitim war und längst abgeschafft gehört.

27.04.2013

Kriegstreiber: "Assad hat die Rote Linie überschritten"

Mehr als Gerüchte sind es nicht, aber für die Hardliner in den Reihen der NATO und US-Republikaner ist es eine Tatsache, dass Assad Chemiewaffen zum Einsatz gebracht habe und fordern Obama zum offenen Krieg auf.
Tatsache ist allenfalls, dass "Hinweise gibt", aber Hinweise sind eben keine Nachweise, sondern häufig nur verlogene Kriegspropaganda, deren Urheber strafrechtlich verfolgt werden müssten, wie auch diejenigen, die aus parteipolitischen Gründen bewusst oder leichtfertig bloßen Gerüchten Beweisqualität zusprechen.

Nach dem Irakkrieg prahlten einige Lügner damit, die Welt über das Vorhandensein irakischer Massenvernichtungswaffen getäuscht zu haben - für den vermeintlichen "guten Zweck". KEINER von denen kam vor Gericht. Und der Irak liegt in Scherben.

Wenn unsere öffentlich-rechtlichen Medien nicht erneut Teil der Kriegspropaganda werden wollen, dann sollen sie fragen: "Wer behauptet das? Womit kann er es belegen? Wie soll die Strafe sein, wenn er lügt?"

Was es also braucht, ist eine Untersuchung durch die Vereinten Nationen.

Bundestag: Musik-Gebührenfrist auf 70 Jahre verlängert

Von "Urheberrechten" ist die Rede, um "Verwertungsrechte" geht es, aber das hört sich weniger nett an. So wurde jetzt "Schutzfrist" (=schönfärberisch für "Gebührenfrist")für musikalische Werke von bislang 50 Jahren auf 70 Jahre verlängert. Fristbeginn ist der Todestag des Urhebers, der Glückliche:-) beschaut es sich dann aus dem Jenseits, wie es zum "C" der Unionsparteien passen würde, aber vor allem der GEMA Geld in die Kassen spült und "Künstler fördern soll".
Mit dieser Argumentation hätte man besser noch die Gebührenfrist auf 500 Jahre ausgedehnt, denn dann könnte die "Künstlerförderung" auch aus den Werken von Bach, Beethoven, Mozart und weiterer Urheber stattfinden. Die werden ja nicht seltener aufgeführt als ... wer verstarb vor 60 Jahren?

Wer stimmte für dieses Gesetz, wer dagegen? Dafür stimmten die Unionsparteien, die FDP und man glaubt es kaum, auch die GRÜNEN. Dagegen stimmte die LINKE und die SPD wusste nicht, was besser oder schlechter ist, also enthielt sich.

25.04.2013

"NSU"-Prozess: BVerfG lehnt Videoübertragung ab

Den Eindruck, dass die Beschwerdeführung zu sehr auf das "öffentliche Interesse" anstatt auf die Verletzung eigener Grundrechte bedacht war, hatte auch ich aus der Berichterstattung dazu vermutet, allerdings gehofft, dass es bloß am medialen Fokus liegen könnte.
Offenbar war die Beschwerde tatsächlich so dürftig. Dann erscheint der BVerfG-Beschluss insoweit folgerichtig, wenngleich das BVerfG auch anders hätte entscheiden können, denn immerhin zog das Kollektivorgan die durchgreifenden Rechte aus der Nebenklägerschaft in Betracht. Der zivilprozessrechtliche Beibringungsgrundsatz sollte im Verfassungsprozessrecht nicht minder als im Strafprozessrecht der richterlichen Problemerkundung nachgeordnet sein, denn sonst wirkt sich das juristische Versagen der Beschwerdeführer-Anwälte zu gravierend zum Nachteil der Mandanten aus. Aber auch Anwälte sind nur Menschen und eben die Bundesverfassungsrichter auch.

Und etwas spät kam diese weitere Beschwerde, denn so neu kann niemandem sein, was die gerichtlichen Routinen anbelangt. Es wäre also an der Politik bzw. am Gesetzgeber, das Prozessrecht auf Vordermann zu bringen.

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BVerfG-Pressemitteilung Nr. 32/2013 vom 25. April 2013, Beschluss vom 24. April 2013

„NSU-Verfahren“: Verfassungsbeschwerde von Nebenklägern mit dem Ziel der Videoübertragung in einen weiteren Saal erfolglos

Die Beschwerdeführer sind Nebenkläger im sogenannten NSU-Verfahren vor dem Oberlandesgericht München (6 St 3/12). Mit der Verfassungsbeschwerde wenden sie sich gegen zwei Verfügungen des Vorsitzenden des zuständigen Strafsenats, wonach die Hauptverhandlung in einem Sitzungssaal stattfinden soll, der über lediglich 100 Sitzplätze für Zuhörer verfügt.
Dies reiche angesichts des erheblichen öffentlichen Interesses nicht aus. Zugleich beantragen sie, dem Vorsitzenden im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, die Hauptverhandlung mittels Videotechnologie in mindestens einen weiteren Sitzungssaal übertragen zu lassen.

Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, da sie mangels einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Begründung unzulässig ist. Ein Beschwerdeführer muss eine Grundrechtsverletzung durch Bezeichnung des angeblich verletzten Rechts und des die Verletzung enthaltenden Vorgangs substantiiert und schlüssig vortragen. Dabei hat er darzulegen, inwieweit er sich durch die angegriffene Maßnahme in dem bezeichneten Grundrecht selbst, unmittelbar und gegenwärtig verletzt sieht. Diesen Anforderungen genügt die Begründung der Verfassungsbeschwerde nicht. Eine Verletzung in eigenen Grundrechten wird von den Beschwerdeführern nicht dargetan und ist auch nicht ersichtlich. Sie machen insbesondere nicht geltend, als Nebenkläger selbst an einer Teilnahme an der Hauptverhandlung gehindert zu sein, sondern argumentieren ausschließlich mit dem öffentlichen Informationsinteresse und machen sich damit zu Sachwaltern der Allgemeinheit.

Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde erledigt sich der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

>> FORUM

23.04.2013

Zum Abgang von Marc Bator (ARD-Tagesschau-Sprecher)

Gepostet im Tagesschau-Blog:

Mal gegen den Trend der hiesigen Reaktionen: Wer zu den Privatsendern wechseln mag, sollte es besser gestern als morgen tun, denn denen ist die Öffentlich-Rechtlichkeit offenbar weniger wert als die Gage. Das verschulden allerdings auch die Anstaltsverantwortlichen, die mit ihren Promi-Talks, Koch-Shows, Royal-TV und dem ausgeuferten Outsourcing von Programminhalten die Öffentlich-Rechtlichkeit untergraben.

Markus Rabanus >> Diskussion

22.04.2013

Foul mit System: "Der Fall Hoeneß"

Der Mann ist kein Einzelfall, sondern einer von vielen innerhalb der von Banken, Steuerberatern, Juristen und Briefkastenfirmen organisierten Kriminalität. Die Kanzlerin sei "enttäuscht", desgleichen FDP-Schnattertaschen, als gehöre ihnen "Steuersparmodelle" und das "Steuergeheimnis" nicht zur Religion, weil einfach zu peinlich wäre, in welchen Dimensionen sich welche an der Gesellschaft bereichern, denn es stellt sich dann die Frage nach dem "Warum" und ob die Gegenleistung genügt. Und die "enttäuschten Fans":-) Was glaubten sie denn von einem, den sie dafür feiern, dass ihm alles käuflich ist? - Die angebliche Empörung ist Teil des Geschäfts, um es nicht über den Einzelfall hinaus auffliegen zu lassen.

Zur "Öffentlichkeit" im NSU-Terrorismus-Prozess

Ein Opferanwalt begehrt mit Verfassungsbeschwerde die audiovisuelle Übertragung der Gerichtsverhandlung in einen Zuschauerraum für Angehörige der Opfer. Gegen dieses Anliegen wird Kritik unter Hinweis auf § 169 Gerichtsverfassungsgesetz geltend gemacht. Von einer gerichtsinternen Übertragung ist in dem Gesetz allerdings nicht die Rede. Der Wortlaut: "Die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse ist öffentlich. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind unzulässig."

Das Gesetz drückt den Willen aus, dass Gerichtstermine nicht zu "Schauprozessen" pervertieren und Unterhaltungsgelüste bedienen, aber ist sicherlich nicht gedacht, um Opferangehörige vom Prozessgeschehen auszuschließen. Darum sollte m.E. solch eine gerichtsinterne Übertragung möglich sein. Die Opferangehörigen trifft kein Verschulden, dass sich ihre Zahl durch die Vielzahl der NSU-Verbrechen derart erhöhte und der gewöhnlich genügende Zuschauerplatz in diesem Fall nicht ausreicht.

Telekom will mit Internet-Traffic Kasse machen

Die Telekom fuhr im Jahr 2012 mit ihren USA-Experimenten das gigantische Defizit von 5,3 Mrd. € ein und versucht nun offenbar, sich diese "strategischen Zukäufe" von ihren Inlandskunden bezahlen zu lassen. So kündigte das Unternehmen jetzt ein neues Tarifsystem an, mit dem Vielsurfer zusätzlich zur Kasse gebeten werden sollen oder nur noch einen geschwindigkeitsreduzierten Datenverkehr geboten bekommen. Das habe sich bei Mobilprodukten "bewährt". Vorerst fehle es allerdings noch an den technischen Voraussetzungen.

20.04.2013

Bombenhysterie um Gauck

Was mag die Postsendung so verdächtig gemacht haben, dass sie von den Sprengstoffexperten der Bundespolizei im Garten des Bundespräsidialamtes "kontrolliert gesprengt" wurde? Bestätigt hat sich der Verdacht nicht. Das ist gut so, aber bitter, dass die Medien mal wieder nicht abwarten mochten, weil die Gier nach Sensation so übergroß ist, als sei mit dem Boston-Grusel nicht genug.

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