Zuweilen werden meine Texte noch immer von Rechtsextremisten wahrgenommen.
Drum adressiert an die Missratenen, die weder vom Himmel fallen noch aus der Hölle kommen, sondern aus unserer Gesellschaft, oft der Mitte. Woraus uns Zuständigkeit ist.
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Hallo Ihr Strolche,
heute Lektion speziell zur Aussteigerproblematik.
Und es ist FROHE Botschaft:
Eine GUTE Aussteigerhilfe legt es darauf an, dass Strolche unbeschadet aussteigen können. Auf mehr nicht.
Mir genügte es schon, wenn jemand bloß "abtauchen" wollte, um keine weiteren Straftaten zu begehen, wie sie in "Kameradschaften" von allen dazu geeigneten Leuten verlangt werden, sei es als Beihilfe oder Mittäterschaft - und stets auch zu Zwecken gegenseitigen Beweises der "Treue".
Aber so weit wie ich muss nicht jede Aussteigerhilfe gehen.
Keine Chance bei GUTEN Aussteigerhilfen hat, wer verdächtig aus falschen Gründen Hilfe sucht, z.B. zwecks "positiver Sozialprognose", weil keine echten Aussteiger.
Eine GUTE Aussteigerhilfe verlangt nicht, dass Aussteiger "auspacken" und sich dadurch gefährden - und auch die Aussteigerhilfe würde sich dadurch noch mehr gefährden als ohnehin.
Und auch klar, dass wenn Ausstiegswillige zum "Auspacken" verpflichtet würden, dann würden auch weniger aussteigen wollen.
Ausnahme: GUTE Aussteigerhilfen weisen jedoch darauf hin, dass wenn ein Ausstiegswilliger von bevorstehenden Straftaten weiß, sich strafbar macht, wenn er die Möchtegern-Straftäter nicht entweder davon abzubringen weiß oder keine Strafanzeige erstattet.
So steht es in § 138 StGB - eine recht interessante Norm.
Wie sollte eine "Kameradschaft" mit solcher Situation umgehen?
Simpler Trick: Löst Euch auf und schwört dem Rechtsbruch ab. Weniger Mist, weniger Stress. Mit dem Leben lässt sich auch anders klar kommen.
Strafrechtlich aktiv wird eine GUTE Aussteigerhilfe nur dann, wenn sie selbst oder ihre Schützlinge angegiftet werden, denn das gehört sich nicht.
Generell ist es jedoch nicht Aufgabe von Aussteigerhilfen, den braunen Sumpf trocken zu legen, denn das sei der Polizei und Justiz vorbehalten.
Der Staat hat für Strolche, die nicht selbst zur Besinnung kommen, einfach mal alternativlose Möglichkeiten, sowohl die Nachforschungen als auch die Unterbringung betreffend.
Da gibt es allerdings erheblichen Reformbedarf, denn es muss zwar Strafe sein, aber die soll die Strolche auch wirklich bessern und umerziehen.
Mitunter nicht leicht, denn je verkommener ein Strolch, desto mehr scheint ihm Erziehung wie dem Hering die Bratpfanne.
Also merken: Wenn Strolche von Euch das Schnäuzchen voll haben vom "Kampf", dann seid entweder von vornherein friedlicher, so dass es nüscht zu verpetzen gibt oder vertraut darauf, dass GUTE Aussteigerhilfen kein "Verpetzen" verlangen - aus besagten - und sehr logischen Gründen.
Drum adressiert an die Missratenen, die weder vom Himmel fallen noch aus der Hölle kommen, sondern aus unserer Gesellschaft, oft der Mitte. Woraus uns Zuständigkeit ist.
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Hallo Ihr Strolche,
heute Lektion speziell zur Aussteigerproblematik.
Und es ist FROHE Botschaft:
Eine GUTE Aussteigerhilfe legt es darauf an, dass Strolche unbeschadet aussteigen können. Auf mehr nicht.
Mir genügte es schon, wenn jemand bloß "abtauchen" wollte, um keine weiteren Straftaten zu begehen, wie sie in "Kameradschaften" von allen dazu geeigneten Leuten verlangt werden, sei es als Beihilfe oder Mittäterschaft - und stets auch zu Zwecken gegenseitigen Beweises der "Treue".
Aber so weit wie ich muss nicht jede Aussteigerhilfe gehen.
Keine Chance bei GUTEN Aussteigerhilfen hat, wer verdächtig aus falschen Gründen Hilfe sucht, z.B. zwecks "positiver Sozialprognose", weil keine echten Aussteiger.
Eine GUTE Aussteigerhilfe verlangt nicht, dass Aussteiger "auspacken" und sich dadurch gefährden - und auch die Aussteigerhilfe würde sich dadurch noch mehr gefährden als ohnehin.
Und auch klar, dass wenn Ausstiegswillige zum "Auspacken" verpflichtet würden, dann würden auch weniger aussteigen wollen.
Ausnahme: GUTE Aussteigerhilfen weisen jedoch darauf hin, dass wenn ein Ausstiegswilliger von bevorstehenden Straftaten weiß, sich strafbar macht, wenn er die Möchtegern-Straftäter nicht entweder davon abzubringen weiß oder keine Strafanzeige erstattet.
So steht es in § 138 StGB - eine recht interessante Norm.
Wie sollte eine "Kameradschaft" mit solcher Situation umgehen?
Simpler Trick: Löst Euch auf und schwört dem Rechtsbruch ab. Weniger Mist, weniger Stress. Mit dem Leben lässt sich auch anders klar kommen.
Strafrechtlich aktiv wird eine GUTE Aussteigerhilfe nur dann, wenn sie selbst oder ihre Schützlinge angegiftet werden, denn das gehört sich nicht.
Generell ist es jedoch nicht Aufgabe von Aussteigerhilfen, den braunen Sumpf trocken zu legen, denn das sei der Polizei und Justiz vorbehalten.
Der Staat hat für Strolche, die nicht selbst zur Besinnung kommen, einfach mal alternativlose Möglichkeiten, sowohl die Nachforschungen als auch die Unterbringung betreffend.
Da gibt es allerdings erheblichen Reformbedarf, denn es muss zwar Strafe sein, aber die soll die Strolche auch wirklich bessern und umerziehen.
Mitunter nicht leicht, denn je verkommener ein Strolch, desto mehr scheint ihm Erziehung wie dem Hering die Bratpfanne.
Also merken: Wenn Strolche von Euch das Schnäuzchen voll haben vom "Kampf", dann seid entweder von vornherein friedlicher, so dass es nüscht zu verpetzen gibt oder vertraut darauf, dass GUTE Aussteigerhilfen kein "Verpetzen" verlangen - aus besagten - und sehr logischen Gründen.