24.08.2012

Oslo: Lebenslänglich für den 77-fachen Mörder Breivik

Im Prozess gegen den rechtsextremistischen Massenmörder Anders Behring Breivik (*1989 Oslo) erging heute nach 13 Monaten das Urteil.
Breivik wird 21 Jahre Haft verbüßen und kommt anschließend in Sicherungsverwahrung, zumal die Gesellschaft davor bewahrt werden muss, dass Breivik durch eine Wiederholungstat seine vorgeschobene Unerschütterlichkeit unter Beweis stellen könnte, denn er vergoss zwar im Verlaufe der vielen Prozesstage mitunter auch Tränen und bedauerte einige Erschießungen, beharrte aber insgesamt darauf, zu diesem privaten Feldzug gegen Kommunismus, Islam und Sozialdemokratie politisch gerechtfertigt gewesen zu sein. >> Diskussionen.de

13.08.2012

Westerwelles flache Stellungnahme zu Syrien

Bundesaußenminister Guido Westerwelle erklärte ggü. der BILD a.S., dass er einen Militäreinsatz gegen Syrien ablehne, den syrischen Präsidenten Assad vor den Internationales Strafgerichtshof stellen wolle, aber notfalls sei auch politisches Asyl für Assad in Betracht zu ziehen.

Kritik: Westerwelle hätte die Asyl-Initiative der arabischen Staaten (energischer) unterstützen sollen, denn Assads Überlebenskampf dürfte ein Haupthindernis für eine friedliche Wende in Syrien sein. Unkoordiniertes Positionieren der deutschen Außenpolitik mag zwar innenpolitisch der Profilierung dienen, aber ist international nahezu wirkungslos.

Markus Rabanus >> Diskussion

11.08.2012

Vorschlag für den diesjährigen Friedensnobelpreis: MADONNA und PussyRiot

Heute an CDU/CSU, FDP, GRÜNE, LINKE, PIRATEN und SPD geschrieben:

Es wäre gut, MADONNA und die russischen Aktivistinnen PUSSY Riot für den diesjährigen Friedensnobelpreis vorzuschlagen. Niemand sonst war im Jahr 2012 für Friedensfragen und Menschenrechte so aktiv und effizient wie die Pop-Ikone Madonna. Neben Madonna sollten die russischen Aktivistinnen Pussy Riot für ihren Mut geehrt werden, dem Konservatismus und der unheiligen Allianz von Kirche und Staat die Stirn zu bieten.

Markus Rabanus >> Diskussion

09.08.2012

Stellungnahme zu Steinmeiers EURO-Rettungspolitik

An Franz-Walter Steinmeier:
@Lieber Herr Steinmeier, Ihre Kritik an der Regierung ist zutreffend, aber schon die "1. Bankenrettung" war falsch, zumal unsere Banken mit ihren Auslandsaktivitäten den Spareinlagenfonds umgingen.
Und auch Jahre zuvor die Zulassung von Hedgefonds war falsch, wurde aber vom damaligen SPD-Bundesfinanzminister als "Stärkung des Finanzplatzes Deutschland" gefeiert. Zuvor waren sie aus besten Gründen verboten - und eine strukturierte, bürgerbeteiligte Debatte fehlte gänzlich, weil die Parteigänger offenbar der Ansicht waren und sind, dass ihre Gespräche mit Lobbyisten fachlich genügen.

Wie nun weiter? Ganz viele Vorschläge gibt es, über die in den Parteien aus Gründen ihrer permanenten Eifersüchteleien und Wahlkämpfe nicht tief genug nachgedacht wird, sondern nur nach "Themenbesetzung" für die oberflächliche Wahlentscheidung. Das ist einer Demokratie unwürdig und wird qualifizierter Politik nicht gerecht. Viele parteilose BÜRGER sind aber qualifiziert, auch wenn sie sich scheinbar "nur" um ihre beruflichen oder unternehmerischen Aufgaben kümmern, sonst wäre es mit der Leistungsfähigkeit/Wettbewerbsfähigkeit längst vorbei. Dass diese jedoch auch politisch effektiviert wird, so auch den Staat bezahlt, kann nicht bloß ein Ding der erforderlichen Einkommensteuererhöhung sein, sondern muss mit mehr Bürgerbeteiligung in politischen Belangen einher gehen.

MfG Markus S. Rabanus >> Diskussion

ps: Sorry, auch ich wurde nicht konkret. Mir fehlt am Steinmeier-Statement, wie er sich die demokratische Kontrolle der Schuldenvergemeinschaftung vorstellt.
Wer soll entscheiden dürfen, wie hoch bzw. niedrig bspw. die Unternehmenssteuern Irlands und Zyperns sind?
Und den "Schuldentilgungsfonds" betreffend: Wie hoch stellt sich Steinmeier das europäische Wirtschaftswachstum vor, um den Schuldzinsen nacheilen zu können oder gar die Schulden zu "tilgen"?

21.07.2012

Moskau: Punk-Protestlerinnen "Pussy Riot" bestrafen?



Nachtrag v. 7.8.12: Die Staatsanwaltschaft fordert 3 Jahre Freiheitsstrafe gegen die als "Punkband" bezeichneten Aktivistinnen der Gruppe "Pussy Riot". Die 3000 Seiten umfassende Anklageschrift behauptet: "Die Angeklagten werden beschuldigt, eine Straftat des Rowdytums begangen haben, das heißt: eine grobe Verletzung der gesellschaftlichen Ordnung, die von offensichtlicher Verachtung gegenüber der Gesellschaft gekennzeichnet ist. Die Motive waren religiöser Hass und Feindseligkeit sowie Hass gegenüber einer gesellschaftlichen Gruppe."
Die Aktivistinnen wiesen derlei dumpfe Motive für ihren erfrischenden, einminütigen Kirchenauftritt zurück und baten die Gläubigen inzwischen mehrfach für die Verletzung religiöser Gefühle.
Anbetrachts internationaler Empörung äußerten sich inzwischen auch Putin und russische Kirchenvertreter hinsichtlich der Bestrafung moderater, aber es bleibt ein politischer und juristischer Skandal, dass die russische Gesellschaft überhaupt eine Untersuchungshaft für solche Lächerlichkeit toleriert. Und das seit Ende Februar.

@Herr Putin, ich bin Ihnen äußerst böse, dass Russland in der Zeit Ihres Regierens derart verroht.
@Herr Patriarch XY, wir kennen uns nicht, aber wir kennen beide das Neue Testament. Erklären Sie sich, wie Jesus in solch Angelegenheiten entscheiden würde. Sie haben das Hausrecht für diese Kirche. Das Hausrecht wurde verletzt, weil es an Ihrem Einverständnis fehlte, aber Sie können den Prozess beenden, indem Sie vergeben, wie Sie TÄGLICH um Vergebung beten. Oder tun Sie das nicht?

Mit freundlichen Grüßen
Markus S. Rabanus (Berlin und war oft in Moskau)

ps: Medwedew laberte ebenfalls dummes Zeug, als er darauf hinwies, dass es Länder gebe, in denen solche Auftritte härter bestraft würden.

@Herr Medwedew, wer den Wettbewerb gegen Schlechteres sucht, verschlechtert sich, wer den Wettbewerb gegen Besseres sucht, verbessert sich. So einfach die Logik, so fehlschlüssig Ihr Vergleich.

18.07.2012

Asyl- und Waffenstillstandsvorschlag für Syrien

Präsident Assads gegenüber UNO-Sondervermittler Kofi Annan geäußertes "Nachdenken", ob eine gemeinsam mit den Aufständischen zu bildende Übergangsregierung möglich sei, kommen offenbar nicht voran - und mit Assad als Teil davon mit Sicherheit zu spät.
Bundeskanzlerin Merkel oder Außenminister Westerwelle sollten in dieser Situation China und/oder Russland bitten, Assad Asyl anzubieten, um die Bildung einer Waffenstillstands-Regierung unter Aufsicht möglichst ägyptischer UNO-Streitkräfte anzuschieben, bevor das Land restlos im Bürgerkrieg versinkt.

Hintergrund: Die vor drei Tagen in Damaskus ausgebrochenen Kämpfe weiten sich aus. Kampfhubschrauber russischer Bauart beschießen von Rebellen "eroberte" Stadtviertel. Bombenattentäter töteten den Verteidigungsminister Radscha und einen Schwager Assads. Auch der syrische Innenminister soll verletzt worden sein.

Markus Rabanus >> Diskussion

Zur Insolvenz der Nürburgring GmbH

Weil mit "Rettungsbeihilfe" seitens der bösen EU kurzfristig nicht zu rechnen sei, kündigte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) an, die zum Juli-Ende zahlungsunfähige "Nürburgring GmbH" in die Insolvenz zu führen.
Rheinland-Pfalz bürgt für einen Kredit des landeseigenen Prestige- und Unsinnsunternehmens i.H.v. 330-Millionen Euro.
Ähnliche MegaPleiten bescherten sich auch andere Bundesländer mit Rennstrecken. - "Man gönnt sich ja sonst nichts." (?)

Markus Rabanus >> Diskussion

16.07.2012

Japan und das Ende des Gehorsams in Sachen Atomkraft

Solch große Protestdemonstration gab es in Japan noch nie - und auch die Veranstalter hatten nicht annähernd mit solchen Menschenmengen gerechnet, obendrein an einem Montag: 170.000 Menschen demonstrierten in Tokio gegen die Reaktivierung von Atomkraftwerken und für den Aufbau regenerativer Energieproduktion.
>> Diskussion

Thüringer Kripo: 20 Aktenordner "aufgetaucht"

Bei der Thüringer Kriminalpolizei sind 20 Aktenordner mit Tausenden Ermittlungsdokumenten zur Terrorszene "Thüringer Heimatschutz" aufgetaucht. In Sachsen sei geschreddert worden, ...

Da fragt sich, wie solche Aktenmenge entstanden sein soll, dass sich in acht Monaten Schlagzeilen nach Auffliegen des angeblich aus bloß drei Leuten bestehenden Killerteams kein Thüringer Kriminalbeamter dieses Aufwands erinnerte.
Ging da wer in Pension? Und liest keine Zeitung, sieht keine Nachrichten? - Unentschuldbar.

Inzwischen nimmt ein Verfassungsschutz-Chef nach dem anderen den Hut, auch BKA-Chef Ziercke steht vor dem Abgang. Zwar wurde mal wieder ein NeoFascho-Verein ausgehoben und verboten, aber Organisationsverbote bringen nichts, wenn sie nicht konsequent mit Bestrafung von Personen einhergehen, die dann munter den nächsten "Verein" bilden. Die Nichtanwendung des § 85 StGB ist Hauptversagen der Ermittlungsbehörden und Justiz.

Markus Rabanus >> Diskussionen

15.07.2012

Beschneidungsverbot vs. Religionsfreiheit?

Hätten mich meine Eltern gefragt, hätte ich vielleicht "Ja" gesagt, aber würde ich heute gefragt, so wäre meine Antwort: Nein.
Das ist kein Groll, zumal verschmerzt, sondern Verständnis, aber Missbilligung, die wenig bewegt, solange die Stimmen der Betroffenen schweigen, als ginge es darum, die eigenen Eltern strafrechtlicher Ungnade auszusetzen, denn auch das wäre dem Kindeswohl abträglich und im Vergleich zur Mädchenbeschneidung noch weniger verhältnismäßig - anders je nach Kulturkreis, denn der Mehrheit gebührt Respekt, sofern sie sich um Respekt gegenüber Minderheiten müht, worauf in zivilisierten Gesellschaften zu achten ist.
Falls aus Gründen solchen Respekts demnächst die oberste Justiz oder der Gesetzgeber die Beschneidung ausdrücklich legalisiert, so erübrigt das nicht den Streit, denn das Elternrecht soll das Kindesrecht auf körperliche Unversehrtheit achten und die Religionsfreiheit soll dem Kinde nicht vorgreifen dürfen.
"Es geht niemanden an", wäre unzivilisiert, denn es geht immer alle an, wenn mit Menschen wehrlosen Menschen tun, wie es eben den Kindern geschieht, sicherlich "gut gemeint", aber schlecht überlegt.

Hintergrund: Das Kölner Landgericht hat ein amtsgerichtliches Urteil bestätigt, wonach die Beschneidung den Straftatbestand der Körperverletzung erfülle. Die Urteile werden seitens der religiösen Vereinigungen scharf verurteilt. Politiker von Regierung und Opposition stellten rasche Klärung in Aussicht, die Beschneidung straflos zu stellen.

Die Frankfurter Rundschau kommentiert: „Die Beschneidung - mag sie nun medizinisch sinnvoll sein oder nicht - ist ein geringfügiger körperlicher Eingriff, .." - Dem Autor empfehle ich, sich der Prozedur zu unterziehen, um beurteilen zu können, ob der Eingriff "geringfügig" ist, wenn die Betäubung nachlässt.

Markus Rabanus >> Diskussion

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