15.07.2012

Beschneidungsverbot vs. Religionsfreiheit?

Hätten mich meine Eltern gefragt, hätte ich vielleicht "Ja" gesagt, aber würde ich heute gefragt, so wäre meine Antwort: Nein.
Das ist kein Groll, zumal verschmerzt, sondern Verständnis, aber Missbilligung, die wenig bewegt, solange die Stimmen der Betroffenen schweigen, als ginge es darum, die eigenen Eltern strafrechtlicher Ungnade auszusetzen, denn auch das wäre dem Kindeswohl abträglich und im Vergleich zur Mädchenbeschneidung noch weniger verhältnismäßig - anders je nach Kulturkreis, denn der Mehrheit gebührt Respekt, sofern sie sich um Respekt gegenüber Minderheiten müht, worauf in zivilisierten Gesellschaften zu achten ist.
Falls aus Gründen solchen Respekts demnächst die oberste Justiz oder der Gesetzgeber die Beschneidung ausdrücklich legalisiert, so erübrigt das nicht den Streit, denn das Elternrecht soll das Kindesrecht auf körperliche Unversehrtheit achten und die Religionsfreiheit soll dem Kinde nicht vorgreifen dürfen.
"Es geht niemanden an", wäre unzivilisiert, denn es geht immer alle an, wenn mit Menschen wehrlosen Menschen tun, wie es eben den Kindern geschieht, sicherlich "gut gemeint", aber schlecht überlegt.

Hintergrund: Das Kölner Landgericht hat ein amtsgerichtliches Urteil bestätigt, wonach die Beschneidung den Straftatbestand der Körperverletzung erfülle. Die Urteile werden seitens der religiösen Vereinigungen scharf verurteilt. Politiker von Regierung und Opposition stellten rasche Klärung in Aussicht, die Beschneidung straflos zu stellen.

Die Frankfurter Rundschau kommentiert: „Die Beschneidung - mag sie nun medizinisch sinnvoll sein oder nicht - ist ein geringfügiger körperlicher Eingriff, .." - Dem Autor empfehle ich, sich der Prozedur zu unterziehen, um beurteilen zu können, ob der Eingriff "geringfügig" ist, wenn die Betäubung nachlässt.

Markus Rabanus >> Diskussion

14.07.2012

Spielbank JP Morgan

Ein Londoner Händler der zweitgrößten US-Bank verzockte unter dem aus Harry-Potter entlehnten Pseudonym „Lord Voldemort“ im 2.Quartal 2012 ca. 4,4 Mrd. Dollar. Er habe "gigantische Handelspositionen aufgebaut, die am Ende nicht aufgingen", banalisiert FOCUS-Online das hinter solchen Geschäften steckende Manipulationsgeschehen.
Gleichwohl verfehlte die Großbank ihr Quartalsergebnis aus dem Vorjahr nur um eine halbe Milliarde und schloss mit einem Nettogewinn von 4,96 Mrd. Dollar. – Fein gemacht. Dann braucht es ja vorerst keine Rettungsmaßnahmen.

Markus Rabanus >> Diskussionen

11.07.2012

Kritik am geplanten Leistungsschutzgesetz

Nie zuvor haben die Pressekonzerne einen schärferen Angriff auf die Pressefreiheit gestartet, als sie es gegenwärtig mit ihren Vorstellungen zum Leistungsschutzgesetz probieren, um im Internet aus den Leistungen anderer Kapital zu schlagen.

In Planung ist ein "Leistungsschutzgesetz", das z.B. das deutsche WIKIPEDIA gefährdet, aber auch zu erheblicher Arbeit mit den IniDia-Webs führen wird, denn es stellt die bisherige Welt auf den Kopf:

1. mit dem Verlage für direkte Verlinkungen zu ihren Artikeln eine "Vergütung" erhalten sollen,
2. mit dem "verwaiste Werke" gebührenpflichtig werden, ...
3. BuyOut von Urheberansprüchen zugunsten der Verlage, ...
4. und was die Verlags-Lobbyisten der Politik sonst noch unterjubeln werden, um Kasse zu machen.

Zu 1.: Bisher war es so, dass Quellenangaben zu Zitaten und Besprechungen möglichst genau zu sein hatten, wobei es den Quellen-Inhabern zumindest in den ihnen wohl gesonnenen Fällen allemal lieb war, wenn die Quellenangabe per Verlinkung erfolgte, denn das steigerte ihnen die Zugriffe, die Reputation und Werbeeinnahmen.
Das in Planung befindliche Gesetz will solche Verlinkung als Nutzung von Leistungen kostenpflichtig machen. Für die IniDia-Webs kann das zur Folge haben, dass zehntausende Kommentare zum Tagesgeschehen durchgesehen werden müssten, um daraus alle Verlinkungen zu entfernen, denn die Zusicherung, wonach die Zitierfreiheit nicht eingeschränkt werde, ist undefiniert, also unzuverlässig und kann zu Prozessrisiken führen.

Wie kommt es dazu? Weil die deutschen Verlage es trotz vielmaliger Aufforderungen verabsäumten, eigene Geschäftsmodelle zu entwickeln und stattdessen auf Google & Co. neidisch wurden, durch deren Such- und Verlinkungstechniken quasi-monopolistische Strukturen im Web entstanden, an denen die Verlage nun mitverdienen möchten.

Da es aus verfassungsrechtlichen Gründen kein "Lex-Google" werden kann, wird sogleich das gesamte Web zur Kasse gebeten - und mit Rückwirkung, denn es dürfte äußerst schwierig sein, alle bisherigen WebDokumente solch neuem Gesetz anzupassen.

Was wäre die Alternative?
1. Dass sich die Verlage in die Blacklist von Google & Co. eintragen,
2. oder den Zugang zu ihren Artikeln kostenpflichtig machen, wie auch niemand am Kiosk die Zeitungen kostenlos durchlesen darf.
3. Dass allenfalls solche Webseiten abgabepflichtig werden, deren Geschäftskonzept das Zitieren und/oder Verlinken ist.

Aber nicht doch, wenn die Macht groß genug ist, einfach per unsinnigstem Urhebergeschwafel die Politik für neue und unübersichtliche "Urheberabgaben" zu mobilisieren.

Und da wären noch die Like-Button, mit denen nahezu sämtliche Verlagsprodukte zu direkten Artikelverlinkungen auffordern, um möglichst viele Leser zu bekommen. Auch die würden rückwirkend kostenpflichtig, sofern nicht rechtzeitig aus ("kommerziellen") Blogs oder Facebooks, Google+ usw. entfernt und entdeckt. So jedenfalls bislang das geplante Gesetz und komplett widersprüchlich im Treiben der Verlage.

zu 2.: Im Web gibt es vieles, was sich urheberrechtlich schon deshalb nicht zuordnen lässt, weil der Urheber unbekannt ist, weil nicht jeder seine Daten outet und aktualisiert.

Vollkommen selbstverständlich und pervers für die Verwerter-Lobby, dass sie sich für ihre "Urheber" solch fremde Urheberrechte als eigenes Verwertungsrecht anmaßen wollen.

So können die Inidia-Webs in die Situation geraten, für alle anonymen Zusendungen eine "Leistungsschutzabgabe" zu schulden, obgleich wir das Werk im WWW ausschließlich bei uns finden und die Priorität nachweisen können. Aber das Prioritätsprinzip hilft dann nicht mehr, wenn wir den Urheber nicht nachweisen können, wie es in Anbetracht der schlussendlichen Anonymität internettypisch und auch nach ursprünglicher User-Registrierung über die Jahre besehen unvermeidlich ist.
Desgleichen Problem stellt sich für Wikipedia-Deutschland, denn überhaupt niemand kann gewährleisten, dass Urheber endlos erreichbar bleiben. Mit jedem inaktiv gewordenen Autoren-Account müssten praktisch dessen komplette Arbeit gelöscht werden.
Ganz abgesehen von Provokateuren, die Webs gezielt mit Urheberrechtsverletzungen angreifen/angreifbar machen.

Kaum jemand ahnt, wie verhasst Wikipedia den Verlagslobbyisten ist, denn der Verlagsjournalismus weiß, dass es ungeschickt wäre, das von den meisten Internetusern hoch geschätzte Wikipedia anzugiften. So wird bloß an der Qualität rumgenörgelt, obgleich von ausnahmslos allen Journalisten genutzt, aber eben noch nicht im Verwertungsmonopol.

Die kostenlosen Urheber sind der Verwerter-Lobby entweder Idioten oder Contentpiraten. Drum wollen sie auch beim OpenContent abkassieren und tönen: "Wir sind die Urheber!" - Das bestreitet ihnen niemand, aber die Lobby bestreitet es anderen.

"Alles nicht wahr" - lügt die Lobby, denn den privaten User werde das Leistungsschutzgesetz nicht betreffen, sondern nur "kommerzielle Webs", aber was als "kommerziell" gilt, definieren die Vorschläge nicht und setzen alles dem Kostenrisiko aus, damit schön willkürlich zugegriffen werden kann, wo immer es etwas zu holen gibt.

In der Vergangenheit waren es Hacker aus der rechtsextremistischen Szene, die unsere Webs lahm legten. Künftig werden es "Leistungschutzrechte" sein, die es am sichersten erscheinen lassen, alles Vorhandene zu löschen.
Da rollt ein Leistungsschutzrecht an, das Leistungen im Internet verhindert, indem die Leistungserbringung nur noch im kostenpflichtigen Rahmen monopolisierter Verwertungsgesellschaften statthaft sein wird.

Die Lobby liest solche Kritik, bestreitet dreist deren Richtigkeit - und lacht sich ins Fäustchen, denn sie wird Erfolg haben, wie mit der "GEMA-Vermutung" lang bewährte Praxis, weil die normalen Leute ohnehin nicht begreifen, was ihnen an Vielfalt auf dem Spiel steht, zumal dann sämtliche Zeitungen und Fernsehanstalten behaupten werden: "Das Leistungsschutzgesetz schützt Urheberrechte" - und Journalisten, die es anders sehen, verstummen schon jetzt, wenn sie nicht Taxifahrer werden möchten.
Die Journalisten werden sich allenfalls noch ein bisschen per DJV mit den Verlagen hinsichtlich der eigenen Belange zanken, aber nicht zugunsten der Pressefreiheit, sondern nur hinsichtlich ihres Anteils an einer Torte, die ihnen fremde Urheber backen.

"Zum Schutze des Urheberrechts" - weg mit den Verwertermonopolen, aber die Politik wird denen willig sein, die ihnen das fetteste Sprachrohr sind. - Das bisherige INTERNET ist den Allianzen einfach "zu demokratisch".

Markus Rabanus >> Diskussionen

ps: Wenn Monopole, dann müssen sie demokratisch kontrolliert sein.

10.07.2012

Papst humorlos vs. Titanic-Satire

Das Satire-Blatt hatte zur "Vatileaks"-Affäre mit der Schlagzeile "Die undichte Stelle ist gefunden!" eine Fotomontage getitelt, die das Kirchenoberhaupt in päpstlicher Gruß-Geste, aber mit großem Urinfleck in Schritthöhe seiner Soutane zeigt. Der Papst macht gegen das Magazin eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte geltend und erwirkte vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Titanic-Verlag.
Der amtskirchliche Stellvertreter Gottes auf Erden erweist einmal mehr weit weniger Leidensbereitschaft, als sie Jesus und vielen Hexen abverlangt wurde.

Markus Rabanus >> Diskussionen

Heute entscheidet das BVerfG einstweilig zum Fiskalpakt und ESM

In Anbetracht der Zweidrittelmehrheiten von Bundestag und Bundesrat, dürfte sich das Bundesverfassungsgericht äußerst schwer tun, sich den Beschwerdeführern anzuschließen.
Das Einstweilige Verfahren ist ein Folgenabschätzungsverfahren. Wie auch immer das Bundesverfassungsgericht entscheidet, erscheinen sind die Folgen beider Schiedsvarianten derart unüberschaubar, zumal von der Politik uns EZB wohl eher verschleiert, dass daran die richterliche Abwägung scheitern könnte. Nur wird das Bundesverfassungsgericht es sich nicht so leicht machen, wie es der Piratenpartei statthaft ist - und entscheiden: "Wir wissen es nicht." - Denn das käme einem Offenbarungseid zur Staatskrise gleich.

Wahrscheinlich ist, dass die obersten Richter zweigleisig fahren: Hauptsächlich das Gesetz durchwinken, nebensächlich mit Auflagen versehen, als könnten die über Makulatur hinaus greifen. - Jedenfalls ist das Bundesverfassungsgericht um seine Macht zum heutigen Schiedsspruch nicht zu beneiden.

Markus Rabanus >> Diskussionen

NACHTRAG: So schnell entscheidet das BVerfG nun doch nicht. Politik und "die Finanzmärkte" müssen sich dann mal in Geduld üben.

09.07.2012

Adresshandel und Datenschutz sind unvereinbar

Dass überhaupt "Datenschutz" behauptet wird, während der Handel mit personenbezogenen Daten erlaubt und immer schlimmere Ausmaße annimmt, ist skandalös, aber inzwischen ein solch großer Markt geworden, dass sich der Staat dem nicht widersetzt, sondern über die Umsätze/Steuern kräftig daran mitverdient, als würde das Geld anderenfalls in der Tonne landen.

Dass auch die Meldebehörden Adresshandel treiben, ist seit langem bekannt und Ärgernis, aber auch Versagen der Menschen vor Ort, die es ihren Kommunalpolitikern und Meldeämtern durchgehen lassen. Jetzt soll solch behördlicher Adresshandel auch noch Gesetzeskraft bekommen. Eine unglaubliche Frechheit, die KEIN POLITIKER rausreden kann. Das muss gestoppt werden.

Darum unterschrieb ich >> http://www.campact.de/melderecht/sn1/signer

Markus Rabanus >> Diskussion

08.07.2012

Kritik an neuer A-Klasse: Mercedes ohne CityCar

Mercedes vollzieht mit der ab September 2012 erhältlichen neuen A-Klasse einen bedauerlichen Konzeptwechsel. Dem Stuttgarter Automobilbauer gelingt mit dem sportiven Design eventuell, die dörfliche Disco-Jugend anzusprechen, aber verliert zugleich im Wettbewerb um Käufer praktischer City-Kleinwagen. Offenbar kapituliert Mercedes auf diesem wichtigen Zukunftsmarkt.

Hochwasser-Katastrophe und staatliches Versagen

In der am Schwarzen Meer gelegenen Region Krasnodar ertranken in der Nacht von Freitag auf Samstag mehr als 140 Menschen in den Fluten, die innerhalb weniger Minuten Ortschaften zerstörten. Die Flutwelle sei bis zu 7 m hoch gewesen. Überlebende werfen den Behörden und Betreibern von Stauseen vor, nach starken Regenfällen bewusst kleinere Ortschaften geopfert zu haben, um die Großstadt Noworossijsk mit ihren ca. 240.000 Einwohnern zu schonen, ohne jedoch die geflutete Region zu warnen.
Russlands Wieder-Präsident Putin kündigte eine Untersuchung und Hilfen an. Gleichwohl ist es ein ungeheuerliches Versagen dieses sich mit Raumfahrt und Atomrüstung aufspielenden Staates, dass solche Katastrophe überhaupt möglich ist und durch das Fehlen von Zivilschutz-Alarm verschlimmert wurde.

Situation in Deutschland
Allerdings schaut es in Deutschland hinsichtlich der Vorwarn-Möglichkeiten kaum besser aus, denn Sirenennetze gibt es nur noch in wenigen Städten. Wird bei uns aus Schäden in Russland gelernt? Immerhin wurden aus Fukushima einige Schlüsse gezogen. - Organisatorisch ist die Gefahrenabwehr im Katastrophenfall gemäß Art.70 GG eine Länderzuständigkeit. Auch das muss immer wieder auf den Prüfstand des Bundes, denn der Zivilschutz wird in vielen Bundesländern dem Spardruck geopfert.

Markus Rabanus >> Diskussion

06.07.2012

Südkorea killt wieder Wale mit lügnerische Ausrede

"Zu Zwecken der Forschung". Also mit der auch von Japan geübten Lüge, denn durch die Abschlachterei wird kein einziges Geheimnis zugunsten der Wissenschaft gelüftet, zumal es genügend strandende Wale und erstickte Wale in den riesigen Fischfangnetzen gibt.
Dass es "zivilisierte Staaten" wagen, mit solchen Lügen aufzuwarten, ist und bleibt eine Ungeheuerlichkeit und Beweis für die abgrundtiefe Verdorbenheit von Politik, die sich wirschaftlichem Lobbyismus gefügig macht, denn um nichts anderes als wirtschaftliche Interessen geht es beim Walfang.

05.07.2012

Stellungnahme zu pränatalen Gentests

Umstritten ist ein neues Testverfahren mittels Blut der Schwangeren herauszufinden, ob sich im Erbgut des Fötus das DownSyndrom (Trisomie 21) findet.
Bislang wurde diese Prüfung mit Fruchtwasser-Analyse invasiv vorgenommen. Die Risiken waren signifikant genug, um vielfach darauf zu verzichten, während der Bluttest nahezu risikolos ist und nach dem Stand der heutigen Entwicklung aus einer dazu ausreichenden Blutmenge auch im Blut der Mutter der komplette Gen-Code des Fötus auffinden lässt. Diese Möglichkeit resultiert daraus, dass die Schwangerschaft (vereinfacht gesagt) ein "gegenseitiges Blutgeschäft" ist.

Aus experimentellen Gründen mal vorab, wie ich es ohne intensive Neuprüfung entscheiden würde, denn der Abgleich von Vorurteilen und Durchdachtem ist stets eine wichtige Erfahrung, auch wenn beides irren kann:
1. Ich bin für diese Testmethode aus dem pragmatischen Grund, dass bereits Erlaubtes nun weniger risikobehaftet ist.
2. Ich bin für diese Testmethode aus meiner älteren und niemals vollends befriedigenden Ethik-Entscheidung, dass ich das Recht des ungeborenen Lebens nicht nur dem Lebensrecht der Mutter, sondern auch ihren weiteren Entscheidungen unterordne, mit Ausnahme vermeidbar ungesunder Lebensweise.
3. Ich bin mir der Risiken bewusst, dass die Testerei alsbald über das DownSyndrom hinausgehen kann, halte das aber für ein - räumlich betrachtet - juristisch beherrschbares Risiko, das mit jedem weiteren Diagnostikwunsch erneut ethisch zu überprüfen ist.

Gegen das Verfahren werden ethische Bedenken vorgebracht,
- dass es Mord behinderter Menschen sei,
- dass es eine Diskriminierung behinderter Menschen ermögliche und bereits sei,
- dass es einer Diskriminierung behinderter Menschen Vorschub leiste,
- dass es "Child-Design" ermögliche und dann auch sei, zumindest ein erster Schritt.

Gegen das Verfahren werden religiöse Bedenken vorgebracht,
die das Spektrum der ethischen Bedenken umfassen und mit einem Glaubensverständnis verbinden, wonach sich der Mensch nicht in gottgewollte Schicksalsentscheidungen einzumischen habe.

Fangen wir mit der religiösen Spezifik an:
Die Glaubensfreiheit ist primär ein Schutzanspruch des Einzelnen und der Glaubensgemeinschaften gegenüber dem staatlichen Handeln und zunehmend auch gegen Diskriminierung durch Dritte.
Glaubensfreiheit ist indes nicht, dass religiöse Überzeugungen Gesetzeskraft erlangen, so dass sie sich nur mit ausschließlich ethischen Argumenten in den Diskurs einbringen können, während es auch ihren Anhängerschaften belassen bleibt, individuell zu entscheiden, ob sie sich der Möglichkeiten des geltenden Rechts bedienen oder aus religiöser Motivation darauf verzichten, bspw. keine solchen Tests durchzuführen.

Die ethischen Aspekte:
Grundsätzlich ist mir "Child-Design" zuwider, zumal finales Ergebnis wäre, wenngleich ich das nicht einmal der Klon-Technik zutraue, dass es dann modischem Zeitgeist unterworfen wäre - und ganze Jahrgänge sähen wie Claudia Schiffer oder Kevin Costner aus. Eltern würden ihren Kindern nicht einfach nur vererben, was sie genetisch, anschließend sozial und erzieherisch zu bieten haben, sondern schlussendlich auch das Aussehen und eventuell auch die Intelligenz.
Oder längst simpel per Gentest und Ultraschall, ob es ein Junge oder ein Mädchen werden soll. Auch schade, wenn es da elterliche Präferenzen gibt.

Gegen solch Grundsätzliches aus Sympathie für "Naturbelassenheit" spricht dann allerdings, dass es sehr wohl allseitigste Vorstellungen davon gibt, was für einen Menschen wünschenswert oder zumindest NICHT wünschenswert ist. Zu solchen "nicht wünschenswerten Eigenschaften" zählen eben auch viele Erbkrankheiten und ganz sicher auch Missbildungen.

Solche Thesen besagen indes rein gar nichts zum "Wert des Lebens" an sich, denn auch "Allseitigstes" kann irren und jeder mag dazu eigene Vermutung haben, aber maßgeblich darf nur die Perspektive des Betroffenen sein. Anderenfalls würde sich Unrecht wiederholen, wie zu NS-Zeiten massenhaft geschehen.

"Maßgeblich ist die Perspektive des Betroffenen" bedeutet objektiv: Menschenrecht. = Mir dann allerdings erst ab Geburt.

Und bedeutet subjektiv: Viele leben auch mit Behinderungen und Erbkrankheiten GERN und gut, entwickeln eigene Qualitäten, werden zwar nicht sämtlich Model oder Sportler des Jahres, auch nicht Prof.Dr.Dr., sondern nutzen die unendlich vielen Nischen bzw. größte Brachen, auf denen sich eigenes Glück und das Glück anderer anpflanzen lässt - oder sich die Güte anderer bewahrheiten könnte.

Gleichwohl ist solch Betrachtungsweise zu romantisch, wenn ignoriert würde, dass erbliche Leiden möglicherweise gänzlich das Leben vergellen und bis hin zum Vorwurf gegen die Eltern, z.B. keinen Gentest durchgeführt zu haben, um kein Elend zu vererben. Dass solche "Erbausschlagung" die Nichtexistenz bedeutet, machen sich unglückliche Kinder mitunter sogar klar und "wollen gar nicht geboren sein".

Sollte die Gentechnik fortschreiten - und das wird sie, dann werden sich Kinder noch mehr über das Sortiment ihres "Zubehörs" beschweren: "Ihr habt an mir gespart!" - Künftige Eltern werden es schwerer haben, wenn sie etwas können und dürfen, es aber nicht tun oder sich nicht leisten können. Insbesondere dumme Eltern sind arm dran, wenn sie ihrem Kind nicht zu verstehen geben, dass seine wenngleich auch länger durchlitten-durchdachte "Beschwerde" in dem Maße nebensächlicher wird und sich gänzlich erübrige, wie das Leben "trotzdem" gelingt und Freude machen kann.

Erfahrungen mit Menschen und Trisomie21:

1) Als Jugendlicher spielte ich oft mit "Downies". Beim Fußball wurden sie dann eben als "Hindernisse" in Position gebracht. Sie verblüfften nicht selten durch überraschende Mitwirkung. Es machte uns gemeinsamen Spaß. Einige waren uns sehr lieb, andere weniger. Wie auch umgekehrt. - Alles "eigentlich ganz normal", doch deutlich überdurchschnittlich herzlich.

2) Vor dem Studium fuhr ich für die "Johanniter Unfallhilfe" Behinderte zwischen ihren Elternhäusern/Heimen und speziellen Behinderten-Werkstätten hin und her. Es war mit ihnen mitunter anstrengend, aber stets viel netter, amüsanter und liebenswerter als wenn ich nörgelnde Leute, besoffene Verletzte zu transportieren hatte. Die "Downies" waren "meine Freunde" und zwar mit Seelenverwandtschaft für Wesentliches im Leben, für Neugierde, für positive Überraschung und Freude.
Einmal wanderte ich mit einer Gruppe "Downies" durch die "Einkaufsmeile" von Lüdenscheid (Wilhelm-Straße) - und da es mitunter sehr "kräfte Burschen" waren, stellte ich sie dann gleich auch mal den örtlichen Rockern vor (einige davon meine inzwischen gefeuerten Handball-Kollegen), für die es Wesen wie von einem anderen Stern waren, "aber respekteinflößend".

Mir dann eben verdächtig auch an den Reaktionen der übrigen Bevölkerung, wie entfremdet und isoliert in unserer Gesellschaft Behinderte waren - und möglicherweise trotz aller Aufklärung und Fortschritte auch heute immer noch sind.

3) Auch in der Verwandtschaft hatte ich eine liebe Cousine mit Down-Syndrom, die glücklich über 40 Jahre alt wurde, ehe sie zum Leidwesen aller Angehörigen verstarb.

Das soll sagen: Ich glaubte damals und glaube es auch immer noch, obwohl so lange her, dass sich die Gesellschaft durch die Isolierung von Menschen mit Trisomie21 zutiefst Menschliches entgehen lässt, dass ihr der Gesellschaft etwas fehlt, indem isoliert oder nun auch bereits seit vielen Jahren, demnächst dann risikoärmer, "selektiert" werden darf.

Dennoch bleibt es mir beim obigen Urteil, denn das Allgemeinere schließt Besonderes ein, wonach es pränatal (meinethalben mit Fristenlösung) auf die Entscheidung allein der Mutter ankommen soll und das "Recht auf Leben" inklusiver aller Implikationen erst mit der Geburt beginnt, jedenfalls juristisch.
Ethisch räume ich ein, dass es ein schwerlastender Kompromiss ist, denn zweifelsfrei weist auch der pränatale Entwicklungsprozess Sinneswelten auf, die mit jeder Zunahme moralisch stärker verpflichten, dass Lebensrechte zuerkannt werden.

Bei solchen Texten besteht stets das Risiko, dass man sie irgendwann bereut. Aus dem "Prinzip Verantwortung" wäre dann eigentlich ein Moratorium geboten, aber mir überwiegt pränatal das Elternrecht - insbesondere im Hinblick auf die Angst vor Missbildungen und Behinderungen - zu deutlich, denn besonders das behinderte Kind soll sich gewiss sein, dass es "Wunschkind" war, obgleich es dann noch mehr Vorwürfe machen kann, aber die Liebe als Motiv der Entschlusskraft wohl dann auch zu billigen hätte. Alles nicht leicht, ...
Und klar ist auch bzw. wäre sicherlich durch Erhebungen zu bestätigen, dass es viele Möchtegern-Eltern gibt, die aus Angst vor Erbkrankheiten einen Verzicht üben, eine Angst, die aus Gründen heutiger Diagnostik überhaupt nicht mehr zu begründen ist.

Markus Rabanus >> Diskussion

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