21.07.2012

Moskau: Punk-Protestlerinnen "Pussy Riot" bestrafen?



Nachtrag v. 7.8.12: Die Staatsanwaltschaft fordert 3 Jahre Freiheitsstrafe gegen die als "Punkband" bezeichneten Aktivistinnen der Gruppe "Pussy Riot". Die 3000 Seiten umfassende Anklageschrift behauptet: "Die Angeklagten werden beschuldigt, eine Straftat des Rowdytums begangen haben, das heißt: eine grobe Verletzung der gesellschaftlichen Ordnung, die von offensichtlicher Verachtung gegenüber der Gesellschaft gekennzeichnet ist. Die Motive waren religiöser Hass und Feindseligkeit sowie Hass gegenüber einer gesellschaftlichen Gruppe."
Die Aktivistinnen wiesen derlei dumpfe Motive für ihren erfrischenden, einminütigen Kirchenauftritt zurück und baten die Gläubigen inzwischen mehrfach für die Verletzung religiöser Gefühle.
Anbetrachts internationaler Empörung äußerten sich inzwischen auch Putin und russische Kirchenvertreter hinsichtlich der Bestrafung moderater, aber es bleibt ein politischer und juristischer Skandal, dass die russische Gesellschaft überhaupt eine Untersuchungshaft für solche Lächerlichkeit toleriert. Und das seit Ende Februar.

@Herr Putin, ich bin Ihnen äußerst böse, dass Russland in der Zeit Ihres Regierens derart verroht.
@Herr Patriarch XY, wir kennen uns nicht, aber wir kennen beide das Neue Testament. Erklären Sie sich, wie Jesus in solch Angelegenheiten entscheiden würde. Sie haben das Hausrecht für diese Kirche. Das Hausrecht wurde verletzt, weil es an Ihrem Einverständnis fehlte, aber Sie können den Prozess beenden, indem Sie vergeben, wie Sie TÄGLICH um Vergebung beten. Oder tun Sie das nicht?

Mit freundlichen Grüßen
Markus S. Rabanus (Berlin und war oft in Moskau)

ps: Medwedew laberte ebenfalls dummes Zeug, als er darauf hinwies, dass es Länder gebe, in denen solche Auftritte härter bestraft würden.

@Herr Medwedew, wer den Wettbewerb gegen Schlechteres sucht, verschlechtert sich, wer den Wettbewerb gegen Besseres sucht, verbessert sich. So einfach die Logik, so fehlschlüssig Ihr Vergleich.

18.07.2012

Asyl- und Waffenstillstandsvorschlag für Syrien

Präsident Assads gegenüber UNO-Sondervermittler Kofi Annan geäußertes "Nachdenken", ob eine gemeinsam mit den Aufständischen zu bildende Übergangsregierung möglich sei, kommen offenbar nicht voran - und mit Assad als Teil davon mit Sicherheit zu spät.
Bundeskanzlerin Merkel oder Außenminister Westerwelle sollten in dieser Situation China und/oder Russland bitten, Assad Asyl anzubieten, um die Bildung einer Waffenstillstands-Regierung unter Aufsicht möglichst ägyptischer UNO-Streitkräfte anzuschieben, bevor das Land restlos im Bürgerkrieg versinkt.

Hintergrund: Die vor drei Tagen in Damaskus ausgebrochenen Kämpfe weiten sich aus. Kampfhubschrauber russischer Bauart beschießen von Rebellen "eroberte" Stadtviertel. Bombenattentäter töteten den Verteidigungsminister Radscha und einen Schwager Assads. Auch der syrische Innenminister soll verletzt worden sein.

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Zur Insolvenz der Nürburgring GmbH

Weil mit "Rettungsbeihilfe" seitens der bösen EU kurzfristig nicht zu rechnen sei, kündigte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) an, die zum Juli-Ende zahlungsunfähige "Nürburgring GmbH" in die Insolvenz zu führen.
Rheinland-Pfalz bürgt für einen Kredit des landeseigenen Prestige- und Unsinnsunternehmens i.H.v. 330-Millionen Euro.
Ähnliche MegaPleiten bescherten sich auch andere Bundesländer mit Rennstrecken. - "Man gönnt sich ja sonst nichts." (?)

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16.07.2012

Japan und das Ende des Gehorsams in Sachen Atomkraft

Solch große Protestdemonstration gab es in Japan noch nie - und auch die Veranstalter hatten nicht annähernd mit solchen Menschenmengen gerechnet, obendrein an einem Montag: 170.000 Menschen demonstrierten in Tokio gegen die Reaktivierung von Atomkraftwerken und für den Aufbau regenerativer Energieproduktion.
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Thüringer Kripo: 20 Aktenordner "aufgetaucht"

Bei der Thüringer Kriminalpolizei sind 20 Aktenordner mit Tausenden Ermittlungsdokumenten zur Terrorszene "Thüringer Heimatschutz" aufgetaucht. In Sachsen sei geschreddert worden, ...

Da fragt sich, wie solche Aktenmenge entstanden sein soll, dass sich in acht Monaten Schlagzeilen nach Auffliegen des angeblich aus bloß drei Leuten bestehenden Killerteams kein Thüringer Kriminalbeamter dieses Aufwands erinnerte.
Ging da wer in Pension? Und liest keine Zeitung, sieht keine Nachrichten? - Unentschuldbar.

Inzwischen nimmt ein Verfassungsschutz-Chef nach dem anderen den Hut, auch BKA-Chef Ziercke steht vor dem Abgang. Zwar wurde mal wieder ein NeoFascho-Verein ausgehoben und verboten, aber Organisationsverbote bringen nichts, wenn sie nicht konsequent mit Bestrafung von Personen einhergehen, die dann munter den nächsten "Verein" bilden. Die Nichtanwendung des § 85 StGB ist Hauptversagen der Ermittlungsbehörden und Justiz.

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15.07.2012

Beschneidungsverbot vs. Religionsfreiheit?

Hätten mich meine Eltern gefragt, hätte ich vielleicht "Ja" gesagt, aber würde ich heute gefragt, so wäre meine Antwort: Nein.
Das ist kein Groll, zumal verschmerzt, sondern Verständnis, aber Missbilligung, die wenig bewegt, solange die Stimmen der Betroffenen schweigen, als ginge es darum, die eigenen Eltern strafrechtlicher Ungnade auszusetzen, denn auch das wäre dem Kindeswohl abträglich und im Vergleich zur Mädchenbeschneidung noch weniger verhältnismäßig - anders je nach Kulturkreis, denn der Mehrheit gebührt Respekt, sofern sie sich um Respekt gegenüber Minderheiten müht, worauf in zivilisierten Gesellschaften zu achten ist.
Falls aus Gründen solchen Respekts demnächst die oberste Justiz oder der Gesetzgeber die Beschneidung ausdrücklich legalisiert, so erübrigt das nicht den Streit, denn das Elternrecht soll das Kindesrecht auf körperliche Unversehrtheit achten und die Religionsfreiheit soll dem Kinde nicht vorgreifen dürfen.
"Es geht niemanden an", wäre unzivilisiert, denn es geht immer alle an, wenn mit Menschen wehrlosen Menschen tun, wie es eben den Kindern geschieht, sicherlich "gut gemeint", aber schlecht überlegt.

Hintergrund: Das Kölner Landgericht hat ein amtsgerichtliches Urteil bestätigt, wonach die Beschneidung den Straftatbestand der Körperverletzung erfülle. Die Urteile werden seitens der religiösen Vereinigungen scharf verurteilt. Politiker von Regierung und Opposition stellten rasche Klärung in Aussicht, die Beschneidung straflos zu stellen.

Die Frankfurter Rundschau kommentiert: „Die Beschneidung - mag sie nun medizinisch sinnvoll sein oder nicht - ist ein geringfügiger körperlicher Eingriff, .." - Dem Autor empfehle ich, sich der Prozedur zu unterziehen, um beurteilen zu können, ob der Eingriff "geringfügig" ist, wenn die Betäubung nachlässt.

Markus Rabanus >> Diskussion

14.07.2012

Spielbank JP Morgan

Ein Londoner Händler der zweitgrößten US-Bank verzockte unter dem aus Harry-Potter entlehnten Pseudonym „Lord Voldemort“ im 2.Quartal 2012 ca. 4,4 Mrd. Dollar. Er habe "gigantische Handelspositionen aufgebaut, die am Ende nicht aufgingen", banalisiert FOCUS-Online das hinter solchen Geschäften steckende Manipulationsgeschehen.
Gleichwohl verfehlte die Großbank ihr Quartalsergebnis aus dem Vorjahr nur um eine halbe Milliarde und schloss mit einem Nettogewinn von 4,96 Mrd. Dollar. – Fein gemacht. Dann braucht es ja vorerst keine Rettungsmaßnahmen.

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11.07.2012

Kritik am geplanten Leistungsschutzgesetz

Nie zuvor haben die Pressekonzerne einen schärferen Angriff auf die Pressefreiheit gestartet, als sie es gegenwärtig mit ihren Vorstellungen zum Leistungsschutzgesetz probieren, um im Internet aus den Leistungen anderer Kapital zu schlagen.

In Planung ist ein "Leistungsschutzgesetz", das z.B. das deutsche WIKIPEDIA gefährdet, aber auch zu erheblicher Arbeit mit den IniDia-Webs führen wird, denn es stellt die bisherige Welt auf den Kopf:

1. mit dem Verlage für direkte Verlinkungen zu ihren Artikeln eine "Vergütung" erhalten sollen,
2. mit dem "verwaiste Werke" gebührenpflichtig werden, ...
3. BuyOut von Urheberansprüchen zugunsten der Verlage, ...
4. und was die Verlags-Lobbyisten der Politik sonst noch unterjubeln werden, um Kasse zu machen.

Zu 1.: Bisher war es so, dass Quellenangaben zu Zitaten und Besprechungen möglichst genau zu sein hatten, wobei es den Quellen-Inhabern zumindest in den ihnen wohl gesonnenen Fällen allemal lieb war, wenn die Quellenangabe per Verlinkung erfolgte, denn das steigerte ihnen die Zugriffe, die Reputation und Werbeeinnahmen.
Das in Planung befindliche Gesetz will solche Verlinkung als Nutzung von Leistungen kostenpflichtig machen. Für die IniDia-Webs kann das zur Folge haben, dass zehntausende Kommentare zum Tagesgeschehen durchgesehen werden müssten, um daraus alle Verlinkungen zu entfernen, denn die Zusicherung, wonach die Zitierfreiheit nicht eingeschränkt werde, ist undefiniert, also unzuverlässig und kann zu Prozessrisiken führen.

Wie kommt es dazu? Weil die deutschen Verlage es trotz vielmaliger Aufforderungen verabsäumten, eigene Geschäftsmodelle zu entwickeln und stattdessen auf Google & Co. neidisch wurden, durch deren Such- und Verlinkungstechniken quasi-monopolistische Strukturen im Web entstanden, an denen die Verlage nun mitverdienen möchten.

Da es aus verfassungsrechtlichen Gründen kein "Lex-Google" werden kann, wird sogleich das gesamte Web zur Kasse gebeten - und mit Rückwirkung, denn es dürfte äußerst schwierig sein, alle bisherigen WebDokumente solch neuem Gesetz anzupassen.

Was wäre die Alternative?
1. Dass sich die Verlage in die Blacklist von Google & Co. eintragen,
2. oder den Zugang zu ihren Artikeln kostenpflichtig machen, wie auch niemand am Kiosk die Zeitungen kostenlos durchlesen darf.
3. Dass allenfalls solche Webseiten abgabepflichtig werden, deren Geschäftskonzept das Zitieren und/oder Verlinken ist.

Aber nicht doch, wenn die Macht groß genug ist, einfach per unsinnigstem Urhebergeschwafel die Politik für neue und unübersichtliche "Urheberabgaben" zu mobilisieren.

Und da wären noch die Like-Button, mit denen nahezu sämtliche Verlagsprodukte zu direkten Artikelverlinkungen auffordern, um möglichst viele Leser zu bekommen. Auch die würden rückwirkend kostenpflichtig, sofern nicht rechtzeitig aus ("kommerziellen") Blogs oder Facebooks, Google+ usw. entfernt und entdeckt. So jedenfalls bislang das geplante Gesetz und komplett widersprüchlich im Treiben der Verlage.

zu 2.: Im Web gibt es vieles, was sich urheberrechtlich schon deshalb nicht zuordnen lässt, weil der Urheber unbekannt ist, weil nicht jeder seine Daten outet und aktualisiert.

Vollkommen selbstverständlich und pervers für die Verwerter-Lobby, dass sie sich für ihre "Urheber" solch fremde Urheberrechte als eigenes Verwertungsrecht anmaßen wollen.

So können die Inidia-Webs in die Situation geraten, für alle anonymen Zusendungen eine "Leistungsschutzabgabe" zu schulden, obgleich wir das Werk im WWW ausschließlich bei uns finden und die Priorität nachweisen können. Aber das Prioritätsprinzip hilft dann nicht mehr, wenn wir den Urheber nicht nachweisen können, wie es in Anbetracht der schlussendlichen Anonymität internettypisch und auch nach ursprünglicher User-Registrierung über die Jahre besehen unvermeidlich ist.
Desgleichen Problem stellt sich für Wikipedia-Deutschland, denn überhaupt niemand kann gewährleisten, dass Urheber endlos erreichbar bleiben. Mit jedem inaktiv gewordenen Autoren-Account müssten praktisch dessen komplette Arbeit gelöscht werden.
Ganz abgesehen von Provokateuren, die Webs gezielt mit Urheberrechtsverletzungen angreifen/angreifbar machen.

Kaum jemand ahnt, wie verhasst Wikipedia den Verlagslobbyisten ist, denn der Verlagsjournalismus weiß, dass es ungeschickt wäre, das von den meisten Internetusern hoch geschätzte Wikipedia anzugiften. So wird bloß an der Qualität rumgenörgelt, obgleich von ausnahmslos allen Journalisten genutzt, aber eben noch nicht im Verwertungsmonopol.

Die kostenlosen Urheber sind der Verwerter-Lobby entweder Idioten oder Contentpiraten. Drum wollen sie auch beim OpenContent abkassieren und tönen: "Wir sind die Urheber!" - Das bestreitet ihnen niemand, aber die Lobby bestreitet es anderen.

"Alles nicht wahr" - lügt die Lobby, denn den privaten User werde das Leistungsschutzgesetz nicht betreffen, sondern nur "kommerzielle Webs", aber was als "kommerziell" gilt, definieren die Vorschläge nicht und setzen alles dem Kostenrisiko aus, damit schön willkürlich zugegriffen werden kann, wo immer es etwas zu holen gibt.

In der Vergangenheit waren es Hacker aus der rechtsextremistischen Szene, die unsere Webs lahm legten. Künftig werden es "Leistungschutzrechte" sein, die es am sichersten erscheinen lassen, alles Vorhandene zu löschen.
Da rollt ein Leistungsschutzrecht an, das Leistungen im Internet verhindert, indem die Leistungserbringung nur noch im kostenpflichtigen Rahmen monopolisierter Verwertungsgesellschaften statthaft sein wird.

Die Lobby liest solche Kritik, bestreitet dreist deren Richtigkeit - und lacht sich ins Fäustchen, denn sie wird Erfolg haben, wie mit der "GEMA-Vermutung" lang bewährte Praxis, weil die normalen Leute ohnehin nicht begreifen, was ihnen an Vielfalt auf dem Spiel steht, zumal dann sämtliche Zeitungen und Fernsehanstalten behaupten werden: "Das Leistungsschutzgesetz schützt Urheberrechte" - und Journalisten, die es anders sehen, verstummen schon jetzt, wenn sie nicht Taxifahrer werden möchten.
Die Journalisten werden sich allenfalls noch ein bisschen per DJV mit den Verlagen hinsichtlich der eigenen Belange zanken, aber nicht zugunsten der Pressefreiheit, sondern nur hinsichtlich ihres Anteils an einer Torte, die ihnen fremde Urheber backen.

"Zum Schutze des Urheberrechts" - weg mit den Verwertermonopolen, aber die Politik wird denen willig sein, die ihnen das fetteste Sprachrohr sind. - Das bisherige INTERNET ist den Allianzen einfach "zu demokratisch".

Markus Rabanus >> Diskussionen

ps: Wenn Monopole, dann müssen sie demokratisch kontrolliert sein.

10.07.2012

Papst humorlos vs. Titanic-Satire

Das Satire-Blatt hatte zur "Vatileaks"-Affäre mit der Schlagzeile "Die undichte Stelle ist gefunden!" eine Fotomontage getitelt, die das Kirchenoberhaupt in päpstlicher Gruß-Geste, aber mit großem Urinfleck in Schritthöhe seiner Soutane zeigt. Der Papst macht gegen das Magazin eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte geltend und erwirkte vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Titanic-Verlag.
Der amtskirchliche Stellvertreter Gottes auf Erden erweist einmal mehr weit weniger Leidensbereitschaft, als sie Jesus und vielen Hexen abverlangt wurde.

Markus Rabanus >> Diskussionen

Heute entscheidet das BVerfG einstweilig zum Fiskalpakt und ESM

In Anbetracht der Zweidrittelmehrheiten von Bundestag und Bundesrat, dürfte sich das Bundesverfassungsgericht äußerst schwer tun, sich den Beschwerdeführern anzuschließen.
Das Einstweilige Verfahren ist ein Folgenabschätzungsverfahren. Wie auch immer das Bundesverfassungsgericht entscheidet, erscheinen sind die Folgen beider Schiedsvarianten derart unüberschaubar, zumal von der Politik uns EZB wohl eher verschleiert, dass daran die richterliche Abwägung scheitern könnte. Nur wird das Bundesverfassungsgericht es sich nicht so leicht machen, wie es der Piratenpartei statthaft ist - und entscheiden: "Wir wissen es nicht." - Denn das käme einem Offenbarungseid zur Staatskrise gleich.

Wahrscheinlich ist, dass die obersten Richter zweigleisig fahren: Hauptsächlich das Gesetz durchwinken, nebensächlich mit Auflagen versehen, als könnten die über Makulatur hinaus greifen. - Jedenfalls ist das Bundesverfassungsgericht um seine Macht zum heutigen Schiedsspruch nicht zu beneiden.

Markus Rabanus >> Diskussionen

NACHTRAG: So schnell entscheidet das BVerfG nun doch nicht. Politik und "die Finanzmärkte" müssen sich dann mal in Geduld üben.

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