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09.07.2016

VW-Abgas-Betrug

Wenn die VW-Entscheider für den Betrug und Schaden nicht persönlich haften - und zwar aus allem, was sie sich an hohen Gehältern für ihre "Große Verantwortung" aus Konzernkassen holten, dann wird sich überhaupt nichts ändern.
Straflosigkeit verleitet zur Gewissenlosigkeit.
Verfolgungslosigkeit verleitet zur Kriminalität.
Die von persönlicher Haftung entkoppelte Höhe von Gehältern inflationiert die Gewissenlosigkeit nicht weniger als es die Not tut, jedoch mit dem großen Unterschied in der Schadensdimension und Gewährung "beschränkter Haftung".

08.12.2015

Deutschland stimmt gegen Atomwaffenverbot

ICAN-Presseerklärung 08. Dezember 2015

 In der Generalversammlung der Vereinten Nationen wurden heute mit großer Mehrheit vier Resolutionen verabschiedet, die ein Verbot von Atomwaffen vorantreiben sollen. Mit zwei Enthaltungen und zwei Gegenstimmen stellt sich die Bundesregierung gegen den Fortschritt in der nuklearen Abrüstung

Berlin, 8.12.2015 Bereits in der Abstimmung im Ersten Ausschuss der VN-Generalversammlung im November stimmte eine große Mehrheit der Staatengemeinschaft für vier Resolutionen, die den Weg zu einer umfassenden Ächtung von Atomwaffen ebnen können. In der finalen Abstimmung im Plenum der Generalversammlung am 7. Dezember votierten jeweils zwischen 132 und 144 der 193 Mitgliedstaaten für den Start von Verhandlungen über ein Atomwaffenverbot, die Anerkennung der katastrophalen humanitären Konsequenzen von Kernwaffen sowie für die ethische Verpflichtung, auf deren Abschaffung hinzuwirken.

Ebenso sprachen sich 138 Regierungen für die Einrichtung eines Unterorgans der Generalversammlung aus, das bis September 2016 Empfehlungen erarbeiten soll, wie die oftmals monierte „völkerrechtliche Lücke“ in Bezug auf Atomwaffen geschlossen werden kann. Diese sogenannten Open-ended Working Group (OEWG) erlaubt es allen Staaten, sich abseits prozeduraler Hindernisse über die konkrete rechtliche Umsetzung eines Verbots auszutauschen. Bisher haben derartige Verhandlungen nur unter Konsensregeln stattgefunden – ein Konsens, den die Atomwaffenstaaten stets blockiert haben. Alle anderen Massenvernichtungswaffen unterliegen bereits spezifischen Verboten, etwa der Biowaffen- und Chemiewaffenkonvention.

Die Bundesregierung hat sich bei der Abstimmung über die humanitären Konsequenzen von Atomwaffen (A/RES/70/47) sowie über die Einrichtung der OEWG als Unterorgan der Generalversammlung (A/RES/70/33) enthalten. Bei einer Resolution, die lediglich die ethische Verpflichtung zur Abschaffung von Atomwaffen beschreibt (A/RES/70/50), stimmte Deutschland gar mit Nein. Ebenso stemmt sich Deutschland gegen die von Österreich eingebrachte Resolution (A/RES/70/48), die eine Ächtung von Atomwaffen fordert.

Die überwältigende Mehrheit der Staatengemeinschaft stimmte für diese Resolutionen. Deutschland befindet sich damit deutlich in der Minderheit. Gemeinsam mit den nuklear bewaffneten Staaten, welche ebenfalls gegen die Resolutionen gestimmt haben – und damit versuchen, ein Atomwaffenverbot zu verhindern. Noch 2012 hatte Deutschland für den Vorläufer der diesjährigen OEWG gestimmt, zu deren Sitzungen Deutschland 2013 konstruktiv beitrug.

Die Enthaltung sende das falsche Signal, wie ICAN-Vorstandsmitglied Leo Hoffmann-Axthelm hervorhebt: „Die Enthaltungen verdeutlichen den Unwillen der Bundesregierung, konstruktiv zur nuklearen Abrüstung beizutragen“. Obwohl die Bundesbürger nach Umfragen Atomwaffen entschieden ablehnen, behindert die Regierung auf internationaler Ebene deren Verbot. Deutschland setzt stattdessen weiterhin auf Verhandlungsformate, in denen die Atomwaffenstaaten ein Vetorecht haben und wie bisher jeden Fortschritt verhindern können. So untergräbt die Bundesregierung auch die Glaubwürdigkeit ihrer Abrüstungspolitik.

Dazu Leo Hoffmann-Axthelm: „Deutschland solidarisiert sich mit den Atomwaffenstaaten, anstatt gemeinsam mit der großen Mehrheit der Staatengemeinschaft für eine Ächtung der letzten Massenvernichtungswaffe einzutreten“.

Quelle >> http://www.icanw.de/pressemeldungen/deutschland-stimmt-gegen-atomwaffenverbot/ 

30.04.2015

125 Staaten für TOTALE ATOMARE ABRÜSTUNG

Während unsere Medien seit Wochen ausgiebig das G3-Sturmgewehr in den Schlagzeilen haben, bleibt nahezu unerwähnt, dass in New York die neunte Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrags einen furiosen Auftakt verzeichnete, denn 125 Staaten fordern totale nukleare Abrüstung, wie sie in Artikel 6 des Vertrages von den Atommächten als Gegenleistung zum Atomwaffenverzicht zugesichert war.
Erfreulich, dass die Erfüllung dieses Versprechens nun von so vielen Staaten verlangt wird.
Bedauerlich, dass so wenig darüber berichtet wird. Nur in der Frankfurter Rundschau fand sich etwas, aber ausgerechnet nicht die wichtige Information, ob auch Deutschland zu den 125 Staaten zählt.
Immerhin hatten die Koalitionsfraktionen am 24.04.2015 die Bundesregierung aufgefordert, sich in selbiger Richtung stark zu machen. Eigentlich sollte davon ausgegangen werden können, dass das auch passiert ist.
Wir fragten die Bundesregierung und sind auf die Antwort gespannt.

02.10.2014

100.000 € pro Eurofighter-Flugstunde


Es wird zwar berichtet, aber nicht gerechnet. Das will ich mal machen: Wegen Materialfehlern tauge ein Eurofighter für nur noch 1500 statt bislang 3000 Flugstunden, ließ uns der Hersteller jetzt wissen.
Legt man die Anschaffungskosten i.H.v. 134 Mio. € pro Stück auf die maximale Flugstundenzahl um, so kostet die Flugstunde 89.333 € plus ca. 13.000 € Betriebskosten = deutlich über 100.000 € pro Flugstunde. - Ultima Ratio oder pervers?

01.09.2014

Deutsche Waffenlieferungen richtig und rechtens?

Ergebnis vorweg: Was Merkel in ihrer Regierungserklärung ankündigen wird, ist nur dann völkerrechtskonform, wenn sie etwaige Waffenlieferungen durch den Sicherheitsrat mandatieren ließe.
 Auch dann wären Waffenlieferungen an eine Konfliktpartei anstelle einer Intervention mit UNO-Streitkräften zwar völkerrechtsgenügend, dennoch die falsche Methode, weil nicht sichergestellt werden kann, dass die Waffenempfänger nur dem Verteidigungsauftrag nachkommen und nicht auch für separatistische Ziele kämpfen, bspw. gegen den NAtO-Partner Türkei - und wir hätten dann den "Verteidigungsfall", müssten wiederum Kurden niedermetzeln.
 Ob es einen Kurdenstaat geben soll, was immerhin nicht vollends abwegig sein muss, wäre wiederum einzig von der UNO zu entscheiden, sofern friedliche Regionalabreden scheitern, denn solche Fragen dürfen sich nicht "mit Waffen entscheiden", allenfalls die politische Entscheidung mit Waffengewalt durchgesetzt werden.

Nun ausholender: Grundsätzlich hat sich jedes politische Handeln im Rahmen des Rechts zu halten. Zwischen "richtig" und "rechtens" kann Unterschied sein, wenn das Recht den Anforderungen nicht genügt, aber richtig kann nur sein, was zugleich künftiges Recht sein sollte.
 Sich auf solch "übergesetzlichen Notstand" bzw. "Rechtsnotstand" zu berufen, darf nur, wer den Rechtsnotstand nicht verschuldet und bestrebt ist, solchem Rechtsnotstand durch Initiativen zur Rechtsfortentwicklung abzuhelfen.
Soweit der Kategorische Imperativ zur Vernunft anstelle von Willkür.

Konkret: Auch die heutige deutsche Regierung lässt kein Bemühen erkennen, dass es auf die Völkerrechtskonformität ihres Handelns ankommt, verwirkt folglich das Recht, sich auf einen "Rechtsnotstand" berufen zu können und weicht der Thematik komplett aus, indem sie mit der Eilbedürftigkeit argumentiert, als gebe es nicht auch dafür völkerrechtliche Vorgaben, wenngleich eher für die Selbstverteidigung als die Nothilfe, Artikel 51 Satz 2 UN-Charta.

Sodann gilt es noch sekundäres Recht zu beachten:

- Ohne UNO-Mandat verstößt die Waffenlieferung auch gegen das NAtO-Statut, denn weder Syrien noch der Irak gehören zum NAtO-Bündnis. Überdies bekennt Artikel 1 Nordatlantiktvertrag das Übereinstimmungserfordernis mit UNO-Prinzipien, allerdings beruft sich die Bundesregierung auch gar nicht erst auf das NAtO-Bündnis. Desgleichen wird auch nicht die EU bemüht. Nicht nur wird keine Rechtsgrundlage, sondern auch keine Ebene internationaler Koordination bemüht.

- Umstritten könnte sein, ob die Waffenlieferung grundgesetzwidrig ist. So scheint es mir, aber das kann völkerrechtlich betrachtet nicht maßgeblich sein, so überragend wichtig es jedoch innenpolitisch ist.

Ohne UN-Mandat können ausschließlich rein humanitäre Hilfen rechtskonform sein - und selbst das ist umstritten, damit sich hinter solchen Hilfen keine unzulässigen Einmischungen verbergen.

Bittere Bilanz: Gegen sämtliches Recht wird verstoßen und allen Sprüchen zur "werteorientierten Politik" entgegen, denn wenn nicht das Recht die Basis solcher Politik ist, dann ist es die Willkür.

ps: Heute ist der 1.September  www.Antikriegstag.de - Auch diese Webseite gehört modernisiert, denn wir sollten mehr aus der Geschichte gelernt haben.

10.08.2014

Yeziden verrecken lassen ???

Hallo Frau Merkel, hallo Herr Steinmeier,
was sagen Sie dazu, dass Tausende Yeziden in die Berge geflohen vor der Auslöschung stehen?
Worauf wartet unsere Regierung? Mit Asylsprüchen ist es jetzt nicht getan.
Taugen unsere Flugzeuge nur fürs Bomben? Nicht aber für den Abwurf von Hilfsgütern?
Milliarden für U-Boote, Fregatten, Eurofighter - und nichts davon taugt für Katastrophenhilfe und humanitäre Einsätze.
Hier geht es mal nicht um die penetrant beschworene globale Verantwortung Deutschlands, sondern viel konkreter darum, dass die in Deutschland lebenden ca. 60.000 Yeziden um ihre Angehörigen fürchten. Es ist eine Schande, wenn wir nicht handeln.

www.katastrophenwehr.de

30.07.2014

Next Step To Paradise

"STOPPT PUTIN JETZT!" titelt der SPIEGEL und bekommt im Artikel vermutlich kalte Füße, um seiner Leserschaft keine BILD zu sein.

Mit Sanktionen zum Frieden? Geniale Politik:-) Wenn Merkel im nächsten Schritt zur Europäischen Einigung die Russische Botschaft Unter den Linden konfisziert, weil der störrische Putin sie dazu zwinge, dann wird der uns sicherlich vor lauter Dankbarkeit die Krim inklusive Restsyrien abtreten und Snowden zu Obama schicken, wie es Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) dem NSA-Aussteiger gestern anriet.

Sanktionen & humanitäre NATO-Missionen, denn alles wird gut, siehe Kosovo, Irak, Libyen und Afghanistan irgendwann.

22.07.2014

Frage zum 20. Juli (1944) +++

Hättest du dich am Attentat gegen Adolf Hitler beteiligt?

Das ist glücklicherweise und zugleich bedauerlicherweise bloß noch eine moralische Frage, obendrein spekulativ und akademisch, denn beweisen kann sich da niemand und muss auch nicht haften, wenn er jenseits seiner Sonntagsreden Neonazis vom "Verfassungsschutz" mit meinen Steuern finanzieren und morden lässt.

Ich würde gerne fragen:

Lieber Herr Gauck, hätten Sie Hitler getötet?
Liebe Frau Merkel, hätten Sie Hitler getötet?

Ich würde so gerne alle Richter fragen, alle Bundestagsabgeordneten, einfach alle fragen, die das Volk zu vertreten berechtigt sind.

Aber bitte nicht einfach nur antworten, dass es wahrscheinlich am Mut gefehlt hätte, denn das kann ohnehin niemand wissen oder prüfen.

Nach meinem Menschenbild ist kein Mensch zum Helden geboren oder verpflichtet, aber desto mehr ist es dann Pflicht, sich in Heldenfragen zu positionieren.

Markus Rabanus   Diskussion

"Wir sind Helden"

Ein Facebook-Eintrag erfreut sich großer Beliebtheit, der unseren Kindern erzählt, warum aus ihnen keine Helden werden können, während wir ohne so viele Gejammere und Fürsorge auszukommen hatten, z.B. ohne Fahrradhelm, ohne Sicherheitsgurt.

Ich möchte mal hoffen, dass unsere Kids sich nichts vormachen lassen, denn von uns "Helden" können heute viele nicht mehr mitreden, weil allein im Jahr 1970 auf deutschen Straßen fast 20.000 Menschen um ihr Leben kamen. Damals gab es kaum 17 Mio. Kraftfahrzeuge.

Heute gibt es fast 52 Mio. Kraftfahrzeuge und im vergangenen Jahr waren es 3.340 Verkehrstote.

Solche Entwicklung ist vielleicht schon eher Heldentat:-)

04.06.2014

65 Jahre Gundgesetz - Kritik an Lammert

Die Feierstunde ist schon ein paar Tage her, aber bei Facebook brüstet sich die CDU mit Lammerts Rede, die mir zwar interessant, aber doch eher eine unverzeihliche Frechheit gegen das BVerfG war, wenn der Bundestagspräsident meint, das Bundesverfassungsgericht überschreite seine Kompetenzen, wenn es so häufig Regierungshandeln und Gesetzgebung in die Schranken verweise.

 @Herr Lammert, die Verfassungsprobleme ergeben sich weit mehr daraus, dass unsere Volksvertreter ihre grundgesetzlichen Kompetenzen überschreiten, z.B.
 - durch Einholung eines US-Rechtsgutachtens, das uns die Souveränität beschneidet und unsere Bürgerrechte verletzt, - durch die Atomwaffenmodernisierung trotz Atomwaffensperrvertrag,
 - durch eine Diätenerhöhung, die keinesfalls auch nur annähernd demokratisch bestätigt würde,
 - durch den vielen Hinterzimmerlobbyismus und die Geheimabkommen mit Staaten und Firmen, z.B. Mautverträge.

 Nein, @Herr Lammert, nicht das Bundesverfassungsgericht gefährdet den Rechtsstaat, sondern der Bundestag höhlt uns die Rechte aus, also ausgerechnet die Leute, die wir wählen, aber über deren Befugnisse sie uns nicht abstimmen lassen. Und dass das Grundgesetz lt. Art.146 längst hätte zur Verfassung werden müssen, interessiert Sie wahrscheinlich auch nicht, denn Ihnen ist eben nicht ernst mit dem Grundgesetz.

MfG, Markus Sebastian Rabanus

11.04.2014

Auch E.ON zieht sich aus Desertec zurück

Nach Bosch und Siemens steigt jetzt auch E.ON bei Desertec aus. Von den größeren Projektunterstützern aus Deutschland ist jetzt nur noch RWE dabei. Mit zunehmender Solar- und Windenergie-Produktion in den potentiellen Abnehmerländern Nordeuropas dürfte das Sahara-Photovoltaik-Projekt jegliche Konkurrenzfähigkeit einbüßen, zumal sich aus den politischen Instabilitäten Nordafrikas obendrein Investitionshemmungen ergeben.

02.03.2014

Ukraine - was ich Politikern sagen würde

Lieber Herr Putin, das russische Parlament kann Ihnen zwar innenpolitisch den Rücken stärken, aber nicht völkerrechtlich über das eigene Staatsgebiet hinaus. Ein Krieg wäre also eine richtig schlimme Sünde. Keine Angst vorm lieben Gott? Ich auch nicht, aber deshalb muss man ja keinen Mist bauen.

Und so dumm, einen Konflikt militärisch lösen zu wollen, der wirtschaftlich humaner und preisgünstiger zu lösen wäre, weil die EU gar nicht die Mittel hat, den 45 Mio. Ukrainern all das zu geben, was allein schon für die 11 Mio. Griechen fehlt.

"Schutz der russischen Bevölkerung"? Mit ähnlichen Sprüchen zog Hitler los und zuweilen andere Schurken, aber wäre es humanitäre Sorge, dann erleichtern Sie solchen "Russen" die Einwanderung anstatt zu versuchen, eine Volksgruppe den anderen Volksgruppen überzuhelfen, denn wenn Kiew wie Grosny ausschaut, ist Ihr Spielplatz zwar groß, aber Ruine.

Lieber Herr Janukowitsch, dass Sie flüchteten und Asyl erhielten, finde ich gut, denn es ist oft besser für alle, wenn Strolche fortlaufen und nicht in die Ecke getrieben bis zur letzten Patrone die eigene Haut über die Zeit zu retten versuchen.

Lieber Herr Steinmeier, Sie sahen die "Lunte brennen", aber mochten nicht auf mich hören, als ich Sie bat, für die Ukraine eine NATO-Osterweiterung auszuschließen und dem Maidan keine albernen Versprechen zu machen, die wir nicht finanzieren können oder vielleicht auch gar nicht möchten, denn der Rechtsextremismus und Oligarchismus dort ist unübersehbar.

Lieber Herr Obama, Sie wissen um die Dummheit und den Hass im eigenen Land. Wie können Sie dann glauben, dass die Russen schlauer oder besser würden, indem man ihre Sorgen und Interessen nicht ernst nimmt, ob berechtigte oder nicht, denn darüber seriös zu verhandeln, wäre so erforderlich wie über die US-Politik bzw. die offenen und verdeckten Kriege sowie Korrumpierung von Regierungen anderer Staaten gegen deren Völker. Neunzig Minuten haben Sie mit Putin telefoniert. Glauben Sie bitte niemals, dass Sie oder Putin auch nur irgendetwas dürfen, ohne dazu wenigstens das Votum aller eingeholt zu haben, die solch Plausch angehen würde.

26.02.2014

Bundesverfassungsgericht kippt 3-Prozent-Sperrklausel bei EU-Wahl

Bei der letzten Bundestagswahl waren es 16 Prozent der Wählerstimmen, die an der Fünf-Prozent-Klausel scheiterten, immerhin rund 7 Millionen Wähler.
Bei den Wahlen zum EU-Parlament sieht das deutsche Wahlrecht eine Drei-Prozent-Sperrklausel vor. Jetzt verwarf das Bundesverfassungsgericht diese EU-Sperrklausel als "unter den gegenwärtigen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen verfassungswidrig".

BVerfG-Pressemitteilung im Wortlaut 

11.02.2014

Diätenerhöhung 2014 und Vorschlag zur Güte

Nach Medienberichten wollen die Regierungsparteien (CDU/CSU und SPD) in der kommenden Woche eine Diätenanhebung durchs Parlament bringen. Zeitlich versetzt und auf zwei Termine gesplittet, damit sich die etwaigen Wogen glätten und jeweils niedriger sind:
Erhöhung um 415 € ab Juli 2014 und um weitere 415 € ab 1.1.2015. Somit steigen die Diäten binnen einen halben Jahres um 830 € von gegenwärtig 8252 € auf 9082 € nebst "Kostenpauschale" i.H.v. derzeit 4.204 € monatlich, nebst freiem Bahnticket auch für Privatreisen, nebst, nebst, ... und "Nebenverdienste".

Doch damit nicht genug, denn in 2015 sollen die Diäten um 4,8 % steigen. Ab 2016 sollen die Diätensteigerungen der allg. Einkommensentwicklung mit jährlichem Automatismus angepasst werden, was Bescheidenheit verspricht, aber keine ist, da es unterschiedliche "Mittelwerte" gibt. Eine Begrenzung folgt auch daraus nicht, da alternativ an der "Kostenpauschale" geschraubt werden kann.

Gerechtfertigt wird das Paket mit der Höhe der Gehälter von Bundesrichtern, während mir einleuchtender wäre, deren Gehalt mit Ministergehältern zu vergleichen, zumal mir auch kein 26-jähriger Bundesrichter bekannt ist.

Einzig positiv, aber per Diätenanhebung dann eben auf entschieden höherem Level, soll die "Rente ab 57 nach 18 Mandatsjahren" nicht mehr ohne Abschläge sein. Gut für Frau Nahles, dass die Krankenschwestern und Dachdecker von solchen Privilegien kaum wissen.

Neiddebatte? - Nein, es ist eine Anstandsdebatte. Und ich bin mir im Unterschied zu unseren Volksvertretern des Neides unverdächtig, weil ich ein Mehrfaches von dem verdienen könnte, was sich unsere Parlamentarier einstecken, aber mit einem Zehntel davon auskomme, Höchstbeträge an die gesetzliche Krankenkasse abführe usw.

Klarstellungshalber: Auch wer nicht wie ich kann, hat das Recht zum Protest, denn es steht niemandem zu, die Gerechtigkeit zu verletzen und den Protest dagegen als Neid abzutun.

Konsequenzen: Falls einige Bundestagsabgeordnete gegen die Diätenerhöhung votieren, dann sollen sie den Mehrbetrag gefälligst an den Bund spenden, sonst wäre es Heuchelei, denn allein auf die Geldannahme kommt es an. Die Ausreden zählen nicht, dass man dagegen gewesen sei und es nur deshalb annehme, weil es die anderen tun, denn das wäre Gangsterlogik.

Ich werde meine Sichtweise den BT-Abgeordneten mitteilen und bin gespannt, wie sich unsere "Christen" und "Sozialen" verhalten. Bislang nahm noch jeder jede Vergünstigung an - und bloß eine Ausnahme gab es: Stefan Heym, der deshalb allerdings nicht sein Bundestagsmandat hätte niederlegen müssen. Er hat sich eben nicht mit mir beraten:-) Denn es darf in Demokratien gerade nicht sein, auf Macht zu verzichten, sondern kommt darauf an, sie besser auszuüben.

In Sachen Diäten, Politikereinkünfte und Parteienfinanzierung dürften Gesetzesänderungen nur sein, wenn durch eine Volksabstimmung bestätigt, denn sonst bleibt es Selbstbedienung. Die Vertreter sollen zumindest in Angelegenheiten ihrer Vergütung die Vertretenen fragen müssen.

07.02.2014

Deutsch-Amerikanische Freundschaft

US-Diplomatin: "Weißt du, fuck die EU."

Liebe Frau Merkel,

ich akzeptiere Nulands Äußerung, denn Interessenwidersprüche gehören auf den Tisch, um sie verhandeln zu können.
Allenfalls hätte sie es ein bisserl netter formulieren sollen, denn "Ficken" dürfte auch nach US-Recht irgendwie beiderseitiger Wunsch voraussetzen oder hätte zu unterbleiben, aber Nuland hat es sicherlich "anders gemeint".
Wichtig ist mir im Moment nur, dass Russland, USA und EU die innenpolitisch zerstrittene Ukraine nicht zusätzlich der internationalen Zerreißprobe aussetzen, denn unter Trümmern lebt es sich mitunter schlechter als unter missliebiger Herrschaft.

MfG Markus Rabanus

03.02.2014

Schavan als dt. Botschafterin im Vatikan?

Das Debakel um ihre Dissertation mag ich ihr nachsehen, aber nicht ihre Sprüche zum Religionsunterricht, denn in einer multikulturellen Welt und eben auch in Berlin, kann nicht "Religion im Mittelpunkt der Gesellschaft stehen", wie sie es verlangte, sondern sehr wohl die ETHIK als gemeinsame Diskursgrundlage.
 Schavan in den Vatikan? Na klar, eine Frau dort wäre Fortschritt für die gesamte katholische Kirche, nicht aber als Botschafterin eines dem Grundgesetz verpflichteten Deutschlands, solange sie die Trennung von Kirche und Staat nicht akzeptiert.

30.01.2014

Dummspruch des Monats von Kardinal Joachim Meisner

Der Kölner Kardinal Joachim Meisner: "Ich sage immer, eine Familie von euch ersetzt mir drei muslimische Familien."
Jetzt versucht Meisner der Empörung beizukommen: "Meine Wortwahl war in diesem Fall vielleicht unglücklich."
Nein, Herr Meisner, nicht nur "in diesem Fall" und nicht nur "vielleicht", sondern es lässt tief in ein muslimfeindliches Denken blicken. Wann werden Sie lernen, Ihre Sprüche und Ihr Denken der Kontrolle zu unterziehen, was der biblische Jesus dazu sagen würde?

28.01.2014

Offener Brief in Sachen Snowden

Hallo Frau Bundeskanzlerin, hallo Herr Vizekanzler, sind Sie Herrn Snowden dankbar? Diese Frage sollten Sie uns beantworten können und wollen, denn ich möchte wissen, woran ich mit Ihnen bin, ob und wie Sie sich dafür einsetzen, dass Snowden freies Geleit in das Land seiner Wahl erhält und für dauerhafte Sicherheit vor Verfolgung gesorgt wird.

Gerd fragt: "Wie willst du konkret ein Verbot oder die Einschränkung von Spionagetätigkeit kontrollieren?"

Antwort: Unter anderem durch Anwendung des §46b StGB (Kronzeugenregelung), erforderlichenfalls durch dessen Verallgemeinerung und Erweiterung bis hin zur Straffreiheit (und Zeugenschutz, Asylgewährung), wenn dienstrechtlich Untergebene ihnen angewiesene Straftaten aufdecken.

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